Vorstand des Vereins
Änderung im Vereinsvorstand
Leonora Holling ist auf eigenen Wunsch am 5. September 2024 aus dem Vereinsvorstand ausgeschieden. Louis Stahl Stahl hat seine Vorstandstätigkeit am 7.9.2024 beendet. Auf der Hauptversammlung des Vereins am 16.11.2024 wird satzungsgemäß ein neuer Vorstand gewählt.
Vereinsvorstand gewählt
Die Hauptversammlung des Bundes der Energieverbraucher e.V. hat am 14.11.2020 in einer Online-Mitgliederversammlung einen neuen Vereinsvorstand gewählt: Leonora Holling, Dr. Aribert Peters und Louis-F. Stahl. Der Vorstand bestimmte satzungsgemäß aus seiner Mitte Leonora Holling zur Vorsitzenden und Aribert Peters zum Stellvertreter.
Kurzportraits der Vorstandmitglieder
Dr. Aribert Peters, Rheinbreitbach, 2. Vorsitzender
Geb. 25. November 1948, verheiratet, drei Kinder,
Studium der Physik in Berlin und Tübingen, Promotion an der TU Berlin auf dem Gebiet der Stadt- und Regionalplanung, Stipendiat des Wissenschaftszentrums Berlin, Lehraufträge an der TU-Berlin, Tätigkeit in der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, Arbeiten zur Kartographie, Regionalforschung, Arbeitsmarktpolitik, Abfallwirtschaft und Energiewirtschaft. Auszeichnung "Persönlichkeit der Verbraucherschutzes" 2017 durch die Stiftung Verbraucherschutz, deutscher Solarpreis 2018 durch Eurosolar.
Kontakt: Tel. 02224.123 123-4, Email: info@energieverbraucher.de
Hochauflösende Fotos zur freien Verwendung
Geschäftsordnung des Vorstands vom 13.09.2018
gemäß § 7 Ziffer 1 der Vereinsatzung
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Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen oder durch eine Telefonkonferenz, zu denen der Vorsitzende oder zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam einladen. Die an einer Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder bestimmen zu Sitzungsbeginn den Sitzungsleiter und den Protokollführer. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.
- Der Vorsitzende, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter führt die Geschäfte des Vereins und entscheidet außerhalb von Vorstandssitzungen für den Vorstand. § 7 Ziffer 2 der Satzung bleibt unberührt.
- Vorstandssitzungen sollen mindestens einmal im Jahr stattfinden.
- Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
- Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt.
- Alle Vorstandsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie dürfen vereinsinterne Informationen, die sie als Vorstandsmitglieder erhalten, nicht an an Dritte weitergeben.
- Die Liste der Kuratoriumsmitglieder des Vereins:
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Stiftung Warentest
- Deutscher Naturschutzring
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
- Naturschutzbund Deutschland
- Verband der Energieabnehmer
- Verein industrieller Kraftwirtschaft
- Deutsche Umwelthilfe
- Solarenergie-Förderverein Aachen
- Eurosolar
- Deutscher Mieterbund
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Haus- und Grund Deutschland
- Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung
- Bundesverband neue Energieanbieter
- Bundeskartellamt
- Bundesnetzagentur
- Bundesministerium für Verbraucherschutz
- Gemeinde Unkel
- Bundesverband erneuerbare Energien