Forum Flüssiggas
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Aus dem Forum Flüssiggas:
(24. September 2004)
Wann gehört ein Tank mir?
Lupus: Ich habe seit 1994 einen Vertrag mit R.... Ich habe damals einen halboberirdischen Behälter für 4.600 DM gekauft, das glaubte ich zumindest bis heute, denn jetzt habe ich festgestellt, dass in dem Vertag diese Summe nicht unter Rubrik Kaufpreis eingetragen ist, sondern unter der Rubrik Einmalige Nutzungsentschädigung: Für den Behälter zahlt der Kunde eine einmalige Nutzungsentschädigung; sie beinhaltet das Nutzungsrecht für zehn Jahre und darüber hinaus ohne Zuzahlung, sofern ... der Vertrag nicht gekündigt ist. Sind solche Knebelverträge wirklich gültig? Gruß Lupus
Hinnerk: Ich hatte den Tank gemietet und habe ihn dann im letzten Jahr zum Restwert gekauft. Das hat der Vertragslieferant nur gemacht, weil ich einen neuen Service- und Liefervertrag über zwei Jahre abgeschlossen habe. Nach Tankkauf habe ich den Lieferanten dann permanent wegen zu hoher Gaspreise genervt, und darauf gedrungen, dass er mir zum gleichen Preis wie freie Anbieter Gas liefert. Es gab eine entsprechende Klausel im Vertrag. Die haben schließlich entnervt aufgegeben, und mich aus dem Vertrag entlassen. Hinnerk
Watzl: Vielen war bei Vertragsabschluss nicht bewußt, dass sie auch einen Liefervertrag unterschrieben hatten, der sie nicht bei freien Händlern einkaufen lässt. Wären es nur wenige, die über diese Klauseln stolpern, würde man Sorglosigkeit, Unachtsamkeit, et cetera unterstellen können. Bei der Masse aber, die das betrifft würde ich etwas anderes vermuten. Watzl
Lupus: Hallo, danke für euren Input. Es sieht ja wirklich nicht rosig aus. Übrigens halte ich die gängige Praxis mit der einmaligen Nutzungsentschädigung, die im Verkausgespräch als der Behälter gehört dann de facto Ihnen dargestellt wird, wobei die Alternative Kauf überhaupt nicht erwähnt wird, für genauso sittenwidrig wie die Haustürgeschäfte bei Immobilien, die neulich der BGH unter bestimmten Bedingungen für ungültig erklärt hat. Gruß Lupus