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BEV-Insolvenzupdate

Von Leonora Holling

(30. November 2020) Auf eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hin, hat das Oberlandesgericht München einigen Kunden des insolventen Stromanbieters „Bayerische Energieversorgungsgesellschaft“ (BEV) 25 Prozent des zugesagten Bonus zugesprochen (Az. MK 2/19). Die Auszahlung des Bonus wurde bisher durch den Insolvenzverwalter verweigert, da die Verträge vor Jahresablauf durch die Insolvenz geendet hatten.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BEV nicht zu entnehmen sei, dass nur derjenige den Bonus erhält, der über einen bestimmten Zeitraum von der BEV mit Strom oder Gas versorgt wurde. Der Betrag kann daher durch die betroffenen Energieverbraucher von einer etwaigen Nachforderung des Insolvenzverwalters abgezogen oder zur Insolvenztabelle als Guthaben angemeldet werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist bereits beim BGH unter dem Aktenzeichen VIII ZR 237/20 anhängig.

letzte Änderung: 30.11.2020