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Mit gut neun Jahren Verspätung hat das BSI den Startschuss für die Verpflichtung gegeben.

Smart-Meter jetzt Pflicht

Von Louis-F. Stahl

(23. März 2020) Mit gut neun Jahren Verspätung hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Wirkung zum 24. Februar 2020 die „Feststellung der technischen Möglichkeit“ zum Einbau von Smart-Metern erklärt und damit den offiziellen Startschuss für die verpflichtende Installation von „intelligenten Messsystemen“ gegeben. So bezeichnet der Gesetzgeber die gemeinhin als „Smart-Meter“ bekannten Stromzähler mit Internetverbindung. Technisch besteht ein solches „intelligentes Messsystem“ aus einer „modernen Messeinrichtung“, das ist ein einfacher elektronischer Stromzähler, der nicht direkt mit dem Internet verbunden werden kann, sowie einem „Smart-Meter-Gateway“, das den elektronischen Stromzähler kontinuierlich ausliest und die Verbindung zum Internet herstellt.

365 Smart Meter mit zertifizierten Smart-Meter-Gateways / Foto: Netze BW

Alt gegen Neu: Analoge Ferrariszähler (links) haben endgültig ausgedient! Moderne Messeinrichtungen (rechts) sind elektronische Stromzähler, die optional mit einem Smart-Meter-Gateway (blau) ausgerüstet werden können.

Bereits im Jahr 2011 hatte der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erstmals eine verpflichtende Installation von Smart-Metern bei Energieverbrauchern vorgesehen. Zahlreiche Verzögerungen, Spezifikationsänderungen und hohe Zertifizierungsanforderungen haben den Rollout immer wieder verzögert. Das erste Smart-Meter-Gateway wurde im Dezember 2018 zertifiziert. Seither wurde mit einem schnellen Marktstart gerechnet (siehe „Der Smart-Meter-Rollout beginnt“). Allerdings dauerte es doch noch gut ein Jahr, bis die für einen Marktstart benötigten zwei weiteren Gatewaymodelle eine Zertifizierung erhielten.

Verpflichtend ist der Einbau von Smart-Metern im Fall eines Zählerwechsels ab sofort bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh. Bestehende Stromzähler müssen binnen acht Jahren durch ein Smart-Meter ersetzt werden. Bei niedrigeren Stromverbräuchen kann der Einbau für Verbraucher ebenfalls verpflichtend sein, sofern der Messstellenbetreiber einen „optionalen Rollout“ vornimmt. Für die Besitzer von Stromerzeugungsanlagen ist der Einbau derzeit noch nicht verpflichtend, da eine separate Erklärung des Rolloutbeginns für PV-Anlagen und BHKW durch das BSI noch aussteht. Die Kosten
für die Messung und den Messstellenbetrieb sind, je nach Verbrauchsmenge oder Größe einer Erzeugungsanlage, auf maximal 200 Euro pro Jahr gedeckelt (siehe Tabelle).

Preisobergrenzen auf einen Blick
Stromverbrauch, Erzeugungsleistung Preisgrenze
Moderne Messeinrichtung (Offline-Zähler) 20 €
≤ 2.000 kWh 23 €
≤ 3.000 kWh 30 €
≤ 4.000 kWh 40 €
≤ 6.000 kWh 60 €
≤ 10.000 kWh, > 7 bis ≤ 15 kW, Stromheizungen* 100 €
≤ 20.000 kWh, ≤ 30 kW 130 €
≤ 50.000 kWh 170 €
≤ 100.000 kWh, ≤ 100 kW 200 €

* Unterbrechbare Stromverbraucher wie Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen

Hilfe für Mitglieder

Bei Unklarheiten zu „modernen Messeinrichtungen“ und dem Smart-Meter-Rollout unterstützt der Bund der Energieverbraucher seine Vereinsmitglieder mit fachkundigem Rat. Haben Sie Fragen oder ein unverständliches Schreiben Ihres Messstellenbetreibers erhalten? Schreiben Sie an: info@energieverbraucher.de.

letzte Änderung: 25.04.2025