311 Erdgas Brennwerttechnik / Foto: Zukunft Erdgas e.V.

E.on Ruhrgas Fusion


Monopolkommission kritisiert Bundesregierung wegen Industriepolitik

Kritik an der einseitigen Förderung von Unternehmen wie im Fall der Fusion von E.ON/Ruhrgas

Monopolkommission kritisiert Bundesregierung wegen Industriepolitik

Kritik an der einseitigen Förderung von Unternehmen wie im Fall der Fusion von E.ON/Ruhrgas

(9. Juli 2004) - Die Monopolkommission hat Tendenzen in der Bundesregierung kritisiert, durch einseitige aktive Förderung einzelner Unternehmen oder Wirtschaftszweige Einfluss auf die Wirtschaft zu nehmen.

"Falsch ist die Vorstellung, die staatliche Begünstigung "nationaler Champions", die dann als "global players" in der "Weltliga" ganz vorn mitspielen sollen stärke die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft insgesamt", sagte der bisherige Vorsitzende, Martin Hellwig, bei der Vorstellung des 15. Hauptgutachtens der Kommission in Berlin. Die Bundesregierung widersprach der Einschätzung

Als Beispiele nennt die Monopolkommission unter anderem die Ministererlaubnis für die Fusion der Energiekonzerne E.ON/Ruhrgas. Solche Förderung einzelner Unternehmen lehne die Kommission strikt ab, sagte Hellwig. Die zu Grunde liegenden wirtschaftstheoretischen Vorstellungen seien teils falsch, teils impraktikabel. "Die Volkswirtschaft ist kein Wettbewerber, sondern die Unternehmen", sagte Hellwig. "Was ich für ein Unternehmen tue, ist geeignet, andere zu belasten." Als mögliche Negativfolgen nannte er veränderte Preise, Löhne und Wechselkurse.

Gasnetze transparent

Die Essener Ruhrgas AG hat sich mit der EU auf ein Entry/Exit-Modell bei der Netznutzung geeinigt.

Gasnetze transparent

(6. Mai 2004) - Die Essener Ruhrgas AG hat sich mit der EU beim "Marathon"-Verfahren geeinigt. Grundlage bildet ein Entry/Exit-Modell für den Zugang zum Ruhrgas-Transportnetz. Gasversorger, die ihr Gas über das Netz transportieren, müssen nur Gebühren fürs Einspeisen und die Entnahme zahlen, aber keine Kapazitäten dazwischen buchen.

Ruhrgas muss dieses System auch über sein eigenes Netz hinaus ausdehnen. Bereits ab 1. Juli würden Daten zu technischen Gegebenheiten des Leitungsnetzes und verfügbaren Kapazitäten umfassender als bisher veröffentlicht, so das Essener Unternehmen.

Die EU-Kommission stellte auch ihre Prüfung gegen die französische GdF ein, weil diese sich verpflichtete, den Zugang zu ihren Netzen zu erleichtern. Die EU-Untersuchung gegen mehrere Gasunternehmen begann Ende 1996 per Beschwerde der norwegischen Tochter des US-Öl- und Gaskonzerns Marathon Group, Houston, die argumentierte, ihr sei der Zugang zu kontinentaleuropäischen Gasleitungen verweigert worden. Im Oktober 1998 gab es dazu Hausdurchsuchungen bei Unternehmen.

Mit der Duisburger Thyssengas GmbH einigte sich die EU-Behörde im November 2001, mit der NV Nederlandse Gasunie im April 2003. Weil sich Marathon und die Gasunternehmen außergerichtlich einigten, zog Marathon seine Beschwerde im Herbst 2000 zurück.

EU stoppt Ruhrgas-Untersuchung

Nach fünfeinhalb Jahren stellte die EU-Kommission ihre kartellrechtlichen Untersuchungen gegen die Essener Ruhrgas AG und die französische GdF ein.

EU stoppt Ruhrgas-Untersuchung

(5. Mai 2004) - Nach fünfeinhalb Jahren stellte die EU-Kommission ihre kartellrechtlichen Untersuchungen gegen die Essener Ruhrgas AG und die französische GdF ein. Beide Unternehmen hätten sich verpflichtet, über ein anwenderfreundlicheres Entry/Exit-System anderen Gasanbietern den Zugang zu ihren Netzen zu erleichtern, so die EU-Kommission.

Die Ruhrgas, die 60% der Erdgasleitungen in Deutschland beherrscht, muss ihr System außerdem übers eigene Netzwerk hinaus ausdehnen. Mit der Duisburger Thyssengas GmbH hatte sich die EU bereits 2001 geeinigt. Auch die NV Nederlandse Gasunie musste ihr Netz im April 2003 auf Druck der Kommission öffnen.

Verträge nichtig - Verbraucher wenden sich an EU-Kommission

Fusionsverträge sind laut Monopolkommission nach Europarecht nichtig

Verträge nichtig - Verbraucher wenden sich an EU-Kommission

Fusionsverträge sind laut Monopolkommission nach Europarecht nichtig Verbraucher geben sich nicht geschlagen, sondern tragen den Fall nach Brüssel

(15. Oktober 2003) Bonn, den 1. Februar 2003: "Die Fusion E.on-Ruhrgas ist sowohl nach Deutschem als auch nach Europarecht unzulässig. Wir werden deshalb nicht klein beigeben, sondern den Fall nach Brüssel tragen" erklärte heute Dr. Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher.

Peters sieht dafür gleich mehrere Ansatzpunkte:

  • Als die gerichtliche Untersagung bevorstand, hatte E.on-Chef Hartmann am 20.1.03 lt. Welt am Sonntag selbst erklärt, dass sich die Konkurrenzverhältnisse der Erdgas-Branche in Europa in den letzten zwölf Monaten so deutlich verschoben hätten, dass nun Brüssel zuständig sei - sein sogenannter "Plan B". Das müsse nun auch noch gelten.
  • Die Fusion verstößt gegen Art. 81 Abs. 1 EGV, wenn sie nicht von der Europäischen Kommission gemäß Art 81 Abs. 3 EVG freigestellt wird " so wörtlich das Sondergutachten der Monopolkommission zur Fusion (Tz. 235). Eine Ministererlaubnis ohne eine Freistellungsbescheinigung der EU wäre wirkungslos, so die Monopolkommission weiter. " Schließlich müsste auch das Handelsregister Eintragungen, die aufgrund des Zusammenschlusses ggfs erforderlich werden, ablehnen, wenn die zugrundeliegenden Verträge wegen Verstoßes gegen Art. 81. EGV nichtig sind" (Tz. 229).
  • Drittens hatte der für das Verfahren zuständige Richter am Düsseldorfer Oberlandesgericht bei der mündlichen Anhörung im August 2002 erklärt, manches spreche dafür, dass entscheidende Verträge für die Ruhrgas-Übernahme erst zu einem Zeitpunkt in Kraft getreten seien, an dem E.on weniger als zwei Drittel seiner EU-Umsätze in Deutschland gemacht habe. Damit fiele aber das Kartellverfahren in die Zuständigkeit der EU-Kommission. Eine Ministererlaubnis nach deutschen Recht wäre nicht möglich.

Es dürfe nicht sein, so Peters, dass eine Fusion vollzogen werde, die nach Meinung der zuständigen Behörde unzulässig sei, aufgrund einer Ministererlaubnis, die nach Meinung des zuständigen Gerichts rechtswidrig ist. "Das Interesse der wirtschaftlich Stärkeren würde damit zum Staatsprinzip, selbst wenn es geltendem Recht eindeutig widerspricht". Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat seine Auffassung dem zuständigen EU-Kommissar sowie E.on, Ruhrgas und den Handelsregisterbehörden heute per Fax übermittelt.

 Download Gutachten Monopolkommission E.on Ruhrgas Mai 2002 

letzte Änderung: 04.03.2017