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Schornsteinfegergesetz: Kein Glücksbringer für Verbraucher

Das Bundeswirtschaftsministerium will das Schornsteinfegerwesen neu regeln.

Schornsteinfegergesetz: Kein Glücksbringer für Verbraucher

(13. Dezember 2007) - Das Bundeswirtschaftsministerium will das Schornsteinfegerwesen neu regeln und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das heutige Recht ist mit den EU-Regeln eines freien Binnenmarkts unvereinbar.

Der Bund der Energieverbraucher und der Deutsche Mieterbund lehnen diesen Entwurf ab. Als Grund gaben die beiden Vereinigungen an, dass der Entwurf vorwiegend von den berufsständischen Interessen der Schornsteinfeger geprägt sei. Verbraucher- und Umweltschutz spielten hingegen kaum eine Rolle.

Der Bund der Energieverbraucher und der Deutsche Mieterbund fordern, dass künftig auch andere Fachbetriebe wie zum Beispiel Heizungsbauer Kamine reinigen und kontrollieren dürfen.

Verbraucher: Abgaskontrollen für Heizungen abschaffen

Die bestenfalls erzielbaren Energie- und Kosteneinsparungen durch die Immissionsschutzmessung rechtfertigen keinesfalls den damit verbundenen Aufwand

Verbraucher: Abgaskontrollen für Heizungen abschaffen

(27. Juli 2007) Der Bund der Energieverbraucher lehnt die Kontrolle der Abgasverluste durch Schornsteinfeger ab: "Die bestenfalls erzielbaren Energie- und Kosteneinsparungen durch die Immissionsschutzmessung rechtfertigen keinesfalls den damit verbundenen Aufwand", argumentiert Verbandschef Dr. Aribert Peters.

Der Verein hat heute in Unkel zum Entwurf einer neuen Bundesimmissionsschutzverordnung Stellung genommen, die das Bundesumweltministerium erarbeitet hat.

 Download Stellung zum Entwurf der neuen BIMSchV 

Peters beziffert die Einsparungen bei den Heizungen, die die Grenzwerte nicht einhalten, auf unter zehn Euro. Etwa sechs Prozent aller jährlich 14 Millionen gemessenen Heizungen werden beanstandet. Es sei an erster Stelle zu hinterfragen, ob bei einer zwangsweise verordneten Messung der Nutzen die Kosten übersteige. Zudem seien die Grenzwerte viel zu großzügig gewählt: "Die strenge Überwachung einer liberalen Norm macht keinen Sinn", so Peters.

Der Verbraucherverein fordert zudem, dass auch Heizungsbetriebe die Messungen bestätigen dürfen, sollte man an der Vorschrift festhalten. Denn bei einer Heizungswartung werden die Abgaswerte ohnehin gemessen.

Zuschriften zu diesem Artikel:

Das Forschungszentrum Jülich hat zum Beispiel festgestellt, dass sich die gesamte CO2-Minderung durch die Messungen der Schornsteinfeger im Jahr auf gut eine Million Tonnen CO2 beläuft. Gleichzeitig verweist das Forschungszentrum darauf, würden der Anlagenbestand nicht überprüft und infolgedessen weniger gewartet, dann würden sich die Energieverluste und die Emissionen der zu beanstandenden Anlagen stetig vergrößern und es würde von Jahr zu Jahr weitere Mängelanlagen dazu kommen.

Datenanalysen und Rechnungen haben gezeigt, dass sich die Energieverluste in einem solchen Fall jährlich verdoppeln. In nur drei Jahren hintereinander unterlassener Wartung würden die Verluste so groß werden wie der Heizenergiebedarf von acht Großstädten. Dies demonstriert die Notwendigkeit einer regelmäßigen neutralen Überprüfung.

Die 1. BimSchV-Messung würde meines Erachtens ad absurdum geführt werden, weil der Heizungsbauer das Ergebnis der Messung ohne größeren Aufwand beeinflussen kann. Die Messung würde im freien Wettbewerb nicht mehr aus Umweltschutzgründen, sondern nur noch als Überprüfung der eigenen Arbeit vollzogen werden. Hier möchte ich auf mehrere Messgeräteausdrucke eines Heizungsbauers in meinem Kehrbezirk verweisen. Die Abgastemperatur und somit der Abgasverlust weicht bei seiner Messung seit Jahren erheblich von meiner Messung ab.
Bezirkskaminkehrermeister Hans Ritt, Straubing

Sie fordern, den Heizungsbauern die Kontrolle gleichberechtigt mit den Schornsteinfegern zu gestatten. Der Vorschlag wurde aus allseits bekannten guten Gründen schon mehrfach abgelehnt. Welcher Heizungsbauer würde sich selbst schlechte Arbeit bescheinigen? Wie viele Verbraucher bekämen neue Heizungen, obwohl sie keine benötigen? Wie viele Verbraucher würden den Heizungsbauer so lange wechseln, bis das Messergebnis stimmt?
Bezirksschornsteinfegermeister Hans Joachim Ternig, Saarbrücken

Sie schreiben: "Bei der Wartung einer Heizung kann auch gleichzeitig der freie Abzug der Abgase geprüft werden". Wir haben einen Wartungsvertrag mit dem Heizungsbauer, der auch den Abzug kontrolliert, und müssen jährlich auch den Schornsteinfeger bezahlen. Das ist unverständlich. Wir möchten dem Schornsteinfeger mitteilen, dass sein Einsatz doppelt ist und überflüssig.
Wolfgang Half, Varel

Grundkosten unberechtigt

Als Häuslebauer eines Niedrigenergiehauses stelle ich jährlich fest, dass ich über die Jahre als "Gasrechnung" nur circa ein Viertel der Beträge für Verbrauchskosten zu zahlen habe, drei Viertel werden als Grundkosten gefordert. Hier im Bereich Hannover ist es sogar so, dass die Grundkosten sich bereichsweise verdoppeln, wenn man über einem bestimmten Verbrauch liegt (88,64 Euro bis 11.116 kWh, ab 11.117 177,26 Euro!!).

Meinem Verständnis nach sind die Grundkosten als Umlage für den Netzerhalt und eventuellen Netz-Anpassungen gedacht, während die Verbrauchskosten für den Verbrauch aufzukommen haben. Für den Hausanschluss habe ich vor 15 Jahren ja direkt bezahlt. Frage: Was macht ein Energieunternehmen mit solch nicht nachzuvollziehenden Grundkosten?

Beim Versuch, einen Anbieter in dieser Region mit niedrigeren Grundkosten zu finden, bin ich gescheitert. Wozu also sparen, wozu also Niedrigenergiehäuser bauen, man beeinflusst die Kosten ja sowieso kaum.
Wolfgang von Jan, Langenhagen

Schade, wenn ein Verein, der sich den Verbraucherschutz auf die Fahne geschrieben hat, die Abschaffung anderer Verbraucherschützer öffentlich fordert. Wer schützt bloß die Verbraucher vor solchen (vermeintlichen) Beschützern?
Sven Feddersen, Schornsteinfeger, Hamburg

Alle Argumente und Positionen sind richtig und endlich verbraucherorientiert. Ich staune immer noch, mit welch "Samthandschuhen" der Verein das Schornsteinfegermonopol angeht. Warum? Es geht nicht um die Abschaffung des Schornsteinfegerhandwerks. Wenn die Schornsteinfeger so hochqualifiziert und gut sind, müssen sie keine Angst vor dem Wettbewerb haben.
Haris Laspoulas, Münzenberg

Kaminkehren bundesweit im Gleichtakt

Bund, Länder und Fachverbände haben eine neue Musterverordnung erarbeitet, die bin allen Bundesländern gelten soll.

Kaminkehren bundesweit im Gleichtakt

Hinter dem Wirken der Glücksbringer stecken handfeste Verordnungen: Was, wie oft und für welches Geld Schornsteinfeger arbeiten, legen die jeweiligen Bundesländer fest. Bund, Länder und Fachverbände haben eine neue Musterverordnung erarbeitet, die bis 2008 in allen Bundesländern gelten soll. Verbraucher können sich schon mal darauf freuen.
Von Christian Beyerstedt

(7. Januar 2007) - Die Novelle der Verordnungen begann mit einem Gutachten, das bundesweit die Arbeitswerte der einzelnen Tätigkeiten eines Schornsteinfegers ermittelte. Es wurde im Jahr 2003 vom Bund-Länder-Ausschuss "Schornsteinfegerwesen" in Auftrag gegeben. Es folgte ein fachtechnisches Hearing, in dem ein Fachgremium alle Bereiche des Schornsteinfegerhandwerks unter die Lupe nahm und überprüfte, ob die bestehenden Intervalle zeitgemäß sind. Über 80 Verbände, Firmen usw. nahmen daran teil. Das Hearing ergab, dass Schornsteinfeger moderne Anlagen zukünftig anders überwachen. Wer über eine raumluftunabhängige Gasfeuerstätte mit einer selbst kalibrierenden kontinuierlichen Regelung des Verbrennungsprozesses verfügt, der bekommt künftig nur alle drei Jahre Besuch vom Schornsteinfeger.

Musterverordnung verabschiedet

Der Bund-Länder-Ausschuss befasste sich im Frühjahr 2006 in zwei Sitzungen sehr ausführlich mit dem von einer Projektgruppe erarbeiteten Vorschlag und verabschiedete am 31. Mai 2006 einstimmig die Muster-Verordnung. Er empfahl den Ländern, die Musterverordnung bis spätestens 1. Januar 2008 als Landesrecht zu beschließen.

Damit besteht erstmals eine Musterempfehlung für eine bundesweit einheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung, die sowohl die Regelungen zur Kehr- und Überprüfungspflicht der Gebäudeeigentümer als auch das Gebührenverzeichnis enthält. In der Systematik folgt die Musterverordnung der Kehr- und Überprüfungsordnung Baden-Württemberg aus dem Jahr 1999, die sich bereits bestens bewährt hat.

Erleichterung für Betreiber

Künftig überprüft der Schornsteinfeger zum Beispiel gleichzeitig die Feuerstätten und führt Messungen nach der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) durch. Der Betreiber muss also nur noch einen statt zwei Termine vereinbaren - eine wesentliche Erleichterung.

Zukünftig wird der Schornsteinfeger auch die Abgasanlagen von Feuerstätten für flüssige Brennstoffe lediglich überprüfen und gegebenenfalls reinigen ("kehren"). Darüber hinaus findet auch der neue Brennstoff im Ölsektor - das schwefelarme Heizöl - Berücksichtigung. Für diesen Bereich gibt es gleichfalls eine Erleichterung, sobald die Verordnung im jeweiligen Bundesland in Kraft tritt. Ist die raumluftunabhängige Feuerstätte oder raumluftabhängige Brennwertfeuerstätte an eine Abgasanlage für Überdruck angeschlossen, die zur ausschließlichen Verbrennung von schwefelarmem Heizöl nach DIN 51603 geeignet ist, kommt der Kaminkehrer nur noch alle zwei Jahre ins Haus. Ölfeuerstätten mit selbstkalibrierenden kontinuierlichen Feuerungsregelungen brauchen nur alle drei Jahre gemessen zu werden.

Einheitliche Gebührenstruktur

Darüber hinaus wird es mit Inkrafttreten eine einheitliche übersichtliche Gebührenstruktur geben. Das ermöglicht einen Vergleich zwischen den Bundesländern. Damit wurde unter konstruktiver Beteiligung der Schornsteinfeger eine große Reform umgesetzt. Das Schornsteinfegergesetz muss nun dringend noch novelliert werden, um dem Schornsteinfegerhandwerk den Weg in die Zukunft zu ebnen.

Schornsteinfegerwesen wird reformiert

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 14.12.2006 Eckpunkte einerReform des Schornsteinfegerhandwerks benannt. Das Monopol wirdfallen, allerdings dürfte es für die Hauseigentümerteurer werden.

Schornsteinfegerwesen wird reformiert

(1. Januar 2007) Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 14.12.2006 Eckpunkte einer Reform des Schornsteinfegerhandwerks benannt. Das Monopol wird fallen, allerdings dürfte es für die Hauseigentümer teurer werden.

Die Reform wird aus drei Gründen nötig: 1. Die EU-Kommission hält einige Regelungen des deutschen Schornsteinfegergesetzes für europarechtswidrig. Sie hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet; 2. Die technische Entwicklung bei den Heizkesseln eröffnet neue Möglichkeiten, Überprüfungsintervalle können verlängert werden; 3. Die politische Stimmung hat sich verändert: In einigen gesellschaftlichen Bereichen wurden bisherige Monopole aufgehoben, "die Bürger" verlangen (angeblich) mehr Wahlmöglichkeiten.

Was wird geändert?

Tätigkeiten, die keine hoheitlichen Kontrollaufgaben beinhalten, dürfen in Zukunft auch von anderen Personen mit entsprechender Qualifikation wahrgenommen werden (welche Tätigkeiten das sein werden, steht noch nicht fest; es könnte z.B. das Kehren von Verbindungsrohren sein). Der Bezirksschornsteinfeger muss überprüfen, ob der Hauseigentümer die vorgeschriebenen Tätigkeiten durchführen ließ. Fehlt der Nachweis, muss der Schornsteinfeger selbst tätig werden. Geändert wird, dass es keine lebenslange Bestellung mehr gibt. Jeder Kehrbezirk wird nur auf Zeit vergeben. In Zukunft dürfen Schornsteinfeger mehr Nebentätigkeiten ausüben. Mal sehen, ob sie dann Brötchen verteilen, als Werber für den Bund der Energieverbraucher oder Versicherungsvertreter tätig werden.

Was bleibt?

Die Hauseigentümer werden im Wesentlichen wie bisher ihre Feuerstätten kehren und überprüfen lassen müssen. Ein wesentlicher Teil dieser Aufgaben bleibt bei den Schornsteinfegern. Es bleibt für diese hoheitlichen Aufgaben auch beim Gebietsmonopol.

Wird der Hauseigentümer Kosten sparen können?

Vermutlich nicht, eher wird es teurer: Einige Aufgaben verbleiben bei den Bezirkschornsteinfegern. Er kommt also ohnehin ins Haus. Bei anderen Leistungen hat der Hauseigentümer künftig ein Wahlrecht, wer sie erbringen (nicht: ob sie erbracht werden sollen). Er könnte also auch einen Heizungsbauer beauftragen. Doch der hat zunächst mal eine separate An- und Abfahrt, ferner muss der Hauseigentümer erstmal einen Vertrag mit dem Heizungsbauer schließen. Diesen Aufwand hatte bisher weder der Hauseigentümer noch der Schornsteinfeger; die Kosten fallen also zusätzlich an. Und das Heizungsbauer die gleiche Leistung für nennenswert weniger Geld machen können als Schornsteinfeger, ist nicht zu erwarten. Also eröffnet diese Liberalisierung nicht zwangsläufig ein Kostensparpotential, eher im Gegenteil.

Wann sollen die Änderungen in Kraft treten?

Das BMWT strebt ein Inkrafttreten zum 1.1.2008 an.

Gaszentralheizung

Reinigung nur bei Bedarf: Betreibt ein Hauseigentümer eine moderne Gaszentralheizung, muss der Schornstein nicht mehr zwingend jährlich gereinigt werden.

Gaszentralheizung

(29. März 2006) - Reinigung nur bei Bedarf:  Betreibt ein Hauseigentümer eine moderne Gaszentralheizung, muss der Schornstein nicht mehr zwingend jährlich gereinigt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger wendet sich dagegen, dass sein Schornstein alljährlich vom Schornsteinfeger gereinigt wird. Er habe 1999 einen neuen Gasheizkessel in seinem Wohnhaus einbauen lassen, der den Brennstoff völlig rückstandsfrei verbrenne. Deshalb sei eine Kontrolle des Schornsteins ausreichend und eine Reinigung nur bei einer tatsächlichen Verschmutzung zur Gewährleistung der Betriebssicherheit gerechtfertigt. Dieser Auffassung ist das Oberverwaltungsgericht nach Anhörung eines Sachverständigen für Schornstein- und Feuerungstechnik gefolgt.

Die in der Landeskehr- und Überprüfungsordnung für "Gasfeuerstätten für den planmäßigen Unterdruckbetrieb" vorgesehene jährliche Kehrpflicht von Schornsteinen sei unnötig und belaste den Grundstückseigentümer unverhältnismäßig (Urteil vom 15. November 2005, Aktenzeichen: 6 A 10105/05.OVG).

Mehr als Kehren

Schornsteinfeger dürfen künftig während ihrerTätigkeit weitere Geschäfte betreiben.

Mehr als Kehren

(4. September 2005) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf eines neuen Schornsteinfegergesetzes zur Diskussion gestellt. Es soll eine Liberalisierung und mehr Verbraucherorientierung bringen. Die Kehrbezirke bleiben erhalten, sollen aber ausgeschrieben werden. Das Gebietsmonopol wird aufgehoben: Jeder Verbraucher kann einen Schornsteinfeger seiner Wahl suchen. Dem Schornsteinfeger soll es künftig erlaubt sein, während seiner Tätigkeit Zeitschriften oder Versicherungen zu verkaufen oder ein beliebiges anderes Geschäft zu betreiben.

Der Bund der Energieverbraucher hat sich in seiner Stellungnahme vor allem dagegen ausgesprochen, dass, wie im Entwurf vorgesehen, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird.

Schornsteinfeger: Monopol im Umbruch

Zu häufige und zu teure Überwachungs- und Kehrarbeiten der Schornsteinfeger ärgern viele Verbraucher.

Schornsteinfeger: Monopol im Umbruch

Zu häufige und zu teure Überwachungs- und Kehrarbeiten der Schornsteinfeger ärgern viele Verbraucher. Und die EU-Kommission hat bereits im Jahr 2002 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet, weil das Schornsteinfegergesetz die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verletzt.
Andererseits muss die Sicherheit von Millionen Heizungen in Deutschland erhalten bleiben. Und der Schornsteinfeger als herstellerunabhängiger Fachmann hat sich bewährt. Die unausweichlichen Reformen kommen jedoch nur langsam voran.

(23. September 2004) - Nur wenige Verbraucher wissen, was ein Schornsteinfeger genau tut und weshalb seine Arbeit wichtig ist. Das eigentliche Kaminkehren macht nur noch ein Drittel der Tätigkeit der Schornsteinfeger aus. Deshalb werden hier die wichtigsten Tätigkeiten kurz dargestellt:

  • Jährliche Überwachung von Öl- und Gasheizungen nach der Kleinfeuerungsanlagenverordnung. Der Abgasverlust der Heizungen wird überprüft und darf zum Beispiel für Heizungen bis 25 Kilowatt Leistung elf Prozent nicht übersteigen. Gasbrennwertheizungen und Heizungen mit elf Kilowatt Leistung und geringer sind vom Gesetz von der Prüfung ausgenommen, Ölbrennwertheizungen und bivalente Heizungen (Heizungen, bei denen Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Verbindung mit einer Wärmepumpe oder einem Solarkollektor betrieben werden und der Solarkollektor nicht ausschließlich der der Brauchwassererwärmung dient) sind von der Prüfung der Abgasverluste befreit. Bei Ölheizungen werden auch Ruß und Ölrückstände im Abgas gemessen. Im Jahr 2003 wurden 8,6 Millionen Gas- und 6,4 Millionen Ölfeuerungen wiederkehrend überprüft.
  • Bei Öl- und Feststoffheizungen wird einmal jährlich der Schornstein gesäubert. Lediglich in Baden-Württemberg erfolgt dies gleichzeitig mit der Messung nach Bundesimmissionsschutzgesetz. In allen anderen Bundesländern kommt der Schornsteinfeger dafür ein zweites Mal.
  • Gasfeuerungen werden jährlich auf ihre Sicherheit überprüft. Raumluftunabhängige Anlagen werden nur alle zwei Jahre überprüft. Das schreiben die Kehr- und Überprüfungsordnungen der Bundesländer vor, die auf der Basis des Schornsteinfegergesetzes erlassen wurden. Dies erfolgt durch eine Abgaswegeprüfung, bei der festgestellt wird, ob die Abgase einwandfrei nach draußen abziehen und ob genügend Verbrennungsluft zur Heizung gelangen kann. Dabei wird der Kohlenmonoxid-Gehalt der Abgase gemessen. Sind die Konzentrationen zu hoch, dann muss die Anlage gewartet werden. Bei Ölheizungen würde ein Abgasleck wegen des Geruchs von den Bewohnern wahrgenommen. Bei Gasheizungen kann eine zu hohe Konzentration von giftigem und geruchlosen Kohlenmonoxid gefährlich sein. Im Jahr 2003 wurden 12,5 Millionen Gasheizungen überprüft. Die Abgaswegeüberprüfung erfolgt bei Gasheizungen zusammen mit der Überwachung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
  • Weitere Tätigkeiten: Überprüfung von Lüftungsanlagen und so weiter.

Kann die Sicherheit auch bei geringerem Aufwand erhalten bleiben?

Kehrbezirke

Die Bundesrepublik ist in etwa 8.000 feste Kehrbezirke eingeteilt, denen jeweils ein Bezirksschornsteinfegermeister vorsteht. Diese Bezirksschornsteinfeger übernehmen hoheitliche Aufgaben beim Vollzug zahlreicher Gesetze und Verordnungen. Es handelt sich dabei um ein klassisches vom Staat den Schornsteinfegern übertragenes Monopol. Die Zuteilung erfolgt durch Landesbehörden vorrangig in der Reihenfolge der Ablegung der Meisterprüfung. Die Bestellung erfolgt widerruflich und endet nach Vollendung des 65. Lebensjahres.

Die Vorteile des Monopols

Für den Staat hat das Monopol Vorteile. Denn er verfügt mit den Schornsteinfegern über eine Kontroll- und Überwachungsinstanz, die er nicht finanzieren muss. Die Verbraucher profitieren von den hohen Sicherheitsstandards durch die enge Überwachung. Und die Umwelt wird durch die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte entlastet.

Die Kritik

Bei der Heizungswartung reinigt der Installateur die Heizung und misst die Abgasverluste. Einmal jährlich kommt der Schornsteinfeger und misst nochmals die Abgasverluste. Und dann kommt bei Öl- und Feststoffheizungen der Schornsteinfeger ein weiteres Mal und kehrt den Kamin. Jedesmal kostet die Tätigkeit des Schornsteinfegers den Verbraucher zwischen 30 und 50 Euro. Zweimal ist für nahezu diesselbe Arbeit zu zahlen.

Betroffen sind viele Millionen Verbraucher, die sehr verärgert sind über diese Missstände. Die EU sieht in dem Vergabeverfahren der Kehrbezirke einen Verstoß gegen die Berufs- und Niederlassungsfreiheit. Und drängt seit zwei Jahren durch ein formelles Vertragsverletzungsverfahren auf eine Öffnung der Kehrbezirke.

Reformansätze

Möglicherweise reicht es aus, wenn Heizungen alle zwei oder drei Jahre geprüft werden. Das Kaminkehren könnte zusammen mit der Messung nach dem Immissionsschutzgesetz erfolgen. Und auch Heizungsfachbetriebe könnten Abgasmessung und Abgaswegeüberprüfung sachgerecht ausführen. Für die Reform liegen mehrere Modelle auf dem Tisch und werden derzeit diskutiert: Das freie Marktmodell (Verbraucher können einen Fachkundigen ihrer freien Wahl beauftragen), das Versicherungsmodell (eine Pflichtversicherung für alle Häuser übernimmt die Verantwortung für die Heizungssicherheit und zertifiziert Fachfirmen), Marktkontrollmodell (Verbraucher beauftragen Fachfirmen nach freier Wahl, Schornsteinfegergesetz bleibt erhalten), TÜV-, Architekten- und Notarmodell (jeweils unterschiedliche Zertifizierungsverfahren und Erhalt des Schornsteinfegergesetzes).

Die Verbände der Schornsteinfeger möchten das System der festen Kehrbezirke erhalten, jedoch die Kehrbezirke frei ausschreiben und nur für jeweils fünf Jahre besetzen, wobei sich auch EU-Ausländer gleichberechtigt bewerben dürfen. Sie wollen für moderne Heizungen auch die Prüfungsintervalle verlängern und werden dabei von der Lobby der Heizungshersteller unterstützt.

Kaum Bewegung

Die Reformdiskussion bewegt sich sehr langsam und zäh. Baden-Württemberg strebt an, dass die Überprüfung nach dem Bundesimmissionschutzgesetz künftig auch von Heizungsfachbetrieben durchgeführt werden darf und möchte die Kehrbezirke völlig abschaffen. Die Überprüfung, ob die gesetzlichen Prüfungen erfolgt sind, erfolgte wie bei der Prüfung des Auto-TÜVs durch Stichprobenkontrollen von Behörden.

Auf der Sitzung der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder fand dieser Vorschlag keine Mehrheit. Dennoch will Baden-Württemberg diesen Antrag im Bundestag einbringen. Für die Änderung des Schornsteinfegergesetzes ist der Bundestag zuständig. Ohne Druck von außen wird sich nichts bewegen, weil versicherungs- und besoldungstechnische Probleme eine Auflösung der Monopole für den Bund sehr teuer werden lassen.

Fazit

Eine schnelle Änderung der monopolbedingten Ärgernisse ist leider nicht zu erwarten. Die Schornsteinfeger wären klug beraten, wenn sie die Pause zu einer freiwilligen Reform nutzen würden, zum Beispiel durch eine Zusammenlegung von Immissionsschutzmessung und Schornsteinreinigung bei Öl- und Feststoffheizungen.

Weitere Detailinformationen:

www.schornsteinfegermeister.de

Kooperation zwischen Bund der Energieverbraucher und Schornsteinfegerdachverband ZIV wird fortgesetzt.

Der Bund der Energieverbraucher begleitet die Arbeit des Schornsteinfegerhandwerks seit Jahren mit einer konstruktiv kritischen Position.

Kooperation zwischen Bund der Energieverbraucher und Schornsteinfegerdachverband ZIV wird fortgesetzt.

(23. März 2004) - Der Bund der Energieverbraucher begleitet die Arbeit des Schornsteinfegerhandwerks seit Jahren mit einer konstruktiv kritischen Position. Anläßlich eines Expertenhearings des Stuttgarter Wirtschaftsministeriums im Januar 2004 hatte der Verein mit seiner Kritik an "zu teuren und oft unsinnigen Messungen" den Protest vieler Schornsteinfeger hervorgerufen.

(v.l) Dieter Stehmeier (ZIV Vorstand Technik), Manuela Matheisen, Aribert Peters (Bund der Energieverbraucher), Hans-Günther Beyerstedt (Bundesinnungsmeister ZIV), Jens Torsten Arndt (ZIV Hauptgeschäftsführer)

In einem Spitzengespräch zwischen dem Zentralen Innungsverband der Schornsteinfeger und dem Vereinsvorstand wurde heute eine Fortsetzung der bisherigen Kooperation vereinbart. Der Verbraucherverein setzt sich für eine Liberalisierung der Abgasmessungen und für möglichst verbraucherfreundliche Lösungen ein. Er begrüßt die derzeitigen Schritte, die in dieser Richtung unternommen werden. Hans-Günther Beyerstedt, Zentralinnungsmeister und Präsident der Europäischen Schornsteinfeger-Föderation, erläuterte die Notwendigkeit der Messungen und die Bemühungen um eine Senkung der Kosten. Notwendigen Veränderung werde man sich nicht verschliessen.

Der Heizungskeller muss bürokratisch entrümpelt werden

Die erste Verordnung zum Bundes-Immisionsschutzgesetz mache keinen Sinn mehr, urteilt Physiker Dr. Gerhard Luther, Universität des Saarlandes.

"Der Heizungskeller muss bürokratisch entrümpelt werden"

Die erste Verordnung zum Bundes-Immisionsschutzgesetz mache keinen Sinn mehr, urteilt Physiker Dr. Gerhard Luther, Universität des Saarlandes. Die teuere für Heizkessel geltende Verfügung sei in ihrem Umweltanliegen zumindest bei Gasanlagen überflüssig geworden und sollte durch eine umfassende Energieberatung im Rahmen der anstehenden EU- Gebäude­richtlinie ersetzt werden.
Von Elmar Wallerang

(2. Januar 2004) - Auf die mit kostspieligem Messaufwand verbundene Einhaltung der ersten Verordnung zum Bundes- Immisionsschutzgesetz (I.BlrnSchV) könne heute weitgehend verzichtet werden, betonte auf dem unlängst in der Saarbrücker Hochschule für Technik und Wirtschaft veranstalteten Symposium "Energiepässe für den Gebäudebestand" Dr. Gerhard Luther, Universität des Saarlandes. Die seit 1974 bestehende, für häusliche Heizkessel geltende Kleinfeuerungsanlagen- Verordnung belastet in unnötiger Weise den Verbraucher. Per I.BImSchV untersucht das Schomsteinfeger- Handwerk etwa 15 Mio. Feuerungsanlagen mit einem jährlichen Messaufwand von insgesamt etwa 500 Mio. Euro auf umweltrelevanten Emissionen. Laut Schornsteinfeger- Handwerk lag aber letztes Jahr die Beanstandungsquote nach Überprüfung von Gasanlagen nur noch bei 3,4% ".

Überwachung der Abgasverluste hoffnungslos unwirtschaftlich

"Selbst bei utopischen Annahmen zugunsten der Effizienz von Wartungen oder Umstellungen und sogar bei Vernachlässigung aller Kosten außer den als Vollkosten gerechneten Überwachungskosten lässt sich daraus eine hoffnungslose Unwirt­schaft­lich­keit ableiten", rechnet Luther vor. Bei der jährlichen Überwachung ergebe das Verhältnis von Messaufwand zu direktem kalkulatorischem Ertrag mindestens einen Faktor zehn. Es bedürfe des starken rechtlichen Überbaues der Umweltgesetzgebung, dass sich bei einem so krassen Missverhältnis von Aufwand und Ertrag derartige Vorschriften überhaupt noch durchsetzen ließen.

Erste Immissionsschutzverordnung hat einen Denkfehler

Die 1. BlmSchV ist methodisch seit langem umstritten. "Der physikalische Denkfehler in der Messvorschrift wurde anlässlich der letzten Novellierung 1996 durch eine Korrektur nur formaljuris­tisch zugedeckt," ärgert sich Luther. "Man passte einfach an, und zwar den bis dahin korrekten Verordnungstext an die fehlerhafte Messmethode." Nunmehr sei auch offiziell nur noch der Brutto­ab­gas­verlust das Ziel der gesetzlichen Anforderung, d.h. der Wärmeinhalt des Abgases beim Verlassen der Feuerstätte (also des Kessels).

Kaminabwärme wärmt auch das Haus

"Dies ist allerdings nicht der wirklich durch den Schornstein ungenutzt in die Atmosphäre abge­gebene Netto- Abgasverlust," weiß der Physiker. Denn die vom Kamin an das Haus abgegebene Wärme sei überwiegend Nutzwärme. Nur eine Verringerung der Abgas­wärme der gesamten Feuerungsanlage könne daher als tatsächliche Energieeinsparung verbucht werden. Eine Verschiebung von der Kaminwärme auf das Heizungswasser, wie es sich als Ergebnis vieler Sanierungen ergibt, sei zwar nicht zu beanstanden - aber eben noch keine Energieeinsparung .

Die vom Kamin an das Haus abgegebene Wärme sei überwiegend nutzbar, betont Dr. Gerhard Luther. Nur eine Verringerung der Abgaswärme der gesamten Feuerungsanlage ließe sich daher als tatsächliche Energieein­parung verbuchen

Dennoch wirkt sich der Austausch alter Kessel meist positiv aus. Hierfür sorgt allerdings bereits die im vorigen Jahr eingeführte Energieeinsparverordnung (EnEV 2002), die grundsätzlich den Betrieb aller "alten" Heizkessel verbietet. Jetzt dürfte aber eine bemer­kens­werte Tatsache schwer zu vermitteln sein, erläutert Luther: Heizkessel, denen über 20 Jahre hinweg jährlich bescheinigt worden sei, dass sie den Anforderungen an die Abgasverluste genügten, müssten nun ohne eine nachgewiesene Verschlechterung summarisch wegen des Etiketts "Energieverschwendung" ausgetauscht werden. " Auch dies belegt" - kritisiert der Physiker an der Universität des Saarlandes - " die Ineffizienz und mangelnde Treffsicherheit der 1.BImSchV. "

Gaskessel emittieren keine Schadstoffe

Besonders krass zeigen sich die Mängel der Verordnung bei ihrer Anwendung auf die emis­sions­armen Gaskessel. "Die Anforderungen an den Abgasverlust sind nach der 1. BlmSchV nur eine Hilfsgröße zur Verringerung der Luftverunreinigungen" urteilt Luther. Schließlich sei die 1.BlmSchV nicht eine Verordnung zur Energieeinsparung sondern -wie der Name sagt- zum Im­mis­sions­schutz. Erdgaskessel erwiesen sich heute jedoch kaum noch als Quelle der Luftverunreinigung. Auch stimme bei Gaskesseln die Grundannahme der 1. BImSchV nicht mehr, dass geringere Abgasverluste die Schadstoffemissionen irn gleichen Ausmaße verringerten. " Diese Annahme ist nämlich grundsätzlich nur bei Schadstoffen berechtigt. die im Brennstoff bereits vorhanden sind, " erläutert der Physiker, z.B. Schwefel beim Heizöl. Beim Erdgas hingegen entstehen die Umweltschadstoffe erst bei der Verbrennung und werden in ihrem Ausmaße entscheidend und teilweise auch sehr empfindlich von den Bedingungen des Verbrennungsvor­ganges bestimmt. Luther: So ließe sich beispielsweise durch eine zu "stramme" Verringerung des Luftüberschusses zwar der Brutto- Abgasverlust verringern, die Schadstoffemissionen an Stickoxiden könnten jedoch dadurch in die Höhe gehen.

Entspricht die Verordngung dem Gesetz?

Luther fragt daher: "Ist die I. BlmSchV überhaupt noch durch den Gesetzestext des über­ge­ordneten Bundes- Immissionsschutz- Gesetzes (BlmSchG) abgedeckt?" Oder: "Sind Regelungen zur Energieeinsparung nicht korrekterweise dem Energieeinspargesetz (EnEG) zuzuordnen?" Unter den dann maßgebenden wirtschaftlichen Gesichtspunkten könne die 1. BlmSchV nicht bestehen: Bei der geringen Beanstandungsrate von 3% bis 4% seien selbst unter utopischen Annahmen von Einsparungen die jährlichen Überwachungen völlig unwirtschaftlich.

Messung müssen stark zurückgefahren werden

Luther schlägt vor: "Die Messungen nach 1.BImSchV werden aufgegeben oder zumindest stark zurückgefahren." In diesem Zusammenhang müssten dann auch die anderen vom Schornstein­feger- Handwerk seit Jahrzehnten durchgeführten jährlichen Überwachungen hinter­fragt und möglicherweise entrümpelt werden. Den gesamten überflüssigen Aufwand solle man kostenneutral ablösen, z.B. durch Erhebungen zum "Energiepass" und durch sonstige Maßnah­men im Rahmen der EU- Gebäude- Richtlinie. Ohne Erhöhung des bis­he­rigen volkswirtschaftlichen Einsat­zes könnten umfassende und ertragsoptimierte Aufwendun­gen in der Breite durchgeführt werden. Hierbei sollte man sich - so Luther - allerdings von dem "obrigkeits­staatlichen Gehabe der jährlichen Überwachung" lösen und dafür stärker die Beratungsfunktion und die Aufdeckung von wirklichen Schwachstellen im Bereich Bauphysik und Anlagentechnik in den Vordergrund stellen.

Weitere Informationen hier

Transkription des Artikels in den VDI-N vom 19.12.2003, Seite 14

letzte Änderung: 25.03.2013