Heizkostenabrechnung

Heizkostenabrechnung: Energiepreisbremse für Mieter

(6. August 2024) Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 fällt durch die Zahlung des Bundes geringer aus: Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) deckelte die Preise. Zunächst profitierten Vermietende davon, weil sie als Letztverbraucher gelten. Sie müssen die verringerten Kosten jedoch über die Betriebskostenabrechnung an ihre Mietenden weitergeben und den Betrag in der Abrechnung gesondert ausweisen. Sobald der Vermietende die Information dazu von seinem Energieversorger erhält, hat er die Mietenden umgehend schriftlich zu informieren; eine E-Mail reicht aus. Auch müssen unter Umständen die Betriebskostenvorauszahlungen angepasst werden. 

letzte Änderung: 07.02.2017