Was ist eine "einseitige Preisfestsetzung"?
(8. September 2007) Ein Kauf setzt üblicherweise voraus, dass sich Käufer und Verkäufer auf einen Preis einigen. Anders liegt es bei Erdgas, Fernwärme, Strom und Wasser. Bei solchen Leistungen der Daseinsvorsorge wird der Preis üblicherweise von einem Vertragspartner einseitig festgelegt.
Allerdings hat derjenige, der das Recht der Leistungsbestimmung in Anspruch nimmt, zu beweisen, dass ihm dieses Recht überhaupt eingeräumt worden ist (Palandt § 315, RdNr. 19).
Bei Tarifkunden bzw. Kunden der Grundversorgung hat der Versorger durch AVBElt