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Die bestenfalls erzielbaren Energie- und Kosteneinsparungen durch die Immissionsschutzmessung rechtfertigen keinesfalls den damit verbundenen Aufwand

Verbraucher: Abgaskontrollen für Heizungen abschaffen

(27. Juli 2007) Der Bund der Energieverbraucher lehnt die Kontrolle der Abgasverluste durch Schornsteinfeger ab: "Die bestenfalls erzielbaren Energie- und Kosteneinsparungen durch die Immissionsschutzmessung rechtfertigen keinesfalls den damit verbundenen Aufwand", argumentiert Verbandschef Dr. Aribert Peters.

Der Verein hat heute in Unkel zum Entwurf einer neuen Bundesimmissionsschutzverordnung Stellung genommen, die das Bundesumweltministerium erarbeitet hat.

 Download Stellung zum Entwurf der neuen BIMSchV 

Peters beziffert die Einsparungen bei den Heizungen, die die Grenzwerte nicht einhalten, auf unter zehn Euro. Etwa sechs Prozent aller jährlich 14 Millionen gemessenen Heizungen werden beanstandet. Es sei an erster Stelle zu hinterfragen, ob bei einer zwangsweise verordneten Messung der Nutzen die Kosten übersteige. Zudem seien die Grenzwerte viel zu großzügig gewählt: "Die strenge Überwachung einer liberalen Norm macht keinen Sinn", so Peters.

Der Verbraucherverein fordert zudem, dass auch Heizungsbetriebe die Messungen bestätigen dürfen, sollte man an der Vorschrift festhalten. Denn bei einer Heizungswartung werden die Abgaswerte ohnehin gemessen.

Zuschriften zu diesem Artikel:

Das Forschungszentrum Jülich hat zum Beispiel festgestellt, dass sich die gesamte CO2-Minderung durch die Messungen der Schornsteinfeger im Jahr auf gut eine Million Tonnen CO2 beläuft. Gleichzeitig verweist das Forschungszentrum darauf, würden der Anlagenbestand nicht überprüft und infolgedessen weniger gewartet, dann würden sich die Energieverluste und die Emissionen der zu beanstandenden Anlagen stetig vergrößern und es würde von Jahr zu Jahr weitere Mängelanlagen dazu kommen.

Datenanalysen und Rechnungen haben gezeigt, dass sich die Energieverluste in einem solchen Fall jährlich verdoppeln. In nur drei Jahren hintereinander unterlassener Wartung würden die Verluste so groß werden wie der Heizenergiebedarf von acht Großstädten. Dies demonstriert die Notwendigkeit einer regelmäßigen neutralen Überprüfung.

Die 1. BimSchV-Messung würde meines Erachtens ad absurdum geführt werden, weil der Heizungsbauer das Ergebnis der Messung ohne größeren Aufwand beeinflussen kann. Die Messung würde im freien Wettbewerb nicht mehr aus Umweltschutzgründen, sondern nur noch als Überprüfung der eigenen Arbeit vollzogen werden. Hier möchte ich auf mehrere Messgeräteausdrucke eines Heizungsbauers in meinem Kehrbezirk verweisen. Die Abgastemperatur und somit der Abgasverlust weicht bei seiner Messung seit Jahren erheblich von meiner Messung ab.
Bezirkskaminkehrermeister Hans Ritt, Straubing

Sie fordern, den Heizungsbauern die Kontrolle gleichberechtigt mit den Schornsteinfegern zu gestatten. Der Vorschlag wurde aus allseits bekannten guten Gründen schon mehrfach abgelehnt. Welcher Heizungsbauer würde sich selbst schlechte Arbeit bescheinigen? Wie viele Verbraucher bekämen neue Heizungen, obwohl sie keine benötigen? Wie viele Verbraucher würden den Heizungsbauer so lange wechseln, bis das Messergebnis stimmt?
Bezirksschornsteinfegermeister Hans Joachim Ternig, Saarbrücken

Sie schreiben: "Bei der Wartung einer Heizung kann auch gleichzeitig der freie Abzug der Abgase geprüft werden". Wir haben einen Wartungsvertrag mit dem Heizungsbauer, der auch den Abzug kontrolliert, und müssen jährlich auch den Schornsteinfeger bezahlen. Das ist unverständlich. Wir möchten dem Schornsteinfeger mitteilen, dass sein Einsatz doppelt ist und überflüssig.
Wolfgang Half, Varel

Grundkosten unberechtigt

Als Häuslebauer eines Niedrigenergiehauses stelle ich jährlich fest, dass ich über die Jahre als "Gasrechnung" nur circa ein Viertel der Beträge für Verbrauchskosten zu zahlen habe, drei Viertel werden als Grundkosten gefordert. Hier im Bereich Hannover ist es sogar so, dass die Grundkosten sich bereichsweise verdoppeln, wenn man über einem bestimmten Verbrauch liegt (88,64 Euro bis 11.116 kWh, ab 11.117 177,26 Euro!!).

Meinem Verständnis nach sind die Grundkosten als Umlage für den Netzerhalt und eventuellen Netz-Anpassungen gedacht, während die Verbrauchskosten für den Verbrauch aufzukommen haben. Für den Hausanschluss habe ich vor 15 Jahren ja direkt bezahlt. Frage: Was macht ein Energieunternehmen mit solch nicht nachzuvollziehenden Grundkosten?

Beim Versuch, einen Anbieter in dieser Region mit niedrigeren Grundkosten zu finden, bin ich gescheitert. Wozu also sparen, wozu also Niedrigenergiehäuser bauen, man beeinflusst die Kosten ja sowieso kaum.
Wolfgang von Jan, Langenhagen

Schade, wenn ein Verein, der sich den Verbraucherschutz auf die Fahne geschrieben hat, die Abschaffung anderer Verbraucherschützer öffentlich fordert. Wer schützt bloß die Verbraucher vor solchen (vermeintlichen) Beschützern?
Sven Feddersen, Schornsteinfeger, Hamburg

Alle Argumente und Positionen sind richtig und endlich verbraucherorientiert. Ich staune immer noch, mit welch "Samthandschuhen" der Verein das Schornsteinfegermonopol angeht. Warum? Es geht nicht um die Abschaffung des Schornsteinfegerhandwerks. Wenn die Schornsteinfeger so hochqualifiziert und gut sind, müssen sie keine Angst vor dem Wettbewerb haben.
Haris Laspoulas, Münzenberg

letzte Änderung: 25.03.2013