ED 02/10

Ahlen: Bürgerentscheid vor EVU-Verkauf

(7. April 2004) - Die Stadt Ahlen muß einen Bürgerentscheid über den beabsichtigten Teilverkauf der Gas- und Wasserversorgung Ahlen GmbH an die Stadtwerke Bielefeld GmbH abhalten.

Das Oberverwaltungsgericht Münster, bei dem die Stadt gegen die direkte Mitsprache der Einwohner vorgegangen war, hatte das Biirgervotum für zulässig erklärt. Der Bürgermeister Ahlens, Benedikt Ruhmöller, wollte sich nicht festlegen, ob der ursprüngliche Zeitplan für den Verkauf eingehalten werden könne. Der Stadtrat könne eine Entscheidung unter Vorbehalt treffen. Der Vertragsentwurf lasse eine spätere Unterschrift zu. Ahlen, das mit rd. 60 Mio.€ verschuldet ist und zudem ein Haushaltsdefizit von weiteren 34 Mio. € hat, will sich mit dem Erlös aus dem Verkauf finanziell Luft verschaffen.

Beim Bieterverfahren haben die Stadtwerke Bielefeld zuletzt die Stadtwerke Düsseldorf ausgestochen.

letzte Änderung: 25.03.2015