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EnWG-Novelle gilt

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften im EnWG angenommen

EnWG-Novelle gilt

(21. Dezember 2012) Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften im EnWG angenommen und damit die Entschädigungsregelungen für eine verzögerte oder gestörte Netzanbindung von Offshore-Windparks.

Die Netzbetreiber haften je nach Grad ihres Verschuldens bei Verzögerungen mit einem Höchstbetrag von 110 Mio Euro. Für den Rest kommen alle anderen Verbraucher über eine neue Umlage auf, die ab Jahresbeginn 2013 gilt. Auch die Regelungen zur Versorgungssicherheit wurden beschlossen.

Dazu das Bundesratsprotokoll,  Tagesordnung des Bundesrats
Weitere Details: Die EnWG-Novelle 2012 ist verabschiedet

Energieverbraucher fordern Fortsetzung des EEG

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 11. Oktober 2012

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Energieverbraucher fordern Fortsetzung des EEG

(11. Oktober 2012) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat zur aktuellen Strompreisdiskussion Stellung genommen. Er fordert den weiteren raschen Ausbau der Erneuerbaren auf Basis des EEG. Jedoch müssen die Lasten gleichmäßig auf alle Verbraucher verteilt werden. Eine Steuersenkung lehnt der Verein ab.

Es geht kein Weg am schnellen und drastischen Ausbau der Erneuerbaren vorbei. Und die Gesellschaft muss auch bereit sein, die Kosten dafür zu tragen. Die Erneuerbaren sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende. Sie kann nur mit den Erneuerbaren gelingen.

Das EEG war höchst erfolgreich, weil es zu einem schnellen Ausbau der Erneuerbaren geführt hat. Dies ist ein historisch einmaliger Erfolg in Deutschland, der Anerkennung verdient.

Man muss das EEG reformieren, aber nicht abschaffen. Im Grundsatz ist das EEG richtig und muss erhalten bleiben.

Das sogenannte Quotenmodell hat sich nicht bewährt In Großbritannien wird es jetzt durch ein EEG ersetzt.

An der Strombörse haben die Erneuerbaren zu sinkenden Preisen geführt. Diese Kostensenkungen wurden aber nicht an die Verbraucher weitergegeben, sondern als Gewinn von den Versorgern vereinnahmt.

Die EEG-Umlage ist nicht der Hauptkostentreiber der Strompreise. Seit 1988 sind die Strompreise durchschnittlich in jedem Jahr um knapp fünf Prozent angestiegen: Seit 1998 um zehn Cent. Die EEG-Umlage stieg in diesem Zeitraum von Null auf 3,5 Cent.

Aber nicht nur die Strompreise, auch die Preise für Heizöl und Erdgas sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Gas um 140 Prozent seit 1988, das sind Jahr für Jahr gut vier Prozent und Heizöl sogar um 540 Prozent, das sind Jahr für Jahr sechs Prozent.

Schon immer war es so, dass die Verbraucher den Bau neuer Kraftwerke finanziert haben. Früher war das im gesamten Strompreis enthalten und dadurch unsichtbar. Durch die EEG-Umlage wird sichtbar, was vorher verborgen blieb. Aber nun entscheiden nicht mehr allein die Stromversorger, welche Kraftwerke gebaut werden. Und das ist gut so!

Die Förderung der Erneuerbaren ist durchaus bezahlbar. Sie kostete bisher 67 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die Steinkohle wurde bisher mit 311 Milliarden Euro und die Atomenergie mit 213 Milliarden Euro staatlich gefördert.

Ohne die Befreiung der Großindustrie von der EEG-Umlage könnte die EGG-Umlage um rund 1,5 Cent geringer ausfallen. Das ist genau der Betrag, um den die Umlage nun erhöht wird. Diese Befreiung ist ungerecht, sachlich unbegründet und ungesetzlich. Es handelt sich um eine Beihilfe nach EU-Recht, die ohne Genehmigung illegal ist. Die EU hat deshalb auf die Beschwerde des Bund der Energieverbraucher hin ein Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet Die Begründung der Ausnahmen überzeugt nicht, weil die deutsche Firmen im Export stärker und erfolgreicher als andere Länder sind. Befreit werden zudem in der Mehrzahl Firmen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, wie zum Beispiel die Verkehrsbetriebe Weimar. Die Ausnahmen belasten den nicht befreiten Mittelstand und sozial schwache Verbraucher besonders stark.

Jahr für Jahr steigende Strompreise stellen immer mehr Verbraucher in die Energiearmut. Über einer Millionen Verbrauchern wird Jahr für Jahr der Strom wegen nicht bezahlter Rechnungen gesperrt. Die Bundesregierung weiß noch nicht einmal die genaue Zahl der Betroffenen, hat keine Studie dazu durchgeführt und sich geweigert, besonders schutzwürdige Verbraucher zu definieren – wozu sie nach EU–Recht verpflichtet wäre.

Eine Steuersenkung für Strom ist nicht sinnvoll. Denn das Geld fehlt in der Staatskasse, die Anreize zum Energiesparen würden vermindert und die Kostensenkung sehr schnell als Preiserhöhung wieder aufgeschlagen.

Verbraucher können ihre Stromkosten oft durch einen Anbieterwechsel verringern. Immer noch sind rund 40 Prozent aller Verbraucher im teuersten Tarif: In der Grundversorgung. Der Bund der Energieverbraucher e.V. rät aber zur Vorsicht bei der Anbieterauswahl und empfiehlt wegen der schlechten Erfahrungen vieler Verbraucher, die Billigstanbieter zu meiden.

Trübe Funzel für FDP-Spitze Philipp Rösler und Rainer Brüderle

Pressemitteilung vom 25. September 2012

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Trübe Funzel für FDP-Spitze Philipp Rösler und Rainer Brüderle

(25. September 2012) Der Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und der FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle schädigen Verbraucher und auch die deutsche Wirtschaft in bisher nicht dagewesenem Ausmaß. Dafür hat ihnen heute der Bund der Energieverbraucher e.V. die Negativauszeichnung „Trübe Funzel“ verliehen. Sie schustern Industrie und Stromwirtschaft Milliarden zu und machen dafür die Energiewende verantwortlich.

Dazu äußerte der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters: „Alle sind sich einig: Es kommt auf einen möglichst raschen Ausbau der Erneuerbaren zu geringstmöglichen Kosten bei gleichzeitiger Erhöhung der Energieeffizienz an“.

Jedoch bekämpften die FDP-Politiker Rösler und Brüderle gemeinsam die überaus erfolgreiche Förderung erneuerbarer Energien. Rainer Brüderle fordert sogar offen einen Ausbaustopp für erneuerbare Energien. „Brüderle ist mit einem verwirrten Fahrgast vergleichbar, der aus einem Schnellzug bei voller Fahrt aussteigen will – ihm ist weder klar, in welchem Zug er sitzt, noch erkennt er die Folge eines Ausstiegs“ sagt Peters.

Nach der drastischen Kürzung der Solarvergütung am Jahresanfang kürzte Rösler fröhlich weiter und will das EEG nun gleich gänzlich abschaffen. Der Industrie macht die Regierung milliardenschwere Geschenke auf Kosten alleinerziehender Mütter und der Oma von nebenan. Die dadurch höheren Energiepreise werden dann der Energiewende in die Schuhe geschoben. Man gewinnt den Eindruck, die FDP-Spitze vertrete die Interessen der Stromwirtschaft und der Großindustrie auf Kosten von Umwelt und privaten und mittelständischen Verbrauchern.

Bundeswirtschaftsminister Rösler hat zudem die EU-Effizienzrichtlinie in Brüssel über viele Monate sabotiert und bekämpft.

Peters tritt der Verdammung der erneuerbaren Energien entgegen: „Während die Atomenergie seit den Siebzigern mit 213 Millarden Euro, die Steinkohle mit 311 Milliarden Euro gefördert wurde, kostete die Förderung der Erneuerbaren bisher 67 Milliarden Euro. Die Erneuerbaren vermindern die Geldströme ins Ausland für den Import von Öl und Gas. Und sie stellen einen gewaltigen Wirtschaftsfaktor dar, wichtig für Arbeitsplätze im Inland und Export ins Ausland. Nur die Erneuerbaren schützen uns vor künftigen Energiepreissteigerungen“.

Es kann außerdem nicht sein, dass private Verbraucher und der kleine Mittelstand dafür bezahlen, was mit der Energiewende gar nichts zu tun hat: Das sind die steigenden Gewinne der Stromkonzerne bei gleichzeitigen Strompreiserhöhungen für Verbraucher. Die Strompreise an den Börsen sind in den letzten zwei Jahren sogar gesunken, für die privaten Verbraucher aber gestiegen. Das ist eine Kampagne gegen die Energiewende, die leicht durchschaubar ist. Das Bundeswirtschaftsministerium hat es versäumt, auf den Energiemärkten für Transparenz für Verbraucher zu sorgen und den Missbrauch auf der Ebene der Großhandelsmärkte zu unterbinden.

Regierungspfusch verteuert Strom um zwei Cent

Blamable Sündenliste der Bundesregierung

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Regierungspfusch verteuert Strom um zwei Cent

Blamable Sündenliste der Bundesregierung

(1. Dezember 2011, geändert 13. Januar 2012) Durch zahlreiche Fehler haben Bundesregierung und Regierungsfraktion im Bundestag die Strompreise von Privatkunden und Mittelstand um rund zwei Cent je Kilowattstunde deutlich ansteigen lassen. Entlastet wurden dagegen die energieintensiven Großbetriebe, die ohnehin schon weitgehende Steuerprivilegien genießen (geringere Konzessionsabgabe, Spitzenausgleich bei der Ökosteuer, Energiesteuerbefreiungen im Umfang von mehreren Milliarden Euro, Details siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen, BT Drucksache 17/7450). Die Sündenliste sieht folgendermaßen aus (die Preisanstiege sind jeweils ohne Mehrsteuer angegeben):

  • Der gesetzestechnische Mangel in der Anreizregulierungsverordnung wurde nicht erkannt und behoben. Die Netzbetreiber haben in der Folge die Netzentgelte um rund zehn Prozent angehoben. Volumen: Rund zwei Milliarden Euro. Folge für die Stromtarife: Anstieg um 0,6 Ct/kWh. Abhilfe wird derzeit über eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes versucht.
  • Bei der Berechnung der EEG-Umlage wurde die Liquiditätsreserve bereits für 2011 berücksichtigt, obwohl die gesetzliche Grundlage mit dem novellierten EEG erst 2012 in Kraft tritt. Volumen: rund 400 Mio. Euro. Folge für Stromtarife: Anstieg um 0,1 Ct/kWh. Abhilfe ist nicht möglich.
  • Befreiung der stromintensiven Industrie mit über 10 GWh Jahresverbrauch und über 7.000 Volllaststunden von der Zahlung der Netzentgelte durch § 19 (2) Satz 2 StromNEV. Volumen: Rund eine Milliarde Euro. Diese Summe wird fast ausschließlich durch die Verbraucher mit weniger als 100.000 kWh/a aufgebracht. Folge für die Stromtarife: Anstieg um 0,65 Ct/kWh. Abhilfe ist möglich durch ein Eingreifen der EU-Kommission. Eine entsprechende Beschwerde wurde vom Bund der Energieverbraucher e.V. eingereicht. Beschwerde
  • Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Umlage für Erneuerbare Energien (sog. „besondere Ausgleichsregelung“ in § 40 EEG). Volumen: 2,2 Mrd. Euro (Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG, Stand 3.5.2011, Seite 155). Diese Befreiung wird durch das neue EEG ab 2012 ausgeweitet auf Firmen mit einem Jahresstromverbrauch von über 1 GWh und über 14% Stromkosten an den Gesamtkosten. Folge für die Stromtarife: Anstieg um 0,35 Ct/kWh. Abhilfe möglich durch eine Eingreifen der EU-Kommission. Eine entsprechende Beschwerde wird vom Bund der Energieverbraucher e.V. eingereicht.

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letzte Änderung: 30.07.2018