ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)

Archiv-News zum Thema EU Energiepolitik 2004 und 2005

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Kritik am Wettbewerb

Europas Strom- und Gasmärkte seien noch weit entfernt voneinem funktionierenden freien Wettbewerb, so das Fazit zweierBerichte der EU-Kommission zum Stand der Marktöffnung und zumWettbewerbsverhalten der Energieversorger.

Kritik am Wettbewerb

(18. Dezember 2005) - Europas Strom- und Gasmärkte seien noch weit entfernt von einem funktionierenden freien Wettbewerb, so das Fazit zweier Berichte der EU-Kommission zum Stand der Marktöffnung und zum Wettbewerbsverhalten der Energieversorger.

Sowohl Energiekommissar Andris Piebalgs als auch Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sehen den Wettbewerb ernsthaft gestört und weisen auf die immer stärker werdende Marktdominanz von Ex-Monopolisten hin. Sollten die EU-Staaten keine Gegenmaßnahmen treffen, droht Piebalgs mit rechtlichen Schritten oder schärferen Gesetzen.

Kroes sieht die Marktstruktur im Vergleich zu der vor der Energieliberalisierung unverändert: Die ehemaligen staatlichen Versorger hätten ihre Macht beibehalten oder sogar ausgebaut. Mit einigen wenigen Ausnahmen hätten die drei größten nationalen Unternehmen einen Marktanteil von über 75 Prozent sowohl bei Strom als auch bei Gas. Neue Konkurrenten könnten daher nur schwer Fuß fassen, da die etablierten Konzerne die Preise beeinflussen.

Die Argumente wie steigende Kosten und technische Ursachen für die starken Preiserhöhungen im laufenden Jahr weist die Kommission zurück: Diese erklärten die Preisanstiege nicht vollständig, die Gründe dafür lägen in Wettbewerbshindernissen.

Vierter Benchmarking-Bericht der EU-Kommission veröffentlicht

Überhöhung deutscher Strom- und Gaspreise beziffert

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Vierter Benchmarking-Bericht der EU-Kommission veröffentlicht

Überhöhung deutscher Strom- und Gaspreise beziffert
Verbraucher sollten Preise selbst senken.

(18. Dezember 2005) - Die EU-Kommission hat dem Europaparlament und dem Rat heute ihren vierten Bericht zum Strom- und Gasmarkt übermittelt. Die deutsche Kurzfassung und der englische Materialband sind veröffentlicht unter: Single market for gas & electricity | Benchmarking reports

Richtlinien nicht umgesetzt und nicht ausreichend

Die Umsetzung der neuen Binnenmarkt-Richtlinien wird vom Bericht als enttäuschend bezeichnet. Dieser Zustand wird als unbefriedigend bezeichnet, zumal jetzt klar sei, dass diese Richtlinien nicht ausreichend waren, um das Ziel des Wettbewerbs zu erreichen: "Ein unabhängiger Betreiber des Übertragungsnetzes ist wesentlich für einen funktionierenden Strommarkt. Quersubventionierungen müssen entfernt werden…Die Unabhängigkeit der Regulierer ist von entscheidender Bedeutung, um einen fairen Netzzugang zu gewährleisten."

Netznutzungsentgelte in Deutschland rund zwei Cent je kWh überhöht

Die Netznutzungsentgelte für Strom liegen nach der Analyse der EU-Kommission in Deutschland höher als in allen anderen EU-Staaten. Die Netznutzungsentgelte für Haushalte liegen um 53 Prozent oder rund zwei Cent je Kilowattstunde über dem Durchschnitt aller EU-Länder.

Strom- und Gaspreise in Deutschland zu hoch

Der Bericht vergleicht auch die Strom- und Gaspreise innerhalb der EU und deren Entwicklung. Die deutschen Strom- und Gaspreise für Haushalte und auch für Gewerbe und Industrie sind höher als in den meisten anderen EU-Ländern. Deutschland ist das einzige EU-Land mit sowohl hohen Strom- als auch Gaspreisen. Die Strompreise für kleinere Gewerbebetriebe sind in Deutschland höher als in allen anderen EU-Staaten.

Verbraucher sollen selbst regulieren

Der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher Dr. Aribert Peters kommentiert den Bericht:

"Der EU-Bericht bestätigt, dass die deutschen Verbraucher weit über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Und er beziffert, in welcher Größenordnung die Preise in Deutschland überhöht sind.

Deutlich wird auch, dass die jüngsten Strom- und Gaspreiserhöhungen eine deutsche Spezialität sind.

Nicht die Kosten sondern die Gewinne der Versorger sind in Deutschland zu hoch. Das ist Folge der bis heute fehlenden Preisregulierung in Deutschland. Die Beziehungen zwischen Versorgungswirtschaft und Politik sind nirgendwo so eng wie in Deutschland, quer durch alle Parteien und politischen Ebenen. Das Nachsehen haben Wirtschaft und Verbraucher.

Nirgendwo sonst zahlt die Wirtschaft so hohe Energiepreise. Und nirgendwo sonst wird die private Kaufkraft durch überhöhte Energiepreise so stark gebremst. Ich sehe da einen direkten Zusammenhang mit der Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft im europäischen Vergleich. Denn Monat für Monat zahlen Wirtschaft und Verbraucher in Deutschland für Strom und Gas etwa eine Millarde Euro zuviel. Das sind überhöhte Kosten und verlorene Kaufkraft gleichermassen. Die Politik will daran bis zum Jahr 2008 nichts ändern.

Genau darauf zielt die Kritik des Benchmarking-Berichts.

Statt bis zum Jahr 2008 auf das Greifen der Regulierung zu warten, sollten Verbraucher und Gewerbebetriebe ihre Energiekosten sofort selbst auf ein angemessenes Niveau senken. Das gibt dazu oft eine bessere Grundlage als das überaus komplizierte und in Überarbeitung begriffene Energierecht."

Rechte der Haushaltskunden

Die EU-Richtlinien verpflichten alle Mitgliedsstaaten zu besonderen Maßnahmen zum Verbraucherschutz. Der Bericht vergleicht das erreichte Verbraucherschutzniveau. Besondere Tarife für sozial schwache Verbraucher gibt es in Belgien, Frankreich, Irland, Malta, Polen, Portugal und Finnland. In Deutschland gibt es solche Tarife nicht. Wichtig ist auch die Wahlfreiheit und die Information der Verbraucher sowie die Beschwerdebearbeitung durch Versorgungsunternehmen. In vielen EU-Ländern gibt es Vorgaben für die Höchstzeit, innerhalb derer Versorgungsunternehmen auf Verbraucherbeschwerden zu antworten haben. In Irland sind 10 Tage vorgeschrieben, in Italien 20 Tage, in Letland 30 Tage, in Ungarn 30 Tage, in den Niederlanden 4 Monate, in Österreich 7 Wochen, in Polen 30 Tage, in Portugal 20 Tage, in Großbritannien 17 Wochen. In Deutschland gibt es keinerlei verbindliche Regelungen dazu.

Emissionshandel: NAP mit Auflagen

Die EU-Kommission hat acht nationale Zuteilungspläne fürCO2-Emissionszertifikate (NAP) genehmigt. Am deutschen NAPmüssten jedoch bestimmte technische Änderungenvorgenommen werden.

Emissionshandel: NAP mit Auflagen

(7. Juli 2004) - Die EU-Kommission hat acht nationale Zuteilungspläne für CO2-Emissionszertifikate (NAP) genehmigt. Fünf Pläne (Dänemark, Irland, Niederlande, Slowenien und Schweden) wurden ohne weitere Auflagen angenommen, die übrigen drei (Deutschland, Österreich und Großbritannien) unter der Voraussetzung, dass "bestimmte technische Änderungen" vorgenommen werden.

In Deutschland betreffe das unter anderem die Kraft-Wärme-Kopplung: Wenn weniger Energie im KWK-Modus produziert wird als bei Zuteilung der Emissionszertifikate angenommen, müsse das nachträglich berücksichtigt werden. Auch die Zuteilung von Emissionserlaubnissen an mögliche neue Marktakteure hält die Kommission noch nicht für optimal geregelt.

BMU zufrieden

Als erfreuliches und richtungweisendes Signal bezeichnete es Bundesumweltminister Jürgen Trittin, dass die EU-Kommission den deutschen nationalen Allokationsplan insgesamt genehmigt habe; insbesondere das Kernstück des Plans, die Übertragungsregelung, sei unverändert akzeptiert worden.

Damit werde der aus Klimaschutzgründen notwendige Anreiz zur Erneuerung und Modernisierung des Kraftwerksparks in Deutschland gegeben. Beim Ersatz alter ineffizienter Anlagen durch neue hocheffiziente dürfen vier Jahre Zertifikate behalten werden, danach gilt für 14 Jahre eine Befreiung von Minderungspflichten.

EU drängelt

Die EU-Kommission verstärkt den Druck für einegrenzüberschreitende Öffnung der Strom- undGasmärkte für Industriekunden.

EU drängelt

(5. Juli 2004) - Die EU-Kommission verstärkt den Druck für eine grenzüberschreitende Öffnung der Strom- und Gasmärkte für Industriekunden. Sie drohte den Mitgliedstaaten, die mit der Umsetzung in nationales Recht hinterherhinken, Vertragsverletzungsverfahren an.

Nach Angaben des Sprechers von Energiekommissarin Loyola de Palacio wird die Kommission in der kommenden Woche entscheiden, gegen welche Staaten Verfahren eröffnet werden, die in letzter Konsequenz zu Geldbußen führen können. Bisher hätten nur fünf EU-Staaten alle Vorschriften ganz oder zum ganz großen Teil umgesetzt, die Niederlande, Slowenien, Ungarn, Dänemark und Litauen.

EU: Österreichs Energiesteuer-Praxis illegal

EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat Österreich dazuaufgefordert, seine Energiesteuer zu ändern undnachträglich bereits erlassene Steuer einzutreiben.

EU: Österreichs Energiesteuer-Praxis illegal

EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat Österreich dazu aufgefordert, seine Energiesteuer zu ändern und nachträglich bereits erlassene Steuer einzutreiben. Nach Informationen des "Handelsblatts" will die EU-Kommission in der kommenden Woche die Ökosteuer des Alpenstaates für illegal erklären, weil die Schwerindustrie selektiv begünstigt werde.

(16. Februar 2004) - Österreich soll von rund 3000 Unternehmen in den Jahren 2002 und 2003 erlassene Steuern in Millionenhöhe nachträglich eintreiben. Nach österreichischer Praxis erhalten besonders energieintensive Betriebe, deren Zahlungen 0,35% des Nettoproduktionswertes überschreiten, den Großteil der Steuer auf Strom und Erdgas zurück erstattet. Diese Praxis verstößt nach Ansicht der Brüsseler Kartellbehörde gegen die Wettbewerbsregeln.

Deutschland ist von der Entscheidung nicht betroffen. Zwar gewährt auch die deutsche Ökosteuer energieintensiven Branchen Nachlässe. Der Unterschied zur österreichischen Praxis ist jedoch, dass die deutsche Industrie im Zuge der nationalen Klimaschutzvereinbarung Milliardenbeträge in den Bau neuer umweltfreundlicher Anlagen investiert.

Damit erbringen die Betriebe eine Gegenleistung für die Gewährung von Steuervorteilen. "Der Rechtsrahmen für die Vergabe von Umweltbeihilfen wird bei der deutschen Ökosteuer eingehalten", bestätigte ein EU-Sprecher auf Anfrage.

Hingegen spricht sich Wien prinzipiell gegen freiwillige Selbstverpflichtungen als Mittel zur Durchsetzung umweltpolitischer Ziele aus. Finanzminister Karl-Heinz Grasser hatte die Aufforderung Montis, die österreichische Energiesteuer der deutschen Regelung anzupassen, abgelehnt.

Außerdem zahlen die deutschen Unternehmen 20 % des üblichen Steuersatzes, die österreichischen nur rund 6 %. Dieser Beitrag ist laut Kommission zu niedrig, um noch Lenkungseffekte zu entfalten. Aus dem Finanzministerium in Wien hieß es, nachträglich seien lediglich zweistellige Millionenbeträge einzufordern. Die betroffenen Unternehmen gerieten somit nicht in Existenznöte.

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letzte Änderung: 12.05.2017