Archiv

Archiv: News aus 2004

Hier finden Sie ältere News zum Thema energiepreise-runter

Archiv2-web

Zu den aktuellen Meldungen

Neues Musterschreiben spart Verbrauchern 140 Euro

Strom- und Gaspreiserhöhungen sind anstößig! Es ist unbillig und unangemessen, dass die Versorger ihre bereits üppigen Gewinne auf Kosten der Verbraucher weiter erhöhen wollen.

Neues Musterschreiben spart Verbrauchern 140 Euro

Strom- und Gaspreiserhöhungen sind anstößig!

(28. Dezember 2004) "Die angekündigten Strompreiserhöhungen entsprechen nicht der Billigkeit", erklärte heute der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher Dr. Aribert Peters in Rheinbreitbach. "Angesichts der deutlich überhöhten Strom- und Gaspreise und der dazu passenden historischen Höchststände der Gewinne zahlreicher Versorger empfinden Verbraucher diese Erhöhungen als anstößig und deplaciert. Als unbillig und unangemessen betrachten wir es, dass die Versorger ihre bereits üppigen Gewinne auf Kosten der Verbraucher weiter erhöhen wollen".

Der Bund der Energieverbraucher rät dazu, die Strom- und Gaspreiserhöhungen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Billigkeit nicht zu zahlen. Dieses Recht hat der Verbraucher nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Besteht der Versorger auf Zahlung der Erhöhung, dann muss er vor Gericht klagen und hierfür seine Kalkulationsgrundlagen offenlegen, um die Preiserhöhung zu begründen. Mahnung oder gar Liefersperren darf es nach höchstrichterlicher Rechtssprechung vorher nicht geben. Experten rechnen deshalb nicht damit, dass es überhaupt Klagen gegen zahlungsverweigernde Verbraucher geben wird.

Ein entsprechendes Musterschreiben wurde auf den Internetseiten des Vereins bereits 90.000 mal heruntergeladen, allein im Dezember 54.000 mal. Eine überarbeitete und juristisch verbesserte Fassung des Musterschreibens hat der Verein heute ins Internet gestellt.

Das Musterschreiben kann jeder von Strom- oder Gaspreiserhöhung betroffene Verbraucher herunterladen, mit seinen Daten ausfüllen und an den Versorger absenden. An der Gasrechnung lassen sich damit rund 100 Euro jährlich einsparen, an der Stromrechnung rund 40 Euro.

Bereits zwischen fünfzig- und hundertausend Verbraucher verweigern bundesweit die Zahlung der letzten Gaspreiserhöhung. Viele Verbraucherzentralen und auch der Deutsche Mieterbund rufen zur Zahlungsverweigerung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung auf.

In einer öffentlichen Liste auf den Webseiten des Bundes der Energieverbraucher haben sich rund 600 Verbraucher mit vollem Namen eingetragen, um so ihren Protest zu dokumentieren und andere Verbraucher zu ermutigen, ebenfalls von ihren Rechten Gebrauch zu machen.(www.energieverbraucher.de/seite1460.html).

Die Aktion "energiepreise-runter.de" wurde vom Bund der Energieverbraucher im August 2004 gestartet. Ausführliche und aktuelle Informationen dazu gibt es im Internet unter www.energiepreise-runter.de

Mieterbund: Vermieter müssen sich auch wehren!

"Vermieter, die untätig bleiben und ohne weiteres unberechtigte Preiserhöhungen zahlen, verstoßen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des BGB", so Rips.

Mieterbund: Vermieter müssen sich auch wehren!

(27. Dezember 2004) - Mieter sollten sich gegen drohende Aufschläge bei den Gaspreisen zur Wehr setzen. "Sie riskieren weder eine Vermieterkündigung noch einen Lieferstopp des Versorgungsunternehmens", sagte Mieterbund-Direktor Franz-Georg Rips in einem DPA-Interview.

Laut Rips dürfen Vermieter unangemessene Gaspreiserhöhungen weder auf die Miete schlagen noch entsprechend höhere Vorauszahlungen verlangen. Damit reagierte der Mieterbund, der von etwa zehn Millionen Miethaushalten mit Gasheizungen ausgeht, ähnlich wie zuvor einzelne Verbraucherverbände, die ebenfalls einen Boykott unterstützen.

"Die Preiserhöhungen sind unbillig im Sinne des Paragrafen 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Es fehlt an einer nachvollziehbaren und prüffähigen vollen Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen", betonte Rips. Die Versorger spielten aber genau hierbei nicht mit offenen Karten. Deshalb ist das Risiko von Gerichtsprozessen gering, denn dort müssten sie "die Hosen (ihrer Kalkulation) runter lassen". Dann könnte man sehr schnell überhöhte Preise erkennen. Zur Sicherheit sollten die Mieter die Differenzbeträge zurücklegen, aber nicht versäumen, Einzugsermächtigungen über die Bankverbindung auf die Höhe der bisherigen Abschlagszahlungen zu begrenzen.

Für die Mieter ist die Vorgehensweise unterschiedlich: Besteht ein direkter Gasliefervertrag mit dem Versorgungsunternehmen - wie bei Gasetagenheizungen -, kann er einer Preiserhöhung schriftlich widersprechen. Dabei sollte er laut Mieterbund "argumentieren, dass die Erhöhung unbillig, zumindest nicht ausreichend belegt und begründet ist. Er sollte nur den bisherigen Gaspreis zahlen."

Anders ist es, wenn das Mietshaus über eine Gaszentralheizung versorgt wird. Für den Mieter sind Preiserhöhungen des Gasversorgers dann erst erkennbar, wenn er die Jahresabrechnung seines Vermieters erhält. Deshalb müsse der Vermieter die Preiserhöhung des Versorgers prüfen und gegebenenfalls zurückweisen.

"Vermieter, die untätig bleiben und ohne weiteres unberechtigte Preiserhöhungen zahlen, verstoßen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des BGB", so Rips. "Die überhöhten Energiekosten können dann nicht mit der Jahresabrechnung von den Mietern eingefordert werden." Ähnliche Pflichten haben nach Expertenangaben auch Hausverwaltungen im Verhältnis zu Eigentümergemeinschaften zu beachten, soweit sie den Energiebedarf zentral einkaufen.

Neues Musterschreiben: Als PDF zum Ausdruck und zur Weitergabe geeignet!

Das Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher zum Protest gegen überhöhte Preissteigerungen wurde überarbeitet. Es steht hier zum Download.

Neues Musterschreiben: Als PDF zum Ausdruck und zur Weitergabe geeignet!

(27. Dezember 2004) - Das Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher zum Protest gegen überhöhte Preissteigerungen wurde überarbeitet:

  • Das Musterschreiben wurde textlich gestrafft,
  • es steht als PDF-Datei zur Verfügung und kann ausgedruckt und verteilt werden,
  • das Musterschreiben kann auch von Verbrauchern ohne Textverarbeitung genutzt werden.
  • die Begründung für die Unbilligkeit wurde erweitert,
  • es gibt jetzt zwei Musterschreiben: Eines für Stromtarifkunden und eines für alle anderen Energiebezieher,
  • die Anforderung an den Nachweis der Billigkeit durch den Versorger wurde konkretisiert und so vereinfacht, dass dieser Nachweis ohne grossen Aufwand möglich ist.

Wer ältere Fassungen des Musterschreibens verwendet hat, braucht das neue Musterschreiben nicht noch einmal abzusenden. Ab sofort sollte jedoch nur noch die neueste Fassung des Musterschreibens verwendet werden.

Kein Persilschein für Gaspreise: Kartellverfahren und Zivilrecht

"Die zivilrechtliche Billigkeit hat mit dem Kartellrecht nichts zutun". Dies bestätigte Kartellamtschef Böge auf derPressekonferenz am 21.12.2004 ausdrücklich vor laufendenKameras.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Kein Persilschein für Gaspreise: Kartellverfahren und Zivilrecht

(22. Dezember 2004) "Die zivilrechtliche Billigkeit hat mit dem Kartellrecht nichts zu tun". Dies bestätigte Kartellamtschef Böge auf der Pressekonferenz am 21.12.2004 ausdrücklich vor laufenden Kameras. Die vom Kartellamt nicht beanstandeten Gasversorger haben also keinen Persilschein für ihre Gaspreise erhalten. Denn die Maßstäbe des Kartellrechts sind andere als die der weitergehenden zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle.

Das Kartellrecht eignet sich nicht für den Verbraucherschutz:

  • Von den 700 Gasversorgern in Deutschland, ist das Bundeskartellamt nur für rund 40 Unternehmen zuständig und hat nur in fünf Fällen Verfahren wegen überhöhter Preise eingeleitet. Die allermeisten Gasversorger haben jedoch die Preise unzulässig erhöht. Das Bundeskartellamt hat weder die Kapazität noch die Zuständigkeit, gegen alle Verstöße vorzugehen.
  • Die Kartellverfahren dauern lange Jahre. Von den 16 in den vergangenen Jahren vom Bundeskartellamt eingeleiteten Missbrauchsverfahren gegen Gasversorger z.B. ist noch kein einziges Verfahren abgeschlossen.
  • Kartellrechtliche Mißbrauchsverfügungen wirken stets nur ab Erlaß und nie rückwirkend.
  • Das Kartellrecht beurteilt die Angemessenheit auch nach den Preisen anderer Unternehmen. Wenn also alle Unternehmen gleichzeitig unberechtigt die Preise erhöhen, ist das kartellrechtlich in Ordnung. Für einen Verbraucher ist dieser Maßstab untauglich, weil für ihn nur zählt, ob die Preiserhöhung seines eigenen Versorgers gerechtfertigt ist.

"Die Verbraucher, die die Zahlung überhöhter Gaspreise verweigern, sollten sich durch das Bundeskartellamt bestätigt fühlen", sagt Verbandschef Aribert Peters. "Denn die Verfahren beweisen, dass die Preise nicht stimmen. Keinesfalls sollten Verbraucher nun die Gaspreiserhöhungen dort zahlen, wo das Kartellamt keine Verfahren eingeleitet hat. Denn das ist fast die ganze Republik. Sofortigen und wirksamen Verbraucherschutz bietet der Einwand der Unbilligkeit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier muss allerdings jeder selbst aktiv werden".

Ex-Richter verklagt Heilbronner Versorgungs GmbH

Hat die HVC bei der Anhebung der Gaspreise überzogen? Mitdieser Frage beschäftigt sich jetzt das Amtsgericht Heilbronn

Ex-Richter verklagt Heilbronner Versorgungs GmbH

Amtsgericht vertagt Beschluss über Zulässigkeit der Klage - Vertraulichkeitsklausel in den Verträger Heilbronner Gaspreise sorgen für explosive Stimmung
Von Joachim Friedl

(19. Dezember 2004) - Die Stimmung im Saal 49 des Heilbronner Amtsgerichts war hochexplosiv, zu einer entscheidenden Wende im Prozess um die Heilbronner Gaspreiserhöhung kam es aber nicht. Das Urteil, ob die Klage des ehemaligen Richter am Landgericht, Klaus von Waldeyer-Hartz, gegen die HVG zugelassen wird, fällt erst am 4. Februar.

Die entspannte Atmosphäre zwischen den beiden Parteien vor Prozessauftakt war gespielte Höflichkeit, denn kaum hatte Amtsrichterin Susanne Rumler die Sitzung eröffnet, wurde der Ton rauer und im Verlauf der folgenden zwei Stunden zunehmend schärfer. Dabei drehte sich zunächst alles um die Frage, ob die von Klaus von Waldeyer-Hartz gegen die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG) angestrengte Zivilklage überhaupt zulässig ist. Gerichtlich klären lassen wollte der frühere Richter, ob wie berichtet die zum 1. Oktober vollzogene Gaspreisanhebung um durchschnittlich zehn Prozent zu hoch ausgefallen und die Gas-/Ölpreiskopplung rechtens ist. Die Klage abzuweisen, lautete die Forderung des HVG-Anwaits und Energiepreis-Experten Dr. Bernd Kunth aus Düsseldorf.

Während lange Zeit die Verhandlung auf der Stelle trat und die Parteien sich immer wieder gegenseitig lautstark ins Wort fielen, wurde es spannend, als Amtsrichterin Susanne Rumler die Frage aufwarf, ob der Endverbraucher überhaupt eine realistische Möglichkeit hat, mit finanziell vertretbarem Aufwand von Gas auf einen anderen Energieträger umzusteigen. Für Kunth ganz klar: "Der Kunde hat die Wahl." Die Antwort, wie dies in Heilbronn bei nur einem Gasanbieter funktionieren soll, blieb er schuldig.

Für Klaus von Waldeyer-Hartz war nunmehr der Zeitpunkt gekommen, die Heilbronner Versorgungs GmbH mit schwerem Geschütz zu attackieren: "Die Gasversorgung hat die Öffentlichkeit angelogen. Ich werde nachweisen, dass die HVG die Gaspreise stärker angehoben hat, als sie an ihren Vorlieferanten, die Gasversorgung Süddeutschland (GVS), bezahlen muss. Sie versuchen, die Menschen mit falscher Zahlen hinter das Licht zu führen. Legen Sie doch die Verträge offen." "Darauf haben Sie keinerlei Anspruch", reagierte gereizt Bemt Kunth und wies den Vorwurf de Verlogenheit entschieden zurück GVS und HVG hätten in ihrem Gasliefervertrag eine Vertraulichkeitsklausel festgeschrieben, die es verbiete, dass Dritte das Vertragswerk einsehen können.

Nicht länger hinnehmen will Waldeyer-Hartz die Gas-/Ölpreis Kopplung: "Wo ist das vertraglich festgehalten? Legen Sie doch auch hier die entsprechenden Unterlagen vor." Energie-Anwalt Kunth beschränkte sich auf den Hinweis dass diese Bindung auf den Gesetzmäßigkeiten des Marktes beruhe.

Bis zum 20. Januar haben beide Parteien nun Zeit, dem Gericht schriftlich weitere Stellungnahmen vorzulegen. Am 4. Februar wird Susanne Rumler dann verkünden, ob sie die Zivilklage zulassen wird.

Kommentar "Prozess fuhren" Wird das Amtsgericht Heilbronn die Klage wegen angeblich überteuerten Gaspreisen im Raum Heilbronn zulassen? Ja, muss die Antwort im Interesse der vielen Gaskunden lauten. Nur wenn es zu einem Prozess kommt, können die in die Kritik geratene Gasversorgung Süddeutschland (GVS) und die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG). darlegen, dass sie mit ehrlichen Karten spielen und bei der Tarifgestaltung nicht gemauschelt haben.

Diese Gelegenheit sollten GVS und HVG nicht auslassen. Wer nichts zu verbergen hat, der kann sorglos in die Offensive gehen und sich so weit möglich öffnen. Die Gaskunden werden diese Offenheit zu würdigen wissen.

Zeigen würde eine Verhandlung aber auch, wie ernst es Klaus von Waldeyer-Hartz mit seiner Klage ist. Der ebenso streitbare wie wortgewandte Ex-Richter hat mit seiner Zivilklage bei vielen Gaskunden Hoffnungen auf einen günstigeren Gastarif geweckt. Er ist deshalb in der Pflicht, auf seinem eingeschlagenen Weg weiter zu gehen und seinen ehrgeizigen Kampf für mehr Kostentransparenz fortzuführen.

Zu weit geht von Waldeyer-Hartz allerdings, wenn er dem Geschäftsführer der Versorgungs GmbH vorwirft, mit falschen Zahlen operiert zu haben. Dies hat Ataman Turanli wahrlich nicht nötig. Bar jeglicher Grundlagen und auf Zweifel gegründet zu behaupten, der Heilbronner Gasversorger habe die Öffentlichkeit bei der jüngsten Gaspreiserhöhung belogen, ist ein schwerwiegender Fauxpas. Joachim Friedl, aus: Heilbronner Stimme.

Verteuerung mal fünf

Überall verteuert sich Strom und Gas

Verteuerung mal fünf

(18. Dezember 2004) - Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), Karlsruhe, will zu Anfang kommenden Jahres ihre Preise für Strom und Gas erhöhen, die Strompreise um brutto 3,5%, die Gaspreise um brutto 5,1%. Sie begründete das mit stark gestiegenen Erzeugungs- und Einkaufskosten. Im Allgemeinen Tarif Strom "EnBW Komfort" wird der Verbrauchs- bzw. Arbeitspreises um rund 0,66 Cent je kWh brutto teurer. Der Grundpreis für Eintarifmessung soll auf 92,22 Euro brutto steigen. Das bedeutet für einen durchschnittlichen Privathaushalt mit 3600 kWh Jahresverbrauch monatliche Mehrkosten von 2,08 Euro brutto. Beim Gas sollen die Kunden im Allgemeintarif ab 1. Februar netto 0,25 Cent mehr pro kWh bezahlen. Der Grundpreis bleibt mit 21,58 Euro im Jahr stabil. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 12 000 kWh führt das zu Mehrkosten von 2,90 Euro im Monat. Die EnBW Gas GmbH hatte den Tarif bereits zum 1. November um 0,2 Cent je kWh erhöht.

Auch die Regensburger Rewag verteuert zum Jahreswechsel Strom und Gas. 1 kWh Erdgas kostet dann brutto 0,35 Cent mehr, das entspricht 7,6%. Im Oktober waren die Erdgaspreise bereits um durchschnittlich 0,23 Cent brutto je kWh gestiegen. Im aktuellen bundesweiten Gaspreisvergleich der ARD-Redaktion "plusminus" bei 563 Versorgern gehöre sie zu den hundert günstigsten, so die Rewag, und bayernweit liege sie auf Platz 4 von 74 bayerischen Gasversorgern. Beim Strom erhöht die Rewag um rund 2,5% bis 3,5%.

Für die rund 14 000 regulären Kunden der Stadtwerke Leipzig GmbH kommt es ab 1. Januar zu einer Nettoverteuerung von 0,3 Cent je kWh Gas. Die weiteren 20 000 Kunden mit Bestpreisverträgen müssten ab 1. März mit der Anhebung rechnen.

Beim größten regionalen Gasversorger Ostdeutschlands, der Mitteldeutschen Gasversorgung GmbH (Mitgas), Gröbers, müssen die 184 500 Haushalts- und Kleingewerbekunden, die mit Gas heizen, künftig inkl. Mehrwertsteuer je kWh 4,95 Cent statt wie bislang 4,58 Cent bezahlen. Die Preissteigerung beträgt damit 7%. Bei einem Jahresverbrauch von 20 000 kWh ergibt sich pro Jahr eine Mehrbelastung von 63,96 Euro. Auch die 750 Großkunden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen müssen ab Januar mit teurerem Gas rechnen.

Die Stadtwerke Dresden (Drewag) erhöhen zum 1. Januar die Strompreise für ihre 150 000 Haushalte und für das Gewerbe. 1 kWh Haushaltsstrom im Allgemeinen Tarif wird um 1,28 Cent teurer und kostet künftig 16,75 Cent. Das entspricht 8,3% Preisanstieg. Der Grundpreis bleibt unverändert bei 86,83 Euro pro Jahr. Ein Durchschnittshaushalt mit 3500 kWh Jahresverbrauch muss künftig 673,08 statt 628,28 Euro zahlen. Bei den Gewerbekunden wird der Netto-Grundpreis um 18,20 Euro auf 168 Euro im Jahr erhöht.

Die Weihnachtsgeschichte vom Tegelweg

Nach Hau den Lukas, Kap. 23 - 38

Die Weihnachtsgeschichte vom Tegelweg

Nach Hau den Lukas, Kap. 23 - 38

...Und es begab sich zu unserer Zeit ein wahrlich großes Ereignis - den Menschen in Hochstift wurde ein Kindlein geboren.

In dem Jahr 4 nach 2000 wurde der Engel Aktionär in eine Stadt namens Paderborn gesandt zu der Jungfrau Päuschpas. Und er trat zu ihr und sprach: "Fürchte Dich nicht, denn Du hast Gnade gefunden vor Profit.

Siehe, Du wirst empfangen und einen Sohn gebären und sollst ihm den Namen Gaspreiserhöhung geben. Päuschpas aber sprach zu dem Engel: "Wie soll dies geschehen, da ich mit keiner Kalkulation intim bin?"

Der Engel antwortete ihr: "Öl-Gaspreiskopplung wird über dich kommen und die Kraft Profits wird dich überschatten; darum wird auch dem zu Ehren, der geboren wird, der Tag Heilige Dividendenausschüttung genannt.

Es begab sich aber, in jenen Tagen erging der Erlass, Privatisierung.

Auch Päuschpas , die schwanger war, zog mit ihrem Verlobten aus der Gegend PESAG/Stadtwerke in die Gegend EON Westfalen Weser. Während sie dort war, begab es sich aber, dass sich die Tage vollendeten, da sie Gaspreiserhöhung gebären sollte.

Und in der gleichen Gegend auf der Nordwiese lagen Paderborner, und wärmten sich am Gasfeuer. Da trat der Engel zu ihnen und sie fürchteten sich sehr. Der Engel sprach zu ihnen: "Fürchtet euch nicht! Denn siehe, ich verkünde euch eine große Freude.

Heute ist euch in EON Weser Westfalen ein Kindlein geboren, nämlich Gaspreiserhöhung.

Und dies soll euch das Zeichen sein: Ihr werdet ein Kind finden in Undurchsichtigkeit gewickelt und auf Ruhrgas gebettet. Und es begab sich, als der Engel hinwegschwebte, sprachen die Paderborner zueinander: "Laßt uns nach EON Westfalen Weser gehen und schauen, was geschehen ist." Sie kamen eilens hin und fanden Päuschpas in tiefer Seligkeit mit Gaspreiserhöhung. Da war wenig Freude unter ihnen und es brach großes Kopfschütteln unter ihnen aus.

Als nun Gaspreiserhöhung geboren war, da kamen Könige mit Geschenken.

An ihrer Spitze ging der König Gaspreise-runter. Es ergab sich und sie trafen auf § 315 vom Stamme des BGB. Er sprach: "Ziehet hin, und forschet nach dem Kinde und sobald ihr es gefunden habt, lasst es mich wissen, damit auch ich ihm huldigen kann."

Und in überaus großer Freude öffnete er seine Schätze und brachte Unbilligkeit hervor. Nachdem sie § 315 angehört hatten, brachen die Könige auf und suchten und fanden Gaspreiserhöhung. Siehe da, es erschien der Engel Aktionär und sprach zu Päuschpas: "Es wird großes Heulen und Zähneklappern in der Gegend von EON Westfalen Weser sein. § 315 kommt und bringt Gaspreiserhöhung Unbilligkeit dar."

In ihrer Not floh sie hinter das Gefälligkeitsgutachten.

Vilshofener Gaspreis: Bürger zeigt Stadtwerken die Zähne

Sigi Weber aus Vilshofen kämpft im Interesse seiner Mieter -Er überweist weniger Geld an den Energiedienstleister

Vilshofener Gaspreis: Bürger zeigt Stadtwerken die Zähne

Sigi Weber aus Vilshofen kämpft im Interesse seiner Mieter - Er überweist weniger Geld an den Energiedienstleister
Vn Elke Fischer. Vilshofen.

(18. Dezember 2004) Die Erhöhung der Gaspreise erhitzt die Gemüter auch in Vilshofen. Sigi und Sigrid Weber wollen sich das nicht gefallen lassen. Deshalb bekommt Karl Eibl, Chef der Stadtwerke Vilshofen, heute einen Brief von den beiden, und das obwohl sie selber gar keine Gasverbraucher sind. »Wir heizen zu Hause mit Öl, aber es geht uns um unsere neun Mieter am Stadtplatz in Vilshofen. Ich sitze auf deren Geld, als wäre es mein eigenes«, versichert Sigi Weber. »Jedes Jahr wird die Nebenkostenabrechnung höher. So geht es nicht weiter«, schüttelt er den Kopf.

»Karl Eibl hat in einem Artikel im Vilshofener Anzeiger am 11. Dezember unter der Überschrift 'Verbraucher protestieren gegen Gaspreise' darauf hingewiesen, dass es sein könnte, dass im Frühjahr oder Sommer 2005 eine Gaspreiserhöhung ansteht. Verschwiegen hat er, dass im September bereits eine massive Preiserhöhung von fast 8,5 Prozent durchgeführt wurde. Diese Erhöhung ist absolut nicht gerechtfertigt«, ist sich Weber sicher und führt das Statistische Bundesamt als Beleg dafür an. »Das hat festgestellt, dass die Importpreise für Erdgas seit Jahren gesunken sind; laut Sendung Plusminus lag der Importpreis mit 5,5 Prozent unter dem Vorjahrespreis, im August immer noch 3 Prozent darunter. Und trotzdem haben die Stadtwerke Vilshofen im September erhöht«, bemängelt Weber. »Und das noch dazu ohne uns zu informieren. Erst durch unsere Recherchen haben wir jetzt davon erfahren.« Gestern hat er nun einen Brief an die Stadtwerke geschickt, in dem er mitteilt, dass er eine Erhöhung nicht mitträgt und seine Einzugsermächtigung widerruft. »Denn laut § 315 im BGB brauchen unrechtmäßig hohe Gaspreise nicht akzeptiert zu werden, das ist die Billigkeitsklausel«, weiß Weber. »Wir werden einen Aufschlag von maximal zwei Prozent auf den alten Gaspreis an die Stadtwerke überweisen, mehr nicht«, wettert Weber.

»Nur die Preise für Endverbraucher steigen. Den letzten beißen die Hunde und dagegen wehren wir uns massiv, die Vilshofener und viele andere«, so Weber, der seit gestern Mitglied im Bund der Energieverbraucher ist und auch in Vilshofen eine Gruppe dazu ins Leben rufen will. »Das ist nicht der letzte Kampf gegen steigende Preise«, kündigt er an. Der Vilshofener ist mit seiner Meinung nicht alleine. »Gestern stand in der Zeitung, dass 100 000 Gas-Kunden die Preiserhöhung nicht zahlen. Verschiedene Gruppen haben sich schon formiert. In Paderborn gibt es zum Beispiel schon die Gaspreisrebellen«, hat sich der Vilshofener informiert.

Karl Eibl, Geschäftsführer der Stadtwerke Vilshofen: » Ich kann nur den Preis weitergeben, den ich vom Vorlieferanten bekomme. Ob es im April 2005 eine Preiserhöhung geben wird, kann ich jetzt noch nicht sagen. Unsere Preise gelten immer für drei Monate und im Januar bekommen wir die neuen Bezugspreise vom Vorlieferanten. Dann werden wir unsere Kalkulationen anstellen und müssen schauen, ob wir damit auskommen. Wir müssen schließlich kostendeckend arbeiten. Ob es zur Preiserhöhung kommt, hängt sehr stark vom Ölpreis ab. Wir können die Preise nur weitergeben und können keine Geschenke machen.«

Merkwürdig findet es Karl Eibl schon, dass Preissenkungen von den Verbrauchern immer ignoriert werden. »Da hat sich noch keiner gerührt. Und wenn Herr Weber von einer 8,5-prozentigen Erhöhung im September spricht, dann hat er die vorherige Senkung im Februar 2004 um rund 6 Prozent nicht einkalkuliert. Somit lag die Steigerung aufs ganze Jahr 2004 gesehen nur bei 2,5 Prozent. Anders ausgedrückt: Wir haben im Februar den Nettopreis um 0,2 Cent pro Kilowattstunde gesenkt und im September um 0,3 Cent erhöht.« Apropos Preise: »Änderungen werden grundsätzlich in der Presse bekannt gegeben. Außerdem ist der aktuelle Stand im Internet unter www. stadtwerke-vilshofen.de oder bei den Stadtwerken selbst einzusehen«, informiert Eibl.

Mit den Musterbriefen, die die Verbraucherschützer aufgesetzt haben und die nun mit Sicherheit auch bei den Stadtwerken Vilshofen ankommen werden, hat Karl Eibl »kein Problem, die sind sehr dehnbar abgefasst. Aber ich glaube schon, dass es über kurz oder lang einen Musterprozess geben wird«.

Sicher ist: »Wenn Herr Weber jetzt nur zwei Prozent mehr überweist, werden wir ihm mit Sicherheit nicht das Gas sperren. So hart werden wir nicht gleich reagieren. Die ganze Sache wird ziemlich hochgespielt, da gibt es Aufforderungen zum Boykott usw. Aber ich kann nicht akzeptieren, dass jeder zahlt, was er will. Wer weniger überweist, bekommt mit Sicherheit ein Mahnschreiben, und dann geht die Sache ihren Lauf wie im normalen Leben auch, wenn jemand seine Rechnung nicht begleicht. In der letzten Konsequenz landet der Fall dann eben vor Gericht.« Lokalteil Vilshofen: http://www.pnp.de/vilshofen/

Verbraucherverband hält Gaspreiserhöhungen für unbegründet

Der Bund der Energieverbraucher ist der Überzeugung, dass die Gaspreise bereits vor der Erhöhung um etwa zwanzig Prozent zu hoch lagen.

Verbraucherverband hält Gaspreiserhöhungen für unbegründet

(15. Dezember 2004) - Der ddp.vwd meldet, dass die jüngsten Gaspreiserhöhungen nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher "unbegründet und unangemessen" sind. Der Interessenvertreter der privaten und kleingewerblichen Energieverbraucher verwies am Mittwoch darauf, dass die Erdgas-Importpreise im Zeitraum Januar bis Oktober im Vorjahresvergleich um 7,7 Prozent gesunken seien. Lediglich im Oktober hätten die Preise um sechs Prozent höher als im Vorjahresmonat gelegen. Auf eine Weitergabe der günstigen Einkaufspreise warteten die Verbraucher bisher vergebens, erklärte der Verbandsvorsitzende Aribert Peters.

Statt die Preise zu senken hätten die meisten örtlichen Gasversorger im Oktober etwa die vierprozentige Preiserhöhung von Ruhrgas für eine aus Sicht des Verbandes völlig überzogene Erhöhung der Haushaltsgaspreise zum Anlass genommen. Angemessen wäre eine Erhöhung um etwa ein Prozent gewesen. "Die Gasversorger haben bei der Preisgestaltung offenbar jedes Maß verloren", kritisiert Peters. Die nächsten Preisanhebungen seien bereits angekündigt.

Der Bund der Energieverbraucher ist der Überzeugung, dass die Gaspreise bereits vor der Erhöhung um etwa zwanzig Prozent zu hoch lagen. Das zeigt sich nach Ansicht des Vereins unter anderem an den Preisunterschieden zwischen den verschiedenen Gasversorgern, die über 30 Prozent betragen und damit den vorhandenen Spielraum zeigen. In vielen anderen europäischen Ländern mit vergleichbarer Struktur müsse deutlich weniger gezahlt werden. Besonders die Preise für Privatkunden seien überhöht, hob Peters hervor.

Regionale Aktivitäten vernetzen

An vielen Orten treffen Gas- und Strompreiserhöhungen auf Protest und Widerstand der betroffenen Verbraucher. In der

Regionale Aktivitäten vernetzen

An vielen Orten treffen Gas- und Strompreiserhöhungen auf Protest und Widerstand der betroffenen Verbraucher. Der Bund der Energieverbraucher informiert laufend darüber. Es ist an der Zeit, dass sich die zahlreichen örtlichen Aktionen untereinander vernetzen, Erfahrungen und Informationen austauschen und sich gegenseitig helfen.

Hier an alle Aktiven und solche, die es werden wollen: Meldet euch beim Bund der Energieverbraucher, damit ein Austausch beginnen kann!

In der "Liste der Einwender" kann man sich selbst eintragen und nach anderen Aktiven in der Region suchen.

 

Wiso-Umfrage: Mehrheit will erhöhte Gaspreise nicht zahlen

49 Prozent der Studiogäste erklärten bei einer kleinenAbstimmung, die Gaspreiserhöhung nicht zu zahlen, 18 Prozentwollten zahlen und 33 Prozent waren unentschieden.

Wiso-Umfrage: Mehrheit will erhöhte Gaspreise nicht zahlen

1382 1727 Grafik WISO Zuschauer-Befragung - zahle Gaspreiserhöhung

In der ZDF-Sendung Wiso am 13. Dezember 2004 wurden die Gaspreiserhöhungen deutlich kritisiert und auf das Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher hingewiesen.

49 Prozent der Studiogäste erklärten bei einer kleinen Abstimmung im Anschluss an den Beitrag, die Gaspreiserhöhung nicht zu zahlen, 18 Prozent wollten zahlen und 33 Prozent waren unentschieden.

Hochgerechnet auf alle 17,2 Millionen Gaskunden sind das 8,4 Millionen Verbraucher, die sich den unbilligen Preisforderungen verweigern. 33 Prozent sind noch unentschieden.

Hanse rudert zurück

Die Boykott-Kampagne der Verbraucherverbände und dieIntervention des Bundeskartellamts zeigen Wirkung: Die E.ON Hansehält den Gaspreis zum Jahreswechsel stabil.

Hanse rudert zurück

(12. Dezember 2004) - Die Boykott-Kampagne der Verbraucherverbände und die Intervention des Bundeskartellamts zeigen Wirkung: Die E.ON Hanse AG, Quickborn, hält den Gaspreis zum Jahreswechsel stabil.

Sie liege in einem bundesweiten Vergleich von über 300 Energiedienstleistern im unteren Preisdrittel, so das Unternehmen. Weil schlankere Strukturen und effizientere Arbeitsabläufe Kosten eingespart hätten, könnten die gestiegenen Bezugskosten derzeit abgefedert werden, so Vorstandschef Hans-Jakob Tiessen. Sollte sich die Situation bei der Beschaffung nicht wie erwartet entspannen, sei eine spätere Gaspreiserhöhung nicht auszuschließen.

Gaspreise: Die Kunden sollen sich wehren

Auf die Macht der Verbraucher und auf die Furcht der Gaskonzerne, ihre Kalkulationen offenzulegen, baut die Verbraucherzentrale Thüringen. Sie ruft die Gaskunden im Freistaat erneut auf, gegen die höheren Gaspreise Einspruch einzulegen und die G

Gaspreise: Die Kunden sollen sich wehren

(7. Dezember 2004) Auf die Macht der Verbraucher und auf die Furcht der Gaskonzerne, ihre Kalkulationen offenzulegen, baut die Verbraucherzentrale Thüringen. Sie ruft die Gaskunden im Freistaat erneut auf, gegen die höheren Gaspreise Einspruch einzulegen und die Gaspreiserhöhungen nicht zu zahlen. Ramona Siefke, Energieberaterin bei der Thüringer Verbraucherzentrale: "Wer das Erhöhungsverlangen seines Gasversorgers für unberechtigt hält, der sollte verlangen, dass die Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung nachgewiesen wird." Was sollte er tun? Siefke: "Den Gaspreis sollte er in der bisherigen Höhe weiter zahlen, gegebenenfalls zuzüglich einer zugebilligten Preiserhöhung von höchstens zwei Prozent. Darüber hinausgehende Forderungen sind nicht gerechtfertigt und brauchen nicht bezahlt zu werden. Teilen Sie Ihrem Gasversorger schriftlich mit, dass Sie die Forderung bis zur Feststellung der Billigkeit nicht begleichen werden." Entsprechende Musterbriefe gibt es auf der Internet-Seite der Verbraucherzentrale zum Herunterladen.

Das Risiko ist gleich Null

Das Risiko, das der Kunde dabei eingeht, ist nach Meinung von Siefke gleich Null. Niemand müsse befürchten, dass ihm der Gashahn zugedreht werde. Die Gasversorger würden auf diese Weise gezwungen, die Angemessenheit ihrer Preiserhöhungen zu begründen. Im schlimmsten Fall müssten die Verbraucher später eben den höheren Gaspreis bezahlen.

Ein Gerichtsverfahren scheuen die Energieversorger nach Einschätzung Siefkes. Denn dann wären sie gezwungen, ihre Kalkulationen offenzulegen, was sie bislang immer verweigern. Denn dass die angekündigten Preiserhöhungen nicht zu begründen sind, steht für Siefke außer Frage. Sie verweist auf Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes, wonach die Gasimportpreise derzeit sogar niedriger sind als vor einem Jahr. Allerdings beziehen sich diese Angaben nur auf Hochrechnungen, da offenbar die Herausgabe konkreter Unterlagen derzeit verweigert wird.

Wie viele Verbraucher in Thüringen bis jetzt schon Einspruch eingelegt haben, entzieht sich der Kenntnis von Siefke. Sie bezweifelt aber die offiziell eingeräumte Zahl von 26. Ihr Appell an Gaskunden: "Nutzen Sie die Einspruchsmöglichkeit, denn nur wenn viele dabei mitmachen, hat die Aktion Aussicht auf Erfolg."

Auch der Bund der Energieverbraucher ist mit dem bisherigen Verlauf der Kampagne sehr zufrieden. "Bislang beteiligen sich bundesweit mehr als 50 000 Einwender daran. Es müsste locker drin sein, dass es bald 170 000 und damit ein Prozent aller mit Gas versorgten Haushalte in Deutschland sind", sagte der Vorsitzende Aribert Peters. Fernziel sei es, die Gaskonzerne von überzogenen Preiserhöhungen abzubringen. Bis jetzt sei seines Wissens noch kein Verbraucher beklagt, mit einer Gassperre bedroht oder mit Mahngebühren belastet worden. "Die Versorger haben Angst vor Klagen, weil sie dann ihre Kalkulation offen legen müssten", bestätigte Peters die Einschätzung der Thüringer Verbraucherzentrale. meinte Peters. Die Energiekonzerne hätten immer größere Rekordgewinne und erhöhten dennoch fortwährend die Preise. Hinzu kommt, dass nach einer Untersuchung des MDR-Magazins "Umschau" und des Westdeutschen Rundfunks die Gaspreise im Osten überdurchschnittlich hoch sind. Bundesweit liegen sie ein Drittel über dem europäischen Durchschnitt.Von Hartmut Kaczmarek und dpa, TLZ.de

Rege Beteiligung an Protestaktion

Das Informationsangebot des Bundes der Energieverbraucher wirdstark genutzt - auch die Verbaucherzentralen sind aktiv.

Rege Beteiligung an Protestaktion

(11. Dezember 2004) - Der Bund der Energieverbraucher bietet auf seinen Internetseiten umfassende Informationen über die Verbraucherrechte aus § 315 BGB. Der Musterbrief zum Einwand der Unbilligkeit wurde im Oktober 12.000 mal aufgerufen, im November 31.000 mal und im Dezember bereits 21.000 mal.

An der Protestaktion beteiligen sich auch die Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz durch das Angebot eines Musterbriefs. In Bremen wurde der Brief 35.000 mal heruntergeladen, der Gasversorger swb bestätigt 5.000 Einwender. Die Protestseite der Hamburger Verbraucherzentrale wurde 40.000 mal aufgerufen, e.on Hanse bestätigte vor drei Wochen 5.000 Einwendungen. E.on Hanse Schleswig-Holstein bestätigt 5.000 Einwendungen.

Flugblatt für Gaspreise-runter:

Jetzt kann es losgehn!

Flugblatt für Gaspreise-runter: Jetzt kann es losgehn!

(10. Dezember 2004) Wir sind immer wieder nach Hilfestellung gefragt worden für örtliche Aktionen. Jetzt ist es endlich soweit: Ab heute ist ein Aktionsflugblatt verfügbar, dass sich zur Verteilung eignet. Es führt allgemein in die Aktion ein und beantwortet häufig gestellte Fragen.

Das Flugblatt hat das Format DIN A4. Es kann zweiseitig schwarz/weiss kopiert werden.

Die Erlaubnis zur Vervielfältigung des Flugblatts sollte beim Bund der Energieverbraucher kurz vorher eingeholt werden (email an: info@energieverbraucher.de). Der Bund der Energieverbraucher gibt nach Absprache auch einen Zuschuss zu den Kopierkosten oder übernimmt das Kopieren.

Auf der Vorderseite des Flugblatts ist unten freier Platz gelassen. Hier können sich örtliche Ansprechpartner selbst eintragen mit Namen, Adresse und ggf. Hinweis auf örtliche Treffen.

NRZ: Gaspreise lösen Protestwelle aus

Nach Angaben von Verbraucherschützern gibt es bereits bis zu 50 000 Einsprüche gegen höhere Rechnungen.

Gaspreise lösen Protestwelle aus

(7. Dezember 2004) Nach Angaben von Verbraucherschützern gibt es bereits bis zu 50 000 Einsprüche gegen höhere Rechnungen.

Die teils drastischen Gaspreiserhöhungen werden offenbar von immer mehr Verbrauchern boykottiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht nach einer Umfrage bei den regionalen Verbraucherzentralen von bundesweit bis zu 50 000 Einsprüchen gegen die Preiserhöhungen der Gasversorger. Der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters, bezifferte die Zahl der "Einwände" im Gespräch mit der NRZ bereits auf "mehrere hunderttausend". Ein Sprecher des vzbv erklärte allerdings, dass seine Organisation diese Zahl für zu hoch gegriffen hält. Die genaue Anzahl der Einsprüche gegen die jüngsten Preiserhöhungen lässt sich nicht feststellen.

Insgesamt beziehen bundesweit rund 17 Mio Haushalte Gaslieferungen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bremen wurden bislang allein in der Hansestadt 35 000 Musterschreiben von den Internetseiten der Verbraucherlobby herunter geladen, der regionale Energieversorger swb hat die Bearbeitung von 5000 Widersprüchen bestätigt. Die Verbraucherschützer in Hamburg nennen eine Zahl von 40 000 Zugriffen auf die im Internet bereit gestellten Musterbriefe, weitere 10 000 Verbraucher hätten sich per Fax, Telefon oder Post an die Verbraucherschützer gewandt. Wie viele der abgeforderten Musterbriefe aber tatsächlich zu einem Widerspruch führen, lässt sich nicht feststellen.

Die Eon Hanse AG hat bislang ebenfalls den Eingang von 5000 Verweigerungsbriefen bestätigt. Bei der Eon Westfalen Weser sollen es 2600 Verbraucher sein, die die Zahlung der Preiserhöhungen verweigert haben.

Eine Frage des "billigen Ermessens"

Der Bund der Energieverbraucher und einige Verbraucherzentralen raten den Gaskunden, nicht jede Preiserhöhung widerspruchslos zu akzeptieren. Nach Auffassung der beiden Organisationen müssen Preiserhöhungen der Schutznorm des § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechen, wonach die Versorger ihre Preise nur nach "billigem Ermessen" erhöhen dürfen. Diese Schutznorm werde bei Preiserhöhungen von teils mehr als 10% aber eindeutig verletzt. "Billiges Ermessen" liegt nach Leseart der Verbraucherschützer nur bei Preiserhöhungen von maximal 2% vor.

Peters vom Bund der Energieverbraucher rät darum, Preisanhebungen von mehr als 2% nicht zu akzeptieren - sondern nur den bisherigen Rechnungsbetrag plus maximal 2% zu zahlen. Die Versorger würden dann gezwungen, vor Gericht ihre Kostenkalkulationen offen zu legen.

Die Verbraucherzentralen in den verschiedenen Bundesländern haben sich hingegen nicht zu einem einheitlichen Rat an die Gaskunden durchringen können.

Einige unterstützen den Protest - etwa in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Die Verbraucherzentrale NRW hingegen weist wegen der hohen Zahl der regionalen Versorger im bevölkerungsreichsten Bundesland darauf hin, dass auf die Verbraucher im Extremfall Prozess- und Anwaltskosten von mehreren tausend Euro zukommen können. Der Bund der Energieverbraucher nennt eine maximale Kostenbelastung von 230 € "im allerschlimmsten Fall".

Gaskunden, die sich zu einem Widerspruch entschließen, sollten unbedingt auf einige Dinge achten. So rät der Bund der Energieverbraucher, ein Musterschreiben zu verwenden (www.energieverbraucher.de/seite1385.html), dieses als Einschreiben zu versenden und den Zahlungsabschlag mit einer genauen Leistungsbestimmung ("Abschlag November") zu versehen.

Wegen der Erhöhung der Gaspreise ist in den vergangenen Monaten ein heftiger Streit zwischen Versorgern und Verbraucherschützern entfacht. So haben zahlreiche Versorger Anfang Oktober die Preise erhöht, zum Jahreswechsel ist mit einer neuerlichen Preiserhöhungswelle zu rechnen. Beim Großhändler Eon Ruhrgas etwa sind Preissteigerungen von 12% im Gespräch. Die Branche rechtfertigt die Preiserhöhungen mit dem Verweis auf die gestiegenen Ölpreise in den vergangenen Monaten.

Ans Öl gekoppelt

Die Gaspreise sind seit den 60er Jahren in langfristigen Lieferverträgen fest an den Ölpreis gekoppelt und folgen diesen - zeitlich geglättet - mit einer Verzögerung von 3 bis 6 Monaten. So nimmt etwa Ruhrgas zur Berechnung seiner Preise die Heizölpreise der so genannten Rheinschiene zum Maßstab. Steigt der Ölpreis in der Referenzperiode Juni bis Dezember, passt Ruhrgas die Gaspreise zum 1. April an. Insofern muss damit gerechnet werden, dass die Gaspreise im kommenden Jahr noch einmal deutlich steigen werden.

Laut dem WDR-Magazin "markt" liegt die Spanne zwischen dem günstigsten und dem teuersten Gasanbieter für Haushaltskunden in NRW bei 25%. Die Stadtwerke Lippstadt waren mit 844 E im Jahr der preisgünstigste Anbieter, die Stadtwerke Ahlen mit 1070 E der teuerste. Teuer waren auch die Stadtwerke Essen mit 1036 E bei einer Abnahme von 20 000 Kilowattstunden pro Jahr, was in etwa dem Bedarf einer Eigentumswohnung oder eines kleinen Hauses entspricht. (NRZ) Weitere Informationen: www.gaspreise-runter .de

06.12.2004 PETER HAHNE

Boykott gegen Gaspreiserhöhung

Mehr als 10 000 Verbraucher verweigern Zahlung - Versorger verweisen auf Bindung an den Ölpreis

Boykott gegen Gaspreiserhöhung

Mehr als 10 000 Verbraucher verweigern Zahlung - Versorger verweisen auf Bindung an den Ölpreis

(6. Dezember 2004) Die jüngsten Gaspreiserhöhungen von zum Teil über zehn Prozent werden von Tausenden Verbrauchern boykottiert. Nach einer Umfrage der WELT sind bereits mehr als 10 000 private Gaskunden in Norddeutschland dem Aufruf der Verbraucherzentralen gefolgt und haben schriftlich ihre Zahlungsverweigerung erklärt. Schätzungen der Verbraucherzentralen gehen bereits von bundesweit über 50 000 Verweigerern aus. In den dafür verwendeten Musterbriefen der Verbraucherlobby lehnen die Kunden mit Verweis auf Paragraph 315 BGB ("Billigkeit") jede Preiserhöhung über zwei Prozent ab.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bremen wurde der Musterbrief zum Zahlungsboykott allein in der Hansestadt bereits 35 000 mal im Internet oder bei den Beratungsstellen abgefragt. Bei 110 000 Haushalten mit Erdgas-Anschluß wäre das rein rechnerisch jeder dritte Kunde. In Hamburg gab die Verbraucherzentrale bislang etwa 40 000 Formschreiben aus. Eine "enorme Resonanz" verzeichnet auch die Verbraucherzentralen Brandenburg und die VZ Schleswig-Holstein, die von einer Nachfrage "im fünfstelligen Bereich" spricht.

Auch wenn längst nicht alle der Boykottbriefe abgeschickt werden, sehen sich die Gasversorger doch einem Verbraucherprotest in bislang nicht gekanntem Ausmaß gegenüber. Eine Sprecherin der Stadtwerke Bremen bestätigte 5800 "Beschwerden", darunter rund 1200 Erklärungen zum Zahlungsboykott. Eine Zahl, die die Leiterin der Verbraucherzentrale Bremen, Irmgard Czarnecki, als "deutlich zu niedrig" zurückweist: "Wir glauben, daß die Hälfte der 35 000 Interessenten den Brief auch abgeschickt hat." Bundesweit, so schätzt Günter Hörmann, Sprecher der Verbraucherzentrale Hamburg, "gehen wir derzeit von mindestens 50 000 Verweigerern aus."

Eine Zahl, die schwer zu belegen ist: Aber auch die Eon Hanse AG - die in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern rund 500 000 Haushalte mit Erdgas versorgt - bestätigt den Eingang von "mehreren tausend Einsendungen". Konkrete Zahlen wollte ein Sprecher nicht nennen. Jedoch muß die Beschwerdeflut so groß sein, daß die Service-Center permanent überlastet sind: "Bei Eon Hanse können derzeit Kundenanfragen nicht mit der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden", bestätigte der Sprecher.

Andernorts sieht es noch schlimmer aus. So meldet die Eon Westfalen-Weser AG - die ihre Gaspreise zum 1. Oktober um elf Prozent erhöht hatte - zwar "deutlich unter 3000" Einsendungen. Bei insgesamt 65 000 Gaskunden im Versorgungsgebiet zwischen Hameln, Paderborn und Herford ergibt sich jedoch selbst bei nur 2500 Boykottbriefen eine Verweigerer-Quote von fast vier Prozent aller Kunden.

Der Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) nannte den Aufruf der Verbraucherzentralen zum Zahlungsboykott "unverantwortlich". Die Gaspreise seien an den Ölpreis gekoppelt, der seit dem Frühjahr um 38 Prozent gestiegen ist. Die Ölpreis-Bindung werde von den Lieferländern vorgegeben und sei daher nicht verhandelbar. Im übrigen sorge die Ölpreisbindung für Planungssicherheit bei den Investitionen in die Energie-Infrastruktur - und garantiere zudem fallende Gas- bei fallenden Ölpreisen.

Die Verbraucherzentralen und der Bund der Energieverbraucher erkennen diese Begründung nicht an. Sie berufen sich auf die Statistik des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), der zufolge die "Grenzübertrittspreise" für Erdgas in diesem Jahr im Schnitt um über neun Prozent gesunken sind (siehe Grafik). Der Hauptimporteur für Erdgas, die Eon Ruhrgas AG "kann sich nicht auf eine angebliche Ölpreisbindung der Gaspreise berufen", sagt Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher: "Die Statistik der Importpreise widerlegt dieses Märchen." Bei der Eon Ruhrgas AG wies man diese Darstellung zurück: Die Grenzübertrittspreise würde die um mehrere Monate verzögerten Gasbezugspreise nicht widerspiegeln, hieß es.

Artikel erschienen in Die Welt am Mo, 6. Dezember 2004

"Verklagen Sie mich doch endlich!"

Protestwelle in Bremen

"Verklagen Sie mich doch endlich!"

Auf der Podiumsdiskussion über die Gaspreise schlägt der swb eine Welle der Empörung entgegen: 150 wütende Gaskunden, Verbraucherschützer und die Spitzen von SPD, CDU und Grünen wollen Fakten sehen. Die swb lehnt ab.

(30. November 2004) Das Drohen des swb-Vorstands vorne vom Podium herab schreckt den wütenden Gas-Kunden im vollbesetzten Festsaal der Bürgerschaft nicht im Geringsten. Es ist Freitagabend, Verbraucherschützer haben zur Diskussion über die Gaspreise geladen. Neben dem swb-Vertriebschef Andreas Gonschor sitzen die Landeschefs von SPD, CDU und Grünen, auch sie vehemente Kritiker der Preiserhöhungen. Gonschor gibt sich unbeeindruckt. Kunden, die ihren Gaspreis nicht in voller Höhe zahlten, werde man zur Not vor den Kadi zerren, kündigt er trocken an. Da steht der Mann im Saal auf, er trägt Jeans und einen knallroten Pulli, schnappt sich ein Mikrofon: "Ich möchte das ganz gerne, dass Sie mich verklagen", sagt er: "Das Erste, was ich dann mache, ist: Ich gehe zur Verbraucherzentrale."

Deren Geschäftsführerin Irmgard Czarnecki hatte zuvor deutlich gemacht, dass man die erste Klage der swb fast sehnsüchtig erwarte. Dann nämlich müsse das Monopolunternehmen vor Gericht genau das tun, was es bisher mit aller Macht verweigere: die Fakten auf den Tisch legen und plausibel nachweisen, dass die Erhöhung der Gaspreise zum 1. Oktober und 1. Januar tatsächlich gerechtfertigt sei.

Die "Kommunikation" der swb nach außen, mit ihren Kunden, müsse besser werden, das habe man gelernt, räumte Gonschor ein. In die eigenen Karten aber werde man sich unter keinen Umständen kucken lassen, das habe man mit der Ruhrgas so abgemacht. "Sie sind Monopolist, da habe ich ein Anrecht darauf", zeterte CDU-Chef Bernd Neumann. "Sie können uns doch hier nicht für dumm verkaufen und uns irgend was erzählen", rief Grünen-Vorstandssprecher Dieter Mützelburg. "Bevor sie Ärger mit uns Verbrauchern kriegen, machen Sie sich doch Ärger mit der Ruhrgas", appellierte SPD-Landeschef Carsten Sieling. Gonschor blieb hart: Die Kalkulation offen legen, "das machen wir nicht".

Unstimmigkeiten witterte der swb-Vertriebschef statt in der eigenen, eher in der Kalkulation der Verbraucherzentrale. Kunden, die deren Musterrechnung benutzten, um ihren Gaspreis selbst auszurechnen, würden unter dem Strich gar keine Erhöhung mehr bezahlen, wunderte er sich in Richtung Czarnecki. Die bestätigte seine Beobachtung. "Kein einziger Verbraucher" müsse irgendeine Erhöhung zahlen, bevor nicht ein Gericht festgestellt habe "welcher Preis gerechtfertigt ist."

Für die swb, machte Sieling deutlich, stehe beim aktuellen Streit weit mehr auf dem Spiel als ein paar Prozent mehr Einnahmen aus dem Gasverkauf. Als lokaler Energieversorger in einem künftig noch weiter liberalisierten Markt müsse das Unternehmen unbedingt darauf achten, seine "hohe Akzeptanz" in Bremen zu bewahren. Ihr Gas, betonte Holger Krawinkel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, müssten die Verbraucher zwar noch notgedrungen bei der swb beziehen. Beim Strom indes könnten sie schon längst ihren Lieferanten frei wählen. Eine "regelrechte Wechselstimmung" habe er da bereits ausgemacht. Ein Entgegenkommen bei den Gaspreisen, so Sieling, könne so gesehen auch als "Investition in die Zukunft" betrachtet werden, "die dafür sorgt, dass die swb in dieser Stadt einen guten Ruf hat." Ob das ansonsten so bleibe, unterstrich Sieling mit Blick auf swb-Mann Gonschor, "das haben Sie in der Hand."

Armin Simon, taz

Gasversorger entschuldigt sich

E.ON Hanse: Mahnungen waren "Versehen"

Gasversorger entschuldigt sich

Kunden wollen Nachweis für Preiserhöhung. E.ON Hanse: Mahnungen waren "Versehen"
Von Beate Kranz, Hamburger Abendblatt

(16. November 2004) Der Streit zwischen dem Gasversorger E.ON Hanse und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein geht in die nächste Runde. Statt die Kieler Verbraucherschützer wie angekündigt auf dem Rechtsweg zu verklagen, bemühte sich der Energiekonzern gestern zunächst um ein klärendes Gespräch. "Wir wollen die Diskussion um die Gaspreise versachlichen und die Vorwürfe gegen uns aus der Welt schaffen", sagte Pressesprecherin Esther Seemann.

Doch ihr Ansinnen wurde bis zum Abend nicht gehört. Die Kieler Verbraucherschützer lehnten ein Treffen ab: "Solange die Drohungen von E.ON im Raum stehen, daß einigen Kunden die Gasversorgung abgedreht wird, sehen wir keinen Verhandlungsbedarf", sagte Thomas Hagen. "Wir halten die Gaspreiserhöhungen von zehn Prozent für überhöht. Verbraucher, die sich dagegen wehren, mit Mahnungen einzuschüchtern, ist nicht akzeptabel."

E.ON hatte mehreren Kunden, die gegen die Gaspreiserhöhung zum 1. Oktober Einspruch erhoben hatten (das Abendblatt berichtete), Mahnungen zugeschickt. Darin wurden die Verbraucher aufgefordert, den noch offenen Betrag bis zu einem bestimmten Termin zu überweisen. Andernfalls sei E.ON Hanse berechtigt, "die Versorgung einzustellen". Eine Sperrung wäre mit weiteren Kosten verbunden. Dem Schreiben wurde "zur Information" der Gebührensatz der Geschäftsbedingungen angehängt. Danach kämen auf den Gaskunden bei Postmahnung drei Euro, bei Außendienstmahnung 40 Euro, bei Sperrung der Gaszufuhr 50 Euro und bei Öffnung wiederum 69,60 Euro zu. "Hier wird ganz schön der Dampfhammer herausgeholt", meint Herbert Bockhold (58) verärgert, dem ein solches Schreiben ins Haus flatterte. Die Verbraucherschützer werfen E.ON Hanse wegen dieser Briefe sogar "versuchte Nötigung" vor.

Ein Vorwurf, den E.ON Hanse, von sich weist. Die Mahnungen seien "aus Versehen" verschickt worden, räumte der Konzern gestern ein. Die Verbraucher seien fälschlicherweise wie säumige Kunden behandelt worden. "Grundsätzlich ist dies nicht unser Vorgehen", versicherte Seemann. "Wir haben uns bei einem Kunden bereits mit einem Blumenstrauß entschuldigt."

Vielmehr betonte die E.ON-Hanse-Sprecherin: "Keinem Kunden, der seine Rechnung kürzt, wird die Gaszufuhr abgestellt." Allerdings müsse er sich darauf einstellen, daß der offene Betrag mit der Jahresendrechnung fällig werde. Denn in der Sache bleibt der Konzern hart: "E.ON Hanse hält an der Preiserhöhung in vollem Umfang fest." Der Bezugspreis für Erdgas sei an die Ölpreisentwicklung gekoppelt, die in den vergangenen Monaten rapide nach oben schnellte. Somit folge jedem Heizöl- auch ein Gaspreisanstieg. "Die ganze Branche hat die Preise erhöht. Wir befanden uns beim Preisanstieg etwa im Mittelfeld." Doch mit dieser "lapidaren Begründung" wollen sich weder Verbraucherschützer noch Kunden zufrieden geben. "E.ON Hanse soll einen konkreten Nachweis mit Zahlen vorlegen, wie sich die Erhöhung zusammensetzt", fordert Hagen. Diese Verpflichtung ergebe sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch für einseitige Vertragsänderungen, gerade für Monopolisten, so der Verbraucherschützer: "Die Verbraucher sitzen bei Gas in der Falle, da sie zu keinem anderen Anbieter wechseln können." Hagen hofft, daß endlich auch die Bundesregierung aktiv werde und eine Regulierungsbehörde einsetze, die das preistreibende Verhalten unterbinde.

E.ON Hanse rüstet unterdessen zum nächsten Vorgehen gegen die Verbraucherschützer, so Seemann: "Nach dem gescheiterten Gesprächsangebot prüfen wir jetzt weitere Schritte."

Regionale Gaspreisunterschiede in Nordrhein-Westfalen

Hier finden Sie Hintergrundinfos der WDR-Sendung "markt"

Regionale Gaspreisunterschiede in Nordrhein-Westfalen

(17. November 2004)

Inhalt der Sendung vom 15. November 2004

Datenbank mit regionalen Gaspreisen in NRW

Keine Erhöhung der Gaspreise

Dinkelsbühl

Keine Erhöhung der Gaspreise

(29. September 2004) - "Alle reden über steigende Energiekosten, aber keiner tut was!" - Nicht so im fränkischen Dinkelsbühl, denn die Stadt wird sich nicht an der kürzlich eingeläuteten Preisrunde zur Erhöhung der Erdgaspreise beteiligen. Dabei kommt der Kommune zugute, dass stadteigene Werke die Bevölkerung mit Strom, Wasser, Wärme und eben auch - über die angegliederte Erdgas GmbH - mit Gas versorgen. Bisher folgten die Stadtwerke mit ihrer Preispolitik beim Erdgas den Vorgaben der großen Zulieferer; im Falle Westmittelrankens ist dies die N-Ergie mit Sitz in Nürnberg.

Dr. Christoph Hammer

"Mit mir nicht", war jedoch die Reaktion von Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer auf die Ankündigung einer Preiserhöhung beim Erdgas zum 1. Oktober. Um 0,29 Cent pro Kilowattstunde sollte sich die als umweltfreundlich gepriesene Energie verteuern.

Das Stadtoberhaupt verweigerte seine Unterschrift unter diese Preisrunde, die Stadtwerke - und damit letztendlich der städtische Haushalt - werden mit geringeren Einnahmen leben müssen. "Unsere Bürgerinnen und Bürger werden in vielen Bereichen des täglichen Lebens schon genug belastet", ist Dr. Hammers Meinung.

Und er will mit seiner Verweigerung im Stile von "David gegen Goliath" ein deutliches Zeichen setzen in Richtung Berlin und in Richtung Energiekonzerne. "Die unsinnige Koppelung des Erdgas- an die Rohölpreise, eine fehlende wirksame Kontrolle durch die Kartellbehörden verlangen schon lange nach einer politischen Lösung aus Berlin," ist der Kommunalpolitiker überzeugt.

"Nicht mit uns" war dann auch das Motto auf den vielen gelben Fähnchen, die über Nacht in der Stadt auftauchten und den Protest gegenüber einer undurchsichtigen Preispolitik der großen Monopolisten sichtbar machten.

Hier erfahren Sie mehr über Preiserhöhungs-Verweigerer aus Dinkelsbühl: www.dinkelsbuehlplus.de

Stadt Dinkelsbühl

Archiv

Weitere Artikel zu diesem Thema finden Sie in unserem Archiv:

2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004

letzte Änderung: 19.04.2023