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Archiv zum Thema Netznutzungsentgelte von 2003 bis 2008

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Netzentgelte immer noch überhöht

Nach zwei Regulierungsperioden bestehen in Deutschland immer noch nennenswerte regionale Unterschiede bei den Netzkosten, meldet die ene't GmbH

Netzentgelte immer noch überhöht

(16. Dezember 2008) - Nach zwei Regulierungsperioden bestehen in Deutschland immer noch nennenswerte regionale Unterschiede bei den Netzkosten, meldet die ene't GmbH, Hückelhoven. Danach beträgt die Preisspreizung bei der Mittelspannung von 1,35 Cent bis 3,34 Cent je Kilowattstunde, was einem Preisgefälle von 147 Prozent entspricht. Bei der Niederspannung liegt sie bei 53 Prozent beim typisierten Verbrauch eines Gewerbekunden von 350.000 Kilowattstunden jährlich und 100 Kilowatt bei 63 Prozent und bei Haushalten mit 4.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch bei 42 Prozent. Die absoluten Kosten für die Netznutzung betragen im Bundesdurchschnitt für Gewerbekunden 3,8 Cent je Kilowattstunde netto inklusive Messung und Verrechnung und für Privathaushalte 5,9 Cent je Kilowattstunde. Vom durchschnittlichen Strompreis von 22 Cent je Kilowattstunde werden somit fast sechs Cent für die Nutzung der bereits bestehenden Netz berechnet. Allein die Haushaltskunden bezahlen damit rund zehn Milliarden Euro für Netznutzung, Messung und Verrechnung.

Die Netzentgelte liegen immer noch deutlich über dem EU-Durchschnitt und sind eine Quelle stetig wachsenden Reichtums der Netzbesitzer. Die zugrundeliegenden Verordnungen müssen deutlich verschärft werden. Es gilt, Netzbetreiber zum Erhalt und Ausbau der Netze zu verpflichten. Außerdem muss eine unabhängige technische Aufsicht über die Netze eingerichtet werden, wie es in anderen Ländern längst üblich ist.

Urteil: Stromnetzbetreiber verlangten überhöhteNutzungsentgelte

Die Richter kürzten die Entgelte für die Jahre 2003 und2004 um jeweils 16 Prozent.

Urteil: Stromnetzbetreiber verlangten überhöhte Nutzungsentgelte

(17. Juni 2008) Neun bayerische Stromnetzbetreiber haben Urteilen des Landgerichts Nürnberg-Fürth zufolge zu hohe Netznutzungsentgelte für die Durchleitung des Stroms berechnet. Die Richter kürzten die Entgelte für die Jahre 2003 und 2004 um jeweils 16 Prozent. Sie gaben damit den Klagen des Hamburger Ökostrom-Anbieters LichtBlick statt, der Endkunden mit Elektrizität beliefert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Netzbetreiber wurden dazu verurteilt, die Überzahlungen aus den Jahren 2003 und 2004 an LichtBlick zurückzuerstatten.

Sie hatten sich in dem Prozess vor der 4. Kammer für Handelssachen geweigert, ihre Kalkulation offenzulegen, da es sich dabei umBetriebs- und Geschäftsgeheimnisse handle. Nach Ansicht des Gerichts spricht dies für eine willkürliche Festsetzung und «unbillige Überhöhung» der Netznutzungsentgelte. Die Netzbetreiber können sich nach Ansicht der Richter nicht auf berechtigte Geheimhaltungsinteressen berufen. «Wäre dies möglich, wäre den Netzbetreibern damit zugleich auch eine völlig willkürliche und nicht überprüfbare Festsetzung der Netznutzungsentgelte gestattet», erläuterte Gerichtssprecher Andreas Quentin die neun Urteile vom 13.Juni.

Die angenommene Überhöhung von jeweils 16 Prozent wurde von der Kammer durch eine Schätzung ermittelt, die sich auf ein Verfahren der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2006 stützte.Die beklagten Netzbetreiber hatten infrage gestellt, dass eine gerichtliche Überprüfung der Entgelte überhaupt zulässig sei. Nach Ansicht der Kammer ist dies jedoch der Fall.

Überhöhte Renditen der Netzbetreiber müssen ein Endehaben

Die Bundesnetzagentur will die Rendite für die deutschenStrom- und Gasnetze senken.

Überhöhte Renditen der Netzbetreiber müssen ein Ende haben

(14. Juni 2008) Die Bundesnetzagentur will die Rendite für die deutschen Strom- und Gasnetze senken. Im Rahmen der ab 2009 geltenden Anreizregulierung plant die Behörde Eigenkapitalzinssätze leicht unter den bisherigen Werten. Als künftigen Zins für neue Strom- und Gasnetze soll ein einheitlicher Satz von 7,82% gelten. Bislang sind es 7,9% bei Strom und 9,2% bei Gas. Für bestehende Netze wird einheitlich 6,37% zugestanden statt bisher 6,5% bzw. 7,8%.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte eine deutliche Anhebungen der Verzinsung auf 12,45% bei Strom und 13,19% bei Gas verlangt.

Die Agentur beruft sich auf ein Gutachten von Frontier Economics, das die deutschen Netzentgelte im europäischen Vergleich als zu hoch befindet und unterschiedliche Eigenkapitalverzinsungen für Strom- und Gasnetze für ungerechtfertigt.

Der Energie-Abnehmerverband VEA begrüßt den Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur zur Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber Hannover - In einer gemeinsamen Stellungnahme spricht sich der Bundesverband der Energie- Abnehmer e. V. (VEA) zusammen mit dem Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) und dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) für die Kürzung der Renditen der Strom- und insbesondere der Gasnetzbetreiber aus.

"Aus unserer Sicht bleiben das Vorgehen gegen überhöhte Netzentgelte und die Verhinderung von Quersubventionierungen die wichtigsten Zielsetzungen der Regulierung", erklärte Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.

Überhöhte Netzentgelte sieht auch der Bund der Energieverbraucher e.V. als entscheidendes Hindernis für einen wirksamen Wettbewerb.

Nach Berechnungen des WSI liegen die Umsatzrenditen des NStromnetzbetriebs bei 13.1 Prozent, über die Gesamtwirtschaft jedoch lediglich bei 3,4 Prozent im Jahr 2005 (vgl. Bontrup: Liberalisierung...WSI-Mitteilungen 4/2008). Download Liberalisierung Heinz Bontrup, WSI Mitt. 4/2008

Netzentgelte um 0,89 Ct/kWh gesunken

Weitere Senkungen notwendig!

Netzentgelte um 0,89 Ct/kWh gesunken - Weitere Senkungen notwendig!

(6. August 2007) Die erste Runde der Netzentgeltgenehmigung durch die Regulierungsbehörde trage Früchte, so der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA), Hannover, der die Stromnetzentgelte von 861 Netzbetreibern in Deutschland verglich. In der Niederspannung seien die Entgelte im Vergleich zur alten Verbändevereinbarung durchschnittlich um 14,8% oder 0,89 Cent je kWh gesunken, in der Mittelspannung um 8% oder 0,24 Cent je kWh. Mehr als 7% aller Netzentgelte in Deutschland seien nicht genehmigt, obwohl die erste Genehmigungsrunde bis Mai 2006 hätte abgeschlossen sein müssen, moniert der Verband.

Die Studie zeige deutlich, dass viele Netzbetreiber ihre Monopolstellung genutzt hätten, um durch überhöhte Netzentgelte die reale Öffnung des Strommarkts in ihrem Netzgebiet zu verhindern. Auch nach der ersten Regulierungsphase seien die Preisdifferenzen zwischen den einzelnen Netzbetreibern mit bis zu 200% sehr groß und verdeutlichten ein erhebliches Einsparpotenzial, so der VEA.

Der Bund der Energieverbraucher kritisierte, dass auch die gesenkten Netzentgelte um rund drei Cent überhöht seien und den Stromwettbewerb massiv behinderten. Die Verordnungen zur Netzentgeltbestimmung trügen die Handschrift der Stromwirtschaft. Erst eine weitere deutliche Senkung der Netzentgelte würde zu einem strompreissenkenden Wettbewerb führen.

20 von 24 Stadtwerken in Sachsen-Anhalt senken Netznutzungsentgelte

Als Folge von Prüfverfahren der Magdeburger Landeskartellbehörde

20 von 24 Stadtwerken in Sachsen-Anhalt senken Netznutzungsentgelte infolge Kartellamtsintervention

(13. Juli 2007) 20 der insgesamt 24 Stadtwerke in Sachsen-Anhalt haben als Folge von Prüfverfahren der Magdeburger Landeskartellbehörde ihre Netznutzungsentgelte gesenkt. Die Verfahren waren eingeleitet worden, weil die Entgelte in Sachsen-Anhalt deutlich höher waren als in anderen Bundesländern.

Um jeweils rund 30% fielen die Entgelte bei den Stadtwerken Blankenburg und Schönebeck, um rund 20% bei den Stadtwerken Haldensleben, Wolfen und Eisleben. Die Stadtwerke Magdeburg senkten ihre Gebühren um 8%, verlangen allerdings mit 3,46 Cent je kWh immer noch die höchsten Entgelte im Land, weswegen die Landeskartellbehörde mit ihnen und der Energieversorgung Chemiepark Bitterfeld/Wolfen weiter verhandeln wird.

Überhöhte Netztarife

Größter Betrugsfall deutscher Wirtschaftsgeschichte?

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Überhöhte Netztarife: Größter Betrugsfall deutscher Wirtschaftsgeschichte?

(29. Oktober 2005) Viele auch große Stromversorger senken laut Presseberichten ihre Netzentgelte um bis zu 50 Prozent. Dies geschieht genau an dem Tag, an dem die Kalkulation der Bundesnetzagentur eingereicht werden musste. Die Versorger offenbaren damit, dass die bisherigen Netzentgelte deutlich überhöht waren.

Der Bund der Energieverbraucher hatte bereits im Jahr 2003 detailliert belegt, dass die Netznutzungsentgelte zu hoch liegen und die Verbraucher monatlich mindestens 500 Millionen Euro zuviel bezahlen.

Mit der "freiwilligen" Senkung ihrer Netzentgelte gestehen die Stromversorger jetzt ein, dass ihre Netznutzungsentgelte bisher grundlos überhöht waren. Den Verbrauchern gegenüber wurde behauptet, dass die hohen Netzentgelte notwendig und gerechtfertigt seien. Damit sind die Verbraucher bewusst getäuscht worden. Die Stromversorger haben sich dadurch Vermögensvorteile in zweistelliger Milliardenhöhe verschafft.

"Damit könnte es sich um einen der größten Betrugsfälle der deutschen Wirtschaftsgeschichte handeln", kommentiert der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher Dr. Aribert Peters.

"Das BGH-Urteil vom 18. Oktober 2005 hat klargestellt, dass auch Netzentgelte der Billigkeitskontrolle unterliegen. (Urteil vom 18. Oktober 2005, Az. KZR 36/04) Wir werden sehr sorgfältig prüfen, auf welchem Wege private und gewerbliche Verbraucher die zuviel gezahlten Stromkosten zurückerlangen können. Ein rechtskräftiges Urteil dazu gibt es bereits vom Landgericht Mühlhausen vom 12. April 2005 ."

Netznutzungsentgelte jetzt senken

Allein in Mainz 10 Mio. Euro zuviel

VEA drängt auf Senkung

(4. Juli 2005) Der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) fordert nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kontrolle der Netznutzungsentgelte eine rasche Prüfung und Senkung der Strompreise.

Der BGH hatte geurteilt, dass die Kartellbehörden Vergleiche zwischen Stromnetzbetreibern anstellen dürfen, um überhöhte Entgelte einzudämmen. Alleine im konkreten Fall der Stadtwerke Mainz hatte das Bundeskartellamt Preissenkungen von über 10 Mio Euro angemahnt, so der VEA, übertragen auf den gesamten deutschen Markt ergebe das Sparpotenziale in Milliardenhöhe. Dieses Geld brauche die deutsche Wirtschaft dringend.

VIK will Senkung

Das Angebot einer Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen der vier großen Stromversorger gehe voll zu Lasten Dritter

VIK will Senkung

(5. Februar 2005) - Das Angebot einer Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen der vier großen Stromversorger gehe voll zu Lasten Dritter, so der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), Essen. Noch dazu, wenn gleichzeitig die Netzentgelte durch das Kalkulationsprinzip des Nettosubstanzerhalts und die Einbeziehung der Körperschaftssteuer erheblich stiegen.

Statt Haushalte und Unternehmen die Zeche zahlen zu lassen, sollten die Versorger effizienter arbeiten und ihre Netzpreise dauerhaft senken. Eine Senkung um bis zu 20% in den nächsten Jahren sei angesichts sehr hoher deutscher Entgelte und einer Spreizung zwischen effizienten und weniger effizienten Netzbetreibern um bis zu 100% machbar, so der Verband.

Außerdem gebe es kein Naturgesetz, nach dem die EEX-Strompreise in den letzten zwei Jahren um bis zu 40% hätten steigen und das voll an die Kunden hätte weitergegeben werden müssen. Hier könnten die Versorger durch eigene Anstrengungen und nicht zu Lasten Dritter Arbeitsplätze sichern.

Netznutzungsentgelte für Haushalte 2004 gegenüber Vorjahr um 1,1 Prozent gestiegen

Die Preisänderungen der GROßEN VIER zum Jahreswechsel

Netznutzungsentgelte für Haushalte  2004 gegenüber Vorjahr um 1,1 Prozent gestiegen

(23. Dezember 2004) Die Ene´t Energieberatung hat die Netznutzsentgelte aller deutschen Netzbetreiber erfasst und deren Entwicklung ausgewertet (im Netz unter www.netznutzungsentgelte.de). Es ergibt sich folgendes: Bei einem Rückblick auf die Preisänderungen des Jahres 2004 fällt auf, dasss sich der Durchschnittsspreis praktisch überhaupt nicht verändert hat (unter ein Prozent). Dagegen ist die Bandbreite der Preisänderungen nach wie vor in allen Spannungsebenen und bei allen Abnahmeverhältnissen unverhältnismäßig hoch. Von einer nachvollziehbaren einheitlichen Entwicklung kann also keine Rede sein. Deutliche Preiserhöhungen des einen Netzbetreibers werden nach wie vor durch ähnlich hohe Preisreduzierungen des anderen Netzbetreibers ausgeglichen. Lediglich die Gesamtbandbreite der Preise nimmt tendenziell ab, ist allerdings im Vergleich zu anderen europäischen Ländern immer noch extrem hoch.

Die Preisänderungen der "großen Vier" zum Jahreswechsel (vor allem auf der Hochspannungsebene) haben allerdings eine Lawine von Preisanpassungen bei den "nachgelagerten" Netzbetreibern ausgelöst. Moderate Preisanstiege zeichnen sich deutlich ab Da nunmehr über 200 Preisänderungen zum Januar 2005 vorliegen, ist eine erste aussagekräftigere Auswertung möglich.

Die folgende Abbildung enthält das über alle Netzbetreiber, die bislang Preisänderungen zum 01.01.2005 vorgenommen haben, gemittelte Preisniveau bzw. Preisdifferenzen.

Diagramm Netznutzungsentgelte Vergleich 2004 2005

So liegen die Preisanstiege für die Mittelspannungsebene bei 2,3 bzw. 2,5%, für die Hochspannungsebene sind jedoch nahezu 5% Preisanstieg zu verzeichnen. Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 4.500 kWh steigen die Netznutzungsentgelte 2005 um 1,15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die etwa fünfprozentige Erhöhung der Strompreise ist also keinesfalls mit gestiegenen Netznutzungsentgelten begründbar. Allen politischen Hoffnungen auffallende Netznutzungsentgelte zum Trotz scheint damit nach einer langen Preisstagnation tatsächlich ein moderater Preisanstieg einzutreten.

Entgelte im Visier

Bei 151 Stromnetzen bestehe der Verdacht, dass die Betreiber ihren Kunden überhöhte Netzentgelte in Rechnung stellen, ...

Entgelte im Visier

(26. November 2004) - Bei 151 Stromnetzen bestehe der Verdacht, dass die Betreiber ihren Kunden überhöhte Netzentgelte in Rechnung stellen, über 30% mehr als vor einem halben Jahr, so der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), Essen.

Basis der Untersuchung war das Vergleichskonzept nach Strukturklassen, untersucht wurden die Entgelte von 1290 Netzbetreibern. Betroffen vom schlechten VIK-Urteil sind insgesamt 37% aller Hochspannungs-, 7% aller Mittelspannungs- und 15% aller Niederspannungsnetzentgelte.

In der Hochspannung liege der maximale Preis um 0,62 Cent pro kWh bzw. 51% über dem niedrigsten, in der Mittelspannung betrage der Unterschied mit 2,23 Cent pro kWh 109% und in der Niederspannung mit 4,66 Cent pro kWh 150%.

Die Unterschiede seien völlig überzogen, so der VIK, es sei daher höchste Zeit, im Rahmen der Regulierungsvorbereitungen ein wirkungsvolles Vergleichsmarktkonzept mit wenigen Strukturklassen und ein Konzept zur Anreizregulierung zu entwickeln.

Unterschiede beim Strompreis unbegründet

Die Preise auf dem deutschen Strommarkt weichen ohne sichtbaren Grund deutlich voneinander ab.

Unterschiede beim Strompreis unbegründet

(28. September 2004) - Die Preise auf dem deutschen Strommarkt weichen ohne sichtbaren Grund deutlich voneinander ab. Das ist die Einschätzung von Matthias Kurth, dem Chef der geplanten Regulierungsbehörde für den Energiemarkt. Er sieht deshalb bei den Strompreisen Spielraum nach unten.

Vor allem bei den Netznutzungsentgelten, die rund ein Drittel der Verbraucherpreise ausmachen, gebe es "große Unterschiede" bei den Versorgern, sagte Kurth am Montag im ZDF. "Bis zum Dreifachen wird von einzelnen Netzbetreibern mehr verlangt." Selbst bei vergleichbaren Anbietern gebe es "Unterschiede, die sich zunächst nicht erklären lassen". Ziel der für das kommende Jahr geplanten Regulierung sei es, dass sich Effizienz und Preise der verschiedenen Versorger annäherten.

Die Aufsicht über die Strom- und Gasmärkte wird im Energiewirtschaftsgesetz geregelt, zu dem der Bundesrat Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) am Freitag einen umfangreichen Katalog mit Änderungswünschen präsentierte. Umstritten ist insbesondere, ob die Netzentgelte wie von Clement vorgesehen über Branchenvergleiche im Nachhinein überprüft oder wie von den Ländern gefordert jedes Mal im Voraus genehmigt werden müssen.

Kurth appellierte an alle Beteiligten, zu einer "schnellen Lösung" zu kommen. Nur mit der "nötigen Kompromissbereitschaft" sei das Ziel zu erreichen, bereits Anfang des Jahres mit der Regulierung zu beginnen.

Länder fordern stärkere Kontrolle der Energiekonzerne

Die Länder wollen die Preispolitik der Energiekonzerne deutlich schärfer kontrollieren.

Länder fordern stärkere Kontrolle der Energiekonzerne

(26. September 2004) - Die Länder wollen die Preispolitik der Energiekonzerne deutlich schärfer kontrollieren als von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement geplant. Der Bundesrat forderte am Freitag mit Unionsmehrheit eine entscheidende Korrektur an Clements Gesetzentwurf. Der Vorstoß zielt darauf ab, dass die Unternehmen geplante Preissteigerungen den staatlichen Kontrolleuren schon vorher zur Genehmigung vorlegen müssen. Clements Pläne sehen eine Überprüfung im Nachhinein vor.

In der Debatte geht es um die Gebühren, die Energielieferanten für die Durchleitung von Strom oder Gas in Leitungen der Konkurrenten verlangen. Sie sind ein erheblicher Preisfaktor, den Wirtschaft und Privathaushalte gleichermaßen zu spüren bekommen. Sie sind in Deutschland vergleichsweise hoch. Dafür wird mangelnder Wettbewerb verantwortlich gemacht.

Clement beharrte auf seiner Position. Der Sozialdemokrat fürchtet einen Zuwachs an Bürokratie durch Vorabgenehmigungen für Netzbetreibungsentgelte. Er betonte, mit dem Gesetz solle ein reibungsloser und diskriminierungsfreier Zugang zu den Strom- und Gasnetzen möglich werden. Vorabentscheidungen hätten sich nicht bewährt und seien keine Garantie für niedrigere Strompreise. Die 1.700 Netzbetreiber in Deutschland könnten nicht im Vorhinein überprüft werden.

Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, die die Energiepreiskontrolle übernehmen soll, habe außerordentlich erfolgreich gearbeitet. Sie sei "alles andere als ein zahnloser Tiger", unter anderem wegen der geplanten Schadenersatzpflicht der Betreiber. Er sei zuversichtlich, sich mit den Ländern verständigen zu können. Die Grünen forderten, die Vorschläge des Bundesrates genau zu prüfen. Eine Vorabkontrolle schaffe aber nicht automatisch niedrigere Gas- und Strompreise, sagte die energiepolitische Sprecherin Michaele Hustedt.

Der bayerische Wirtschaftsminister Otto Wiesheu (CSU) sagte der Regierung eine zügige Beratung des Gesetzes zu und erklärte, auch die Länder seien an einer raschen Einigung interessiert. Wiesheu forderte, die Länder sollten an der Überwachung der Strompreise beteiligt werden. Sie hätten das Know-how. "Dieses Wissen und diese Erfahrung fehlt beim Bund." Der Bund könne auch keine Hunderte von Netzen kontrollieren. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die unionsregierten Länder. Sie hält Überprüfungen im Nachhinein für weitegehend wirkungslos.

Der Termin für den Energiegipfel bei Bundeskanzler Gerhard Schröder steht nach wie vor nicht fest. Grund sind anhaltende Streitigkeiten zwischen Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und der Strombranche. Auf Grund der Interessenvielfalt erfordere der Gipfel eine gründliche Vorbereitung, sagte ein Regierungssprecher.

Kartellamt prüft

Wegen Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung die Netznutzungsentgelte von EnBW und RWE

Kartellamt prüft

(23. August 2004) - Wegen Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung überprüft das Bonner Bundeskartellamt nun die Pläne der Karlsruher EnBW und der Essener RWE zur Anhebung der Netznutzungsentgelte. Man habe Vorermittlungen aufgenommen, so das Amt, das beide Unternehmen aufforderte, die Gründe für ihre Verteuerung zu erläutern. Im Visier des Kartellamts ist auch die Berliner Vattenfall Europe.

Alle drei Versorger und die Düsseldorfer E.ON werden seit längerem von Verbraucherschützern und der energieintensiven Industrie kritisiert, sie nutzten den verschobenen Regulierungsstart, um mit höheren Strompreisen und Entgelten Fakten zu schaffen. Die Versorger sehen den Grund für die hohen Strompreise vor allem in der Energiepolitik der Regierung.

Karte des Grauens

Bund der Energieverbraucher beschwert sich über das Scheitern des Stromwettbewerbs. Eine Karte der Netznutzungsentgelte belegt die Willkür der Versorger.

Karte des Grauens: Netznutzungsentgelte schwanken zwischen 4,46 und 10,28 Ct./kWh.

Bund der Energieverbraucher beschwert sich über das Scheitern des Stromwettbewerbs. Eine Karte der Netznutzungsentgelte belegt die Willkür der Versorger.

(13. Juli 2004) Die Netznutzungsentgelte im Niederspannungsbereich schwanken zwischen 4,46 Ct./kWh (Stromversorgung Egloffstein) und 10,28 Ct./kWh (Stadtwerke Heiligenstadt). Der Bund der Energieverbraucher hat auf der Basis der Netznutzungsentgelte aller Stromnetzbetreiber eine Datei veröffentlicht, aus der die absurde Unterschiedlichkeit der Netznutzungsentgelte deutlich wird.

Karte Preisniveau Netznutzung Strom - Mai 2004

Download Karte NNE Mai 2004

"Die Karte des Grauens zeigt, wie willkürlich die Netznutzungsentgelte und damit auch die Strompreise festgelegt werden. Im Durchschnitt aller EU-Länder liegen die Netznutzungsentgelte noch unter 4 Ct./kWh", so Vereinsvorstand Aribert Peters.

Anders als die Versorgungswirtschaft behauptet, sind die Netznutzungsentgelte seit Jahresbeginn keineswegs gesunken, sondern mit im Mittel 7,08 Ct./kWh nahezu unverändert hoch geblieben.

Die Netznutzungsentgelte machen in Deutschland derzeit etwa 70% der gesamten Kosten der Strombereitstellung für Haushaltskunden aus.

Der verhandelte Netzzugang hat sich in Verbindung mit den Fusionen im Strom- und Gassektor als vorzügliches Instrument erwiesen, den Wettbewerb auszuhebeln. Neue Anbieter haben weder auf dem Strom- noch auf dem Gasmarkt eine wirtschaftliche Chance, sich zu behaupten. Die sinkende Wettbewerbsintensität, steigende Gewinne und zugleich steigende Energiepreise für Strom und Gas sind ein unwiderlegbarer Beweis für das Scheitern des Wettbewerbs, bedingt durch den verhandelten Netzzugang.

Der Bund der Energieverbraucher fordert die Politik zu raschem Handeln auf, um diesen für Verbraucher unerträglichen Zustand schnellstens zu beenden. Der Bund der Energieverbraucher schätzt, dass durch den verhinderten Strom- und Gaswettbewerb jeder deutsche Haushalt etwa 100 Euro jährlich zuviel an Strom- und Gaskosten zahlt. In der Summe bereichert sich die Versorgungswirtschaft an den Privatverbrauchern mit Billigung durch Bundesregierung und Politik also um jährlich etwa vier Milliarden Euro. Das ist ein unhaltbarer Zustand.

Datenbank mit Netznutzungsentgelten verfügbar

Netznutzungsentgelte überhöht

Datenbank mit Netznutzungsentgelten verfügbar

Immer mehr Netzbetreiber nutzen inzwischen die Möglichkeit, Kundenabwanderungen durch hohe Netznutzungsentgelte zu unterbinden. Eine Datenbankauswertung macht deutlich, wer die eigentlichen "schwarzen Schafe" im deutschen Strommarkt sind.

(15. Oktober 2003) Die deutschen Stromnetzbetreiber sind nach §6 Abs. 4. des Energiewirtschaftsgesetz zur Veröffentlichung ihrer Netznutzungsentgelte (NNE) verpflichtet: "Die Betreiber des Elektrizitätsversorgungsnetzes veröffentlichen jährlich, erstmals im Jahr 2000, Richtwerte zur Spanne der Durchleitungsentgelte. In den folgenden Jahren sollen die Angaben auf dem Durchschnitt der in den vergangenen zwölf Monaten ausgehandelten Entgelte beruhen".

Dennoch sind Übersichten oder Datenbanken mit den Preisen der Netzbetreiber Mangelware. Datenbankbetreiber müssen sich als Jäger und Sammler betätigen, um die erforderlichen Daten zu erhalten. Stromhändler und Stromversorger, die außerhalb des eigenen Netzgebietes Strom anbieten, brauchen die Netznutzungsentgelte für die Kalkulation von Angeboten und zur Prüfung der Abrechnung der Netznutzungsentgelte. Bei hohen Netznutzungsentgelten können Stromhändler keine konkurrenzfähigen Angebote unterbreiten. ene't Datenbanken

Netznutzungsentgelte überhöht

Das Bremer Energie Institut hat in einer Studie herausgefunden, dass die deutschen Stromnetzbetreiber bei den Netznutzungsentgelten ordentlich abkassieren. Die Studie wurde von einem der grossen deutschen Verbundunternehmen, der EnBW in Auftrag gegeben.

Die zur Rechtfertigung vorgebrachten strukturellen Gründe seien nur ein Vorwand, so die Studie. In der Studie wurden 156 der insgesamt etwa 900 deutschen Stromnetzbetreiber untersucht, die etwa 75 Prozent der Bevölkerung versorgen. Die Durchleitungsentgelte variieren um bis zu hundert Prozent. Diese hohen Unterschiede werden von den Netzbetreibern regelmäßig mit strukturellen Besonderheiten begründet.

Das Gutachten hat die Auswirkungen verschiedener Strukturfaktoren wie Fläche, Leitungslänge oder Bevölkerung auf die Nutzungsentgelte untersucht. Ergebnis der Analyse: Mehr als die Hälfte der Stromversorger verlangen mehr, als aus strukturellen Gründen zu rechtfertigen wäre. Für Haushalte und in den neuen Bundesländern ist der Prozentsatz der betroffenen Bevölkerung deutlich höher: Für Haushalte bei 53%, für Gewerbe nur bei 36%. Die Netzbetreiber mißbrauchen somit ihre Stromnetze zum Schutz ihres Absatzmonopols und behindern damit den Wettbewerb in der Stromwirtschaft. Damit verdienen laut Gutachten die Stromversorger etwa eine halbe Milliarde Euro jährlich zusätzlich.

Das Institut fordert die Anwendung eines Vergleichsmarktkonzepts. Dabei wird ein Unternehmen mit niedrigem Preis als Referenz ausgewählt. Alle anderen Unternehmen werden unter Berücksichtigung ihrer struktureller Gegebenheit am Preis dieses Unternehmens gemessen (Yardstick competition).

Download: Anwendung der Vergleichsmarktanalyse auf die Netzentgelte in der Stromwirtschaft 

Netznutzungsentgelte - 7 Mrd. Euro jährlich zuviel

Netznutzungsentgelte in Deutschland und EU im Vergleich

Netznutzungsentgelte - 7 Mrd. Euro jährlich zuviel

(02. Juni 2003) Die Netznutzungsentgelte für die Niederspannung liegen in Deutschland im Mittel mit 7,5 Cent/kWh um ca. vier Cent über dem Durchschnitt aller übrigen EU-Staaten (3,5 Cent/ kWh), die höchsten sogar um sechs Cent/kWh. Das ist das Ergebnis einer von AT Kearny im Auftrag der Deutschen Essent durchgeführten Untersuchung, über deren Ergebnisse Michael Feist auf der 10. Handelsblatt-Tagung im Januar in Berlin berichtete. Im Hoch- und Mittelspannungsnetz liegen die deutschen Netznutzungsentgelte um ca. einen Cent über dem EU-Schnitt.

Grafik Vergleich Netznutzungsentgelte Deutschland EU

Netznutzungsentgelte in Deutschland und EU im Vergleich

Die deutschen Stromkunden brauchten im Jahr 162 Euro weniger zahlen, wenn die Netznutzungsentgelte auf durchschnittlichem europäischen Niveau lägen. Die Stromwirtschaft erlöst dadurch jährlich sieben Milliarden Euro zusätzlich.

 Download Consentec Studie Dez 2002 - Entgeltvergleich (.zip)

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letzte Änderung: 18.03.2015