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ED 04/14 Bürgerprotest: Beispiel Lübeck (S.18)

BGH-Urteile zur Fernwärme

BGH-Urteile in 2023

  • BGH-Urteil vom 20.12.2023 - Az.: VIII ZR 309/21
    - Dreijahreslösung: letzte Preiserhöhung, der nicht widersprochen wurde gilt als vereinbart bei Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel, der danach maßgebliche Preis tritt an Stelle des Anfangspreises
    - Bestätigung Urteil VIII ZR 263/22 und VIII ZR 249/22
  • BGH-Urteil vom 05.12.2023 - Az.: KZR 101/20
    - Stadt ist nach beendetem Gestattungsvertrag nicht Eigentümerin des Fernwärmenetzes, kann nicht Übereignung verlangen, kein Anspruch auf Beseitigung der Netzleitungen
    - EnBW kein kartellrechtlicher Anspruch auf erneute Einräumung von Wegenutzungsrechten zum Betrieb des Fernwärmenetzes
  • BGH-Urteil vom 07.11.2023 - Az.: EnZR 85/20
    - Anmeldung einer Energieerzeugungsanlage als Erneuerbare-Energieanlage keine Voraussetzung für Härtefallentscheidungen, Netzbetreiber müssen tatsächlichen Umstände bekannt sein
    - Anwendungsbereich Härtefallregelung § 12 Abs. 1 EEG 2012, § 15 Abs. 1 EEG 2014 und EEG 2017 allein hocheffiziente KWK-Anlagen mit daraus stammenden Stromanteil
  • BGH-Urteil vom 27.09.2023 - Az.: VIII ZR 263/22
    - Gestaltungsspielraum bei einseitig angepassten Preisänderungsklauseln in der Vertragslaufzeit
    - Versorger ist berechtigt und verpflichtet unwirksame Preisänderungsklauseln einseitig anzupassen
    - Preisanpassungsklauseln: Kostenentwicklung der Bereitstellung und Erzeugung durch Unternehmen (Kostenelement) und jeweilige Marktverhältnisse (Marktelement) berücksichtigen
    - Gestaltungsspielraum der Versorgungsunternehmen: Anforderungen des § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 24 Abs.4 AVBFernwärme genügen
    - Anwendung Dreijahreslösung
  • BGH-Urteil vom 27.09.2023 - Az.: VIII ZR 249/22
    - Bezugsjahr für Markt- und Kostenelement kann auch das der Klauselanpassung vorangegangene Jahr sein
    - angepasste Preisklauseln müssen nicht den für einzelne oder alle Kunden denkbar günstigen Preis ergeben, soweit sachlich nachvollziehbare Anknüpfungspunkte der Preisanpassung gewählt werden
    (sonst Übereinstimmung mit VIII ZR 263/22)

BGH-Urteile in 2022

letzte Änderung: 30.05.2024