ED 01/20 Einladung zur Prosumertagung des Vereins (S.33)

Archiv-News zum Thema Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) 2008

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Zu den aktuellen Meldungen

Sonnewärme - nah und fern

Auf der dänischen Insel Aero steht eine Kollektoranlage miteiner Wärmeleistung von 12,8 Megawatt.

Sonnewärme - nah und fern

(11. Dezember 2008) - Auf der dänischen Stadt Marstal auf der Insel Aero steht eine Kollektoranlage mit einer Wärmeleistung von 12,8 Megawatt - das entspricht der Leistung von 1.000 Heizkesseln. Die Anlage umfasst eine Fläche von 18.300 Quadratmetern und speist ihre Wärme in das Fernwärmenetz ein. Scheint die Sonne, bleiben Pell Spitzenlastkessel außer Betrieb. Überschüssige Wärme geht in einen 1.000 Kubikmeter großen Wasserspeicher.

In Dänemark gibt es zahlreiche Nahwärmenetze, die in der Regel den Bewohnern selbst gehören. 60 Prozent aller Dänen sind an Nah- oder Fernwärmenetze angeschlossen. In Deutschland beträgt deren Anteil gerade mal 14 Prozent. Die meisten Anlagen erzeugen nur Wärme, obwohl in Dänemark der Anteil des in Kraft-Wärme erzeugten Stroms bei 45 Prozent liegt, in Deutschland dagegen bei nur 6 Prozent. In zehn der 460 dänischen Heizwerke gibt es solare Zusatzheizungen.

Rosige Zeiten für Mini-BHKW

Die Bundesregierung hat neue Gesetze verabschiedet und ein besonderes Förderprogramm aufgelegt, um den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) voranzutreiben

Rosige Zeiten für Mini-BHKW

Die Bundesregierung hat neue Gesetze verabschiedet und ein besonderes Förderprogramm aufgelegt, um den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) voranzutreiben. Damit sind die Rahmenbedingungen für Mini-Blockheizkraftwerke so gut wie nie zuvor.

(15.  September 2008) Am 6. Juni 2008 hat der Bundestag ein neues Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung beschlossen. Es tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und garantiert für den Eigenverbrauch und Stromeinspeisungen von kleinen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eine Einspeisevergütung von 5,11 Cent pro Kilowattstunde plus den Wert des Stroms entsprechend dem an der Strombörse EEX gebildeten üblichen Preis (im 2. Quartal 2008 6,5 Cent/kWh) sowie dem Entgelt für vermiedene Netznutzung. Der gesetzliche Bonus von 5,11 Cent/kWh fließt künftig zusätzlich auch für Strom, der zur Eigenversorgung im Hausnetz dient. Die Regelung gilt zehn Jahre lang ab Inbetriebnahme für alle Anlagen, die zwischen 1. Januar 2009 und 1. Januar 2016 in Betrieb gehen.

Die neuen Bestimmungen

Die neuen Bestimmungen gelten für alle KWK-Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 31. Dezember 2016 in Dauerbetrieb gehen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Zukünftig ist der KWK-Zuschlag auch für den KWK-Strom zu zahlen, den der Betreiber der KWK-Anlage selbst verbraucht oder über "private" Netze an seine Kunden liefert.
  • Der Netzbetreiber muss KWK-Strom vorrangig abnehmen. Damit sind BHKW nun EEG-Anlagen gleichgestellt.
  • KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt erhalten für den erzeugten Strom einen Zuschlag von 5,11 Cent/kWh und zwar zehn Jahre ab Aufnahme des Dauerbetriebes.
  • Der Gesetzgeber fördert zusätzlich den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen mit einem Zuschuss von bis zu 60 Euro pro Meter Trassenlänge.
Novelliertes EEG

Wer seine Anlage mit Bio-Erdgas aus dem Erdgasversorgungsnetz betreibt, der kann sich wie bei der direkten Nutzung von Erdgas über eine Einspeisevergütung von 21,67 Cent pro Kilowattstunde freuen. Durchgeleitetes Bio-Erdgas darf zudem nur in KWK-Anlagen verwendet werden. Wird die Wärme aus einem Biogas-BHKW genutzt, so gibt es einen KWK-Bonus von drei Cent pro Kilowattstunde. Dies gilt auch für nachgeschaltete ORC-Anlagen.

Neues EEWärmeG

Eigentümer von neuen Gebäuden sind dazu verpflichtet, den Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien wie Biomasse, Geothermie, Solarenergie oder Umweltwärme zu decken. Alternativ können sie auch mindestens 50 Prozent ihrer Wärme für Heizung und Warmwasser mithilfe von Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen.

Klimaschutz-Impulsprogramm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen

Das Bundesumweltministerium hat ein neues Impuls-Förderprogramm für kleine Kraft-Wärmekopplungsanlagen aufgelegt. Wer sich ein solches Aggregat anschafft, erhält einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 7.363 Euro. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1. September 2008 entgegen.

Die neuen Regelungen machen ein Mini-Kraftwerk im Keller rentabel. Damit sind sie derzeit die beste Alternative zu herkömmlichen Energiesystemen. Eingesetzt in Ein- und Mehrfamilienhäusern, Schulen, Hotels, Betrieben oder Bürogebäuden, erzeugt ein BHKW umweltfreundlich und preisgünstig Strom und gleichzeitig Wärme. Dass lässt die Energiekosten schrumpfen und erhöht die Unabhängigkeit vom Energieversorger.

Durch die Einspeisevergütung und die Förderungen erwirtschaftet die Anlage oft in wenigen Jahren ihre Investitionskosten. Die Fördersätze nach dem Klimaschutz-Impulsprogramm berechnen sich aus der elektrischen Leistung des Mini-BHKW und der Anzahl der Vollbenutzungsstunden. Ab einer Jahreslaufzeit von 5.000 Stunden erhält der Betreiber einen Zuschuss von bis zu 7.363 Euro. Liegt die Benutzungsdauer darunter, sinkt die Förderung im gleichen Maß. Ein Servicevertrag für das BHKW ist Voraussetzung für eine Förderung.

Steuerbefreiung

Nach dem Energiesteuergesetz ist der Brennstoff für mit Erdgas, mit Flüssiggas und Heizöl oder Biodiesel betriebenen KWK-Anlagen von der Steuer befreit. Die jährliche Steuerrückerstattung trägt ebenfalls zur Wirtschaftlichkeit bei.

Freie Bahn für örtlichen Verkauf

Wenn ein Eigentümer den Strom aus einem Blockheizkraftwerk an seine Mieter verkauft, gestaltete sich dies bislang rechtlich, technisch und organisatorisch schwierig. Bevorzugte auch nur ein einziger Mieter Yello oder Lichtblick als Stromlieferanten, musste dazu praktisch ein zweites Strom-Verteilungsnetz aufgebaut werden. Das neue Gesetz verbessert die Bedingungen für Eigentümer, die auf KWK setzen. Auch bei hauseigener Versorgung mit KWK-Strom bleibt durch die Neuregelung der freie Lieferantenwechsel gewährleistet, lautete die amtliche Begründung (BT-Drs. 16/9469)

Impulsprogramm für Mini-KWK-Anlagen

Das Bundesumweltministerium hat ein Förderprogramm für wärmegeführte Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung aufgelegt.

Impulsprogramm für Mini-KWK-Anlagen

(24. Juni 2008) Das Bundesumweltministerium hat ein Förderprogramm für wärmegeführte Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung aufgelegt. Die Förderung für Neuanlagen basiert auf einer Basis- und einer Bonusförderung. Förderfähig sind Anlagen, die

  • im Leistungsbereich bis 50 KWel liegen,
  • über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können,
  • nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen liegen und
  • einen integrierten Stromzähler haben.

Im Weiteren sind folgende Kriterien zu erfüllen, deren Nachweis anhand von Prüfstands- und Referenzmessungen erfolgen kann:

  • Einhaltung der Anforderungen der jeweils gültigen TA-Luft. Erfüllen bzw. Übertreffen der Anforderungen der EU-Richtlinie für KWK-Kleinstanlagen:
  • Primärenergieeinsparung (gemäß EU-Richtlinie) mindestens 10%. -
  • Gesamtjahresnutzungsgrad mindestens 80%.
  • Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen und Prototypen (als Prototyp gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind) und gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
Antragsberechtigte und Anträge

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen sowie Energiedienstleistungsunternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften, Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Investoren. Große Energiedienstleistungsnehmen sind nur antragsberechtigt, wenn sie den Antrag für eine Anlage im Auftrag eines der vorab genannten Antragsberechtigten stellen, für den sie als Energiedienstleistungsunternehmen auftreten.

Anträge bearbeitet ab dem 1. September 2008 das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

Förderung

Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und besteht aus einer Basis- und einer Bonusförderung die mit einem Vollbenutzungsstunden-Faktor f(Vbh) abgewertet wird, wenn ein Zielwert von 5000 Vollbenutzungsstunden (Vbh) laut Förderantrag nicht erreicht wird.

Der Vollbenutzungsstunden-Faktor f(Vbh) wird auf 1,0 begrenzt und berechnet sich wie folgt:

f(Vbh) = Vbh / 5000h/a

Die Basisfördersätze werden je installiertem kWel in mehreren Stufen kumuliert, was einer degressiv gestuften Förderung entspricht:

  • Zwischen 0 bis 4 kW: 1.550,-
  • Zwischen 4 und 6 kW: 775,-
  • Zwischen 6 und 12 kW: 250,-
  • Zwischen 12 und 25 kW: 125,-
  • über 25 kW: 50,-

Die Bonusförderung wird für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen gewährt, die jeweils den halben Wert der Vorgaben aus der jeweils gültigen TA-Luft für NOx und CO einhalten. Auch hier wird der Bonus über zwei Leistungsstufen kumuliert. Bis 12 kWel beträgt die Förderung 100 Euro/Kwel, der Leistungsanteil über 12 kWel wird mit 50 Euro/kWel gefördert.

Der Gesamtförderbetrag berechnet sich dann wie folgt:

Förderbetrag = f(Vbh) × (Basisförderung + Bonusförderung)

Monitoring

Im Zusammenhang mit den Fördermaßnahmen werden im Auftrag des Fördergebers zur Evaluierung des Förderprogramms statistische Daten erhoben und anonym ausgewertet. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Zuwendungen besteht nicht. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2008 gültig, wird voraussichtlich danach aber in einer ggf. angepassten Version fortgeführt.

BMU: Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen

Gerangel um KWK-Förderung

Die Regierung plant, mit einem Förderprogramm den Anteil derKraft- Wärme-Kopplung (KWK) an der gesamtenElektrizitätsproduktion bis 2020 auf 25 Prozent zu verdoppeln.Der aktuelle Gesetzentwurf reicht dazu aber nicht aus.

Gerangel um KWK-Förderung

(10. Juli 2008) - Die Regierung plant, mit einem Förderprogramm den Anteil der Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) an der gesamten Elektrizitätsproduktion bis 2020 auf 25 Prozent zu verdoppeln. Auf einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestags erklärten jedoch die meisten Experten, die in dem Gesetzentwurf (16/8305) vorgesehenen Maßnahmen würden nicht ausreichen, um dieses ehrgeizige Ziel zu verwirklichen. Hauptkritikpunkt war eine vorgesehene Deckelung der jährlichen Zuschüsse auf maximal 750 Millionen Euro.

Professor Klaus Traube sprach sich dafür aus, entweder die jährliche Höchstsumme entsprechend einer Initiative des Bundesrats auf 950 Millionen Euro anzuheben oder die Laufzeit des gesamten Förderprogramms um mehrere Jahre zu verlängern. Anträge auf finanzielle Unterstützung sollten, so der Sprecher des KWK-Bundesverbands, nicht nur wie bislang vorgesehen bis Ende 2014, sondern bis 2020 gestellt werden können. Die Zuschlagszahlungen für bestehende KWK-Anlagen bis 50 Kilowatt (5,11 Cent/kWh) ändern sich nicht. Die Anlagen die nach dem neuen KWK-Gesetz in Betrieb gehen werden, sollen mit fünf Cent je kWh gefördert werden. Dieser Wert vermindert sich alle zwei Jahre um jeweils 0,5 Cent/kWh. Die Zuschüsse sollen nach dem Gesetzentwurf für das Jahr der Inbetriebnahme einer KWK-Anlage und fünf Folgejahre gezahlt werden, bei einer geringen Kapazität bis zu 50 Kilowatt acht Jahre. Letzlich finanziert der Verbraucher dieses Förderprogramm, da die Kosten auf den Strompreis umgelegt werden.

Auf einem parlamentarischen Abend am 10. April 2008 in Berlin ließen die Sprecher von CDU und SPD keinen Zweifel daran, dass sie das 25-Prozent-Ziel weder für erreichbar, noch für besonders wichtig halten (O-Ton: "Hier ist nicht Weihnachten").

KWK-Potenzialstudie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums:
  • Die ermittelten Potenziale sind beachtlich
  • Wärme: 328 TWh/a (Anteil am Bedarf rund 32 Prozent)
  • Strom: 357 TWh/a (Anteil Bruttoerzeugung rund 57 Prozent)
  • KWK- Potenziale vor allem Fernwärme und Industrie
  • Eine erhebliche Primärenergie-Einsparung ist möglich: 173 TWh/a gegenüber der besten Technik der getrennten Erzeugung
  • Die Potenziale werden nicht "automatisch" realisiert
Hauptprobleme des Gesetzentwurfs:
  • Eigenversorgung teils nicht, teils unzureichend gefördert
  • Ausgestaltung Zuschlagszahlungen
  • Deckel 750 MillionenEuro pro Jahr inklusive Wärmenetzausbau reicht nicht und verunsichert Investoren
  • Zeitlich eng begrenzte Vorrangregelung
  • Keine quantitative Zielsetzung im Gesetz
Fazit:
  • Die KWK-Förderung bleibt weiter halbherzig
  • Es besteht eine Diskrepanz zwischen dem Ziel, den Anteil des KWK-Stroms auf 25 Prozent bis 2020 zu verdoppeln und den Fördermodalitäten im KWKG-Entwurf
  • Ein Blick auf die Nachbarländer Dänemark, Finnland oder die Niederlande zeigt, dass es möglich ist, den KWK-Stromanteil über 25 Prozent binnen kürzerer Frist zu erreichen, wenn die politischen Signale eindeutig sind und die Förderung konsistent.
Kraftzwerge im Keller

Die hohen Strompreise machen es wirtschaftlich immer interessanter, selbst Strom herzustellen - etwa durch Kraft-Wärme-Kopplung.

Kraftzwerge im Keller

Die hohen Strompreise machen es wirtschaftlich immer interessanter, selbst Strom herzustellen - etwa durch Kraft-Wärme-Kopplung: Die Mini-Blockheizkraftwerke im Keller stellen Strom her und heizen das Haus - und das zuverlässig seit Jahren.

(10. Juli 2008) - Schon lange stehen in Deutschlands Heizungskeller die Aggregate zweier Hersteller: der "Dachs" von Senertec und "Ecopower" von Vaillant. Preislich unterscheiden sich die beiden Maschinen kaum: Sie kosten je nach Ausstattung rund 20.000 Euro zuzüglich Lieferung und Montage (etwa 3.000 bis 6.000 Euro). Wesentlicher Unterschied: Der "Dachs" läuft immer mit voller Leistung, "Ecopower" kann die Leistung vermindern. Dieser Unterschied zählt umso weniger, je größer der Pufferspeicher ist. Er gilt heute vor allem im Hinblick auf die Nutzung von Solarwärme und regenerativen Energieträgern schon als "Muss".

Doch eine ganze Reihe neuer Hersteller drängt an den Markt und wirbt um die Käufergunst. Sie hoffen auf große Absatzzahlen, denn jährlich werden in Deutschlands Kellern rund 600.000 neue Heizungen eingebaut. Dagegen nehmen sich die bisher vom Marktführer Senertec eingebauten 20.000 Dachsaggregate recht bescheiden aus, denn fast jede Heizung ließe sich durch ein Blockheizkraftwerk ersetzen. Bei höheren Stückzahlen dürften sich die heutigen Preise mindestens halbieren lassen.

Sunmachine

Neu in den Markt drängt die "Sunmachine", eine pelletbefeuerte Stirling-Maschine. Sie kommt aus Ohio von der Microgen Engine Corperation. Ein Stirling-Motor kann von außen befeuert werden, während das Arbeitsmedium in einem geschlossenen Kreislauf verbleibt. Dadurch unterscheidet sie sich von einem klassischen Verbrennungsmotor, wo nach einer "inneren" Verbrennung die Abgase nach verrichteter Arbeit in die Atmosphäre entweichen. Die "äußere" Verbrennung des Stirlingmotors führt - physikalisch bedingt - zu geringeren elektrischen Wirkungsgraden als bei der inneren Verbrennung. Dafür ist eine Umstellung auf regenerative Brennstoffe leichter. Noch in diesem Jahr will der Hersteller 4.500 Pelletstirlings ausliefern. Das Gerät wird als wartungsarm gepriesen, eine jährliche Inspektion und eine Wartung alle 80.000 Betriebsstunden sollen ausreichen. Rund 23.000 Euro soll die Maschine kosten, mit Pelletlager und Pufferspeicher kommt man auf 33.000 Euro.

Der Pelletkessel-Hersteller Ökofen will einen Vierzylinder-Stirling zum Nachrüsten von Pelletkesseln anbieten. Fünf Testanlagen sind derzeit in Betrieb. Mitte 2009 soll der Verkauf beginnen.

Whispergen

Mit 30.000 Aggretaten will Whispergen noch in diesem Jahr in Europa mit seinem gasbetriebenen Stirling auf den Markt kommen. Bereits 2.500 Maschinen laufen in Europa schon im Probebetrieb. Die Maschine kommt aus Neuseeland. Die Wandtherme bleibt im Wesentlichen unverändert: in einer Ecke des Gehäuses wird der nicht sehr voluminöse Stirlingmotor mit Generator eingebaut. Der Gasbrenner und der Heizungsteil können unverändert bleiben. Das Gerät liefert zwölf Kilowatt Wärme und ein Kilowatt Strom.

Die Aggregate sollen im spanischen Baskenland hergestellt werden, und zwar von der genossenschaftlich organisierten MCC (Mondragon Corporation Cooperativa).

Vertretungen in Deutschland: www.gemo-online.de, www.castlesolar.de .

Der Preis soll bei 8.000 Euro liegen. In Deutschland lieferbar ist derzeit nur das ölbetriebene Gleichstromaggregat mit 5,5 Kilowatt thermischer und 800 Watt elektrischer Leistung für rund 12.000 Euro.

Weitere Markteroberer

Die Stirling Systems AG mit Sitz im schweizerischen Schaffhausen hat sämtliche Rechte und Patente der SOLO Stirling GmbH erworben. Sie will mit der Gründung der deutschen Stirling Systems GmbH die Entwicklung des Stirlingmotors fortführen. Das 1-Kilowatt-Modul, welches gerade erfolgreich eine zweijährige Testphase durchlaufen hat, soll noch 2008 auf den Markt kommen. Ein Preis steht noch nicht fest. Parallel soll auch das Neun-Kilowatt-Modul weiterentwickelt werden.

Das "Ecowill" von Honda ist in Japan seit 2003 und in den USA seit 2006 am Markt. In Deutschland erhielt das 1-Kilowatt-Aggregat zwar 2004 einen Anerkennungspreis von der ASUE, aber der Markteintritt selbst so eines klassischen Motor-BHKW gestaltet sich schwierig. Weitere viel versprechende Stirling-Entwicklungen kommen von BBT Thermotechnik (www.bbt-thermotechnik.com), von ENATEC und Stirling Systems AG (www.sticore.com). In den Startlöchern steht nach erfolgreichen Feldversuchen auch der "Lion- Powerblock" der OTAG mit einer elektrischen Leistung von zwei Kilowatt. Mehrere hundert Aggregate sollen 2008 noch für einen Preis um 15.000 Euro ausgeliefert werden. Neu und innovativ daran ist das technische Konzept eines sogenannten dampfbetriebenen Doppelfreikolbens. Dieses System ermöglicht es, die Wartungsintervalle zu verlängern. Die niedrigeren Wartungskosten helfen sparen und der Betrieb des Aggregats ist generell leiser.

2494_Darstellung Haus Strom und Wärme im Haus erzeugt

Beratung

Eine Abschätzung der Wirtschaftlichkeit eines BHKW unter http://www.kwk-check.de/ abrufbar. Der Service kostet zum Beispiel für ein Wohnhaus bis 500 Quadratmeter Wohnfläche 50 Euro. Vereinsmitglieder erhalten einen Sonderrabatt von zehn Prozent. Zum Betreibermodell für Mehrfamilienhäuser informiert Energy consulting:
Christian Meyer, Dipl. Ing. (FH), Mitglied im Bund der Energieverbraucher,
Stegenbachstr. 13
79232 March
Tel: (0 76 65) 947 54 53
www.energy-consulting-meyer.de

Neue Bedingungen für Mini-BHKW dramatisch gut

Wichtige Neuerung ist, dass auch der selbst genutzte oder der direkt verkaufte Strom mit 5,11 Cent/kWh bezuschusst werden soll.

Neue Bedingungen für Mini-BHKW dramatisch gut

(23. Juni 2008) Die neuen Bedingungen sind teilweise dramatisch gut - leider jedoch mal wieder auch beliebig kompliziert. Neue Infos von der BAFA dazu.

Fa. Senertec hat versucht die wichtigsten Regelungen für kleine BHKW auf den Punkt zu bekommen.

 Download KWKG-Novelle aus Sicht von Dachs vom 09. Juni 2008

Wichtige Neuerung ist, dass auch der selbst genutzte oder der direkt verkaufte Strom mit 5,11 Cent/kWh bezuschusst werden soll.

Da bisher nur der eingespeiste Strom von einem "offiziellen" Elt-Zähler der EVU gemessen wird, muss wahrscheinlich ein weiterer "offizieller" Zähler für den vom BHKW erzeugten Strom eingebaut werden. Ob diesen Zähler dann auch die EVU einbauen und/oder ablesen müssen, ist unklar.

Sehr erfreulich ist, dass diese Regelung auch für Anlagen gelten soll, die nach dem 1.4.2002 in Betrieb genommen wurden. Dann müssten dort wahrscheinlich, wenn nicht vorhanden, entsprechende Zähler nachgerüstet werden.

Einfacher wäre gewesen, die Vergütung für den eingespeisten Strom deutlich anzuheben.

Jetzt werden insbesondere die Anlagen gefördert, bei denen ein Großteil des BHKW-Stromes selbst verbraucht wird (Gegenrechnungsmodell). Im Wohnbereich, bei dem die Tarifkunden rund 20 Ct/kWh für den Strom bezahlen müssen, kommen jetzt noch die 5,11 Ct/kWh oben drauf. Das heißt, für diesen Stromanteil kann sich der BHKW-Betreiber rund 25 Ct/kWh gutschreiben! Das ist mehr, als zum Beispiel Biogasanlagen nach EEG bekommen.

Bisher war es rechtlich, technisch und organisatorisch schwierig, wenn zum Beispiel ein Hauseigentümer den BHKW-Strom an seine Mieter verkaufen wollte. Wenn nur ein Mieter seinen Strom lieber von Yello oder Lichtblick kaufen wollte, musste praktisch ein zweites Strom-Verteilungsnetz aufgebaut werden.

In diesem Zusammenhang ist (3b) sehr spannend. Das lässt sich so interpretieren, dass zukünftig eine "kaufmännische Abrechnung" mit Unterzählern möglich sein soll.

Senertec schreibt dazu:

Die Versorgung von Mietern mit KWK-Strom wird vereinfacht. Wie genau und welche Verträge dazu erforderlich sind, ist noch nicht bekannt….(dranbleiben).

Von der Bezuschussung des selbst verbrauchten Stromes profitieren auch BHKW im gewerblichen und öffentlichen Bereich, bei denen es in der Regel nur einen Stromzähler für das gesamte Objekt gibt und eine Strom-Gegenrechnung technisch leicht möglich ist. Problem war bisher, dass größere Verbraucher deutlich günstigere Strom-Bezugstarife hatten, so dass ein BHKW-Einsatz oft wirtschaftlich grenzwertig war. Mit der neuen Regelung werden sich auch hier BHKW deutlich besser "rechnen".

Interessant ist auch (3). Hiernach kann der eingespeiste Strom auch an Andere verkauft werden. So weit wir gehört haben, überlegt Lichtblick auch BHKW-Strom einzukaufen und als ökologisch günstigen Strom an ihre Kunden zu verkaufen. Wahrscheinlich ist Lichtblick in der Lage mehr für den Strom zu bezahlen, als er an der Leipziger Strombörse EEX gehandelt wird.

Die negativen Auswirkungen des KWK-Gesetzes sollten auch nicht verschwiegen werden.

Der Zuschuss von 5,11 Cent/kWh gilt für 10 Jahre und ist als Wert festgeschrieben, so dass der Zuschuss real mit der Inflationsrate sinkt. Allerdings ist jetzt auch näher definiert, dass die Installation eines neuen BHKW-Moduls als neue KWK-Anlage einzustufen ist.

Stark benachteiligt werden BHKW, die von EVU installiert werden, da EVU den Strom meist komplett in ihr Netz einspeisen. EVU bzw. deren Contracting-Abteilungen werden danach wahrscheinlich kaum noch BHKW einsetzen - es sei denn, die EVU springen über ihren Schatten und erlauben ihren Contracting-Abteilungen auch Gegenrechnungsmodelle.

Problematisch für die Wirtschaftlichkeit von Erdgas-BHKW ist natürlich, wenn die Gaspreise deutlich steigen. Der Gaspreis geht etwa 1:1 in die Strom-Erzeugungskosten ein. Wenn die Gaspreise auf ca. 8 Cent/kWh (mit allem) steigen sollten, wäre auch auf Erdgasqualität aufbereitetes "Bio-Erdgas" (Geengas) konkurrenzfähig. Einige solcher Anlagen sind in Betrieb und eine ganze Reihe in der konkreten Planung bzw. im Bau. Wir werden sehen.

Völlig unabhängig von der Wirtschaftlichkeit, ist es weiter unsinnig Erdgas einfach nur zu verheizen. Für mindestens 50 Jahre wird es Erdgas noch in großem Umfang geben. Die Menschen dieser Erde wären gut beraten, dieses schöne Erdgas mindestens optimal zu nutzen.

Verbesserte KWK-Förderung beschlossen

Die neuen Bestimmungen gelten für alle KWK-Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 31. Dezember 2016 in Dauerbetrieb gehen.

Verbesserte KWK-Förderung beschlossen

(11. Juni 2008) Am 6. Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verabschiedet. Das neue KWK-Gesetz stellt eine deutliche Erweiterung des bestehenden KWK-Gesetzes dar. Die neuen Bestimmungen gelten für alle KWK-Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 31. Dezember 2016 in Dauerbetrieb gehen.

Wichtigste Änderungen sind:

  • die bisherige Förderobergrenze von 2 MW wurde aufgehoben
  • zukünftig ist der KWK-Zuschlag auch für den KWK-Strom zu zahlen, den der Betreiber der KWK-Anlage selbst verbraucht oder über "private" Netze an seine Kunden liefert,
  • KWK-Strom ist vom Netzbetreiber vorrangig abzunehmen und ist nun dem Strom aus EEG-Anlagen von der Wertigkeit gleich gestellt
  • KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW erhalten für den erzeugten KWK-Strom einen Zuschlag von 5,11 Cent/kWh - und zwar zehn Jahre ab Aufnahme des Dauerbetriebes
  • KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW erhalten einen Zuschlag von 2,1 Cent/kWh für 6 Betriebsjahre, maximal aber für 30 000 Volllastbetriebsstunden, für KWK-Anlagen des produzierenden Gewerbes ist der Förderzeitraum auf 4 Betriebsjahre (maximal 30 000 Volllastbetriebsstunden) begrenzt
  • KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 2 MW erhalten einen Zuschlag von 1,5 Cent/kWh (30.000 Volllastbetriebsstunden)
  • BHKW-Anlagen einer höheren Leistungsstufe erhalten ähnlich wie beim EEG die höheren Vergütungssätze der unteren Leistungsstufe anteilig vergütet
  • der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen wird mit einem Zuschlag von bis zu 60 Euro pro Meter Trassenlänge gefördert

Weitere Informationen zum KWK-Gesetz auf  www.kwkg-novelle.de 

Sachverständige plädieren für Verbesserungen bei der KWK-Förderung

Massnahmen reichen nicht aus

Sachverständige plädieren für Verbesserungen bei der KWK-Förderung

(8. April 2008) Auf prinzipielle Zustimmung bei den Sachverständigen stieß am Montagmittag bei einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses das von der Regierung geplante Programm zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), das den Anteil dieses ökoverträglich hergestellten Stroms an der gesamten Elektrizitätsproduktion bis 2020 auf 25 Prozent verdoppeln soll. Zum Auftakt des Hearings erklärten jedoch die meisten Experten, die in dem Gesetzentwurf (16/8305) vorgesehenen Maßnahmen wie vor allem die Deckelung der jährlichen Zuschüsse auf maximal 750 Millionen Euro würden nicht ausreichen, um dieses ehrgeizige Ziel zu verwirklichen. In KWK-Kraftwerken wird sowohl Strom wie auch zu Heizzwecken Wärme erzeugt, was den klimaschädlichen Kohlendioxidausstoß reduziert.

Prof. Klaus Traube sprach sich dafür aus, entweder die jährliche Höchstsumme entsprechend einer Initiative des Bundesrats auf 950 Millionen Euro anzuheben oder die Laufzeit des gesamten Förderprogramms um mehrere Jahre zu verlängern. Anträge auf finanzielle Unterstützung sollten, so der Sprecher des KWK-Bundesverbands, nicht nur wie bislang vorgesehen bis Ende 2014, sondern bis 2020 gestellt werden können. Die Zuschüsse, die von den Netzbetreibern in Form von Aufschlägen auf den Abnahmepreis an die Elektrizitätshersteller zu zahlen sind und je nach Größe der KWK-Anlage zwischen 1,5 Cent und 2,1 Cent pro Kilowattstunde schwanken, sollen nach dem Gesetzentwurf für das Jahr der Inbetriebnahme eines Kraftwerks und fünf Folgejahre gezahlt werden, bei einer geringen Kapazität bis zu 50 Kilowatt (KW) acht Jahre. Die Kosten des Programms werden letztlich vom Verbraucher finanziert, da sie auf den Strompreis umgelegt werden.

Download KWK Folien Traube 10.4.08

Michael Wübbels vom Verband Kommunaler Unternehmen und Roger Kohlmann vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft plädierten dafür, die besonders in der Anlaufphase des Programms naturgemäß nicht ausgeschöpften Mittel der Höchstfördersumme auf spätere Jahre zu übertragen und nicht verfallen zu lassen. Nur so könne Investoren in KWK-Anlagen Planungssicherheit garantiert werden. Laut Wübbels wollen allein die Stadtwerke bundesweit neue Kraftwerke dieser Art mit einer Kapazität von insgesamt 2700 Megawatt errichten.

Während Kohlmann die Zuschüsse nur für ins öffentliche Netz eingespeiste KWK-Elektrizität gewähren will, begrüßte Wolf-Joachim Krach vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft die Absicht der Regierung, auch jenen von Unternehmen in eigenen KWK-Anlagen produzierten Strom zu unterstützen, der zur industriellen Eigenversorgung genutzt wird. Adi Golbach vom KWK-Verband machte sich dafür stark, zudem die zum privaten Eigenverbrauch etwa in Wohngebäuden von kleinen Kraftwerken bis zu 50 KW hergestellte Elektrizität zu fördern. Krach betonte, in industriellen KWK-Anlagen steckten noch erhebliche Ausbaupotenziale. Die eigene Erzeugung von Strom und Wärme steuere beispielsweise in der Papierindustrie einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit der Betriebe bei.

Aus Sicht Hans-Joachim Ziesings vom KWK-Verband leistet ein Neubau von Kraftwerken ohne Zweifel einen größeren Beitrag zur Minderung der Kohlendioxidemissionen als eine Modernisierung älterer Anlagen. Gleichwohl solle man das in Modernisierungen steckende Potenzial nicht unterschätzen. Wie Ziesing kritisierte auch Krach, dass nach den Plänen der Regierung eine Modernisierung von KWK-Kraftwerken nur dann über einen erhöhten Strompreis bezuschusst werden soll, wenn die Kosten mindestens 50 Prozent der Aufwendungen für den Neubau einer solchen Anlage betragen. Diese "rigide Vorgabe", so Ziesing, solle flexibler gehandhabt werden. Laut Krach ist bei industriellen Kraftwerken die 50-Prozent-Quote bei einer einzelnen Modernisierung nicht zu schaffen, da solche Anlagen ohnehin fortlaufend technisch erneuert würden.

Krach erklärte, durch Fördermaßnahmen bedingte Strompreiserhöhungen zu Lasten von Verbrauchern und Unternehmen rührten vor allem vom Erneuerbare-Energien-Gesetz und weniger von der KWK-Bezuschussung her. Reinhard Klopfleisch wies darauf hin, dass es für stromintensive Betriebe ohnehin Entlastungen bei den Elektrizitätstarifen gebe. Die finanzielle KWK-Umlegung, so der Vertreter der Gewerkschaft Ver.di, sichere allein bei den Stadtwerken bis zu 20.000 Jobs. Auch im Anlagenbau hingen tausende Arbeitsplätze von Aufträgen der KWK-Branche ab.

Stellungnahmen, Protokolle und weiteres finden Sie unter:

12. Öffentliche Anhörung am 07. April 2008 (59. Sitzung) zum "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung" - BT-Drs. 16/8305

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letzte Änderung: 26.04.2017