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Archiv: Meldungen zum EEG aus 2012

Zu den aktuellen Meldungen zum EEG

EEG Befreiungen im Zwielicht

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 21. September 2012

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

EEG Befreiungen im Zwielicht

(21. September 2012, geändert 12. Oktober 2012) Der Bund der Energieverbraucher kritisiert die Aufblähung der EEG-Umlage. Die durch Erneuerbare bewirkten Strompreissenkungen würden den Verbrauchern dagegen vorenthalten." Ohne die Förderung der Erneuerbaren zu vermindern könnten die Strompreise für Privatkunden mindestens um drei Cent je Kilowattstunde sinken, wäre nur die Förderung und die Märkte sachgerecht gestaltet" kritisiert der Verbandsvorsitzende Dr. Aribert Peters heute in Unkel.

Die EEG Umlage ist durch Sonderzahlungen an Großbetriebe und einen die Umlage aufblähenden Vermarktungsmechanismus um etwa 1,5 Cent überhöht. Andererseits werden Verbrauchern die strompreissenkenden Wirkungen erneuerbarer Energien vorenthalten Dafür ist ein politisch geduldetes Versagen der Strommärkte auf der Großhandels- und der Einzelhandelsebene verantwortlich. (Stichworte: Dominanz der Erzeugungsmärkte durch die Stromriesen, fehlende Entflechtung und Großhandelsaufsicht, fehlender Verbraucherschutz beim Stromanbieterwechsel).

Nur ein Teil der EEG-Umlage fördert den Ausbau der Erneuerbaren. Ein ständig größerer Anteil der Umlage fördert stromintensive Betriebe oder verpufft nutzlos. Schon im Jahr 2011 zahlten Privatverbraucher und Mittelstand 0,6 Cent je Kilowattstunden allein für die Förderung stromintensiver Betriebe und deren Befreiung von der Umlage. Da es sich dabei um eine nach EU-Recht unzulässige Beihilfe handelt, hat die Kommission auf Beschwerde des Bund der Energieverbraucher e.V. ein Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet (Aktenzeichen SA 33995(2011/CP)).

Die Bundesregierung hat mit der am 1.1.2012 in Kraft getretenen EEG Novelle wesentlich mehr Betriebe von der Umlagezahlung befreit. Das hat zur Folge, dass künftig alle übrigen Verbraucher umso stärker mit Unterstützungszahlungen für Großbetriebe über die EEG-Umlage belastet werden.

Die Zahl der begünstigten Betriebe wird sich im Jahr 2012 gebenüber 2011 fast verdreifachen, wie aus der Antragsstatistik der Bundesregierung hervorgeht: von 813 Betrieben auf 2.083 Betriebe (Bundestagsdrucksache 17/10421). Entsprechend wird auch die sachfremde Förderung von Großbetrieben durch die EEG-Umlage ansteigen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Aufuhrkontrolle hat die Liste der befreiten Betriebe veröffentlicht. Die Liste zeigt, dass zahlreiche Betriebe von der Befreiung begünstigt sind, die in keinster Weise im internationalen Wettbewerb stehen oder kurz vor der Abwanderung ins Ausland stehen: Flughafen Stuttgart Energie, Freiburger Verkehrs AG, Stuttgarter Straßenbahn AG, Verkehrsbetriebe Karlsruhe, Vattenfall Mining in Cottbus - ein großer Braunkohletagebau,Bayerische Milchindustrie, Stadtwerke Augsburg Verkehr GmbH, Stadtwerke München Unternehmensbereich Verkehr, Bremer Strassenbahn AG, S-Bahn Hamburg, DB Netz AG, Rostocker Straßenbahn AG, Kasseler Verkehrsgesellschaft AG, Braunschweiger Verkehrs AG, Molkerei Ammerland, Universitätsenergie Göttingen, Essener Verkehrs AG, Kölner Verkehrs Betriebe, Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH, Himmelsberger Mineralbrunnen, Leissinger Mineralbrunnen, Weimarer Wurstwaren.

Dazu der Vorsitzende des Bund der Energieverbraucher e.V. Dr. Aribert Peters: "Die Erhöhung der EEG-Umlage geht zum großen Teil auf die gesetzwidrige Befreiung von Großbetrieben durch die Bundesregierung zurück“.

Auf der anderen Seite werden Verbrauchern die strompreissenkenden Wirkungen durch erneuerbare Energien vorenthalten. Denn der Solarstrom bewirkt an den Strombörsen eine Senkung der Strombeschaffungskosten ingesamt.

Energieexperte Gunnar Harms, Vorstand des Bundes der Energieverbraucher, in einem Gutachten für die Grüne Bundestagsfraktion: „Aktuell müsste der Strompreis zwei Cent die Kilowattstunde niedriger liegen, wenn die Versorger die gesunkenen Einkaufspreise aus der Vergangenheit an die Verbraucher entsprechend weitergereicht hätten“.

Geringere Börsenpreise erhöhen die EEG-Umlage: Denn die EEG-Umlage gleicht die Strompreisdifferenz zwischen der Vergütungszahlung an den Erzeuger und den Verkaufserlös des eingespeisten Stroms aus.

Regenerative rechnen nach

3,5 Milliarden Industriesubventionen

Regenerative rechnen nach

(24. Juli 2012) Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Berlin, kritisiert die Darstellung, der Ausbau regenerativer Energien lasse die Strompreise explodieren oder gefährde die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Die Strompreise für Großverbraucher seien in den letzten Jahren immer weiter gesunken und lägen aktuell auf dem Niveau von 2005.

Allein der börsenpreissenkende Effekt der erneuerbaren Energien entlaste die Industrie aktuell um jährlich 1,5 Mrd Euro. Hinzu komme der geringe Preis für CO2-Zertifikate, der die Strompreise ebenfalls sinken lasse.

Zudem würden immer weitere Teile der Industrie von der EEG-Umlage befreit. Auf diese Weise würden deutsche Unternehmen derzeit um jährlich 2,5 Mrd Euro entlastet. Hinzu komme, dass Großverbraucher seit diesem Jahr voll von den Netzentgelten befreit wurden. Dies entlaste sie zusätzlich um 1,1 Mrd Euro.

Es sei das Ergebnis gezielter Politik, Industrieunternehmen zu entlasten und die Zusatzkosten kleinen Betrieben und Privatverbrauchern aufzubürden, so der BEE. Die Kosten für die Energiewende müssten gerechter verteilt, die positiven Effekte der Erneuerbaren auch an Privathaushalte sowie Handel und Gewerbe weitergegeben werden.

Die Stromrechnung für Kleinverbraucher sei in den letzten Jahren gestiegen: 2000 zahlte der durchschnittliche Haushaltskunde 14 Cent pro kWh, davon 0,2 Cent für die EEG-Umlage, 2009 seien es 23 Cent pro kWh und 1,3 Cent EEG-Umlage gewesen, aktuell seien es rund 26 Cent pro kWh und 3,59 Cent EEG-Umlage.

Ein Großteil der Preiserhöhungen gehe also nicht auf die Kappe der Erneuerbaren, so der BEE. Dass die EEG-Umlage in den letzten drei Jahren um mehr als 2 Cent pro kWh gestiegen sei, sei zum einen auf den Ausbau Erneuerbarer zurückzuführen, zum anderen stammten 1 Cent der aktuellen EEG-Umlage für Kleinverbraucher aus der Industrieförderung.

EU leitet Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen EEG-Befreiung der Großindustrie ein

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 5. Juni 2012

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

EU leitet Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen EEG-Befreiung der Großindustrie ein

(5. Juni 2012, geändert 12. Juni 2012) Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Beihilfeverfahren eingeleitet (Aktenzeichen SA.22995 2011/CP). Das Verfahren betrifft den Befreiungsmechanismus von der EEG-Umlage für stromintensive Betriebe.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hatte am 2. Dezember 2011 die EU über die rechtswidrige Ausnahmeregelung des Erneuerbare Energien Gesetzes informiert und vorgetragen, dass Deutschland mit dieser Regelung gegen die Pflicht zur Anmeldung einer Beihilfe verstoße.

Nunmehr hat die Generaldirektion Wettbewerb gegen Deutschland in dieser Sache ein Beihilfeverfahren eingeleitet. Im Februar 2012 hatte die Kommission die Bundesrepublik Deutschland zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Bundesrepublik hat bis Ende Juni eine Fristverlängerung erhalten. Nach Vorliegen der deutschen Stellungnahme wird die Kommission voraussichtlich im Herbst 2012 entscheiden, ob ein förmliches Verfahren der Kommission nach Artikel 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Arbeitsweise der Kommission eingeleitet wird.

Durch die Befreiung der stromintensiven Industrie ist die EEG-Umlage nach Schätzungen des Bundes der Energieverbraucher um rund 0,8 Ct/kWh zu hoch. „Nicht die EEG-Umlage ist der Sündenbock, sondern die Bundesregierung, die rechtswidrig die Umlage aufbläht um sie politisch zu diskreditieren und abzuschaffen. Denn der Erfolg des EEG geht den etablierten Stromversorger an die wirtschaftliche Substanz. Deshalb begrüßen wir die Einleitung des Beihilfeverfahrens durch die EU-Kommission. Das Beihilfeverfahren richtet sich nicht gegen die EEG-Umlage, sondern gegen die Ausnahme von der Umlage. Unsere Beschwerde entlastet im Erfolgsfall die Stromrechnung jeden Haushalts um rund 30 Euro im Jahr, den Mittelstand um wesentlich höhere Beträge.“ betont Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bund der Energieverbraucher e.V.

Energieverbraucher kritisieren EEG-Aufblähung

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 18. Januar 2012

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Energieverbraucher kritisieren EEG-Aufblähung

(18. Januar 2012) Die Befreiung der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage und den Netzentgelten hält der Bund der Energieverbraucher e.V. für eine große Ungerechtigkeit gegenüber Mittelstand und Verbrauchern. Der Verein hat deswegen Beschwerde in Brüssel eingereicht, weil die Befreiungen eine europarechtswidrige Beihilfe darstellen. Am 2. Februar 2012 wird der Vorstand des Vereins darüber mit der Kommission in Brüssel reden.

Die Industriestrompreise sind in Deutschland gegenüber den anderen EU-Ländern seit 2007 deutlich gesunken, ohne Berücksichtigung von Steuern und Abgaben. Deshalb gibt es keinen Grund, durch eine Befreiung von der EEG-Umlage und Netzentgelte die stromintensive Industrie noch ein weiteres Mal zu begünstigen, zu Lasten aller übrigen Verbraucher.

Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher fordert: „Die Privilegien der Industrie sind zu Lasten der übrigen Verbraucher ausgeufert. Die Bundesregierung muss diese Auswüchse dringend eingrenzen.“

Der Bund der Energieverbraucher e.V. kritisiert, dass die EEG-Umlage um das Doppelte unnötig aufgebläht ist: Durch die Befreiung der stromintensiven Industrie ist die EEG-Umlage um rund 0,8 Ct/kWh höher. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat hiergegen Beschwerde in Brüssel eingereicht. Aufgrund der Überzahlungen der Vorjahre ergibt sich ein negativer Nachholfaktor von 0,2 Ct/kWh. Die unzulässige und ungerechtfertigte Liquiditätsprämie erhöht die Umlage um weitere 0,1 Ct/kWh. Und die Börsenvermarktung des EEG-Stroms senkt alle Strompreise um etwa 0,6 Ct/kWh. Unter dem Strich mindert dieser Betrag die Belastung durch das EEG.

Wäre die EEG-Umlage von all diesem Ballast befreit, so betrüge sie bei gleicher Förderhöhe für Erneuerbare nur rund 1,8 Ct/kWh, wäre also nur halb so hoch wie derzeit. Mitnahmeeffekte durch die zu üppige Marktprämie und fragwürdige Bonuszahlungen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Strompreise und der EEG-Umlage sieht der Verein nicht. Überzogene Gewinne der Versorger, fehlender Wettbewerb bei der Stromerzeugung und Manipulationen der Stromhandelsgroßmärkte treiben die Preise.

510 2422 Strompreisentwicklung im Vergleich mit der EEG-Ablage

Das EEG verhindert durch die Vermarktungspflicht an der Strombörse, dass die Stromkonzerne an der Börse die Preise noch weiter hochtreiben. Die EEG-Diskussion soll also weniger die Verbraucher schützen, als das Quasi-Monopol der Stromkonzerne bei der Erzeugung und Vermarktung.

Hintergrundpapier zur Entwicklung der Industriestrompreise in Deutschland und Europa

 Download Hintergrundpapier Entwicklung Industriestrompreise 

 Download Auswertung der Strompreise EU  

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letzte Änderung: 18.01.2019