Tarifwechsel nur mit Zustimmung
(7. Juli 2009) Das Landgericht Leipzig hat der Chemnitzer RWE-Tochter enviaM per einstweiliger Verfügung untersagt, Kunden ohne deren ausdrückliches Einverständnis vom Tarif "enviaM vario" auf den "ProKlima Strom 2011" mit Vertragsbindung bis Ende 2011 umzustellen.
enviaM muss dazu das Einverständnis ihrer Kunden einholen. Die Hamburger LichtBlick hatte diese einstweilige Verfügung beantragt, nachdem enviaM die Kunden in einem Serienschreiben informiert hatte, dass sie automatisch in den Tarif wechseln, wenn sie dem nicht widersprechen.
Mit der Umstellung sei einerseits eine Preiserhöhung auf 23,17 Cent pro kWh zuzüglich des jährlichen Grundpreises von 80 Euro verbunden gewesen, so LichtBlick.
Anderseits sei den Kunden durch eine Vertragslaufzeit bis Ende 2011 die im Grundtarif bestehende monatliche Wechselmöglichkeit zu einem anderen Stromanbieter genommen worden. Das sei rechtswidriges Vorgehen, so LichtBlick.
Einen Tarif mit einem Anteil von über zwei Drittel Atomstrom als "ProKlima"-Tarif zu betiteln, sei an sich schon bemerkenswert. Die Kunden aber, ohne aktiv deren Einverständnis einzuholen, einfach auf ein Angebot mit nur einem jährlichen Kündigungsrecht und einem sogar über dem Grundtarif liegenden Strompreis umzustellen, sei nicht hinnehmbar.
Das Landgericht Leipzig hat bestimmt, dass enviaM ohne die ausdrückliche Zustimmung den Kunden nur zu den Konditionen der Grundversorger beliefern darf.
Wer nicht ausdrücklich zugestimmt hat, ist also nicht an den Tarif "ProKlima Strom 2011" gebunden, auch dann nicht, wenn er dem wettbewerbswidrigen Schreiben nicht widersprochen hat. Er kann damit jederzeit seinen Stromanbieter wechseln.