Schlichtungsstelle abgelehnt

Petitionsausschuss bügelt Verbraucher ab

(04. Juni 2009) 4.150 Personen haben im Oktober 2007 eine Petition des Bund der Energieverbraucher e.V. an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mitgezeichnet, in der eine Verbesserung der Rechte der Energieverbraucher und eine Umsetzung der Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie 2003/54/EG gefordert wird, zum Beispiel die Einrichtung einer Schlichtungsstelle.

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai 2009 beschlossen, der Empfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 16/12703, Petition 1-16-09-7511-029238) zu folgen. Damit ist das Petitionsverfahren abgeschlossen. Die vom Bundeswirtschaftsministerium eingeholte Stellungnahme hat der Petitionsausschuss und auch der Bundestag inhaltlich übernommen: "Nach Ansicht des Petitionsausschusses besteht im deutschen Recht ein umfassender Schutz von Verbraucherrechten im Rahmen der Energieversorgung. Der Ausschuss vermag daher das Anliegen des Petenten nicht zu unterstützen. Er empfiehlt das Verfahren abzuschließen". Das am 6. Mai 2008 an den Bundespräsidenten Köhler gerichtete Schreiben mit der Bitte um Hilfe in dieser Sache ist bis heute unbeantwortet geblieben.

Tröstlich: In einer demnächst kommenden EU-Richtlinie wird allen Mitgliedstaaten die Einrichtung einer Schiedsstelle für Energieverbraucher verbindlich vorgeschrieben.

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letzte Änderung: 24.01.2024