Aktionsprogramm Energieeffizienz (APEE)
Download Energiegipfel AG 3 Bericht Juni 2007 (12.07.2007)
Studie: EU-Effizienz ist machbar
(08. April 2013) Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte eine Prognos-Studie zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
Das Gutachten bewertet die Einsparwirkung von 50 politischen Maßnahmen bis 2020 wie die Förderung der Gebäudesanierung und der Energieberatung, die bestehenden nationalen ordnungsrechtlichen Vorgaben und preisbedingte Einsparanreize.
Ergebnis: Würden in Deutschland alle bestehenden und geplanten politischen Maßnahmen genutzt und konsequent fortgesetzt, kann das in der EU-Richtlinie festgesetzte Ziel zur Einsparung beim Endenergieabsatz für die Jahre 2014 bis 2020 eingehalten und sogar übererfüllt werden.
Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2020 jährlich 1,5% der an die Verbraucher abgesetzten Energie einzusparen. Die Studie zeigt insbesondere die hohe Bedeutung der Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz, die einem Anteil von rund 30% an den gesamten Einsparungen erreichen kann.
Vom Ministerium hieß es, die Spielräume bei der Umsetzung der Richtlinie müssten voll ausgeschöpft werden, Deutschland starte auf einem sehr hohen Effizienzniveau. Die Instrumente müssten sich weiter am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Technologieoffenheit orientieren und sich in den bestehenden Instrumentenmix einfügen.
Ziele Energiekonzept der Bundesregierung
(19. Juli 2011)
Klima | Erneuerbare Energien |
Effizienz |
||||||
Treibhaus- gase (vs. 1990) |
Anteil Strom |
Anteil gesamt |
Primär- energie |
Strom | Energie- produk- tivität |
Verkehr | Gebäude- sanierung |
|
2020 |
-40% | 35% | 18% | -20% | -10% |
steigern
|
-10% | Rate verdoppeln 1% -> 2% bis 2020 Minderung Wärme- bedarfs um 20% bis 2050 Minderung PEV um 80 % |
2030 | - 55% | 50% | 30% | |||||
2040 | - 70% | 65% | 45% | |||||
2050 | - 80-95% | 80% | 60% | - 50% | -25% | - 40% |
Quelle: Folie 20, Vortrag "Programme und Instrumente der Energie- und Klimapolitik - EEG versus Emissionshandel?" von Franzjosef Schafhausen am 25./26. Juni 2011 in Berlin
EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz umgesetzt
(12. Juli 2010) Der Bundestag hat am 8. Juli dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen (17/1719 , 17/2280) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen nach einigen Änderungen zugestimmt. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Gesetzentwurf geschlossen ab.
Ziel des Entwurfs ist es unter anderem, dass Energieunternehmen ihre Kunden mindestens einmal jährlich über die Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits (Verfahren zur Bestimmung des Energieverbrauchs, des Einsparpotenzials und geeigneter Einsparmaßnahmen) oder Energieeffizienzmaßnahmen informieren müssen.
Die Koalitionsfraktionen setzten mit ihrer Mehrheit einige Änderungen durch. Bei der Bestimmung, ob in der Region ein ausreichendes Angebot von Energieaudits besteht, werden künftig nicht nur regionale, sondern auch überregionale Anbieter genannt. Außerdem werden nicht nur von Energieunternehmen unabhängige, sondern alle potenziellen Anbieter aufgeführt. Das Plenum folgte bei seiner Entscheidung einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/2466).
Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/2471), in dem die Fraktion gefordert hatte, als Zielsetzung mindestens die Verdopplung der Energieproduktivität zwischen 1990 und 2020 im Energieeffizienzgesetz festzuschreiben und den Energieverbrauch in Deutschland bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren, wurde abgelehnt.
Energieeffizienzgesetz
Verzögerung bis 2010
(03. Juni 2009) Das Energieeffizienzgesetz steht offenbar vor dem Aus. Die zuständigen Bundesministerien für Energie und Umwelt konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. Richtlinie 2006/32/ EG verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten unter anderem dazu, einen generellen nationalen Energieeinsparrichtwert festzulegen. Außerdem müssen sie kostenwirksame, praktikable und angemessene Maßnahmen erlassen, die helfen sollen, dieses Ziel zu erreichen.
Eigentlich hätte Deutschland die Energiedienstleistungsrichtlinie bereits bis zum 17. Mai 2008 rechtlich umsetzen müssen. Aufgrund der Verzögerung hat die EU schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Am 30. Januar 2009 gab es zwar einen Regierungsentwurf zum Gesetz, der aber zwischen den Ministerien nicht abgestimmt war. Wegen der bevorstehenden Bundestagswahl kann das Gesetzgebungsverfahren erst im Jahr 2010 neu beginnen.
Liechtenstein macht dagegen vor, wie man die Regelungen erfolgreich umsetzen kann: Dort trat das "Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG)" am 1. Juni 2008 in Kraft. Weitere Infos dazu gibt es im Netz: www.energiebuendel.li
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine "Bundesstelle für Energieeffizienz" beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn eingerichtet.
Eschborn - Bundesstelle für Energieeffizienz
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine "Bundesstelle für Energieeffizienz" beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn eingerichtet.
Diese neue Bundesstelle soll im Auftrag der Regierung insbesondere daran arbeiten, die Voraussetzungen für einen Markt für Energiedienstleistungen zu schaffen.
Außerdem gehört es zu ihren Aufgaben, die Energieeffizienz für Konsumenten in Deutschland zu steigern. Mit der Einrichtung der Bundesstelle wird auch der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen Rechnung getragen. Danach soll Deutschland binnen neun Jahren bis 2017 neun Prozent Endenergie im Vergleich zum jährlichen Durchschnittsverbrauch der Jahre 2001 bis 2005 einsparen. Der Nachweis dieser Endenergieeinsparung wird ein Aufgabenschwerpunkt der neuen Bundesstelle sein, die dafür auch ein statistisches Monitoring-System aufbauen soll.
Dienstleistungsrichtlinie - Effizienzgesetz auf dem Weg
Die EU-Energiedienstleistungsrichtlinie von 2006 musste von den Mitgliedsstaaten bis spätestens 17. Mai 2008 rechtlich umgesetzt sein.
Weil Deutschland die notwendigen Gesetze bisher nicht erlassen hat, ist von Seiten der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig und bereits in der zweiten Stufe. Am 30. Januar 2009 versandte das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf eines Energieeffizienzgesetzes an die Verbände. Er war weder zwischen den Bundesministerien noch mit den Bundesländern abgestimmt.
Wenn das Gesetz nicht rasch von Regierung und Bundestag beschlossen wird, dann droht wegen der Bundestagswahl weiterer Zeitverzug. Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesregierung einen nationalen Energieeinsparwert bis zum Jahr 2017 festlegt sowie eine Strategie zur Erreichung dieses Ziels. Dieses Ziel soll durch einzelwirtschaftlich rentable Maßnahmen erreicht werden. Das Umweltministerium will Energielieferanten und Betriebe zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichten.
Der Deutsche Caritasverband und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) haben die Aktion "Stromspar-Check" gestartet. Mit ihr bekommen einkommensschwache Haushalte Hilfe gegen die hohen Stromkosten.
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Stromspar-Checks in 59 Kommunen gestartet
(25. Februar 2009) Der Deutsche Caritasverband und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) haben die Aktion "Stromspar-Check" gestartet. Mit ihr bekommen einkommensschwache Haushalte Hilfe gegen die hohen Stromkosten. Bundesweit nehmen 59 Kommunen teil.
In NRW bildet die EnergieAgentur.NRW, Wuppertal, in 20 Kommunen und sechs Kreisen Langzeitarbeitslose zu "Stromspar-Helfern" weiter. Diese wenden dann ihr Wissen in einkommensschwachen Haushalten an.
Es gibt zwei Hausbesuche: Beim ersten Mal machen die Stromsparhelfer eine Bestandsaufnahme, beim zweiten Besuch erteilen sie qualifizierte Ratschläge zum Stromsparen und übergeben Energiesparlampen, schaltbare Steckerleisten, TV-Abschalter und andere Geräte im Gesamtwert von 70 Euro.
Staatliche Zuschüsse für die Anschaffung besonders sparsamer Haushaltsgeräte
Berliner Kühlschrank-Prämie
(20. Oktober 2008) Um die Energieeffizienz in Haushalten zu fördern, sollen Empfänger staatlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzulage noch in diesem Jahr staatliche Zuschüsse für die Anschaffung besonders sparsamer Haushaltsgeräte erhalten.
Dafür will das Bundesumweltministerium 2008 bis zu fünf Millionen Euro und 2009 bis zu 15 Mio Euro bereitstellen, finanziert aus Erlösen des Emissionshandels. Bedingung für den Zuschuss soll eine Beratung durch einen Energieberater sein.
Nach Branchenangaben können durch den Austausch alter Haushaltsgeräte pro Jahr rund 8 Mrd kWh Strom eingespart und der Ausstoß von 5 Mio t CO2 vermieden werden.
Vorgesehen sind im "Nationalen Energieeffizienzplan" des Umweltministeriums auch Mindesteffizienzstandards für Haushaltsgeräte nach dem "Top-Runner-Prinzip". Demnach setzt das jeweils effizienteste und sparsamste Gerät den Standard in seiner Klasse, den andere Hersteller innerhalb einer bestimmten Frist erreichen oder übertreffen müssen.
Mit dem Plan des Umweltministeriums sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40% gegenüber 1990 verringert werden. Allein beim Strom geht das Ministerium von einem erschließbaren Energieeinsparpotenzial von rund 20% des Verbrauchs bis 2020 aus.
Der Vorschlag ist Bestandteil des nationalen Energieeffizienzplans, den das Bundesumweltministerium vorgestellt hat.
Umwelt- und Wirtschaftsministerium haben sich vor der Kabinettsklausur in Meseberg geeinigt.
Einigung auf Klimaschutzpaket
(24. August 2007) Umwelt- und Wirtschaftsministerium haben sich vor der Kabinettsklausur in Meseberg auf ein Klimaschutzpaket geeinigt. Künftig will der Bund jährlich 2,6 Mrd Euro dafür ausgeben, bislang waren es pro Jahr knapp 800 Mio Euro.
Vom Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40% zu verringern, könnten mit dem Maßnahmenbündel 35 bis 36% geschafft werden, so Umweltminister Gabriel, die verbleibenden 4 bis 5% seien ebenfalls machbar.
Die Kosten für die Verbraucher für neue Stromzähler, höhere KWK-Umlagen, Heizungsnachrüstungen und Biosprit-Ausbau lägen bei 8,3 Mrd Euro und damit klar unter den 15,5 Mrd Euro Einsparungen bei Strom, Wärme und Auto.
Rechtlich geprüft werden müsse noch die Möglichkeit für Mieter, die Heizkostenabrechnung bei mangelhafter Sanierung durch den Vermieter zu kürzen. Stromfressende Nachtspeicherheizungen müssten nun nicht zwangsweise ausgetauscht werden, vielmehr sollen durch Fördermittel die Anreize für eine Modernisierung gesteigert werden, so Gabriel.
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Verbraucher begrüßen Regierungsplan Energieeffizienz
(12. Juli 2007) - Der Bund der Energieverbraucher hat heute den "Aktionsplan Energieeffizienz" der Bundesregierung begrüßt. "Nun müssen den Ankündigungen auch Taten folgen" forderte der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters heute in Unkel. "Das Effizienzprogramm ist genau das, was wir seit Jahren erfolglos fordern. Wir werden dessen Verwirklichung tatkräftig unterstützen".
Beim dritten Energiegipfel am 3. Juli 2007 hatte die Kanzlerin das Ziel einer Verdoppelung der Energieeffizienz bis zum Jahre 2020 bekräftigt. Dies war im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Das bedeutet eine Verdreifachung der in den letzten zehn Jahren üblichen Steigerung der Energieeffizienz um jährlich 1 % auf 3%. Mit "business as usual" ist dieses Ziel nicht zu erreichen. Die Arbeitsgruppe 3 des Energiegipfels hat in einem "Aktionsprogramm Energieeffizienz" kurz APEE, zusammengestellt, wie dieses Ziel erreicht werden kann.
Download Energiegipfel AG 3 Bericht Juni 2007
Die dort aufgezählten 67 Maßnahmen müssen nun rasch umgesetzt werden. Dies führe für alle Verbraucher zu deutlich geringeren Energiekosten.
Deshalb sei es auch vernünftig, die Aktionen durch einen "Klima-Cent" zu finanzieren, erklärte der Verbraucherverband. Ein solcher Aufschlag sei etwa um den Faktor Hundert geringer als die Mehrkosten, die andernfalls den Verbrauchern durch Energiekostensteigerung ins Haus stünden.
Die Szenarien der Bundesregierung für den künftigen Energiemix hält der Bund der Energieverbraucher für völlig unrealistisch. Es würden dort zum Beispiel in allen Szenarien bis zum Jahr 2020 Gasimportpreise unterstellt, die bereits heute deutlich überschritten worden seien.