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Angemessener Strompreis

1884 Diagramm Stromerzeugungskosten 2001 2,9 ct/kWh

(24. Juni 2007)

Studie belegt überhöhte hohe Strompreise

Regulierung reicht nicht aus

(21. Januar 2007) Die deutschen Stromriesen nutzen ihre Marktmacht für weit überhöhte Preise. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der TU Dresden im Auftrag des Industrieverbands VIK. Die Wissenschaftler fordern als Konsequenz eine radikale Entflechtung von Eon, RWE und Co.

Der Dresdner Professor Christian von Hirschhausen weist im Detail nach, wie die Stromriesen ihre Marktmacht ausnutzen. Demnach lagen die Preise an der Leipziger Strombörse im ersten Halbjahr 2006 im Schnitt fast ein Viertel höher als in einem funktionierenden Wettbewerb. Außerdem missbrauchen die Konzerne die kostenlos zugeteilten Kohlendioxid-Zertifikate massiv zur eigenen Profitmaximierung.

Steigende Zertifikatspreise an der Börse geben Eon, RWE, EnBW und Vattenfall demnach viel schneller an die Kunden weiter als fallende. Die Auswirkung steigender CO2-Preise auf die Stromtarife sei drei Mal stärker als bei sinkenden Kursen der Zertifikate, so Hirschhausen. "Das ist ein typisches Zeichen für fehlenden Wettbewerb", sagte er bei der Veröffentlichung der Studie.

Zwischen 2004 und 2006 lagen die Strompreise in Deutschland laut Gutachten weit über dem Niveau, das bei echtem Wettbewerb erreicht würde. Als Grundlage diente der Vergleich mit den so genannten Grenzkosten. Das ist in der Ökonomie der Aufwand, der für eine zusätzlich produzierte Einheit entsteht. Bei vollständiger Konkurrenz sind Grenzkosten und Preise gleich. Je stärker die Abweichung, desto weniger Wettbewerb existiert.

Im Jahr 2004, also vor dem Start des Emissionshandels, lagen die Strompreise an der Börse demnach im Mittel 18,5 Prozent über den Grenzkosten. Bei einem Viertel der untersuchten Menge waren es sogar 30 Prozent und mehr. Die Grenzkosten bewegten sich damals laut Studie zwischen 27 und 30 Euro je Megawattstunde, die Marktpreise aber zwischen 35 und 45 Euro.

Nach der kostenlosen Zuteilung der CO2-Zertifikate nahm die Abweichung sogar noch zu. Das wertet Hirschhausen als klaren Beweis dafür, dass die Stromriesen ihre Marktmacht für weitere Preis- und Gewinnsteigerungen ausnutzten. Insgesamt seien die Preise an der Leipziger Strombörse deutlich überhöht, kritisiert auch der Auftraggeber der Studie, der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft. Der VIK vertritt seit mehr als 50 Jahren die Interessen der industriellen Energiekunden.

Der deutsche Strommarkt wird seit der Liberalisierung und Privatisierung von nur vier Anbietern dominiert, die fast 90 Prozent der Produktion beherrschen und den Markt auch regional aufgeteilt haben. In diesen Teilmärkten gebe es nur geringen Wettbewerb, so die Studie. In anderen liberalisierten Ländern wie Großbritannien sei die Konkurrenz viel höher.

Das Gutachten fordert auf dem Strommarkt eine härtere Ordnungs- und Wettbewerbspolitik. Dabei sei die Trennung von Erzeugung und Netzen vordringlich und unverzichtbar, so Hirschhausen. Das Allgemeinwohl gehe vor, die Eigentumsrechte der Stromriesen seien nachrangig auch im Sinne des Grundgesetzes.

Die damalige Bundesregierung hatte bei der Liberalisierung des Strommarkts auf die von Experten geforderte Trennung von Netz und Betrieb verzichtet und den vormals überwiegend staatlichen Konzernen ihre Stromleitungen gelassen. Das gilt vielen Fachleuten heute als einer der Kardinalfehler. "Die Netztrennung ist zwingend nötig", sagt Hirschhausen. Die Regierung habe zudem sechs bis sieben Jahre Zeit verschwendet, da sie die EU-Vorgaben von 1996 erst spät umgesetzt und auf freiwillige Zugeständnisse der Energiebranche vertraut habe, anstatt auf strenge Regulierung zu setzen. Diese "Verbände-Vereinbarung" der Branche sei aber nichts als ein Treppenwitz gewesen, spottet Hirschhausen.

Erst mit der Einsetzung des Netzregulierers seien die Durchleitungspreise, mit denen die Stromriesen die Preise hochhalten und Konkurrenz im eigenen Netz behindern, stark gesunken. Die Regulierung allein aber reiche nicht mehr aus, warnt der Experte. Auch der Bau neuer Kraftwerke werde die Lage am Markt frühestens von 2012 an verändern. Es sei aber richtig, die Teilnahme neuer Anbieter zu fördern.

Nichts hält der Professor von der These, bei einer Trennung von Netz und Betrieb verlören RWE, Eon und Co. ihre Rolle als "nationale Champions" und könnten leichte Opfer für ausländische Konkurrenten wie Gazprom oder EDF werden. Auch ein Konzern wie British Gas sei ohne Leitungsnetz ein wichtiger Spieler auf den Weltmärkten geblieben.

Angemessener Strompreis

Berechnung des Bundes der Energieverbraucher

Angemessener Strompreis

(11. September 2006) - Die angemessenen Strompreise ergeben sich als Summe aus den Stromerzeugungskosten, den Durchleitungsentgelten, den Verwaltungskosten einschließlich Gewinn sowie den Steuern und Abgaben.

1884 Berechnung angemessener Strompreis

Deshalb sind für 2005 nebenstehende Strompreise angemessen. Die Angaben beziehen sich stets auf den gesamten Strompreis, also Grund- und Arbeitspreis zusammengerechnet und auf die tatsächliche Liefermenge bezogen. Hier wurde stets von 3.500 kWh Jahresverbrauch ausgegangen.

Der Strombezugspreis der örtlichen Stromverteiler liegt je nach Einkaufs- und Lieferzeitpunkt zwischen vier und sieben Cent/kWh. Dieser höhere Bezugspreis fließt den Stromerzeugern zu, also zu 90 Prozent den vier Stromriesen.

Die Netznutzungsentgelte von 4,5 Cent entsprechen dem Durchschnitt der Netznutzungsentgelte der EU. In Frankreich liegen die Netznutzungsentgelte für Haushalte bei 4,8 Cent/kWh, in Österreich trotz schwierigerer Geländebedingungen bei 4,1 Cent/kWh. Auch in Deutschland gibt es Stromversorger, die mit Netznutzungsentgelten von 4,5 Cent auskommen (Stromversorgung Egloffstein). Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Netznutzung anderswo teurer sein sollte. Auch die Preisgenehmigung durch die Bundesnetzagentur führt nicht zur Bestimmung von angemessenen Preisen. Denn die gesetzlichen Vorgaben für die Entgeltgenehmigung wurden wesentlich von der Stromwirtschaft mitgestaltet und erlauben den Ansatz fiktiver Kosten.

Der derzeit von den Haushalten verlangte Strompreis von durchschnittlich 20 Cent/kWh liegt um rund drei Cent/ kWh über dem angemessenen Strompreis.

Es kann von den Haushalten nicht verlangt werden, die überhöhten Gewinne und die Folgen schlechter Betriebsführung zu finanzieren, die zu den von den Versorgern verlangten überhöhten Preisen geführt haben.

Deshalb empfiehlt der Bund der Energieverbraucher, unter Hinweis auf die fehlende Billigkeit die Strompreise um den Betrag zu kürzen, der über 16,8 Cent/ kWh hinausgeht, bis ein Gericht feststellt, dass die verlangten Strompreise der Billigkeit entsprechen.

Fazit

Die geforderten Gas- und Strompreise sind unverbindlich, weil sie, wie gezeigt, nicht der Billigkeit entsprechen. Der Verbraucher sollte dennoch einen den grob geschätzten Kosten entsprechenden Preis zahlen. Denn selbstverständlich wird irgendein Betrag geschuldet. Die Zahlung sollen unter Vorbehalt erfolgen im Rahmen eines Entgegenkommens, um Schaden vom Versorger abzuwenden.

letzte Änderung: 09.01.2015