Formulierung zum Sonderkündigungsrecht irreführend

Klage gegen Eon erfolgreich: Formulierung zum Sonderkündigungsrecht irreführend

Von Aribert Peters

(17. November 2023) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen reichte Klage gegen die Eon Energie Deutschland ein, da das Unternehmen ein erschwertes Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen für Gaskunden vorsah. Kundinnen und Kunden sollten sich elf Tage vor Inkrafttreten der neuen Preise melden, um einen fristgerechten Vertragswechsel zu gewährleisten.

Das Landgericht München gab der Klage der Verbraucherzentrale statt, da eine solche Fristsetzung Kunden unzulässig unter Druck setze und sie verunsichern könne. Die Formulierung sei irreführend und könne Kunden davon abhalten, ihr Kündigungsrecht zu nutzen, was gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Eon darf das Sonderkündigungsrecht in dieser Weise nicht mehr einschränken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

letzte Änderung: 07.02.2017