Bund der Energieverbraucher mahnt E.on-Hanse erfolgreich ab
(11. Januar 2005) Tausende Hamburger Gaskunden haben die Gaspreiserhöhungen von E.on Hanse nicht akzeptiert. E.on-Hanse hatte im Dezember 2004 allen widerspenstigen Kunden geschrieben: "Das Bundeskartellamt hat ....die Gaspreiserhöhung von E.on Hanse ..als angemessen bestätigt. Wir sehen Ihren Widerspruch ...somit als gegenstandslos an ..".
Weil diese Behauptung unzutreffend war, hat der Bund der Energieverbraucher E.on Hanse abgemahnt: "Die unzutreffende Tatsachenbehauptung ...dient allein dazu, weiteren Widerstand gegen die Erhöhung seitens Ihrer Kunden zu brechen. Damit machen Sie sich in Ihrem Schreiben die Autorität einer Bundesbehörde zu eigen, ersichtlich um ihre erhöhten Preise durchzusetzen...."
E.on -Hanse hat sich heute schriftlich gegenüber dem Bund der Energieverbraucher dazu verpflichtet, künftig nicht mehr zu behaupten: "Das Bundeskartellamt hat der Entscheidung vom 17.12.2004 die Gaspreiserhöhung von E.on Hanse zum 1.10.2004 für angemessen bestätigt".
Allerdings weigert sich E.on-Hanse, dem Bund der Energieverbraucher die entstandenen Anwaltskosten zu erstatten.