ED 01/20 Einladung zur Prosumertagung des Vereins (S.33)

Absterbe-Ordnung für die Kraft-Wärme-Kopplung?

Einseitiger Gesetzentwurf

Kritik: Gesetzentwurf stümperhaft

Einseitiger Gesetzentwurf

(September 2001) Am 11.7.01 wurde vom Wirtschaftsministerium ein 29-seitiger Gesetzentwurf vorgelegt und vom Bundeskabinett am 14.8.01 beschlossen.
"Entwurf für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung".

544 Gesetzentwurf stümperhaft

Gesetzentwurf stümperhaft

Bestehende Anlagen erhalten eine Förderung von 1,53 Cent je Kilowattstunde, befristet bis 2010. Anlagen bis 2 MW Leistung erhalten für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom zusätzlich 2,56 Cent, alle zwei Jahre sich um 0,15 Cent verringernd.

Brennstoffzellen erhalten eine Förderung von 5 Cent. Die Kosten können von den Versorgern über Netznutzungsentgelte auf die Endkunden umgelegt werden.

Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden werden für die über 30.000 Kilowattstunden hinausgehenden Strommengen um höchstens 0,025 Cent je kWh belastet.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat besonders die letztgenannte Regelung in einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium kritisiert.

Weitere Informationen:

Durch die vorgesehene Höherbelastung von Privatkunden, Freiberuflern und Handwerkern wird gerade der bei anderer Gelegenheit so hochgelobte Mittelstand systematisch benachteiligt. Auch das Umweltministerium hat zahlreiche Änderungswünsche an dem Gesetzentwurf.

Es wird vermutet, dass der einseitig ausgerichtete Gesetzentwurf absichtlich so stümperhaft gemacht wurde (Zustimmungspflicht des Bundesrates, diverse Abweichungen vom Konsens mit BMU und Bundestagsfraktionen), damit überhaupt nichts zustande kommt.

Kritik: Gesetzentwurf stümperhaft

Die Umweltverbände, die KWK-Verbände und sogar der VKU haben an diesem Gesetz Kritik geübt: Zubau neuer Anlagen wird nicht gefördert, industrielle Anlagen werden nicht gefördert, selbstgenutzter Strom wird nicht gefördert, Selbstverpflichtung der Wirtschaft unzureichend.
Es handle sich um ein KWK-Verhinderungsgesetz, so der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung.

Stirling für Entwicklungsländer
Ein Stirlingmotor soll eine Wasserpumpe in Entwicklungsländern antreiben.

Dem von Prof. Knorr von der UNI Dresden entwickelten Motor genügt eine Temperaturdifferenz von 45 Grad, wie sie zwischen Ober- und Unterseite des Motors herrschen zum Betrieb. Der Absorber hat eine Fläche von 1,75 qm.
(e-mail: knorr@metrs1.mw.tu-dresden.de)

Aktionsprogramm Klimaschutz

Freiwillige Maßnahmen von 5 Großunternehmen der Energiewirtschaft

Aktionsprogramm Klimaschutz

(Februar 2001) Auf Drängen des Wirtschaftsministeriums legten im Januar 2001 fünf Großunternehmen der Energiewirtschaft ein "Aktionsprogramm Klimaschutz" vor mit freiwilligen Maßnahmen der Wirtschaft, falls auf die KWK-Quote verzichtet werde. Zusätzlich sollte es ein Bonusmodell geben, aber nur für die Altanlagen und deren Modernisierung.

Der Bonus sollte aus Umlagen auf den Strompreis finanziert werden, die Mehrbelastungen der Industrie aber auf 0,05 Cent/kWh begrenzt werden.

544 Regenwald

Auf dieses Konzept verständigten sich dann im Mai auch die Verbände der Energiewirtschaft (AGFW, ARE, BGW, VDEW, VdV, VKU und VIK). Damit wurde das Ausbauziel der KWK aufgegeben.
Auf dieser Grundlage wurde am 25. Juni eine Vereinbarung der Verbände mit der Bundesregierung paraphiert. Die Bundesregierung sagt darin zu, den Entwurf eines Gesetzes auf Grundlage des Vorschlags der Energiewirtschaft einzubringen und sichert im übrigen zu, in den von der "Vereinbarung erfaßten Bereichen der Energiewirtschaft keine Initiativen zu ergreifen, um die klimaschutzpolitischen Ziele auf ordnungsrechtlichem Wege zu erreichen", und verspricht der unterzeichnenden Wirtschaft/-Energiewirtschaft, dass ihr "bei der Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform im internationalen Vergleich keine Wettbewerbsnachteile entstehen".

BHKW fürs Wohnhaus?
Ist bei heutigen Einspeisevergütungen eine wirtschaftliche Inselversorgung eines Einfamilienhauses möglich? Das hat ein Team um Prof. Willi Bode von der Hochschule Zittau untersucht.

In der günstigsten Variante ergibt sich bei einer Einspeisevergütung von 4,7 bzw. 3,7 Cent/kWh (Hochtarif, Niedrigtarif) ein Wärmepreis von 6,3 Cent/kWh. Praktisch bietet RWE derzeit für KWK-Strom eine Vergütung von 1,95 Cent/kWh.

Auf Seiten der Wirtschaft bleiben die Zusagen relativ unverbindlich; insbesondere gibt es keine wirklich belastbare Aussage über den in eigener Regie und ohne staatliche Unterstützung zu leisten-den KWK-Ausbau.
Zudem werden sämtliche Zusagen durch Vorbehalte hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gegen eine wirklich ernsthafte In-pflichtnahme immunisiert. Aber selbst diese weichen Absichtserklärungen werden an die harte Voraussetzung gebunden, dass "ein den Vorgaben dieser Vereinbarung entsprechendes Gesetz zur Förderung ökologisch effizienter KWK zeitnah in Kraft tritt."

Horst Meixner von der HessenEnergie gibt eine politische Bewertung:

"Insgesamt kommt man nicht um die Feststellung herum, dass in dem Aushandlungsprozess die Interessen einer handvoll Großunternehmen in vollem Umfang durchgesetzt wurden: Durch Verhinderung besserer Rahmenbedingungen für die KWK hält man sich unliebsame Konkurrenz vom Leibe, gewinnt Zeit bis zum Ende der technischen Nutzungsdauer alter Kraftwerke und zementiert so die eigene privilegierte Position zu Lasten potentieller neuer Anbieter und des Klimaschutzes.

Wenn eine solche faktische Kartellierung auch noch durch den Staat durch Vereinbarungen abgesegnet und als die angeblich marktwirtschaftlichere Alternative zum "Dirigismus" einer Quotenregelung propagiert wird, die doch nichts anderes praktizieren will als die vielbeschworene Nutzung von Marktmechanismen zur Erreichung von Klimaschutzzielen, dann zeigt dies einen äußerst bedenklichen Zustand der wirtschaftspolitischen Diskussion."

Absterbeordnung für die Kraftwärme-Kopplung?

Die 2000 gefeierte Quotenregelung für die KWK ist von einer Handvoll Großunternehmen mit Kanzlerhilfe gekippt worden.

Absterbeordnung für die Kraftwärme-Kopplung?

Die im letzten Jahr gefeierte Quotenregelung für die KWK ist von einer Handvoll Großunternehmen mit Kanzlerhilfe gekippt worden.
Die jetzt beschlossene "Unterstützung" kann nur als Absterbeordnung bezeichnet werden. Klimaschutz und Energieeinsparung bleiben dabei auf der Strecke.

(Januar 2001) Die Kraftwärme-Kopplung hat nicht nur Freunde: Die Stromwirtschaft fürchtet angesichts deutlicher Überkapazitäten bei der Stromerzeugung im Bereich von 20% eine staatlich geförderte Konkurrenz neuer KWK-Anlagen einerseits und um ihr Erzeugungsmonopol durch dezentrale KWK-Anlagen andererseits. Sie will sich bestenfalls die bestehenden eigenen KWK-Anlagen subventionieren lassen.

544  Absterbeordnung für KWK

Absterbeordnung für KWK?

Die Kohlelobby fürchtet, dass der KWK-Ausbau den Kohleeinsatz im Grundlastbereich schmälern könnte.

Das Bundeswirtschaftsministerium will nicht, dass sich die Strompreise durch verstärkte KWK-Förderung erhöhen und damit den Volkszorn wecken.

Sogar manche Solarfreunde werfen der KWK vor, sie verlängere nur die Reichweite fossiler Energie ohne sie in Zukunft ablösen zu können.

Die KWK-Befürworter weisen auf die Energie- und Emissionseinsparung durch die KWK hin und führen deren unbestreitbare Kosteneffizienz bei der Emissionsvermeidung ins Feld. Die unerschlossenen Potentiale der KWK sind gewaltig.

Förderung durch Quotenmodell

Nach monatelangen Diskussionen hatten sich die Spitzen der Regierungsparteien am 3. Juli 2000 auf eine Förderung der KWK durch ein Quotenmodell geeinigt und hatten beschlossen, bis Mitte 2001 ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen zu haben.

Das Bundeskabinett hat diese Einigung am 18. Oktober 2000 durch Beschluss eines nationalen Klimaschutzprogramm bekräftigt:

"Bis Ende 2000 wird die Bundesregierung Eckpunkte einer Quotenregelung zum Ausbau der KWK vorlegen. Ziel ist die Minderung der CO2-Emissionen in einer Größenordnung von 10 Mio. t bis 2005 bzw. 23 Mio. t bis 2010. Das Gesetzgebungsverfahren soll spätestens Mitte 2001 abgeschlossen sein.
Die Energiewirtschaft und andere Beteiligte sind in die bereits laufende Erarbeitung der konkreten Konzeption einbezogen."

Andere europäische Länder wie Dänemark und die Niederlande hatten gezeigt, wie sich aktiver Klimaschutz durch Ausbau der KWK erfolgreich verwirklichen lässt.

Für Quotenmodelle spricht vor allem, daß sie es erlauben, jenseits der gewollten politischen Segmentierung des Strommarkts in KWK-Strom und Normal-Strom in beiden Segmenten die Allokation grundsätzlich dem Wettbewerb zu überlassen.
Der Charme eines Quotenmodells liegt somit in der Marktorientierung unterhalb der Ebene der allerdings erforderlichen grundsätzlichen politischen Intervention.

Damit passt eine solche KWK-Vorrangpolitik zu einem Wettbewerbssystem mit staatlichem Gestaltungsauftrag im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes, für das sich die EU und die Bundesrepublik Deutschland im Strombereich mit der Aufgabe der lizensierten Gebietsmonopole entschieden haben.

Die Freude über die politische Einigung auf die KWK-Quote stellte sich als verfrüht heraus. Bundeswirtschaftsministerium, Versorgungswirtschaft, das Kohle-Land NRW, die IG Bergbau/Chemie und der CDU-Wirtschaftsrat konnten sich politisch gegen das Bundesumweltministerium, die KWK-Herstellerverbände, die Umweltverbände und die Gewerkschaft ver.di durchsetzen.
Die KWK-Quote wurde als vermeintlich staatsdirigistisch und nicht EU-konform diskreditiert.

"Angegriffen wurde das Mittel, obwohl das eigentliche Ziel - der Ausbau der KWK - bekämpft wurde", so der energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Volker Jung.

letzte Änderung: 19.04.2011