Entschädigung von Verbrauchern

Entschädigung von Verbrauchern: Primastrom muss zahlen

(22. Juli 2024) Die Energieanbieter Primastrom und Voxenergie müssen aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mindestens 1.600 Kunden entschädigen. Diese Entscheidung folgte, nachdem beide Unternehmen ihren Kunden am 28. Dezember 2022 unzulässig kurze Fristen für erhebliche Preiserhöhungen gesetzt hatten, die bereits zum 1. Januar 2023 wirksam werden sollten. Die Rückzahlungsansprüche gelten zunächst nur für Kunden, die sich der vom vzbv initiierten Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten. Diese Klage zog der Verband zurück, nachdem der Vergleich erreicht wurde, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Der vzbv verhandelt jedoch weiterhin über zusätzliche Zugeständnisse, vorausgesetzt weitere betroffene Kunden melden sich. 

Unterstützung für die Klage kam auch von der Bundesnetzagentur, die im Mai 2022 ein Aufsichtsverfahren gegen beide Unternehmen einleitete und feststellte, dass die Preiserhöhungen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstießen. Bei Nichtbefolgung drohte ein Zwangsgeld von 100.000 Euro.
Die Unternehmen Primastrom und Voxenergie, die zur Primaholding GmbH gehören und 2020/21 einen Jahresüberschuss von 10,7 Millionen Euro erwirtschafteten, zeigten auch fragwürdiges Verhalten in anderen Geschäftsbereichen. So versuchte Primastrom beispielsweise das Verbot der Telefonwerbung zu umgehen, indem Kunden zur Rückrufanfrage aufgefordert wurden, was die Verbraucherzentrale Niedersachsen dazu veranlasste, vor solchen Praktiken zu warnen.
•    www.energie-chronik.de/240311.htm 

letzte Änderung: 07.02.2017