Schummel bei Netzentgelt
(24. September 2013) Die Stadtwerke Rostock haben durch falsche Zuordnung von Kosten die Netzentgelte zu hoch angesetzt und sich dadurch einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Die 9. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 16. März 2012 die Stadtwerke verpflichtet, den Vorteil von 6.620.097,43 Euro an die Bundesnetzagentur zu überweisen (Az. BK 9-11/701).
Die Stadtwerke hätten fahrlässig und sogar teilweise vorsätzlich gegen geltende Vorschriften verstoßen. Denn mit der falschen Kostenaufschlüsselung sei auch fortgefahren worden, nachdem der Fehler bekannt geworden sei.