ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)

Archiv-News zum Thema EU Energiepolitik 2009

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Bußgeldbescheid gegen E.ON

Brüssel greift endlich durch

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Bußgeldbescheid gegen E.ON

Brüssel greift endlich durch

(8. Juli 2009) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Kartellstrafen gegen E.on und Gaz de France begrüsst. Endlich habe die Kommission Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße auch im Energiebereich ergriffen. Das sei längst überfällig gewesen. Nun prüfe der Verein, wie sich die Verbraucher auf der Basis der Kommissionsentscheidung überhöhte Gaspreise rückerstatten lassen können. Der Verein fordert die Wettbewerbskommission sowie das Bundeskartellamt und die Landeskartellämter auf, nunmehr in ähnlicher Entschlossenheit die weiteren zahlreichen Verstösse gegen das Kartellrecht zu untersuchen und zu ahnden. Es sei nicht zu befürchten, dass die Strafzahlungen die Preise treiben würden.

Die Europäische Kommission hat gegen die Energiekonzerne E.ON und Gaz de France (GDF) eine Kartellstrafe in Milliardenhöhe verhängt.

Die Geldbußen gegen E.ON und das Tochterunternehmen E.ON Ruhrgas einerseits sowie den französischen Versorger GDF andererseits belaufen sich auf je 553 Millionen Euro. Die Unternehmen hätten durch die Aufteilung von Märkten gegen das im EU- Recht verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigem Verhalten verstoßen, hieß es zur Begründung.

Damit hat die Kommission erstmals eine Kartellstrafe im Energiebereich verhängt. Die Wettbewerbkommissarin Neelie Kroes will damit allen Marktteilnehmern signalisieren, dass die Kommission wettbewerbswidriges Verhalten jeder Art nicht hinnehmen wird.

Die frühere Ruhrgas AG - die heutige E.ON-Tochter E.ON Ruhrgas - und Gaz de France - heute Teil von GDF Suez - hatten sich nach Kommissionsangaben im Jahr 1975 anlässlich des gemeinsamen Baus der MEGAL-Pipeline in geheimen Schreiben darauf geeinigt, kein über diese Pipeline aus Russland importiertes Gas im jeweils anderen Land zu verkaufen. Beide Firmen hätten auch nach der Liberalisierung der europäischen Gasmärkte von August 2000 an an der Vereinbarung festgehalten, obwohl die Kommission die Vereinbarung schon im Jahr 2004 für null und nichtig erklärt hatte.

Die deutschen und französischen Gasverbraucher seien so um die Vorteile des Wettbewerbs für viele Jahre geprellt worden. Verbraucher mussten überhöhte Preise zahlen, während die Unternehmen sich die Gewinne teilen.

Marktgebietsabsprachen sind die schwerwiegendsten wettbewerblichen Vergehen. Durch die Absprache, nicht gegeneinander zu konkurrieren, wurde der Preiswettbewerb in diesem Bereich ausgehebelt. Das bedeutet eine Ausbeutung von Verbrauchern durch Unternehmen, die sich ohnehin schon in einer privilegierten und profitablen Position befanden.

EU erzwingt Schiedsstelle in Deutschland

Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet

EU erzwingt Schiedsstelle in Deutschland

(29. Juni 2009) Die EU-Kommission startete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 25 EU-Länder wegen schlechter Umsetzung der EU-Gemeinschaftsvorschriften zur Energiemarktöffnung. Die Staaten hätten die Reformen bis 2007 national umsetzen müssen, hieß es. Dies sei in vielen Staaten nur mangelhaft erfolgt.

In Deutschland fehlten Angaben der Energiekonzerne bei der Gas- und Stromversorgung zu vorhandenen Kapazitäten. Es gebe außerdem kein Schiedsverfahren, mit dem Verbraucher Rechte durchsetzen könnten.

Deutschland habe es zudem versäumt, für Verstöße von Energiekonzernen gegen EU-Recht Strafzahlungen einzuführen. Die von der EU ermittelten Verstöße betreffen das zweite Gesetzespaket von 2003.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hatte bereits 2007 in Brüssel Beschwerde gegen die Bundesrepublik eingereicht: Energieverbraucher rufen Brüssel zu Hilfe

Der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters begrüßte das Vorgehen der Kommission: "Endlich tut sich etwas. Verbraucher warten seit Jahren, dass die von der EU geforderten Rechte der Energieverbraucher in Deutschland durchgesetzt werden".

Strom und Gas

Unbundling light

Strom und Gas: Unbundling light

(03. Juni 2009) Die Zerschlagung der großen, vertikal integrierten Strom- und Gasversorger ist vom Tisch: Die großen deutschen Energieversorger dürfen ihre Fernleitungsnetze behalten. Darauf haben sich Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten nach einem fast zweijährigen Streit geeinigt.

Angela Merkel, Sigmar Gabriel und Nicolas Sarkozy hatten die Mehrheit gegen das Unbundling im Rat organisiert. Die Kommission konnte nur schlecht verbergen, dass ihr das Ergebnis nicht weit genug geht. Und das Parlament hat schlicht wider besseren Wissens seine ursprünglich sehr starke Mehrheit für die Entflechtung zurückgenommen.

Welche Abgeordnete dem Druck der Energielobby erlegen sind, kann man im "climate and energy vote tracker" nachverfolgen. Die Staaten können zwischen drei Modellen wählen: die strikte Entflechtung und zwei Konstrukte, bei denen das Netz im Eigentum der Konzerne bleibt, aber nicht mehr so stark von ihnen kontrolliert wird.

Dazu müssen die Konzerne die Verwaltung des Netzes entweder einem unabhängigen Betreiber überlassen oder die Unabhängigkeit des Betreibers innerhalb des Unternehmens durch strenge Auflagen stärken. Vorstände des Netzbetreibers dürfen erst nach vier Jahren wieder für einen anderen Teil des Energiekonzerns arbeiten, Manager der Holding, die in den Netzbetrieb wechseln, müssen sechs Monate aussetzen. Ein von den nationalen Regulierungsbehörden bestellter Compliance-Officer im Aufsichtsrat sorgt für die Einhaltung der EU-Standards. Darüber hinaus sollen die Netzbetreiber alle zwei Jahre einen Investitionsplan mit Zehnjahreshorizont vorlegen. Zudem stärken die neuen Vorschriften die nationalen Regulierungsbehörden insgesamt und sichern ihre unabhängige Position.

Die EU-Kommission wollte für ganz Europa eine strikte Entflechtung der Gas- und Stromkonzerne. Derzeit hat im Strommarkt etwa die Hälfte der EU-Staaten die Konzerne gezwungen, sich von ihrem Netz zu trennen. Im Gasmarkt ist es ein Viertel. In Deutschland sind die Geschäftsfelder zwar rechtlich voneinander getrennt, werden aber von einem Konzern kontrolliert.

Der neue Beschluss stärkt auch die Rechte der Verbraucher: Sie haben künftig Anspruch darauf, ihren Anbieter innerhalb von drei Wochen gebührenfrei zu wechseln. Der bisherige Lieferant muss spätestens sechs Wochen nach dem Wechsel die Abschlussrechnung vorlegen. Außerdem bekommen die Kunden bei ungenauen Abrechnungen ein Recht auf Entschädigung.

Zudem müssen die Staaten eine unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden einrichten. Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur die Unternehmen künftig zwingen, ihre Preiskalkulationen offen zu legen und Einkaufspreise von Strom und Gas auf Verlangen zu dokumentieren. So sollen die Konzerne sinkende Einkaufspreise schneller und umfassend an Kunden weiterreichen und Vorauszahlungen zügig anpassen. Die EU-Staaten müssen zudem garantieren, dass bis 2020 80 Prozent der europäischen Verbraucher intelligente Stromzähler im Haushalt haben.

Dänischer Widerstand gegen CCS

Undichte Speicher bergen Gefahr

Dänischer Widerstand gegen CCS

Undichte Speicher bergen Gefahr

(18. Mai 2009) Proteste der Bevölkerung haben die Pläne von Vattenfall fürs größte europäische CO2-Lager im dänischen Jütland vorläufig gestoppt, das Vattenfalls Pilotprojekt für die CO2 -Abscheidung und -Lagerung werden soll.

In der Nähe von Aalborg, unter einer Fläche von 5000 ha und in 2 km Tiefe, sollen in einer porösen Sandsteinschicht mehrere 100 Mio Tonnen CO2 in den Untergrund gepumpt werden.

Eine Protestorganisation hat ihren Standpunkt vor dem Energieausschuss des dänischen Parlaments erläutert. Viele Fachleute zweifelten, dass sich solch ein Lager überhaupt sicher verwirklichen lasse, so ihr Argument.

Für den Mai hatte Vattenfall seismische Untersuchungen angekündigt, um Daten zu sammeln. Landwirte verweigerten das Betreten ihrer Felder. Ihre Befürchtung: Wenn die Lagerstätte nicht so dicht ist wie versprochen und CO2 nach oben steigt, kann es sich in den Kellern der Häuser oder in Geländesenken sammeln und bildet dort für Mensch und Tier unbemerkt eine geruchlose tödliche Gefahr.

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letzte Änderung: 12.05.2017