Anspruch auf Neukundenbonus bleibt erhalten

Insolvenz Bayerische Energieversorgungsgesellschaft: Anspruch auf Neukundenbonus bleibt erhalten

Von Aribert Peters

(30. November 2023) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Kundinnen und Kunden des insolventen Energieversorgers BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft einen Anspruch auf den versprochenen Neukundenbonus haben. Nach der Insolvenz des Unternehmens 2019 forderte der Insolvenzverwalter von BEV Nachzahlungen von Kunden ein, da er den Neukundenbonus von bis zu 25 % Rabatt in der Abschlussrechnung nicht berücksichtigte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte dagegen eine Musterfeststellungsklage ein und erhielt nun vom BGH recht. Mehr als 5.000 Menschen hatten sich der Musterfeststellungsklage 2019 angeschlossen.

Das Gericht bestätigte laut vzbv-Mitteilung, dass in den Verträgen mit BEV keine Einschränkung vorgesehen war, den Neukundenbonus nur nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu zahlen. Demnach müssten Endabrechnungen des Insolvenzverwalters den Neukundenbonus unabhängig von der Vertragslaufzeit berücksichtigen. „Verbraucher:innen müssen sich auf vertragliche Zusagen verlassen können.“

letzte Änderung: 07.02.2017