Ein Unternehmen der Care Energy Gruppe zur Zahlung von 82,2 Mio. Euro verurteilt – Urteile nicht rechtskräftig
(09. Dezember 2015) Das Landgericht Hamburg hat in drei Verfahren ein Unternehmen der Care-Energie-Gruppe zur Zahlung von offenstehenden EEG-Umlagen in Höhe von 82,2 Mio. Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
In einem Urteil heißt es (Az 304 O 20/15 Tz 66):
„Ein Vertrauensschutz bestand für die Beklagte nicht. Die von verschiedenen Gerichten vertretene Auffassung, dass die CE Netzbetrieb nicht als Letztverbraucher anzusehen sei, wird auch von der Kammer geteilt. Allerdings ist die Hoffnung der Beklagten, dass es bei der gewählten Vertragskonstruktion gar keinen Letztverbraucher geben werde und sie auf diese Weise die Zahlung der EEG-Umlage umgehen könne, nicht schutzwürdig. Wie das Oberlandesgericht ausgeführt hat, handelte es sich bei der Vertragsgestaltung über die ferngesteuerte Umwandlung von Strom in Licht, Kraft, Wärme oder Kälte und die Lieferung derartiger „Nutzenergie“ an die Endkunden um ein nichtiges Umgehungsgeschäft. Wer eine solche Konstruktion zur Umgehung von gesetzlichen Zahlungspflichten wählt, muss mit dem Scheitern rechnen und genießt keinen Vertrauensschutz“.
Die Urteile stehen in der freien Urteilsdatenbank OpenJur zur Verfügung:
- Amprion: 19,7 Mio Euro, Urteil vom 13. November 2015, Az 304 O 20/15
- Tennet: 21,2 Mio Euro, Urteil vom 13. November 2015, Az 304 O 9/15
- 50 Hertz: 41,3 Mio Euro, Urteil vom 13. November 2015, Az 304 O 51/15