Eichstempel abgelaufen? Was tun?
(3. Januar 2005) - Die Eichdauer für Stromzähler in Haushalten beträgt 16 Jahre für Zähler mit Läuferscheibe, bei elektronischen Zählern acht Jahre. Ein z.B. im Jahr 2003 geeichter Zähler gilt also bis 2019 als geeicht. Nach Ablauf dieser Zeit werden aber nicht alle Zähler einer Bauserie neu geeicht. Vielmehr wird nur eine Stichprobe der Zählerserie, z.B. jeder tausendste Zähler, auf den Prüfstand genommen. Wenn sich dabei keine Beanstandungen ergeben, wird die Eichdauer aller Zähler verlängert. Es werden dann aber keine neuen Eichetiketten auf alle Zähler geklebt.
Wenn der Eichstempel am Stromzähler abgelaufen ist, dann könnte es sein, dass aufgrund einer Stichprobenprüfung der Zähler weiterhin als "gültig geeicht" gilt. Verbraucher können sich dann an das Versorgungsunternehmen wenden. Dort ist man den Verbrauchern gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Bei Problemen helfen die Landeseichämter oder der Bund der Energieverbraucher.
Download Eichrechtliche Bestimmungen für Zähler (Strom, Gas, Wasser, Wärme)