Archiv Konzessionsverträge bis 2012
Alle Meldungen und Artikel aus den Jahren 2005 bis einschließlich 2012
Das Energieministerium Baden-Württemberg hat Ratschläge für die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen für Kommunen erarbeitet und veröffenlicht.
Ratschläge zur Konzessionsvergabe durch Kommunen
(3. Januar 2012) Das Energieministerium Baden-Württemberg hat Ratschläge für die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen für Kommunen erarbeitet und veröffenlicht.
Da die Kommunen ein Monopol bei Strom- und Gasnetzen innehaben, stellt das Kartell- und das Energierecht besonders hohe Anforderungen, wenn die Kommunen die Versorgung selbst übernehmen oder verpachten wollen. Denn die Kommune darf sich dann selbst nicht bevorzugen. An dem Leitfaden hat sich deshalb auch die Landeskartellbehörde als Aufsichtsbehörde beteiligt. Das Papier ist im Internet frei erhältlich.
Deutschlandweit geht es in den kommenden Jahren um einige tausend Verträge.
Kommunen übernehmen Netze
(26. März 2011) Nach Angaben des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) haben Stadtwerke seit 2007 mehr als 100 Konzessionsverträge von privaten Unternehmen übernommen, mehr als 40 Stadtwerke sind neu gegründet worden.
Deutschlandweit geht es in den kommenden Jahren um einige tausend Verträge, um die die Stadtwerke und die Regionaltöchter der großen Energiekonzernen kämpfen.
Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur veröffentlichen gemeinsamen Leitfaden
(21. Dezember 2010) Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur haben einen gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zur Netzüberlassung veröffentlicht.
Der Leitfaden bietet betroffenen Unternehmen und Gemeinden eine Orientierungshilfe bei zentralen
Fragestellungen.
Strom- und Gaskonzessionen sind spätestens alle 20 Jahre neu zu vergeben. Ein Großteil der bundesweit auf ca. 20.000 geschätzten Konzessionsverträge läuft bereits derzeit bzw. in den nächsten Jahren aus. Gegenwärtig ist ein Trend zur
Rekommunalisierung zu beobachten, bei der Kommunen Konzessionen zunehmend an kommunale Unternehmen vergeben.
Die Gemeinde trägt bei der Vergabe der Konzession eine besondere Verantwortung für den Wettbewerb um die Konzession, aber auch für den Wettbewerb auf den Endkundenmärkten.
Der kartellrechtliche Teil des Leitfadens betrifft vor allem die Auswahl durch die jeweilige Gemeinde. Zwar ist das Vergaberecht nicht anwendbar, jede Gemeinde verfügt aber bei der Vergabe der örtlichen Wegerechte über eine marktbeherrschende Stellung, die sie nicht missbrauchen darf. So liegt ein Missbrauch vor, wenn die Gemeinde einzelne Bieter, insbesondere mit der Gemeinde verbundene Unternehmen, ohne sachlichen Grund bevorzugt. Weiter muss sie die netzrelevanten Daten für eine sachgerechte Bewerbung zur Verfügung stellen. Die Gemeinde handelt auch missbräuchlich, wenn sie Gegenleistungen fordert oder sich versprechen lässt, die im Widerspruch zur Konzessionsabgabenverordnung stehen.
Die Gemeinden müssen die Konzession transparent und diskriminierungsfrei vergeben und Chancengleichheit für alle Anbieter sicherstellen. Andernfalls handeln sie missbräuchlich. Das ist dem Praktiker
nicht immer bewusst. Der Leitfaden soll allen Beteiligten eine Hilfestellung zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen geben.
Der energiewirtschaftsrechtliche Teil des Leitfadens behandelt insbesondere die Phase der Netzüberlassung bei einem Konzessionsnehmerwechsel. Ein dabei regelmäßig auftretender Streitpunkt zwischen Alt- und Neukonzessionär ist etwa die Frage, ob eine Eigentumsübertragung der Netzanlagen erforderlich ist oder eine Überlassung im Rahmen eines Pachtvertrages ausreicht.
Deutschlandweit enden bis zum Jahr 2012 ca. 8.000 Konzessionsverträge.
Alternativer Musterkonzessionsvertrag der Grünen
(19. August 2010) Die Kommunen in Deutschland übertragen mit Konzessionsverträgen für Strom einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) als Netzbetreiber das finanziell lukrative Recht auf Erstellung und Betrieb des örtlichen Stromnetzes.
Deutschlandweit enden bis zum Jahr 2012 ca. 8.000 Konzessionsverträge. Die Grünen in Baden-Württemberg und NRW haben im Mai 2009 den "Alternativen Musterkonzessionsvertrags der Grünen" in die politische Diskussion eingebracht. Dieser wurde zusammen mit Rechtsanwaltskanzleien mit dem Fachgebiet Energierecht erarbeitet.
Der Konzessionsvertrag ist besonders kommunalfreundlich und enthält auch viele - im Rahmen des rechtlich Möglichen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) - energiepolitisch "grüne" Ansätze. Ein Rechtsgutachten, das inzwischen vorliegt, belegt die Rechtmäßigkeit des "Alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen".
Hier steht Ihnen der "Alternative Musterkonzessionsvertrag der Grünen" sowie das Rechtsgutachten als Download zur Verfügung.
Quelle: aus Infobrief 12/10 von Hans-Josef Fell MdB, Sprecher für Energie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Rückkehr der Stadtwerke
In vielen Kommunen laufen demnächst die Strom- und Gaskonzessionen aus. Die betroffenen Gemeinden können die Konzession verlängern oder an ein neues Unternehmen vergeben - oder aber das Netz gleich selbst übernehmen und davon auch wirtschaftlich profitieren. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Geschäftsmodelle. Dr. Wolfgang Zander, Geschäftsführer von BET, Aachen, berichtet.
Dr. Wolfgang Zander, Geschäftsführer von BET, Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH, Aachen
(6. Januar 2010) Der Kommune gehören die öffentlichen Straßen und Wege. Wenn Energieversorger die dort verlegten Strom- und Gasleitungen nutzen wollen, dann brauchen sie dafür die Erlaubnis der Gemeinde. Die Kommunen vergeben diese Nutzungsrechte über den Abschluss von Konzessionsverträgen, die in der Regel 20 Jahre laufen. Zwei Jahre bevor die Konzessionsverträge auslaufen, muss dies im Bundesanzeiger veröffentlicht werden (§46 EnWG). Ab einer bestimmten Größe müssen Kommunen die Neuvergabe sogar europaweit bekannt machen.
Für den Fall, dass die Kommune den Konzessionsvertrag nicht verlängert, muss laut Energiewirtschaftsgesetz dem Nachfolgeunternehmen das Netz gegen angemessene Vergütung überlassen werden (§ 46 EnWG). Die meisten alten Konzessionsverträge enthalten Regelungen über die dann fälligen Entschädigungszahlungen. Allerdings legen die Beteiligten diese oft sehr unterschiedlich aus (siehe unten).
Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Liberalisierung der Strom- und Gasversorgung stellt die Energieversorgungsunternehmen vor ganz neue Aufgaben. Der Handel, der Vertrieb und die Erzeugung wurden aus dem Monopolsystem in den Wettbewerb überführt. Gas- und Stromnetze mussten sich zunächst einer Kostenregulierung unterziehen. Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen sie zudem der sogenannten Anreizregulierung. Dadurch müssen sich die Netzbetreiber einem Effizienzvergleich stellen, was ihren Kostendruck erheblich erhöht.
Um Kosten einzusparen und den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, gehen bereits bestehende Energieversorgungsunternehmen zunehmend Kooperationen ein. Einige Tätigkeitsfelder, die die betreffenden Unternehmen noch zu Monopolzeiten selbst übernahmen, lagern sie nun an Dritte oder Kooperationsgesellschaften aus.
Typische Beispiele für die Vergabe an Dienstleister sind die Kundenabrechnung, Energieeinkauf, Energiedatenmanagement und ähnliches. Wenn Kommunen ihre Netze und eventuell sogar die Energieversorgung selbst übernehmen wollen, sollten sie dabei die Unterstützung von Kooperationspartnern mit einschlägigen Erfahrungen suchen. Viele Kommunen haben in der Vergangenheit mit Erfolg gemeinsame Zweckverbünde organisiert, so zum Beispiel die Trianel in Aachen oder die Tübinger Südweststrom.
Geschickt delegieren
Anstelle der Vergabe der Konzession an einen Dritten kann die Kommune beispielsweise auch das Netzeigentum gemeinsam mit einem Partner erwerben und das Netz dann an diesen verpachten. Die Kommune ist in diesem Modell nicht selbst als Netzbetreiber tätig und setzt sich somit auch nicht den sich aus der Regulierung ergebenden Risiken aus.
Neben diesen risikoarmen Varianten der Weiterverpachtung oder Weitergabe kann sich die Kommune auch selbst als Netzbetreiber und Energielieferant engagieren. Dabei ist es wichtig, einen leistungsfähigen Partner auszuwählen, der das entsprechende Know-How beiträgt und auch beim Betriebsaufbau unbürokratisch und engagiert mithilft. Das Engagement im Netzbetrieb und Vertrieb eröffnet zudem die Einbeziehung weiterer kommunaler Dienstleistungen wie der Wasserversorgung oder Straßenbeleuchtung und bietet oft interessante Möglichkeiten des steuerlichen Querverbundes.
Risiko überhöhter Kaufpreis
Wenn Kommunen den Netz- und Stromvertrieb übernehmen, bringt dies nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, vor allem energiewirtschaftliche Risiken aus Regulierung und Energiemarkt. Das Hauptrisiko bei einer Netzübernahme besteht darin, dass ein überhöhter Kaufpreis gezahlt wird, der über die Netzentgelte nicht adäquat refinanziert werden kann.
Interessenkonflikte zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Netzbetreibers führen regelmäßig zu Streit über den angemessenen Netzkaufpreis. Hinzu kommt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kaufpreisbestimmung nicht geklärt sind. So haben viele Kommunen bislang den Weg des sogenannten Vorbehaltskaufs eingeschlagen.
Das Netz unter Vorbehalt zahlen und Geld zurückholen
Dabei zahlen sie zunächst den hohen Kaufpreis, den der bisherige Netzbetreiber verlangt, und fordern den nach Ansicht des Käufers zuviel gezahlten Betrag über den Rechtsweg zurück. Der Nachteil ist, dass eine Reihe von Jahren vergehen kann, bis der endgültige Kaufpreis feststeht. Weitere häufige Unsicherheiten sind der Umfang der Entflechtungsmaßnahmen und der Personalübergang.
Erst analysieren, dann kaufen
Die Entscheidung über eine Netzübernahme sollte auf einer fundierten Analyse der Chancen und Risiken basieren. Vor der Entscheidung ist unbedingt eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, in der die Wirtschaftlichkeit geprüft wird. Dabei ermitteln Experten den voraussichtlichen Netzkaufpreis und die sogenannten Netzentflechtungskosten, schätzen die zu erwartenden Betriebskosten ab und betrachten mögliche Kooperationen und die dazu gehörigen Geschäftsmodelle.
Darauf basiert eine Gewinn- und Verlustrechnung, bei der neben den zu erwartenden Netzentgelten auch die Chancen und Risiken einer Netzübernahme dargestellt werden. Eine solche Studie schlägt je nach Detaillierungsgrad und Gemeindegröße mit mehreren zehntausend Euro pro Sparte zu Buche: Geld, das die Kommune zunächst investieren muss.
Drei Jahre Vorlaufzeit
Die Kommune sollte mit der Entscheidungsfindung rechtzeitig beginnen, das heißt mindestens drei Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages. Bis der derzeitige Netzbetreiber die notwendigen Daten geliefert hat und die Machbarkeitsstudie fertig gestellt ist, vergeht schnell ein Jahr. Die Ratsentscheidung und die Partnersuche benötigen meist ein weiteres Jahr, so dass für die operative Netzübernahme nur noch ein weiteres Jahr zur Verfügung steht.
Fazit
Netzübernahmen bieten erhebliche Chancen, sind aber auch mit Risiken verbunden. Mittlere bis große Energieversorgungsunternehmen bemühen sich seit einigen Jahren verstärkt um Konzessionen benachbarter Kommunen, um ihr Geschäftsfeld auszuweiten. Der zunehmende Wettbewerb um Netze und eine Vielzahl von Initiativen zur Rekommunalisierung der Energieversorgung zeigen, dass große Potentiale bestehen. Den Kommunen bieten sich vor diesem Hintergrund interessante Alternativen zur einfachen Verlängerung der Konzessionsverträge, unter anderem durch den Aufbau eigener Stadtwerke in Kooperation mit bestehenden Energieversorgungsunternehmen.
Tipp
Einen Rechner zur überschlägigen Berechnung des Sachzeitwertes eines Versorgungsnetzes findet man auf
Mehr Handlungsoptionen für Kommunen
(31. August 2009) Viele Gemeinden und Städte könnten die Strom- und Gasversorgung von den großen Energiekonzernen in den nächsten Jahren wieder übernehmen, so der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Dies geht aus ihrer gemeinsamen Publikation "Konzessionsverträge - Handlungsoptionen für Kommunen und Stadtwerke" hervor. In den kommenden zwei Jahren liefen weit über 2000 Verträge der Kommunen mit den großen Energiekonzernen aus.
Dies biete den Gemeinden und kommunalen Unternehmen viele Möglichkeiten, die über die reine Energieversorgung hinausgingen und z. B. den Klimaschutz oder die Energieberatung beträfen. Viele Kommunen könnten sich es allerdings nicht leisten, selbst wieder in das Energiegeschäft einzusteigen, so die Verbände.
In diesen Fällen biete ein neuer Konzessionsvertrag die Chance, kommunalen Einfluss auf die Netzinfrastruktur und die Versorgung sicherzustellen. Die Verträge seien ein wichtiges Mittel zur Gestaltung von Kommunalpolitik, zum Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen vor Ort sowie zu lokalen Klimaschutzkonzepten.
Außerdem könnten die Städte und Gemeinden so sicherstellen, dass Energie weiterhin flächendeckend zu erschwinglichen Preisen erhältlich sei. Die Publikation "Konzessionsverträge - Handlungsoptionen für Kommunen und Stadtwerke" lässt sich unter www.vku.de downloaden.
Netze umkämpft
(30. Juli 2009) Die großen Energiekonzerne müssten sich um einen wichtigen Teil ihres Geschäfts sorgen, schreibt das "Handelsblatt". Städte und Gemeinden hätten in diesem Jahr schon über 700 Konzessionen für den Betrieb von Strom- oder Gasnetzen neu ausgeschrieben.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gehe sogar davon aus, dass sich die Zahl in den kommenden zwei Jahren auf über 2000 summiere und die großen Versorger Marktanteile verlieren. 2010 bis 2013 liefen flächendeckend rund ein Viertel der Konzessionsverträge aus, so der Bericht, in Ostdeutschland viele, die nach der Wende für 20 Jahre ausgehandelt worden waren, und im Westen die, die nach der Liberalisierung zur Jahrtausendwende auf zehn bis 15 Jahre befristet worden seien.
Allein in NRW, dem Stammgebiet von RWE, liefen nach einer Aufstellung der Landesregierung bis 2013 147 Konzessionen für Strom und 73 für Gas aus. E.ON sei besonders stark in Schleswig-Holstein betroffen, wo fast alle Verträge fällig seien, so Bericht. In Ostdeutschland, wo rund 50% der Konzessionen neu verhandelt würden, seien beide Konzerne aktiv. Aber auch die EnBW stehe unter Druck.
Bei den Verhandlungen nutzten die Kommunen den Wettbewerb und versuchten, bessere Konditionen herauszuholen, entweder die Abgaben zu erhöhen oder Investitionen ins Netz bzw. Verkabelungen herauszuschlagen, so der Bericht. Bundesweit wollten Städte und Gemeinden in der Energieversorgung wieder selbstständig werden und neue Versorger gründen oder selbstständige Stadtwerke wollten ihren Einflussbereich vergrößern.
Städte- und Gemeindebund gibt Hilfestellung
(14.Oktober 2008) Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat eine neue Dokumentation herausgegeben: "Konzessionsverträge und Konzessionsabgaben". Sie beschreibt die Situation, die sich in diesem Rechtsgebiet mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz von 2005 ergeben hat (DStGB Dokumentation No 82, dstgb@dstgb.de, Fax: 030 77307-200).
Gemeinden übertragen die Strom- und Gasversorgung meist an Versorgungsunternehmen, etwa beim Strom. Dafür zahlen die Unternehmen an die Gemeinden die so genannte Konzessionsabgabe.
Konzessionsverträge: Auf Ausschreibung achten!
(18. Dezember 2005) - Gemeinden übertragen die Strom- und Gasversorgung meist an Versorgungsunternehmen, etwa beim Strom. Dafür zahlen die Unternehmen an die Gemeinden die so genannte Konzessionsabgabe. Konzessionsverträge regeln die Details der Beauftragung. Diese Verträge werden für höchstens 20 Jahre abgeschlossen. Sie geben den Gemeinden wesentliche Einflussmöglichkeiten auf die künftige Gestaltung der Energieversorgung. Gemeinden sollten deshalb auf jeden Fall neue Verträge ausschreiben und intensiv diskutieren.
In den kommenden fünf bis acht Jahren laufen nach Angaben von trendresearch der Großteil der heutigen Konzessionsverträge aus. Viele Kommunen verhindern einen Wettbewerb durch lokal beschränkte Bekanntmachung oder vorzeitige Verlängerung.
Das neue Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor (EnWG § 46), dass Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Konzessionsverträgen das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgeben müssen. Will die Gemeinde den Konzessionsvertrag vor dessen Ablauf verlängern, so sind die bestehenden Verträge zu beenden und die vorzeitige Beendigung sowie das Vertragsende öffentlich bekannt zu machen. Neue Verträge dürfen frühestens drei Monate nach der Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung erfolgen. Dies gilt auch für Eigenbetriebe von Gemeinden.