Schutz vor der Erderhitzung – Eile ist geboten

Wie können wir uns als Gesellschaft, als Gemeinschaft und als Einzelner wappnen gegen unvorhersehbare Extremereignisse wie Hitze, Fluten, Stürme, Trockenheit – also den künftig häufigeren Folgen der Erderhitzung? Wie können wir vorsorgen, dass uns diese Ereignisse nicht verhungern, ertrinken oder an Hitze sterben lassen?
Von Aribert Peters

(25. Juni 2024) Wir müssen uns an zwei Gegebenheiten anpassen: an den bereits erfolgten Klimawandel ebenso wie an den unweigerlich auf uns zukommenden. Dadurch können wir die Folgen für uns Menschen abmildern. Allein im Sommer 2022 starben laut Robert-Koch-Institut 4.500 Menschen in Deutschland durch Hitze, 2023 waren es 3.200. Das Klima wird sich weiter ändern, und zwar nicht zu unserem Vorteil: denn die Treibhausgasemissionen steigen immer noch, die CO2-Konzentration in der Atmosphäre nimmt zu und die jährliche mittlere Temperatur geht stetig nach oben. 

 ED 01/2024 Schutz vor der Erderhitzung – Eile ist geboten (S.16) 

Wir wollen Sie kurz vertraut machen damit, was bezüglich der notwendigen Anpassung schon geschehen ist und was noch zu tun bleibt. Die amtliche deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel besteht aus drei Elementen:

  • Die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (DAS) gibt es seit 2008 und sie ist seither fortgeschrieben worden. 
    Der zweite Fortschrittsbericht zur DAS wurde im November 2020 veröffentlicht. Und in der „Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland“ wurden 102 Klimawirkungen und 13 Handlungsfelder untersucht und bewertet.
  • Das Klimaanpassungsgesetz gibt nunmehr einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen vor.
  • Die Anpassungen werden flächendeckend finanziell unterstützt durch Bund und Länder.
Was regelt das Klimaanpassungsgesetz?

Am 16. November 2023 wurde vom Bundestag ein Klimaanpassungsgesetz verabschiedet.

Damit möchte die Bundesregierung der Klimaanpassung in Bund, Ländern und Gemeinden einen verbindlichen Rahmen geben.

  • Die Bundesregierung muss bis zum 30. September 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorlegen und diese alle vier Jahre aktualisieren. 
  • Die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen.
  • Die Länder sollen Sorge tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden.
  • Träger öffentlicher Aufgaben müssen bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen.
Tatenbank und Klimalotse

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat im Juli 2021 das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) damit beauftragt, Gemeinden und andere lokale Akteure bei Fragen der Klimaanpassung zu beraten und bei der Vernetzung zu unterstützen. Die Webseite des Zentrums vernetzt zu Arbeitshilfen, bietet Leitfäden zur Klimaanpassung, Workshops und weitere Informationen zum Thema.

Daneben gibt es seit 2018 das Deutsche Klimavorsorgeportal der Bundesregierung mit einer Tatenbank, dem Klimalotsen sowie Projekten und Studien. Jeder kann mitmachen!

Förderung für Klimaanpassung

Mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung vom März 2022 werden bereits nachhaltige und integrierte Klimaanpassungsprozesse vor Ort unterstützt, zum Beispiel mit der Förderung von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern, dem Anlegen von Parks und anderen Projekten.

Die Erderhitzung stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Gesellschaft und jeden Einzelnen dar. Zwar werden Pläne und Strategien entwickelt, aber deren Umsetzung muss auf allen Ebenen deutlich beschleunigt werden.

letzte Änderung: 07.02.2017