Turbo für PV-Ausbau beschlossen

Eine gute und wichtige Nachricht: Das Solarpaket I ist nun von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden und in Kraft getreten. Es entbürokratisiert PV-Anlagen und erneuerbare Energien. Dadurch wird der PV-Ausbau beschleunigt. Denn bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien auf 80 % steigen.
Von Aribert Peters

(9. August 2024)

Das sind die wesentlichen Inhalte des Solarpakets I:

Beschleunigung des PV-Ausbaus
  • Jährliches Ausbauziel für Photovoltaik wird auf 22 GW ab 2026 festgelegt
  • Stärkere Förderung von PV-Anlagen auf Gewerbe- und Industriedächern durch höhere Förderbeträge und eine Erhöhung der Ausschreibungsmengen
  • Vereinfachung der bürokratischen Prozesse, insbesondere durch Flexibilisierung der Schwellenwerte für die Direktvermarktung von Solarstrom

 ED 02/2022 PV-Steuer wird gesenkt und vereinfacht (S. 22)
ED 02/2023 Interessantes aus der PV-Sprechstunde (S. 18)
ED 02/2024 Turbo für PV-Ausbau beschlossen (S.17) 

Künftig soll es unbürokratischer und schneller gehen, die eigene PV-Anlage aufs Dach zu bringen.

Entbürokratisierung und Regelungsvereinfachungen
  • Einführung einer bürokratiearmen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung für den Verbrauch von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes, wobei die üblichen Lieferantenpflichten entfallen. Details dazu siehe „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“
  •   Anpassungen bei der Anlagenzusammenfassung nach EEG, um technische Anforderungen zu vereinfachen
  • Vereinfachte Registrierung und Inbetriebnahme für Balkon-PV-Anlagen und Mieterstrommodelle
Förderung der Freiflächen-PV
  • Erhöhung der Ausschreibungsmengen und Ausweitung der förderfähigen Flächen, insbesondere durch Öffnung benachteiligter landwirtschaftlicher Gebiete
  • Einführung von naturschutzfachlichen Mindestkriterien, die die Naturverträglichkeit des PV-Ausbaus verbessern und zugleich die Akzeptanz erhöhen
Integration weiterer erneuerbarer Energien
  • Maßnahmen zur Stärkung der Windkraft und Biomasse, inklusive der temporären Aussetzung der Südquote und der Erweiterung der Kapazitäten für Kleingülleanlagen
  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch Nutzung europarechtlicher Spielräume und Anpassungen im Netzanschlussrecht
Netzanschluss und Speicher
  • Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen über die verschiedenen Netzbetreiber hinweg und Vereinfachungen der Netzanschlussverfahren
  • Flexible Nutzungsmöglichkeiten für Speicher, wodurch diese sowohl im Sommer zur Zwischenspeicherung von PV-Erzeugung als auch im Winter für den Handel mit Netzstrom verwendet werden können
Weitere technische und administrative Verbesserungen
  • Regelungen zur schnelleren Rückzahlung von Sicherheitsleistungen bei Ausschreibungen
  • Ausweitung des bevorzugten Netzanschlusses auf Speicheranlagen
  • Anpassungen bei der Vergütung geringfügiger Strommengen für Wechselrichter und die Erleichterung des Weiterbetriebs ausgeförderter PV-Anlagen 

•    www.bdev.de/pvpaket

Erleichterungen für Stecker-PV

  • Der Wechselrichter einer Stecker-PV-Anlage darf jetzt 800 statt bisher 600 Watt ins Hausnetz einspeisen. 
  • An den Wechselrichter einer Stecker-PV-Anlage dürfen Module mit einer Leistung bis 2.000 Watt angeschlossen werden. 
  • Die Anmeldung einer Stecker-PV--Anlage muss nur noch beim Stammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen und nicht mehr beim Stromnetzbetreiber. 
  • Vermieter und Wohnungseigentümerversammlungen können eine Stecker-PV-Anlage nur aus triftigen Gründen ablehnen. 
  • Der Strombezugszähler darf auch rückwärtslaufen, solange der Netzbetreiber keinen Zähler mit Rücklaufsperre einbaut. 
  • Die technischen Details der Einspeisung, die „Steckerfrage“, werden in technischen Normen geregelt, die derzeit überarbeitet werden.

letzte Änderung: 07.02.2017