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Betrug bei der Heizöllieferung

Heizöltanken mit Sicherheit: Jetzt bestellbar!

Immer wieder berichten Verbraucher von fragwürdigen Heizöllieferungen. Auch die Eichämter bestätigen Berichte über manipulierte Tanklastwagen. Verbraucher sind aber im Zweifelsfall in Beweisnot. Ein neues Gerät überwacht den Tankvorgang automatisch.

(14. Dezember 2016) Haben Sie bei Ihrer Heizöllieferung schon einmal das ungute Gefühl gehabt, es könnte irgendetwas mit der Lieferung nicht stimmen? Dass Sie vielleicht für mehr bezahlen, als Ihnen geliefert wird?

Sie haben monatelang den Heizölmarkt beobachtet, regelmäßig die Preise verglichen und genau im richtigen Moment Ihr Heizöl bestellt. Ein gutes Gefühl, das allerdings nachträglich einen Dämpfer bekommt, wenn der Tank schneller wieder zur Neige geht als erwartet. Kritische Fragen lassen sich im Nachhinein nicht mehr klären. Wer sich beim Heizölkauf vor möglichen Manipulationen schützen will, sollte über den Messvorgang bestens informiert sein. Denn es lohnt sich für unehrliche Tankwagenfahrer mehr Heizöl oder Dieselkraftstoff abzurechnen, als geliefert wurde. Besser ist es deshalb, bereits im Vorfeld auf Nummer sicher zu gehen und sich durch den Einbau des jetzt lieferbaren Betankungswächters  zu schützen.

Die Ursache der Minderlieferung könnte die Zumischung von Luft unter das eingefüllte Öl sein. Dafür hat ein Tüftler bereits vor einiger Zeit ein einfaches Gerät konstruiert. Es schlägt Alarm und stoppt den Betankungsvorgang, sobald dem Heizöl Luft beigemischt wird. Wir haben über das Gerät bereits vor einigen Jahren berichtet. Jetzt jedoch ist das Gerät mit der Bezeichnung „Betankungswächter BT100“ endlich in Serie gegangen und bestellbar. Der Betankungswächter lässt sich einfach gegen den vorhandenen Füllrohrverschluss des Öltanks austauschen.

338 Heizöl - Betankungswächter

Der Betankungswächter ersetzt den Deckel auf dem Einfüllrohr. Damit ist der Einbau schon erledigt. Das Gerät braucht  keinen Stromanschluss. Auf dem Foto ist auch der vorgeschriebene Grenzwertgeber zu erkennen, der mit dem Betankungswächter nichts zu tun hat.

Tipps für die Öllieferung

Um gegebenenfalls sofort reklamieren zu können, sollten Sie bei der Befüllung ihres Öltanks Präsenz zeigen und den Betankungswächter genau beobachten. Dort befinden sich nämlich der Gasanzeiger sowie der automatische „Airstopp“, welcher Ihnen die Werte für eine exakte Abrechnung liefert. Ebenso sollte das Zählwerk des Betankungswächters vor Beginn des Füllvorgangs auf null stehen. Abschließend ist nach erfolgter Tankbefüllung die Übereinstimmung der Zähleranzeige mit der Menge auf dem ausgedruckten Lieferschein zu vergleichen.

So funktioniert der Betankungswächter

Wird das Zapfventil für Heizöl oder Dieselkraftstoff am Tankwagen geöffnet, strömt das Medium in den Eingangsbereich des Betankungswächters. Der sich aufbauende Druck öffnet das Schließventil und das Medium strömt durch den Betankungswächter in den Behälter. Strömt aber Luft anstatt Heizöl bzw. Dieselkraftstoff in den Betankungswächter, erfolgt ein Druckabfall und der Schließkolben verriegelt das Gerät. Durch die Verriegelung kommt das Zählwerk zum Stillstand und es erfolgt keine Zählung von Luft über das Zählwerk. Auch eine eventuelle Beimischung von Wasser, von Altöl oder sonstigen Abfallprodukten zur „Streckung“ des Heizöls soll der Wächter detektieren können. Nach Beendigung des normalen Betankungsvorganges werden das Gehäuse und die Füllleitung über eine hydraulische Restentleerung komplett entleert.

Wo einsetzbar?

Der für aktuell 298 Euro angebotene Betankungswächter kann im privaten, gewerblichen und im industriellen Bereich als Schutzgerät eingesetzt werden. Lieferbar ist der Wächter mit Anschlussgewinde R 2 Zoll oder R 3 Zoll, in Durchgang- oder Eckausführung. Das Gerät schützt Erd-, Keller-, Batterie- und Hochtankanlagen beim Befüllen gegen Luftbetankung und wird durch das durchströmende Medium, Heizöl oder Dieselkraftstoff, gesteuert.

Alle obigen Angaben basieren ausschließlich auf Informationen des Anbieters.

Anbieter:
Gerhard Müller
Hohner Str. 28
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Email: camaro10@t-online.de
Preis: 298 Euro

Heizöl: Keine Luft mehr tanken

Immer wieder kommt es vor, dass bei der Lieferung von Heizöl betrogen wird.

Keine Luft mehr tanken

(16. September 2013, aktualisiert 31.1.2015) Immer wieder kommt es vor, dass bei der Lieferung von Heizöl betrogen wird: Statt Heizöl wird ein Gemisch von Heizöl und Luft geliefert. Für Verbraucher ist das kaum zu überprüfen. Das Landesamt für Eichwesen bestätigt, dass solche Manipulationen selbst bei Betrieben vorkommen, die nach ISO 9001 durch den TÜV zertifiziert sind. Angesichts der gestiegenen Heizölpreise steigt die Versuchung zum Betrug, zumal zwischen den Händlern ein harter Wettbewerb herrscht. Jährlich wird vier Millionen mal Heizöl geliefert, täglich sind es 20.000 Lieferungen. Allein schon bei einer einzigen Lieferung kann der Schaden durch Betrug einen Betrag von 500 Euro ausmachen.

338 Stutzen

Ein deutscher Erfinder hat ein einfaches Gerät entwickelt und patentiert (Deutsches Patent 2010 Nr. 10 2009 029 827), dass den Betrug einfach und wirkungsvoll unterbindet. Das Gerät wird auf den Öl-Einfüllstutzen aufgeschraubt.

Das Gerät funktioniert folgendermaßen: Strömt Öl aus dem Tankwagen in das Schutzgerät, dann baut sich dadurch ein Druck auf, ein Schließventil zwischen Schutzgerät und Tank öffnet sich und das Öl kann in den Tank fließen. Strömt jetzt Luft statt Öl in das Schutzgerät, dann fällt der Druck ab und der Schließkolben stoppt den Befüllvorgang sofort. Das Gerät ist leicht, arbeitet ohne Stromanschluss und ist wartungsfrei. Der Erfinder will sein Patent veräußern und sucht einen Käufer.

Leider ist das Gerät nicht am Markt erhältlich, weil sich kein Hersteller dafür gefunden hat.

Tipps fürs Tanken

Für die Heizöllieferung muss der Ölkunde selbst aktiv werden.

Tipps fürs Tanken

Anders als das Gas, das ständig und ohne Aufwand ins Haus fließt, muss der Ölkunde für eine Lieferung selbst aktiv werden, etwa bei der Auswahl des Händlers, der Wahl des Lieferzeitpunkts und den Preisverhandlungen. Wer diese Schritte klug plant, kann tüchtig sparen. Die Energiedepesche gibt wichtige Tipps.

(17. Dezember 2010) 2009 flossen in Deutschland 21 Millionen Tonnen leichtes Heizöl in die Tanks privater Kunden. Experten schätzen, dass es dabei nicht immer mit rechten Dingen zuging: Bei ein bis fünf Prozent aller Lieferungen tricksen die Lieferanten und prellen ihre Kunden um schätzungsweise bis zu 1,2 Milliarden Euro. So mussten sich im Frühjahr 2010 zwei Inhaber eines Mineralölhandels sowie drei Fahrer wegen "gemeinschaftlich begangenen gewerbsmäßigen Betrugs" vor dem Amtsgericht Köln verantworten: Mit ausgeklügelten Manipulationen an den geeichten Messanlagen gaukelten sie den Kunden vor, bis zu 600 Liter Öl mehr geliefert zu haben, als tatsächlich in den heimischen Tank flossen. Die Kunden mussten zwischen 100 und 300 Euro zu viel bezahlen - und wunderten sich, warum sich ihr Heizöltank binnen Rekordzeit wieder leerte.

Lassen Sie den Lieferanten nicht aus den Augen

Vor einigen Jahren kam heraus, dass ein Händler in Nordrhein-Westfalen seine Kunden allein innerhalb von zehn Monaten um 25.000 Euro geprellt hatte. In Stuttgart erwischten die Ermittler der Eichdirektion kürzlich einen raffinierten Betrüger, der serienmäßig zu viel Heizöl berechnete - und das im großen Stil: Sein Tankwagen hatte einen doppelten Boden. Von außen war die Manipulation nicht zu erkennen, doch über eine Fernbedienung konnte der Fahrer einen Teil des bezahlten Heizöls unbemerkt hinter den Zähler zurück in den eigenen Tank schleusen.

Andere Fälschungsmöglichkeiten sind vorgefertigte Quittungen mit falschen Zahlen, verborgene Magnete oder Ventile. Für den Verbraucher sind sie auf den ersten Blick meist nicht zu erkennen. Die Kunden können lediglich die Lieferung äußerst wachsam kontrollieren und die Plausibilität der gelieferten Ölmenge kritisch überprüfen. Im Zweifelsfall führt dies dazu, dass ein möglicher Betrüger nervös wird und seine Machenschaften unterlässt.

1. Preise vergleichen und gemeinsam sparen

Heizölkunden sollten das ganze Jahr über die Ölpreisentwicklung beobachten, etwa im Internet unter www.energieverbraucher.de oder in der Tageszeitung. Vor dem Kauf sollte man unbedingt die Preise verschiedener örtlicher Händler vergleichen. Allerdings ist bei besonders niedrigen Angeboten Skepsis angebracht. Es könnte sich um illegal beschafftes Öl handeln.

Wenn Nachbarn oder Freunde gemeinsam Heizöl bestellen, kann man durch die größere Abnahmemenge unter Umständen einen Preisvorteil aushandeln. Idealerweise wohnen die Sammelbesteller dicht beieinander. Doch auch bei einer solchen Sammelbestellung sollte jeder eine eigene Rechnung erhalten und selbst bezahlen. Dadurch bleibt die Bestellung juristisch eine Einzelbestellung. Andernfalls kann es passieren, dass sich der Lieferant mit einer Geldforderung an alle Besteller wendet, wenn einer seine Rechnung nicht bezahlt.

2. Augen auf bei der Lieferung

Führen Sie eine Liste mit folgenden Daten: Datum der Lieferung, Restmenge im Tank, getankte Menge Öl. Dazu müssen Sie kurz vor der Lieferung die Restmenge im eigenen Heizöltank möglichst genau feststellen. Bei einem quaderförmigen Tank messen Sie dazu am besten die Füllhöhe. Bei einem Kunststofftank oder einer Tankbatterie markieren Sie den Füllstand mit Filzstift auf der Behälterwand. Wer einen Kugeltank im Keller stehen hat, misst mit einem Längenmaß oder Peilstab die Füllhöhe. Dabei muss man darauf achten, den Peilstab auf den letzten 30 Zentimetern nur sehr langsam einzuführen, um den Schmutz auf dem Tankboden nicht aufzuwirbeln.

Notieren Sie das amtliche Kennzeichen des Straßentanklastwagens, bei einem Sattelauflieger das Kennzeichen des Aufliegers. Achten Sie auf die Gültigkeit der Eichplakette (Hauptstempel). Diese befindet sich auf dem Messanlagenschild der Tankwagen-Messanlage.

Download Foto Tipp33 Heizölbestellung

Augen auf beim Heizölkauf

Bleiben Sie während des Liefer- und Tankvorgangs vor Ort. Lassen Sie den Fahrer nicht aus den Augen! In der Regel dauert der Vorgang höchstens eine Viertelstunde. Kontrollieren Sie vor dem Start, ob das Zählwerk auf Null steht. Falls Sie den Summierzählwerksstand erkennen können, notieren Sie diesen. Steht der Zähler nicht auf Null, verlangen Sie eine Rückstellung oder verweigern Sie die Annahme der Lieferung. Sie können die Zählerstände auch fotografisch festhalten.

Achten Sie auf das Schauglas am Gasmessverhütergehäuse: Ihr Lieferant darf es nicht mit einem Lappen verdecken. So lange der Zähler läuft, müssen Sie hinter dem Schauglas oben am Gasmessverhüter stets Mineralöl sehen können. Beim Wechsel einer Kammer des Tankwagens bei der Anlieferung kann sich das Messgut hinter dem Schauglas vorübergehend für etwa 20 Sekunden eintrüben. Wird jedoch Schaum sichtbar und verschwindet das Mineralöl völlig aus dem Schauglas, muss Ihr Lieferant die Messung unterbrechen: Sobald im unteren Schauglas kein Öl mehr sichtbar ist, misst der Zähler Luft statt Öl und Sie zahlen zu viel.

3. Nachmessen rechnet sich

Messen Sie nach der Lieferung vor dem Ausdruck der Lieferquittung den letzten Zählwerksstand und notieren sie diesen. Idealerweise unterschreibt der Fahrer den Stand und bezeugt ihn damit. Die letzte Zähleranzeige muss mit dem Ausdruck übereinstimmen. Sollte der Ausdruck von der Zähleranzeige abweichen, sollten Sie dies sofort reklamieren und den Lieferschein nicht unterschreiben.

Ermitteln Sie kurz nach der Beendigung des Füllvorgangs den Mineralölstand in Ihrem Tank. Beachten Sie dabei, dass sich ein genauer Füllstand erst nach etwa einer Viertelstunde einstellt. Bei einem Batterietank kann eine längere Wartezeit notwendig sein.

Mineralölbuch
Datum & Uhrzeit Füllhöhe Volumen Volumenänderung amtliches Kennzeichen Menge nach Lieferschein
           
           
           
           
           

Mit einer solchen Tabelle haben Ölkunden Kosten und Vebrauch gut im Blick

Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der gelieferten Mineralölmenge, sollten Sie unverzüglich das zuständige Eichamt informieren. Zwar ist es im Einzelfall nicht immer möglich, dem Lieferanten eine manipulierte Messung nachzuweisen. Doch wenn das Eichamt eine Fülle von Hinweisen zu einem bestimmten Lieferanten erhält, kann es eine mögliche Schummelei aufdecken, etwa durch einen Funksender am Tankwagen. Eichrechtlich gilt bei einer Mineralöllieferung das Messergebnis der eichpflichtigen und gültig geeichten Messanlage innerhalb der so genannten Verkehrsfehlergrenzen von 0,5 Prozent: Bei einer Heizöllieferung von 3000 Litern darf die tatsächlich gelieferte Menge von der berechneten Menge um maximal 15 Liter abweichen.

4. Die Temperatur im Auge behalten

Im Hochsommer oder wenn es frisch aus der Raffinerie kommt, ist Heizöl mitunter 30 Grad warm. Wenn es so warm aus dem Tankwagen fließt und auf normale 15 Grad Raumtemperatur abkühlt, schrumpft das Volumen: Bei 3.000 Liter und einer Temperaturdifferenz von 20 Grad beträgt die Abnahme 52 Liter.

Um diesen Misstand abzustellen, muss der Lieferant die Heizölmenge bei der Lieferung auf eine Temperatur von fünfzehn Grad umrechnen. Der Kunde erhält also vom warmen Heizöl gerade so viel Öl mehr, dass nach der Abkühlung auf fünfzehn Grad genau die bestellte und bezahlte Menge verbleibt. Umgekehrt läuft es, wenn Öl geliefert wird, dass nicht einmal 15 Grad hat: Hier muss nur entsprechend weniger geliefert werden. Trotz dieser Vorschrift sollte der Kunde bei der Lieferung die Augen aufhalten: Die meisten Heizöllieferanten geben Heizöl über einen sogenannten temperaturkompensierten Messzähler ab.

Zwar besteht der Gesetzgeber nicht auf einem elektronischen 15-Grad-Messzähler. Doch sollte der Verbraucher Lieferanten meiden, die manuell umrechnen: Wer die Liefermenge lediglich mit einem Kugelschreiber auf dem Lieferschein notiert, öffnet Manipulationen Tür und Tor.

5. Anonyme Liefersituationen vermeiden

Je größer die Anlieferungsmenge und das Objekt - etwa ein großes Miethaus - desto verlockender ist auch die Anonymität einer solchen Lieferstelle und die Versuchung für ein "schwarzes Lieferschaf": Wenn keine wachsamen Mieter mitkontrollieren, erfolgt möglicherweise gar keine Kontrolle der Anlieferung oder aber der "Kontrollierende" - etwa der Hausmeister oder ein beauftragter Mieter - kooperiert mit einem betrügerischen Heizöllieferanten. Die Rechnung bezahlen alle Mieter durch eine unnötig hohe Nebenkostenabrechnung. Deshalb sollten sich Mieter unbedingt absprechen und die Heizöllieferung wechselweise überprüfen. Die Hausverwaltung sollte zu einer entsprechenden Kontrolle aufgefordert werden, an der sich die Mieter beteiligen können.

Checkliste für den sicheren Heizölkauf

Was dabei zu beachten ist.

Checkliste für den sicheren Heizölkauf

(13. Oktober 2007)

So geht's:

  • Informieren Sie sich über die aktuelle Preissituation. (z. B. bei www.brennstoffhandel.de oder www.brennstoffspiegel.de)
  • Informieren Sie sich über Händler in Ihrer Nähe, die mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel ausgezeichnet sind. (www.guetezeichen-energiehandel.de)
  • Bevor der Tankvorgang beginnt, überzeugen Sie sich, dass das Zählwerk auf Null steht und dass ein aktuelles Siegel der Eichbehörde an der Messanlage ist.
  • Lassen Sie sich das obere Schauglas des so genannten Gasmessverhüters zeigen. Dieses muss vor und während der Abgabe zumindest teilweise mit Heizöl gefüllt sein. Ist kein Öl sichtbar, muss der Zähler stehen bleiben. Nur so ist eine luftfreie Abgabe gewährleistet.
  • Lassen Sie sich das untere Kontrollschauglas zeigen. Es muss während der Abgabe immer mit Öl gefüllt sein. Kurzzeitig dürfen hier Blasen oder Schaum zu sehen sein. Das hat keinen unzulässigen Einfluss auf das Messergebnis.
  • Bleiben Sie beim Tankvorgang stets an der Seite des Fahrers und fragen Sie ihn, wenn Sie etwas nicht verstehen oder wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt. Dokumentieren Sie dies ggf. ausführlich (am besten per Foto) und ziehen Sie Zeugen hinzu.
  • Der Lieferschein sollte in Ihrer Anwesenheit ausgedruckt werden. Die letzte Zähleranzeige muss mit dem Abdruck übereinstimmen. Die gelieferte Heizölmenge muss auf 15°C Bezugstemperatur umgewertet worden sein. Beginn und Ende sollte im Wesentlichen mit der Anwesenheitszeit des Tankwagens bei Ihnen übereinstimmen.

Quelle: Gütegemeinschaft Energiehandel e.V.

Wo bleiben die Fehlmengen?

Wenn Heizölhändler alle Möglichkeiten der Minderlieferung nutzen, dann können sie über einen längeren Zeitraum zusammengenommen mehr Öl verkaufen, als sie einkaufen.

Wo bleiben die Fehlmengen?

(25. November 2003) Wenn Heizölhändler alle Möglichkeiten der Minderlieferung nutzen, dann können sie über einen längeren Zeitraum zusammengenommen mehr Öl verkaufen, als sie einkaufen. Dies war auch bei Erdgaslieferanten aufgefallen, solange deren Einkaufs- und Verkaufsmengen veröffentlicht wurden (vgl. ED 5/89). Um hier nicht aufzufallen und sich selbst zu überführen, werden entsprechende Überhangmengen an Öl als Lieferungen ohne Mehrwertsteuer verkauft.

Wenn tausend Liter nicht tausend Liter sind

Wenn es dann so warm dem Kunden geliefert wird und im Tank auf normale fünfzehn Grad abkühlt, dann schrumpft das Volumen

Wenn tausend Liter nicht tausend Liter sind

(10. Oktober 2003) Im Sommer oder frisch von der Raffinerie kommend ist Heizöl mitunter dreißig Grad warm. Wenn es dann so warm dem Kunden geliefert wird und im Tank auf normale fünfzehn Grad abkühlt, dann schrumpft das Volumen: Bei 3.000 Liter und einer Temperaturdifferenz von zwanzig Grad beträgt die Abnahme 52 Liter.

Um diesen Missstand abzustellen, muss bei der Lieferung auf eine Temperatur von fünfzehn Grad umgerechnet werden. Der Kunde erhält also vom warmen Heizöl gerade soviel Öl mehr, dass nach der Abkühlung auf fünfzehn Grad genau die bestellte und bezahlte Menge verbleibt.

Trotz dieser Vorschrift sollte der Kunde bei der Lieferung die Augen aufhalten. Die meisten Heizöllieferanten geben Heizöl über einen sogenannten temperaturkompensierten Messzähler ab.

Lieferschein handgeschrieben

Manuelle Umrechnung zweifelhaft

Lieferschein handgeschrieben: Manuelle Umrechnung zweifelhaft

(10. Oktober 2003) Zwar besteht der Gesetzgeber nicht auf einem elektronischen 15-Grad-Messzähler. Doch sollte der Verbraucher Lieferanten meiden, die manuell umrechnen. Dadurch, dass die abgegebene Liefermenge lediglich mit einem Kugelschreiber auf dem Lieferschein notiert wird, sind Manipulationen Tür und Tor geöffnet.

Die Mengen sind erheblich höher als z.B. an der Tankstelle. Aus der Branche selbst erreichen uns Hinweise, dass schwarze Schafe die Unkenntnis, Gutgläubigkeit und Naivität vieler Verbraucher zu ihrem Vorteil nutzen. Angesichts der durch den Wettbewerb gedrückten Verdienstmargen ist die Versuchung für eine einfache, wenngleich fragwürdige "Gewinnerhöhung" groß.

Größere Objekte - größere Versuchung!

Je größer die Anlieferungsmenge und das Objekt, desto verlockender ist auch die Anonymität einer solchen Lieferstelle

Größere Objekte - größere Versuchung!

(10. Oktober 2003) Je größer die Anlieferungsmenge und das Objekt, desto verlockender ist auch die Anonymität einer solchen Lieferstelle und die Versuchung für ein "schwarzes Lieferschaf". Auch hat es in der Vergangenheit Kooperationen des Anlieferers mit dem Kontrollierenden gegeben oder es wurde überhaupt nicht kontrolliert.

Die Rechnung bezahlen dann alle Mieter durch eine unnötig hohe Nebenkostenabrechnung. Auch hier gilt die Kontrolle nach obigem Schema: Mieter sollten sich absprechen und die Lieferung wechselweise überprüfen. Die Hausverwaltung sollte zu einer entsprechenden Kontrolle aufgefordert werden, an der sich die Mieter beteiligen können.

Heizöl preiswert und ohne Mehrwertsteuer

Verlockend, doch sehr gefährlich

Heizöl preiswert und ohne Mehrwertsteuer: verlockend, doch sehr gefährlich

In letzter Zeit häufen sich Anfragen, inwieweit die Lieferung von Heizöl ohne Mehrwertsteuer für den Verbraucher ein Risiko darstellt. Heizöl kann von Händlern nur versteuert, also incl. Mineralöl- und Mehrwertsteuer, eingekauft werden. Eine Ausnahme sind Minderqualitäten von Tankstillegungen.

Beim Angebot von Öl ohne Mehrwertsteuer muss es sich also um bei Kunden gestohlene Mengen handeln. Neben dem Straftatbestand der Hehlerei macht sich ein Händler beim Verkauf solcher Mengen auch der Hinterziehung von Mineral- und Mehrwertsteuer schuldig. Weiterhin kann sich der Kunde nicht sicher sein, ebenfalls von einem solchen Betrüger betrogen zu werden.

Insofern kann nur empfohlen werden, mit seriösen Unternehmen zusammenzuarbeiten, um sich qualitativ abzusichern und auch Steuernachforderungen auszuschließen.

letzte Änderung: 14.12.2016