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Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 16. August 2011
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Bürgergas erfolgreich abgemahnt

(16. August 2011) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat den Gasanbieter Bürgergas aus Gelnhausen erfolgreich abgemahnt.

Bürgergas forderte seine Kunden schriftlich auf, einem Tarif mit neuen Preisen zuzustimmen. Andernfalls sei das Vertragsverhältnis automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet. Dieser Zeitpunkt wird jedoch nicht benannt. In den schriftlichen Vertragsbedingungen heißt es dagegen, wenn der Verbraucher Preiserhöhungen nicht widerspricht, wären sie damit akzeptiert.

Diese Vorgehensweise mutet besonders befremdlich an, weil Bürgergas-Geschäftsführer Tilmann Haar früher selbst aktiv gegen Gaspreiserhöhungen protestierte und prozessierte.

Bürgergas hat gegenüber dem Bund der Energieverbraucher e.V. eine Unterlassungserklärung fristgemäß abgegeben: Bürgergas verpflichtet sich darin, das kritisierte Schreiben nicht mehr zu verwenden und verpflichtet sich sogar zusätzlich, dies nicht zu tun ohne auf die Ersatzversorgung hinzuweisen.

Ebenso hat sich Bürgergas bereit erklärt, die 700 angeschriebenen Kunden erneut anzuschreiben und auf die Folgen hinzuweisen, wenn keine Einverständniserklärung eingeht. Ein voller Erfolg für den Bund der Energieverbraucher, vertreten von der Göttinger Rechtsanwältin Johanna Feuerhake, im Interesse der betroffenen Verbraucher.

letzte Änderung: 19.04.2023