Rechtliche Fragen bei PV-Anlageninstallationen
Die Rechtsanwältin Christina Bönning-Huber, Expertin im Bereich erneuerbare Energien, beantwortet häufig gestellte Fragen zur Installation von PV-Anlagen. Hier sind einige wichtige Antworten zusammengefasst.
Von Christina Bönning-Huber
(4. Juli 2024)
Vorauszahlungen sinnvoll gestalten
Viele Solarinstallationsfirmen verlangen Vorauszahlungen. Es ist ratsam, nach Modullieferung bis zu 50 % der Kosten zu zahlen und 30 % bis zur Fertigstellung zurückzubehalten. Das bietet Sicherheit, falls der Installateur die Arbeit nicht abschließt.
Unfertige Anlagen
Wenn die Anlage trotz Bezahlung nicht fertiggestellt wurde, fordern Sie den Installateur auf, die Arbeit dringend zu beenden und setzen Sie eine angemessene Frist. Sie haben das Recht auf Fertigstellung.
Mangelhafte Anlagen
Bei Mängeln ist nicht immer ein Gutachten erforderlich. Es reicht aus, den Mangel verständlich und konkret darzulegen. Wenn der erwartete Ertrag nicht eintritt – das kann mit Vergleichswerten aus der Ertragsdatenbank des Solarenergie-Fördervereins (SFV) belegt werden –, liegt oft ein Mangel vor. Setzen Sie eine Reparaturfrist und fordern Sie den Installateur zur Behebung auf. Die Kosten für Gutachten und Anwalt muss der Installateur im Falle eines Mangels übernehmen.
Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung
Bei Verzögerungen muss der Installateur für den Ertragsausfall haften. Die Höhe kann ohne Gutachten anhand der SFV-Ertragsdatenbank berechnet werden. Berücksichtigen Sie entgangene Kilowattstunden und Eigenverbrauchvorteile. Der Zeitpunkt des Verzugs ist nicht immer klar, daher stellen Sie sicher, dass schriftliche Nachforderungen nachweisbar übergeben werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann bei offener Rechnung geltend gemacht werden. Andernfalls kann ein Dritter nach anwaltlicher Beratung beauftragt werden und die offene Summe aus erhaltenen Zahlungen beglichen werden.
Diese Tipps bieten Orientierung, aber rechtliche Angelegenheiten sind komplex. Konsultieren Sie bei Bedarf einen Anwalt, um Ihre Rechte und Interessen zu schützen.
Dr. Christina -Bönning-Huber │ Rechtsanwältin, spezialisiert auf erneuerbare Energien und Energiekonzepte; info@kanzlei-boenning.de