ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)

Konzentration der Stromerzeugung

Ein aktuelles Verflechtungsdiagramm (Stand 6/2011) hat die Zeitschrift Energiespektrum veröffentlicht.

Bundeskartellamt

Bedenkliche Marktmacht von RWE

Bundeskartellamt: Bedenkliche Marktmacht von RWE

Von Louis-F. Stahl

(26. Februar 2021) In seinem zweiten Marktbericht vom 28. Dezember 2020 kommt das Bundeskartellamt erstmals zu der Einschätzung, dass der Stromkonzern RWE demnächst eine marktbeherrschende Stellung einnehmen könnte: „Derzeit ist RWE zwar noch nicht marktbeherrschend, steht aber nahe an der Beherrschungsschwelle“, konstatiert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Wie die Aufsichtsbehörde in ihrem Bericht ausführt, sei besonders besorgniserregend, dass die Erzeugungsleistung von RWE für die Versorgungssicherheit mit Strom in Deutschland unverzichtbar ist. Oder anders gesagt: Würde RWE seine Kraftwerke abschalten, würden in Deutschland wohl die Lichter ausgehen. Das Bundeskartellamt hat angekündigt, RWE im Hinblick auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht künftig in kürzeren Intervallen zu überprüfen.

358 364 Fusion EON und RWE / Foto: Martin Capek / stock.adobe.com

Der Bericht der Kartellhüter bestätigt insgesamt die vom Bund der Energieverbraucher bereits seit Jahren vorgetragenen Bedenken gegenüber der Marktaufteilung zwischen E.ON und RWE (siehe „E.on und RWE: Gemeinsame Marktbeherrschung“ und „E.on und RWE: Aus zwei mach eins“). Zehn kommunale Energieversorger klagen sogar inzwischen beim Gericht der Europäischen Union, da die Bundesregierung die Fusion ohne wirksame Auflagen zur Verhinderung einer Monopolbildung durchgewunken habe. Um die Wahrnehmung der sich aus der Marktmachtkonzentration ergebenden Folgen in der Öffentlichkeit zu verstärken, hat sich der Bund der Energieverbraucher an der Gründung der Initiative „Wir spielen nicht mit“ beteiligt. „Im Sinne der Interessen aller Verbraucher setzt sich die neue verbändeübergreifende Initiative dafür ein, dass die Vielfalt und damit ein funktionierender Wettbewerb im Energiemarkt sowie die dezentralen Strukturen für ein Gelingen der Energiewende erhalten bleiben“, umreißt unsere Vereinsvorsitzende Leonora Holling die Beweggründe zur Gründung der Initiative: „Wir spielen nicht mit“.

358 Anzeige Leonora Holling Wir spielen nicht mit!

Neben Verbänden beteiligen sich auch zahlreiche kleinere Versorger wie die EWS Schönau, Greenpeace Energy und Naturstrom am Bündnis gegen die Monopolbildung von E.on und RWE.

E.on und RWE: Gemeinsame Marktbeherrschung

Die beiden mächtigsten Energiekonzerne in Deutschland fusionieren wechselseitig ihre Geschäftsfelder. Das Ergebnis wird eine bisher nie dagewesene Marktbeherrschung im Energiesektor darstellen. Dr. Kurt Berlo und Oliver Wagner vom Wuppertal Institut beleuchten den Deal und kritisieren die Untätigkeit sämtlicher Aufsichtsbehörden.

(4. August 2020) Wir erinnern uns: Im März 2018 wurde die Energiewelt mit einer bisher undenkbaren Ankündigung überrascht. Die beiden bisher regional abgegrenzten Konzerne E.on und RWE gaben bekannt, im Tausch ihre jeweiligen Konzernsparten für Netze, konventionelle beziehungsweise erneuerbare Erzeugung und Vertrieb zusammenzulegen (siehe „E.on und RWE: Aus zwei mach eins“). Das Ergebnis dieses Deals sollen, so die beiden Konzerne in ihrer Bekanntgabe, „ideal positionierte Innovationstreiber für die Energiewende“ werden, die den „steigenden Ansprüchen der Energiekunden in Deutschland und Europa“ gerecht werden. Tatsächlich werden durch die Konzentration marktbeherrschende Stellungen in bestimmten Sparten zum Nachteil der Verbraucher sowie des Wettbewerbs zementiert und damit die Innovationskraft im Sinne der Energiewende in Bürgerhand weiter geschwächt.

358 Dr.-Ing. Kurt Berlo

Dr.-Ing. Kurt Berlo ist studierter Betriebswirt, promovierte zum Thema „Kommunale Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung der Energieversorgungswirtschaft“. Er ist Projektleiter im Forschungsbereich Energiepolitik des Wuppertal Instituts.

358 2421 Oliver Wagner

Oliver Wagner ist Diplom-Sozialwissenschaftler, Co-Leiter des Forschungsbereichs Energiepolitik am Wuppertal Institut und untersucht schwerpunktmäßig Fragestellungen der kommunalen Energiewirtschaft.

Tauschhandel im Detail

Zusammengefasst gestaltet sich der Deal wie folgt: Die Geschäftsbereiche erneuerbare Stromerzeugung und Stromgroßhandel der E.on SE sowie ein 16,7-prozentiger Anteil an der E.on SE gehen an die RWE AG. Im Gegenzug gehen die Verteilnetze für Strom und Gas sowie der Vertrieb an die E.on SE. Dazu wird das erst vor wenigen Jahren von der RWE AG ausgegründete Unternehmen Innogy SE komplett zerschlagen: Die Innogy-Geschäftsbereiche Verteilnetzbetrieb, Vertrieb sowie Handel übernimmt die E.on SE und den Innogy-Geschäftsbereich erneuerbare Stromerzeugung übernimmt die RWE AG.

Die bereits zuvor von der E.on SE in die Uniper SE ausgegründete fossile Stromerzeugung wurde an externe Investoren wie den finnischen Staatsfonds Fortrum und Finanzinvestoren wie Elliott Management, Knight Vinke Energy Advisors sowie Blackrock veräußert. Die Wärmestromsparte der E.on SE wurde im April 2020 aufgrund einer EU-Auflage an die Lichtblick SE veräußert und das bisherige Endkundengeschäft in Osteuropa wird aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ebenfalls nicht Bestandteil einer der beiden Konzerne bleiben.

Damit gehen, kurz gesagt, der Vertrieb von Strom und Gas sowie auch die Strom- sowie Gasverteilnetze, der Messstellenbetrieb und die Elektroauto-Ladestationen beider Konzerne an E.on. Dafür gehören die Kraftwerke beider Konzerne zukünftig der RWE. Zusätzlich erhält die RWE zum Ausgleich der Wertdifferenzen dieses Tauschhandels eine 16,7-prozentige Beteiligung an E.on.

358 Masterplan hinter der Geschäftsfeldfusionierung EON RWE

Aktueller Stand

Am 17. September 2019 hat die EU-Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager dem Stromkonzern E.on die Übernahme und Zerschlagung der RWE-Tochter Innogy unter leichten Auflagen erlaubt (siehe auch „Umstrittene Super-Fusion genehmigt“). Das Bundeskartellamt (BKartA) gab bereits zuvor am 26.02.2019 bekannt, dass es diese Beteiligung für unbedenklich hält. Damit haben die beiden wesentlichen Aufsichtsbehörden die aus diesem Mega-Deal resultierende Konsolidierung im deutschen Energiesektor zu zwei monolithischen Giganten mit bisher nie dagewesener Marktmacht nahezu ohne Auflagen durchgewunken. Dass diese Marktaufteilung – entgegen der Bewertung durch die genannten Aufsichtsbe-hörden – von enormer Tragweite sein und den gesamten Energiemarkt in Deutschland grundlegend verändern wird, soll im Folgenden gezeigt werden.

Wie es zur Fusion kam

Im Zeitraum von 2008 bis 2018 hatten E.on und RWE dramatische Einbußen bei ihren Börsenwerten hinzunehmen. Beide Unternehmen büßten in diesem Zeitraum über 80 Prozent ihrer Marktkapitalisierung ein. Gravierende Fehler und Versäumnisse der Konzernspitzen führten dazu, dass E.on und RWE ohne funktionierendes Geschäftsmodell agierten. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, beschlossen die Vorstandsvorsitzenden Rolf Martin Schmitz (RWE) und Johannes Teyssen (E.on) eine in der Bundesrepublik bislang nie dagewesene Marktaufteilung zwischen RWE und E.on vorzunehmen.

358 Diagramm Entwicklung der Börsenkurse von E.on und RWE

Behördliche Untätigkeit

Da hätte man erwarten können, dass Wettbewerbshüter in Deutschland und auf EU-Ebene einen besonders kritischen Blick auf die Pläne der beiden Konzernlenker werfen. Doch das Gegenteil war der Fall. Bis heute ist nicht nachvollziehbar, warum die deutschen und europäischen Behörden zur Verteidigung des Wettbewerbs diesem Deal mit kaum vernehmbarer Kritik gegenüberstanden und warum sie nicht mit weitgehenden Verbotsauflagen reagiert haben. Denn die zwei größten deutschen Energiekonzerne werden sich zukünftig gegenseitig keinen Wettbewerb mehr machen und ihre Geschäftsfelder vollständig untereinander aufteilen. In zahlreichen anderen Fällen haben es Bundeskartellamt, Bundesnetzagentur, Monopolkommission und die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission geschafft, genau hinzuschauen und die von Konzernen geplante Schaffung marktbeherrschender Stellungen zu verhindern. Warum die Behörden bei der E.on-RWE-Fusion nahezu untätig blieben, ist angesichts dessen unerklärlich.

Konzessionswettbewerbliche Auswirkungen

Durch die Zerschlagung von Innogy wird E.on der mit Abstand größte Strom- und Gas-Verteilnetzbetreiber in Deutschland. Wie unsere Berechnungen und Recherchen zeigen, werden dann beinahe 56 Prozent der insgesamt 14.000 Strom-Verteilnetz-Konzessionen in der Hand von E.on sein. Zudem besitzt E.on zukünftig 45 Prozent aller 6.000 Gas-Verteilnetz-Konzessionen. Bereits heute bestehende Asymmetrien im Vergabewettbewerb werden damit weiter zugunsten von E.on verschoben. Konkurrenten, wie Stadtwerke und Energiegenossenschaften, werden es damit bei der Vergabe von Verteilnetz-Konzessionen noch schwerer haben. Die strukturkonservierende Wirkung im örtlichen Verteilnetzgeschäft wird damit weiter zementiert.

Netze als Goldgrube

Insbesondere bei den Verteilnetzen geht es um sehr viel Geld und nahezu garantierte Renditen auf Kosten der Energieverbraucher mit einem bundesweiten Umsatzvolumen in Höhe von rund 20 Milliarden Euro pro Jahr. Für die dritte Regulierungsperiode in den Sektoren Gas zwischen 2018 und 2022 sowie im Stromsektor zwischen 2019 und 2023 hat die Bundesnetzagentur die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung auf 6,91 Prozent für Neuanlagen und 5,12 Prozent für Altanlagen festgelegt. Sehr einträgliche Monopolrenditen, die vom Bundesgerichtshof am 9. Juli 2019 bestätigt worden sind (siehe „Netzentgelte vor Gericht“).

Seit Anfang des Jahres 2019 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Ausbau und die Digitalisierung der Stromverteilernetze das Instrument des „Kapitalkostenaufschlags“ geschaffen. Investitionen in die Netzinfrastruktur können seither mit Aufschlägen auf die genehmigte Erlösobergrenze versehen werden. Dabei geht es um insgesamt etwa 900 Millionen Euro, womit nach Angaben der BNetzA geplante Investitionen in Höhe von über 10 Milliarden Euro verbunden sein werden.

Auswirkungen im Endkundengeschäft

Im Endkundengeschäft wird E.on der mit Abstand größte Anbieter von Strom und Gas. In Deutschland kommen dann zu den vorhandenen rund 6 Millionen E.on-Kunden zusätzlich 7,8 Millionen bisherige Kunden der Innogy sowie deren Tochterunternehmen hinzu. Berücksichtigt man dann noch die Minderheitsbeteiligungen der Innogy an anderen Versorgern wie Stadtwerken, sind viele weitere Kunden dem Einflussbereich von E.on zuzurechnen. E.on wird deutschlandweit mit rund 160 verschiedenen Strommarken und 840 unterschiedlichen Stromtarifen auf den Vergleichsportalen vertreten sein. Dabei wird durch die vielen Marken und Tarife des Konzerns für Verbraucher ein scheinbarer Eindruck von Wettbewerb am Markt entstehen, der in Wahrheit nicht existiert.

Zukunftsmarkt E-Mobilität

Im Bereich der Elektromobilität übernimmt E.on zusätzlich zum eigenen Bestand an Ladestationen auch alle bislang von Innogy betriebenen Ladesäulen. Damit wird E.on seinen Bestand an Ladestationen in etwa vervierfachen und zum mit Abstand größten Anbieter von Stromtankstellen in Deutschland aufsteigen. Die EU-Auflage, rund 2 Prozent der an Autobahnen gelegenen Innogy-Ladestationen abzugeben, fällt dabei nicht ins Gewicht.

E.on hat zukünftig als größter deutscher Haushalts- sowie E-Auto-Stromanbieter und Verteilnetzbetreiber deutlich bessere Möglichkeiten als alle anderen Mitbewerber, die eigene Ladeinfrastruktur weiter auszubauen.

Zukunftsmarkt Digitalisierung

Im Zuge der Digitalisierung gelten Daten als der wichtigste Rohstoff des 21. Jahrhunderts, dem eine enorme Innovationskraft, Gestaltungsmacht und disruptive Dynamik innewohnt. In ihrem Klimapaket stellt die Bundesregierung heraus, dass „Klimaschutz und Digitalisierung der Motor großer Veränderungen in unserer Volkswirtschaft“ sind. E.on wird durch den Innogy-Deal über mehr energiebezogene Daten verfügen als jedes andere Energieunternehmen. Als größter Verteilnetzbetreiber wird das Unternehmen zudem auch der wichtigste und größte Messstellenbetreiber in Deutschland. Damit bekommt E.on direkten Zugriff auf viele Millionen demnächst digitalisierter Stromzähler (Smart-Meter). Mit den daraus gewonnenen Daten kann E.on digitale und innovative Dienstleistungen wie beispielsweise Smart-Home-Anwendungen entwickeln und verschafft sich so im wettbewerblichen Umfeld deutliche Vorteile gegenüber Konkurrenzanbietern, die nicht annähernd über diese Datenmengen verfügen.

Bedrohung der Energiewende

Die Vollziehung des E.on-RWE-Deals hat aufgrund der damit ausgelösten Marktveränderungen Auswirkungen auf die Energiewende in Deutschland. Denn mit der Zerschlagung von Innogy und der damit einhergehenden Marktaufteilung zwischen E.on und RWE entstehen die zwei größten Energieversorger Deutschlands, die fortan mit einem gegenseitigen Wettbewerbsverzicht agieren. Das heißt, zwei langjährige Bedenkenträger und Bremser der Energiewende übernehmen wichtige Marktführerschaften: RWE im Bereich Stromerzeugung, E.on beim Vertrieb von Strom und Gas an Endverbraucher sowie in weiten Teilen Deutschlands beim örtlichen Verteilnetzbetrieb. Das sind keine guten Voraussetzungen für die deutsche Energiewende. Denn die bisherigen Treiber der deutschen Energiewende, das sind überwiegend kleine Betreibergesellschaften, Bürgerenergiegenossenschaften und Stadtwerke, stehen dann beim Ausbau der erneuerbaren Energien mit einem großen Konzern beziehungsweise „nationalem Champion“ in Konkurrenz. Die in den letzten Jahren forcierte Umstellung des Erneuerbaren-Ausbaus von klaren und auch für kleine Akteure planbaren Festvergütungen auf millionenschwere Ausschreibungen hat die Bürgerbeteiligung bereits erheblich gebremst. Genau dieses auf große Akteure zugeschnittene Ausschreibungsmodell wird bei einer Marktkonzentration der Bieter in diesem Bereich den Ausschluss kleiner Akteure noch weiter verstärken. Diese Fusion bedroht somit die Energiewende als Ganzes, denn sie gefährdet die Existenz von Wettbewerbern mit klimafreundlichen Energiewendelösungen.

358 Kraftwerk / Foto: Alice_D / stock.adobe.com

Ausschaltung des Wettbewerbs

Durch die Schaffung einer vollständigen Marktaufteilung zwischen E.on und RWE wird die Wettbewerbsposition von Stadtwerken im Vertrieb von Strom und Gas sowie im Wettbewerb um Verteilnetz-Konzessionen deutlich geschwächt. Stadtwerke als wichtiges wettbewerbliches Korrektiv werden darüber hinaus durch den weitestgehenden Auflagenverzicht seitens der Kartellbehörden zusätzlich in ihrer Existenz bedroht. E.on dominiert bereits als größter Anbieter leitungsgebundener Energien den deutschen Vertriebsmarkt und ist auch im Bereich der Grundversorgung stark vertreten.

Dem gemeinsamen Monitoringbericht 2019 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt zufolge zahlen Verbraucher im Fall dieser Grundversorgung nachweislich überdurchschnittlich hohe Strom- und Gastarife. (Monitoringbericht 2019, S. 298)

358  Kreisdiagramme Aufteilung der Verteilnetz-Konzessionen in Deutschland (Strom & Gas) / Daten: Wuppertal Institut

Wer profitiert?

Für große Finanzinvestoren wie Blackrock, die nennenswerte Aktienpakete an deutschen Energiekonzernen besitzen, waren die Wertverluste der beiden Unternehmen besonders hoch. Blackrock ist derzeit bei E.on mit 6,5 Prozent und bei RWE mit 5,95 Prozent beteiligt. So gingen dem US-amerikanischen Finanzinvestor allein durch seine RWE-Beteiligung in den letzten zehn Jahren umgerechnet 1,089 Milliarden US-Dollar verloren. Bei E.on musste Blackrock im selben Zeitraum sogar 2,184 Milliarden US-Dollar an Verlusten verkraften.

Investor Blackrock, der die Vorstände von RWE und E.on regelmäßig in sein USA-Headquarter einlädt, hatte deshalb ein besonders starkes Interesse daran, dass sich die Geschäftsmodelle von E.on und RWE möglichst rasch wettbewerbsstrategisch und wertschaffend verändern. Und bei derartigen „Common Ownership“-Konstellationen schauen große Anleger wie Blackrock weniger auf die jeweilige Einzelperformance ihrer Aktienbeteiligung, sondern vielmehr auf die wirtschaftliche Gesamtentwicklung beider Konzerne. Das heißt, hier steht das Interesse an der Gesamtmarktrendite im Vordergrund. Sogenannte Common Ownership-Anleger sind zudem bestrebt, dass sich die Wettbewerbs- und Konkurrenzsituationen der betroffenen Konzerne entschärfen. So lassen sich die Gewinnmargen, Dividendenzahlungen und -Aktienkursentwicklungen beider Konzerne nachhaltig verbessern.

Stattliche Abfindungen

Wer in jedem Fall profitiert, sind die durch die Fusion ausscheidenden Manager und Vorstände. Allein die Abfindungen für „die vorzeitige Beendigung der Vorstandstätigkeit“ der Innogy-Führungsriege belaufen sich ausweislich des aktuellen Geschäftsberichtes auf 26,4 Millionen Euro. Die Abfindungen bereits im Vorfeld der Fusion geschasster Manager lassen sich nur schwer beziffern – mit Ausnahme der des früheren Innogy-Vorstandsvorsitzenden Peter Terium, der allein eine Abfindung in Höhe von 12 Millionen Euro kassierte.

Zurück zum Monopol?

Wie gezeigt wurde, entstehen mit den neu strukturierten Konzernen E.on und RWE zwei energiewirtschaftliche Giganten mit bisher nie dagewesener Marktmacht. Die herbeigeführte Geschäftsfeldaufteilung zwischen den beiden bereits bisher mächtigsten nationalen Energiekonzernen E.on und RWE ist ein Indiz für die disruptiven Vorgänge in der Energiewirtschaft. Durch die Schaffung von zwei nationalen Champions werden die bisherigen Treiber der Energiewende, vornehmlich bürgerschaftliche und mittelständige kommunale Unternehmen, deutlich ausgebremst und wettbewerblich benachteiligt. Dies sind keine guten Voraussetzungen für die weitere Umsetzung der Energiewende, die bislang durch Dezentralisierung, Digitalisierung, Dekarbonisierung und Demokratisierung gekennzeichnet war. Die Energiewende als gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe muss künftig – auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – mehr denn je Gemeinwohlinteressen in den Vordergrund stellen und im Sinne des Klima- und Verbraucherschutzes vorangetrieben werden.

Versäumnisse der Marktaufsicht

Der im März 2018 angekündigte E.on-RWE-Deal hätte aus Wettbewerbsgründen nicht genehmigt werden dürfen. Vor allem die deutschen Aufsichtsbehörden haben es versäumt, die mit dem Deal verbundene komplette Geschäftsfeldaufteilung zwischen E.on und RWE kritisch zu hinterfragen. Stattdessen gab es von allen Seiten – auch von der Politik – ausnahmslos Signale, dass durch den Deal der Wettbewerb im Wesentlichen nicht gefährdet und eine marktbeherrschende Stellung von E.on und RWE nicht zu befürchten sei. Und das, obwohl sich andere Marktakteure und auch der Bund der Energieverbraucher mit zahlreichen Eingaben an das Bundeskartellamt, das Bundeswirtschaftsministerium sowie die Bundesnetzagentur gewandt und eine genaue Prüfung angemahnt sowie wirksame Auflagen oder gar eine Untersagung des Deals verlangt hatten.

Der deutsche Strommarkt leidet bereits seit Jahrzehnten unter den zunehmenden Konzentrationsprozessen der Energiekonzerne, was mit immer weniger Wettbewerb einherging. Von den gesunkenen Börsenpreisen des Stroms und von der erheblich gestiegenen Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Stromerzeugung profitieren die Stromkunden bislang viel zu wenig. In Zukunft werden die Vertriebsgesellschaften von E.on mit ihren rund 160 verschiedenen Strommarken und 840 unterschiedlichen Stromtarifen auf den Vertriebsplattformen wie Verivox oder Check24 eine große Angebotsvielfalt lediglich vortäuschen. Die tatsächliche Marktmacht von E.on beim bundesweiten Vertrieb von Strom und Erdgas wird auf diese Weise gegenüber den Verbrauchern verschleiert. Hinzu kommt, dass der Konzessionswettbewerb um örtliche Strom- und Gas-Verteilnetze ebenfalls von E.on dominiert wird. E.on wird außerdem im Zukunftsmarkt der E-Mobilität deutliche Wettbewerbsvorteile nutzen können. Und auch im Zukunftsmarkt der Digitalisierung hat E.on als größter Messstellenbetreiber deutliche Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern.

Durch die von Shareholder-Value-Interessen betriebene Neustrukturierung von E.on und RWE werden alle Mitbewerber auf den Erzeugungs- und Vertriebsmärkten negativ betroffen sein. Somit wird die Marktmacht der Energieriesen durch die Innogy-Zerschlagung deutlich erweitert und langfristig eine kartellartige Struktur zementiert. Denn dass E.on gleichzeitig Vertrieb, Messstellen- und Netzbetrieb in dieser Größenordnung bündelt, ist eine nicht zu unterschätzende Gefahr für den Wettbewerb im Energiemarkt.

Klage gegen den Deal

Am 27. Mai 2020 haben zehn deutsche Energieversorger beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen die Genehmigung des Deals durch das Bundeskartellamt und die EU-Kommission eingereicht. Die größtenteils kommunalen Versorger beanstanden in ihrer Klage, dass sich die Wettbewerbshüter über die massiven Bedenken der übrigen Marktteilnehmer ohne ausreichende Abwägung hinweggesetzt haben und zudem auf wirksame Auflagen zum Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher verzichtet wurde. Die Kläger beanstanden weiterhin, dass der Deal die in den letzten Jahrzehnten erfolgte Liberalisierung des Energiemarktes zunichtemache, so die klagenden Konkurrenten von E.on und RWE. Es bleibt daher abzuwarten, ob der von der Exekutive durchgewunkene Deal nicht auf europäischer Ebene zum Wohle des Wettbewerbs und der Energieverbraucher doch noch kassiert wird.

Umstrittene Super-Fusion genehmigt

RWE und E.on vereinigen ihre Geschäftsfelder. Die fossile Stromerzeugung von E.on wurde bereits in Uniper ausgelagert und veräußert. Die übrige Stromerzeugung und der Stromgroßhandel von E.on gehen an RWE. Die Stromverteilung sowie der Stromvertrieb von RWE gehen an E.on. Die Super-Fusion hat nachteilige Folgen für Wirtschaft und Verbraucher.

Umstrittene Super-Fusion genehmigt

RWE und E.on vereinigen ihre Geschäftsfelder. Die fossile Stromerzeugung von E.on wurde bereits in Uniper ausgelagert und veräußert. Die übrige Stromerzeugung und der Stromgroßhandel von E.on gehen an RWE. Die Stromverteilung sowie der Stromvertrieb von RWE gehen an E.on. Die Super-Fusion hat nachteilige Folgen für Wirtschaft und Verbraucher.
Von Aribert Peters

(24. Januar 2020) Die EU-Kommission genehmigte die gegenseitigen Übernahmen der Geschäftsfelder beider Konzerne am 17. September 2019. Die Übernahme der E.on-Kraftwerke durch RWE wurde zuvor schon am 26. Februar 2019 genehmigt. Die Auflagen der EU-Kommission für die Genehmigung sind nur geringfügig.

358  Grafik Die Super-Fusion auf einen Blick / Vereinfachte Darstellung Grafik: Bund der Energieverbraucher e.V.

Was bedeutet die Fusion?

E.on übernimmt in Deutschland rund 8 Millionen Kundenverträge sowie 40.000 Mitarbeiter von RWE – und wird damit doppelt so groß wie bisher und auch der mit Abstand größte deutsche Energiekonzern: 15 Millionen Haushalte wird E.on nach der Übernahme deutschlandweit mit Strom und Gas beliefern. In der Verwaltung des Konzerns wird es vor allem im Ruhrgebiet rund 5.000 Stellenstreichungen geben. Die Betroffenen wissen noch nicht, ob sie übernommen werden. Bei der Stromverteilung wird E.on direkt oder durch Beteiligungen rund die Hälfte aller Verteilnetze in Deutschland kontrollieren – ein überaus einträgliches Geschäft mit garantierten Eigenkapitalrenditen von fast sieben Prozent (siehe „Netzentgelte vor Gericht“). Zum Ausgleich darf RWE Miteigentümer von E.on werden: 16,7 Prozent der E.on-Aktien werden von RWE übernommen. Diesem Deal hatte vor der EU-Kommission bereits das Bundeskartellamt zugestimmt.

Verheerende Folgen der Fusion

Gab es vor der Liberalisierung der Energiemärkte in den 1990er Jahren noch sieben große Energiekonzerne in Deutschland, so reduzierte sich die Zahl im Jahr 2000 auf nur noch vier Unternehmen. Die beiden mit Abstand größten Konzerne fusionieren nunmehr und teilen sich das Geschäft untereinander auf. Der Wettbewerb wird weiter ausgeschaltet und der Markt verkommt zu einem Oligopol. Die Folgen der Fusion sind verheerend für Verbraucher, Wettbewerb und auch die Energiewende.

Sowohl bei der Stromerzeugung als auch beim Netzbetrieb und im Stromverkauf entsteht durch die Fusion jeweils ein neuer Player, gegen dessen Marktmacht alle anderen Akteure keine Chance mehr haben. Mit steigender Marktmacht kann dieser neue Player zum Nachteil der deutschen Wirtschaft und aller Energieverbraucher auch höhere Preise durchsetzen. Durch den Zugriff von E.on auf einen Großteil der zukünftig geplanten digitalen Stromzähler entsteht zudem eine Datenkrake, vergleichbar mit Google.

Nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher hätte die Fusion auf gar keinen Fall genehmigt werden dürfen, weil sich die nachteiligen Folgen nicht mehr rückgängig machen lassen. Die neuen mächtigeren Firmen werden sich noch erfolgreicher gegen eine Dezentralisierung und die Mobilisierung der Energieverbraucher als Erzeuger zur Wehr setzen.

Erfolglose Gegenwehr

Gegen die Fusion hatten sich Verbraucher, Ökostromanbieter und kommunale Energieversorger zur Wehr gesetzt. Unter den Fusionsgegnern sind Schwergewichte wie die Mainova, die Leipziger Stadtwerke, die Aachener Stawag oder der hessische Regionalversorger Entega. Aber auch Energieanbieter wie Lekker Energie, Lichtblick und Naturstrom.

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) hätte nach dem Wunsch seiner Mitglieder klarer gegen die Fusion Position beziehen sollen. Jetzt wurde bekannt, dass die VKU-Geschäftsführerin und ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete sowie Staatssekretärin im Bundesumweltministerium in leitende Position zu E.on wechselt.

Das Bundeskartellamt verweigerte den Fusionsgegnern zunächst sogar die Akteneinsicht. In einem Eilverfahren wurde die Akteneinsicht vor dem Verwaltungsgericht Köln gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz erfolgreich erzwungen (Az. 13 L 1114/19).

Gegen die Fusionsgenehmigung der EU-Kommission könnte es eine Nichtigkeitsklage von Stadtwerken geben. Denn es ist sehr fraglich, ob die Kommission bei ihrer Fusionsgenehmigung die Verhältnisse der Energieversorgung richtig beurteilt hat.

Verein bezieht Position

EU muss Fusion verbieten

Verein bezieht Position: EU muss Fusion verbieten

Von Aribert Peters

(30. April 2019) RWE und E.on wollen ihre Geschäftsfelder zusammenlegen und neu sortieren. RWE übernimmt die Kraftwerke von E.on und E.on übernimmt die Stromverteilung von RWE. Die beiden neuen Firmen kommen sich nicht mehr in die Quere, da sie auf verschiedenen Feldern operieren.

358 364 Fusion EON und RWE / Foto: Martin Capek / stock.adobe.com

Auf der jeweiligen Ebene haben beide Firmen jedoch doppelt so viel Marktmacht wie bisher. Weil beide Firmen europaweit tätig sind und Umsatzschwellenwerte überschreiten, ist die geplante Fusion abhängig von der Zustimmung durch die EU-Kommission. Die Unternehmen haben ihren Fusionswunsch am 31. Januar 2019 bei der EU-Kommission angemeldet. Die EU-Kommission hat daraufhin am 7. März entschieden, dass sie ein Prüfverfahren einleitet, das bis zum 23. Juli abgeschlossen werden soll. Die Generaldirektion Wettbewerb hatte zuvor den Bund der Energieverbraucher um eine Stellungnahme zur Fusion gebeten. Aus der Antwort des Vereins an die Kommission:

„Schon seit der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte wird der Wettbewerb durch RWE und E.on behindert. Der geplante Zusammenschluss wird die Marktmacht der beiden schon jetzt zu großen Konzerne substanziell erhöhen. Das Ergebnis wäre ein Desaster für die deutschen Energiemärkte und die Energiepolitik. Deshalb muss der Zusammenschluss durch die EU-Kommission gestoppt werden. Die nachteiligen Folgen für die deutschen Energiemärkte wären irre-parabel.“

Wenn RWE die Kraftwerke und E.on die Netze vom jeweils anderen übernimmt, gibt es keine Konkurrenz mehr zwischen den beiden Großen. Jeder der beiden hat dann eine wesentlich größere Dominanz auf seinem jeweiligen Gebiet. Das hat negative Folgen für Verbraucher, die übrigen Energiefirmen und die gesamte deutsche Wirtschaft. Höhere Preise durch geringeren Wettbewerb wären die Folge. Neue Anbieter hätten noch weniger Chancen gegen diese Übermacht. Und auch für den Klimaschutz wäre das nachteilig, weil RWE und E.on seit langem intensiv gegen die Energiewende und den Klimaschutz arbeiten, siehe Klimaschutz vor dem Kadi.

Grundversorgung

42 % aller Haushalte bei den vier Großen

Grundversorgung: 42 % aller Haushalte bei den vier Großen

(7. September 2012) Die Monopolkommission hat in ihrem 19. Hauptgutachten die Strompreise und Vertriebsmargen von Grundversorgern unter die Lupe genommen. In 61 Prozent (4.500) der untersuchten Postleitzahlgebiete werden die Grundversorger mehrheitlich von E.on, RWE, Vattenfall oder EnBW kontrolliert. Nur in 32 Prozent aller Gebiete ist der Grundversorger in kommunaler Hand.

Gewichtet mit der Zahl der Haushalte ist für 42 Prozent aller Haushalte einer der vier großen Energieversorger der Grundversorger, in rund 47 Prozent ein kommunaler Anbieter und in zwölf Prozent sonstige private Anbieter. Der Strompreis in den Versorgungsgebieten der vier Großen liegt zwar mit 1.067 Euro (Abnahme 4.000 kWh jährlich) über dem der kommunalen Anbieter (1.050 Euro), was aber angesichts der regional stark unterschiedlichen Grundpreise kaum einen wesentlichen Unterschied ausmacht. Die Vertriebsmargen der Grundversorger liegen bei 140 Euro je Haushalt (Stand Dezember 2011).

Erstaunlicherweise sind die Margen der kommunalen Versorger mit 144 Euro geringfügig höher als bei den großen Vier (140 Euro), die anderen privaten Anbieter haben mit 125 Euro sogar noch geringere Margen.

Die Untersuchung zeigt, welche dominante Rolle die vier Großen auf der Ebene der Grundversorgung heute noch spielen.

Die Big 4 verlieren

Unter 50 Prozent Kapazitäten, aber 74 % der Produktion

Die Big 4 verlieren

(2. September 2011) Nach einer RWE-Statistik rutscht der Anteil von RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall an der installierten Kraftwerksleistung 2011 erstmals auf unter 50%. Zwischen 2006 und 2010 ist der Anteil bereits von 65% auf 54% gefallen.

Aktuell ist den großen vier Erzeugern in Deutschland zusammen Ende 2010 genau 89.655 MW von 166.509 MW zuzurechnen gewesen. Da dann per Atomoratorium acht KKW mit zusammen 8.400 MW stillgelegt worden sind, sinkt der Anteil voraussichtlich unter die 50%. Dennoch lag der Anteil der Big Four an der Stromproduktion 2010 noch bei 71% nach 74% in 2006.

Der lange Arm der Energiewirtschaft

Die deutsche Energiewirtschaft bildet ein ökonomisches und politisches Machtkartell, das demokratiebedrohende Formen angenommen hat. Mit ihrer wirtschaftlichen Stärke und einem engen personellen Geflecht mit Ministerien, Behörden und Parteien sichert sie ihre Machtposition innerhalb von Staat und Gesellschaft ab.

Der lange Arm der Energiewirtschaft

Die deutsche Energiewirtschaft bildet ein ökonomisches und politisches Machtkartell, das demokratiebedrohende Formen angenommen hat. Mit ihrer wirtschaftlichen Stärke und einem engen personellen Geflecht mit Ministerien, Behörden und Parteien sichert sie ihre Machtposition innerhalb von Staat und Gesellschaft ab.
Von Privat-Dozent Dr. Lutz Mez.

(17. Dezember 2010) Vier große Konzerne beherrschen den Energiemarkt in Deutschland: E.on, RWE, Vattenfall Europe und Energie Baden-Württemberg (EnBW). Wenn es gelingt, an Unterlagen aus internen Verhandlungsrunden zu gelangen und diese auszuwerten, wird neben ökonomischen Verflechtungen vieles deutlich, was man meist nur ahnt, aber leider meist nicht belegen kann: geschickte Personalpolitik, Kontakte zur Ministerialbürokratie, in den Bundestag und ins Europa-Parlament, interessengesteuerte Gutachten sowie die de-facto-Ausschaltung der zuständigen parlamentarischen Gremien.

Ökonomische Verflechtungen

Wie der Abbildung "Wirtschaftliches Netzwerk der Energiewirtschaft" (Stand 31. Dezember 2009) zu entnehmen ist, sind die genannten vier Konzerne untereinander sowie mit der Gaswirtschaft vielfach verflochten. Besonders spektakulär war in den letzten zehn Jahren die Übernahme von Ruhrgas durch E.on per Ministererlaubnis, die in der Amtszeit des damaligen Bundeswirtschaftsministers Werner Müller zustande kam. Neben den dargestellten Verbindungen untereinander sind vor allem E.on und RWE eng mit der Bank- und Versicherungswirtschaft verflochten, die entweder direkt oder indirekt über Privatkunden Aktienpakete dieser Unternehmen halten.

358_23_Unternehmensbeteiligungen_wichtiger_Energieunternehmen

 

Zukauf-Politik sichert Absatzmarkt

2007 stellte das Bundeskartellamt fest, dass E.on und RWE ein marktbeherrschendes Duopol bilden. Gemeinsam haben die großen Vier einen Marktanteil an der Netto-Stromproduktion von etwa 80 Prozent. Nach Angaben des Bundeskartellamtes kamen 2007 allein E.on und RWE auf einen Anteil von insgesamt 57 Prozent. Vor allem diese beiden Unternehmen haben laut Monopolkommission seit Beginn der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes (1998) ihre Beteiligungen an Stadtwerken konsequent ausgebaut.

Dadurch konnten sie ihre herausragende Marktstellung auf dem Strommarkt absichern. In Deutschland gibt es rund 900 Stadtwerke. Mitte 2009 besaßen E.on und RWE an über 200 kommunalen Versorgungsunternehmen zumindest eine Minderheitsbeteiligung. Der Aufkauf geschah teilweise direkt, teilweise auch durch Konzern-Töchter.

Vattenfall Europe und EnBW versuchten sich ebenfalls am Aufkauf, allerdings nicht so erfolgreich wie die zwei anderen Giganten. Um auf ein Stadtwerk maßgeblichen Einfluss zu nehmen, reicht laut E.on-Finanzbericht 2009 bereits ein 20-prozentiger Anteil. Energieexperten veranschlagen dagegen nur zehn Prozent. Neben den Beteiligungen sichern Lieferverträge den Stromabsatz der Versorger-Giganten: Die Stadtwerke beziehen Strom vom vorliefernden Energiekonzern, statt selbst Kraftwerke zu betreiben.

Renaissance der Stadtwerke

In den letzten Jahren ist jedoch ein gegenteiliger Trend zu beobachten: eine sich verstärkende Rekommunalisierung. Interventionen des Kartellamtes verhinderten Unternehmensverkäufe an große Energiekonzerne oder gestatteten diese nur unter Auflagen. Teilweise müssen diese daher Beteiligungen wieder abstoßen. Einige kleinere Kommunen beginnen, eigene Firmen zu gründen oder Anteile der großen Vier zurückzukaufen. In Leipzig zum Beispiel verhinderte die Bevölkerung per Volksentscheid den Verkauf der örtlichen Stadtwerke. Im Herbst 2009 kaufte ein Bund kommunaler Firmen die E.on-Tochter Thüga. Allein damit gelangten Beteiligungen an knapp 100 kommunalen Unternehmen wieder in die Hand von Stadtwerken. Die Geso, eine Stadtwerke-Holding im östlichen Sachsen, ging Anfang 2010 von EnBW an die Technischen Werke Dresden. Eine Genossenschaft tausender Bürger, die "Energie in Bürgerhand" heißt, steht unter anderem kurz vor dem Einstieg bei den Stadtwerken Jena-Pößneck und könnten die Beteiligungen von E.on und Evonik verdrängen: Ab 500 Euro aufwärts können Bürger sich beteiligen.

Rückzug zum Kerngeschäft

Ferner haben die Energiekonzerne Beteiligung an Industrieunternehmen mit energieintensiver Produktion gehalten, etwa in der Chemieindustrie. Ein Beispiel ist die Degussa, bis vor wenigen Jahren direkt und indirekt im Eigentum von E.on und RWE. Heute ist sie Teil des Mischkonzerns Evonik. Dr. Manfred Schneider ist Aufsichtsratsvorsitzender von RWE und von Bayer. Die Verflechtungen verhinderten, dass diese Firmen eigene Kraftwerkskapazitäten aufbauten. In den letzten Jahren ist jedoch ein Rückzug der Energieversorger auf ihr Kerngeschäft Energie zu beobachten. Bis heute sprechen sich jedoch diese energieintensiven Unternehmen an der Seite der Energiewirtschaft für angeblich "billigen" Kohle- und Atomstrom und gegen erneuerbare Energien aus. Einige Gewerkschaften unterstützen diese Politik, vor allem die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE), die die Belegschaften der Chemieindustrie sowie des Bergbaus vertritt.

Historisch gewachsenes Umfeld

Bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts integrierten Unternehmen wie RWE Kommunalpolitiker in ihren Aufsichtsrat, um sich so ein wohlwollendes politisches Umfeld zu verschaffen. Zusätzlich beteiligten sie die Kommunen am Aktienkapital, um als Gegenleistung ihr Gebiet mit RWE-Strom versorgen zu können.

Daraus ist ein gigantisches Geflecht von personellen Verbindungen und Abhängigkeiten entstanden, vom Minister bis zum Kommunalpolitiker. Beispielsweise unterhalten etliche große Energieversorger so genannte Beiräte, in denen sie vor allem wohlgesonnene Lokalpolitiker platzieren. Diese erhalten mehrere tausend Euro für einige Treffen im Jahr. Bei RWE sind es beispielsweise 4.650 Euro zuzüglich 500 Euro pro besuchter Sitzung und einer weiteren Pauschale von 100 Euro. Der RWE-Konzern unterhält vier regionale Beiräte mit zusammen 114 Mitgliedern, die meisten sind Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landräte.

Zugriff auf Entscheidungsträger

In Konflikten, etwa um eine Klimaschutzmaßnahme, kann sich in der Regel der durchsetzen, der Zugang zu relevanten Politikern hat und diesen glaubhaft drohen kann, viel Schaden anzurichten, falls seine Interessen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Wichtig sind dabei Aspekte, die für die jeweiligen Politiker von großer Bedeutung sind, etwa Investitionen vor Ort oder Arbeitsplätze.

358 Spinne mit Netz

Unternehmensverflechtungen behindern den Wettbewerb - sie sind der Kitt der Versorgungsbranche.

Einen Zugang beziehungsweise Kontakt zu Parlamentsabgeordneten, Staatssekretären oder Ministern lässt sich auf verschiedene Weise herstellen: über die Mitgliedschaft in einer regierungsinternen Arbeitsgruppe oder über Unternehmensbeschäftigte als Abgeordnete. Hilfreich sind auch ehemalige Angestellte von Parteien oder Ministerien, die nach dieser Tätigkeit zu einem Verband oder Unternehmen wechseln. Sie kennen die internen Abläufe und Zuständigkeiten im Hause ihres ehemaligen Arbeitgebers genau und wissen, wen sie gezielt mit welchem Anliegen ansprechen können.

Diese Zugangsmöglichkeiten können einen sehr formalen Charakter haben, wie eine Mitgliedschaft in der erwähnten Arbeitsgruppe zu einem Gesetzesvorhaben. Ein Beispiel ist die Arbeitsgruppe Emissionshandel im Bundesumweltministerium, zu der viele Unternehmen, Gewerkschaften und Umweltverbände Zutritt haben. In anderen Zirkeln wie Staatssekretärsrunden kann es wesentlich exklusiver zugehen. Gewerkschaften oder Umweltverbände sind dort in der Regel nicht mehr zu finden. Hier wird in kleinen Runden zwischen leitenden Ministerialbeamten und Konzernvorständen über anstehende Gesetzesvorhaben verhandelt - von der Öffentlichkeit ungestört, versteht sich.

Lobbyismus als Chefsache

Neben diesen formalen existieren auch informelle Zugangsmöglichkeiten. Für derartige Lobby-Aktivitäten ist es wichtig, über Mitarbeiter zu verfügen, die zuvor für ein relevantes Ministerium oder eine der Regierungsparteien gearbeitet haben. Ein Beispiel von vielen ist Gert von der Groeben, Cheflobbyist von E.on, der als einer der einflussreichsten Interessenvertreter seiner Branche gilt. Er war in den 1990er Jahren Energiereferent der SPD-Bundestagsfraktion und ist mit ihr gut vernetzt. Außerdem sind viele Bundestagsabgeordnete für Verbände oder Unternehmen tätig. Für Firmen sind vor allem die für das jeweilige Sachthema zuständigen Fachpolitiker
der verschiedenen Fraktionen wichtig. Über diese lassen sich Inhalte in Gesetzesvorhaben einspeisen.

In diesem Zusammenhang ist Joachim Pfeiffer aus Baden-Württemberg zu erwähnen, Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und von 2005 bis 2009 deren Koordinator in Energiefragen. In den 1990ern war er bei einem Vorläuferunternehmen von EnBW tätig. Als Mitglied des Wirtschaftsausschusses setzte er sich in der Vergangenheit massiv für die Interessen großer Energiekonzerne ein. Bei der Bundestagsdebatte über die Einführung des Emissionshandels (2004) warnte er von einer "Gefahr für den Industriestandort Deutschland" und einer gezielten "De-Industrialisierung Deutschlands". Heute ist er unter anderem im Kuratorium der "Stiftung Energie & Klimaschutz Baden-Württemberg" zu finden. Was auf den ersten Blick sehr ökologisch klingt, wurde 2007 unter anderem vom Atomkonzern EnBW ins Leben gerufen. Hervorgegangen ist sie aus dem "Forum Kernenergie Baden-Württemberg", an dem auch EnBW beteiligt war. Ziel ist offenbar eine stärkere Akzeptanz für die Atomenergie, für deren Nutzung sich Pfeiffer öffentlich einsetzt. Darüber hinaus sitzt er im Beirat der Hitachi Power Europe GmbH, einem Hersteller von fossil befeuerten Kraftwerken.

Der "Drehtür-Effekt"

Häufig wechseln Personen im Laufe ihrer Karriere zwischen Unternehmen, Ministerien oder Behörden sowie relevanten Interessenverbänden hin und her. Dies kann unter Umständen zu Konflikten zwischen verantwortlicher Berufsausübung und persönlicher Karriereplanung führen. Aktuelle Beispiele für derartige Lebensläufe sind Gerald Hennenhöfer und Bruno Thomauske. Hennenhöfer war von 1994 bis 1998 Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium. Als Ministerin amtierte damals die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel. Später verhandelte er für den Atomkonzern E.on den so genannten Atomkonsens mit der Rot-Grünen Bundesregierung. Seit 2004 setzte er sich als Jurist für die Interessen der Atomindustrie ein. Zu seinen Mandanten zählte unter anderem der frühere Betreiber des maroden Atommüllendlagers Asse II, das Helmholtz-Zentrum München. Bundesumweltminister Röttgen holte diesen Atomlobbyisten wieder an seine frühere Wirkungsstätte zurück: Hennenhöfer wurde erneut Abteilungsleiter Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium.

358 Drehtür

Fliegender Wechsel zwischen politischer Verantwortung und hoch bezahlten Positionen in der Versorgungswirtschaft untergräbt die Demokratie. Das Wohl der Konzerne wird zur Handlungsmaxime der Politik.

Bruno Thomauske ist promovierter Physiker. Von 1983 bis 2003 arbeitet er für die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Während dieser Zeit war er zeitweise für das Endlagerprojekt Gorleben verantwortlich. 2003 schied er beim BfS aus und wurde Leiter der AKW-Sparte von Vattenfall-Europe. Im Zuge eines schweren Störfalls in dem Pannenmeiler Krümmel wurde er entlassen. Aktuell hat er an der Aachener Technischen Universität (RWTH) eine Professur, deren Einrichtung von den Konzernen RWE und Thyssen finanziert worden ist. Trotz seiner Vergangenheit als Verfechter der Atomenergie-Nutzung und Manager des AKW-Betreibers Vattenfall wurde er von der neuen Bundesregierung engagiert und arbeitet mit anderen Wissenschaftlern an einer vorläufigen Sicherheitsanalyse über den Salzstock Gorleben - dem umstrittenen Endlagerprojekt der Bundesregierung für hochradioaktiven Atommüll.

Druckmittel gegenüber Staat und Gesellschaft

Häufigstes Druckmittel der Energiekonzerne in Auseinandersetzungen um politische Vorhaben, sind Drohungen mit Investitionszurückhaltungen und Arbeitsplatzabbau. Hinzu kommen Anzeigenkampagnen oder die Vergabe von wohlwollenden Studien. Auch in Deutschland finden sich renommierte Forschungseinrichtungen, die sich ein gewünschtes Ergebnis mehr oder weniger vorgeben lassen. Ein Beispiel ist die Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) im Zuge der Verhandlungen um den Emissionshandel 2003. Damals ließ sich der BDI bescheinigen, dass in Deutschland keine besonderen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele ergriffen werden müssten. Und sollten diese dennoch verfehlt werden, seien "externe Faktoren" und nicht die deutsche Wirtschaft verantwortlich. Anschließend argumentierte der BDI gegenüber den Medien mit den Ergebnissen dieses Gutachtens. Ein aktuelles Beispiel ist eine RWI-Studie, in der die Kosten für erneuerbarer Energien hoch gerechnet und positive Aspekte ausgeblendet werden. Finanziert wurde diese Arbeit von dem Washingtoner Institute for Energy Research, das der Öl- und Kohleindustrie nahe steht - was in der Medienberichterstattung zu dem Thema nicht erwähnt wird.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, wohlgesonnenen Politikern nach ihrem Karriereende einen gut dotierten Arbeitsplatz in der Industrie anzubieten. Auf diese Weise könnten bestimmte Politiker während ihrer aktiven Amtszeit zu einem gewissen Wohlverhalten gegenüber bestimmten Unternehmen geneigt sein. Zum Beispiel findet man heute den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder (Nord Stream) oder den ehemaligen Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (RWE) oder Joschka Fischer (RWE, OMV) mit Funktionen in der Energiewirtschaft wieder.

Fazit

Mittlerweile hat das dargestellte Geflecht der Energiewirtschaft demokratiebedrohende Formen angenommen. Dies zeigt sich an der Fähigkeit der großen Konzerne, Regierungsvorhaben massiv zu beeinflussen, oftmals am eigentlich zuständigen Parlament vorbei. Neuestes Beispiel sind die Kungeleien um die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken.

PD Dr. Lutz Mez ist Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Atom-, Klimaschutz- und Elektrizitätspolitik. Er ist Mitgründer der Forschungsstelle für Umweltpolitik (FFU) der Freien Universität Berlin sowie Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat von Attac.

Zwangsverkauf von Stadtwerke-Beteiligungen?

Das Bundeskartellamt will, dass die großen Energiekonzerneihre Beteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgernverringern.

Zwangsverkauf von Stadtwerke-Beteiligungen?

(13. Januar 2008) Das Bundeskartellamt will, dass die großen Energiekonzerne ihre Beteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgern verringern. Man brauche eine Obergrenze für den zulässigen Verflechtungsgrad, so Kartellamts-Chef Bernhard Heitzer.

Der hohe Beteiligungsbesitz der Energiekonzerne sei eines der größten Hindernisse für mehr Wettbewerb auf den Endkundenmärkten. Die Abtrennung des Beteiligungsbesitzes sei der schnellste Weg, um die strukturellen Voraussetzungen auf den Energiemärkten zu verbessern.

Die vertikale Entflechtung biete die Chance für mehr Wettbewerb, ohne dringend notwendige Investitionen in Netze und Kraftwerke zu gefährden. Käufer für die Beteiligungen zu finden sei kein Problem. So habe es 17 Interessenten bei der Teilprivatisierung der Stadtwerke Leipzig gegeben, so Heitzer.

RWE wies die Forderung zurück. Die Beteiligungen an Stadtwerken seien vom Kartellamt teilweise unter substanziellen Auflagen genehmigt worden, Eingriffe in die Unternehmenssubstanz seien darüber hinaus zu Recht an hohe Voraussetzungen geknüpft und stießen schnell an verfassungsrechtliche Bedenken, hieß es. Das geltende Kartellrecht biete bereits heute hinreichende Instrumentarien zum Schutz eines funktionierenden Wettbewerbs.

E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall sind an etwa der Hälfte aller deutschen Stadtwerke und Regionalversorger mit mindestens 10% beteiligt und sichern sich damit einen unmittelbaren Zugang zu den Kunden, die Kontrolle über das Endverteilernetz und direkten Einfluss auf die Preisbildung auf den regionalen Märkten.

Richter entlarven Duopol

Oberlandesgericht Düsseldorf entlarvt E.on und RWE als faktisches Duopol - und legt Beweise vor.

Richter entlarven Duopol

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Wettbewerbsverhältnisse auf dem deutschen Strommarkt analysiert. Sie entlarven E.on und RWE dabei als faktisches Duopol - und legen Beweise für einen Nichtangriffspakt der beiden Giganten vor.

(19. Dezember 2007) - Der E.on-Konzern hat Appetit auf mehr: Er wollte eine Beteiligung von 33 Prozent an den Stadtwerken Eschwege erwerben. Das Bundeskartellamt hat dies untersagt. Dagegen hatte E.on vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf geklagt. Die Richter bestätigten die Entscheidung des Bundeskartellamts (Beschluss vom 6. Juni 2007, Az. VI-2 Kart 7/04 (V)). Die Richter kommen zu dem Schluss, dass RWE gemeinsam mit dem E.on-Konzern ein marktbeherrschendes Duopol bildet. Gegen diese Entscheidung hat E.on Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Heinz-Peter Dicks

Das Oberlandesgericht trifft in seiner Entscheidung klare Tatsachenfeststellungen zum deutschen Strommarkt. Die Energiedepesche zitiert die wichtigsten Passagen.

"Im Jahr 2000 hielten E.on 90 und RWE 35 Minderheitsbeteiligungen (insgesamt 125) an knapp 900 regionalen und lokalen Stromversorgern in Deutschland. Ende 2002 waren es 134 bei E.on und 59 bei RWE (insgesamt 194). Im Jahr 2004 nahmen solche Beteiligungen auf mehr als 200 weiter zu (E.on 134, RWE 70). Mehrheitsbeteiligungen in geringerer Zahl sind hinzuzurechnen. Unterdessen nehmen E.on und RWE bei annähernd 70 Prozent der Stromversorgungsunternehmen, an denen sie Minderheitsbeteiligungen halten, gleichzeitig die Position des Stromlieferanten ein.

Strombörse ohne Wettbewerbs-Funktion

Aus der Nicht-Speicherbarkeit von Strom folgt die Abhängigkeit der nachfolgenden Stufen von der Erzeugungsstufe. Die erzeugten (oder auch importierten) Strommengen entsprechen prinzipiell dem von Endkunden nachgefragten Stromvolumen. Dem bloßen Handel mit Strom kommt dabei - abgesehen von seiner Verteilungsfunktion und der Aufgabe, strukturell differenzierte Nachfragen zu befriedigen - keine eigenständige wettbewerbliche Funktion für die Elektrizitätsmärkte zu.

Kein Wettbewerb zwischen E.on und RWE

E.on und RWE nutzen aber selbst dort, wo Wettbewerb an sich denkbar wäre, die ihnen gegebenen Wettbewerbsmöglichkeiten nicht gegeneinander aus. Dies belegen die aus der Marktdatenerhebung des Bundeskartellamts für das Jahr 2003 hervorgehenden, nachhaltig geringen Kundenzugewinnquoten, die entsprechend wenige Wechsel von Kunden indizieren. Zwischen E.on und RWE findet ersichtlich kein nennenswerter Wettbewerb um Abnehmer statt.

E.on und RWE konkurrieren außerhalb ihrer Versorgungsgebiete genauso wenig um Beteiligungen an Stadtwerken oder den Abschluss von Konzessionsverträgen. Die Aktivitäten beschränken sich auf die jeweils eigenen Versorgungsgebiete.

E.on und RWE verfügen auf den Märkten für den Erstabsatz von Strom sowie für die Belieferung industrieller und gewerblicher Großkunden in ihrer Gesamtheit über eine überragende Marktstellung, der sich die jeweilige Marktgegenseite auch außerhalb ihrer Versorgungsgebiete nicht entziehen kann. E.on und RWE überragen eine jede für sich, aber erst recht gemeinsam, Wettbewerber auf den relevanten Märkten deutlich.

Auch gegenüber unabhängigen Kraftwerksbetreibern sowie regionalen und lokalen Versorgern mit eigenen Stromerzeugungskapazitäten - soweit diese auf den relevanten Märkten überhaupt tätig sind - verfügen E.on und RWE über eine überragende Marktstellung. Sonstige Stromversorgungs- und -handelsunternehmen verfügen über keinen eigenen Zugang zur Beschaffung von Elektrizität. Sie sind nicht Anbieter, sondern ausschließlich Nachfrager beim Erstbezug von Strom. Von daher sind sie - genauso wie stromerzeugende, regionale und lokale Versorger - für den größten Teil ihres Strombedarfs, der mit eigenen Erzeugungskapazitäten nicht zu decken ist - von einer Belieferung aus der Erzeugungsebene abhängig.

Auf Stromimporte kann nur theoretisch ausgewichen werden. Die vergleichsweise geringen Stromeinfuhren (weniger als zehn Prozent des Gesamtabsatzes) reichen nicht aus, die Nachfrage zu befriedigen. Eine Ausweitung von Einfuhren scheitert an der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Grenzübergangsstellen, für deren Erweiterung keine Anzeichen vorliegen. Die sonstigen Stromversorgungs- und -handelsunternehmen sind den Konzernen E.on und RWE auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzkraft mit hohem Rückstand unterlegen."

Das Oberlandesgericht kritisiert zudem die Knebelverträge mit den Stadtwerken. Zum geplanten Konsortialvertrag zwischen E.on und den Stadtwerken Eschwege schreiben die Düsseldorfer Richter:

"Eine wichtige Angelegenheit, die auf Antrag von E.on. zum Gegenstand einer Meinungsabstimmung mit der Stadt Eschwege gemacht werden darf, ist zweifelsfrei auch der Neuabschluss von Strombezugsverträgen. Der Umstand, dass die Parteien sich auf Wunsch über den Abschluss eines Strombezugsvertrages verständigen wollen, bringt allein schon einen nicht unerheblichen Vorteil für E.on mit sich. Denn während ohne den Zusammenschluss die Stadtwerke Eschwege - und in Zweifelsfällen die Alleingesellschafterin Stadt Eschwege - die dahingehende Entscheidung, insbesondere die Wahl des Vertragspartners, allein trafen, hat sich darüber als Folge des Zusammenschlusses die Stadt Eschwege mit dem Minderheitsgesellschafter E.on auf Verlangen vorher ins Benehmen zu setzen.

Liegen ihr bekannt werdende Konkurrenzangebote vor, kann E.on mit Erfolg auf die Vorzüge des eigenen Angebots hinweisen. Gegenüber Preisvorstößen anderer Anbietern kann E.on ihr Angebot nachbessern. Dafür hat die E.on AG schon deswegen einen Verhaltensspielraum, weil sie damit rechnen kann, dass ein Teil eines gewährten Preisnachlasses als Unternehmensgewinn der Stadtwerke Eschwege an sie zurückfließen wird.

Die E.on danach zu Gebote stehenden Einflussmöglichkeiten sind geeignet, Wettbewerber davon abzuhalten, sich um eine Belieferung der Stadtwerke Eschwege zu bemühen."

 Download Beschluss Oberlandesgericht Düsseldorf vom 06. Juni 2007 - Az: VI-2 Kart 7/04 (V) 

Stromwirtschaft von den Big Four fast übernommen

Die größten vier Stromunternehmen kontrollieren heute 90 Prozent der Stromerzeugung und 83 Prozent des Stromabsatzes an Endverbraucher.

Stromwirtschaft von den Big Four fast übernommen

Die größten vier Stromunternehmen kontrollieren heute 90 Prozent der Stromerzeugung und 83 Prozent des Stromabsatzes an Endverbraucher. Die Konzentration hat in den vergangenen sechs Jahren erheblich zugenommen.

(15. März 2006) - Die Marktmacht der vier größten Stromkonzerne hat in den sechs Jahren zwischen 1998 und 2004 erheblich zugenommen. Kontrollierten die größten Vier im Jahr 1998 noch 63 Prozent aller Stromerzeugungskapazitäten, so ist dieser Anteil im Jahr 2004 auf 90 Prozent gewachsen. Beim Stromabsatz kontrollierten die großen Vier 1998 41 Prozent des Marktes und 2004 bereits 71 Prozent. Rechnet man Beteiligungen über 50 Prozent hinzu, so kommt man auf 79 Prozent, legt man die Schwelle bei über 25 Prozent, so ergibt sich eine Summe von 83 Prozent.

Stromerzeugungskapazitäten 1998 und 2003/2004

Die größten Vier sind im Jahr 2004 an 74 der 100 größten Unternehmen der deutschen Stromwirtschaft mit mehr als 25 Prozent beteiligt. Das ist das Ergebnis einer Studie des Bremer Energieinstituts im Auftrag der MVV, die der Redaktion vorliegt (Quantitative Entwicklung der Erzeugungs- und Absatzstruktur in der deutschen Stromwirtschaft von 1998 bis heute, von Bernd Eikmeier und Jürgen Gabriel, Bremer Energieinstitut Februar 2005).

Ergebnis in Bezug auf Erzeugungskapazitäten 2003/2004

Die Konzentrationszunahme ist zum einen Ergebnis des Zusammenschlusses von VEW und RWE zu RWE, von Bayernwerk und Preussenelektra zu E.ON und von VEAG, HEW und BEWAG zu Vattenfall. Zum zweiten haben die betroffenen Konzerne in großem Umfang Beteiligungen an großen regionalen Stromversorgern erworben.

Datenmaterial unzureichend

Ein grundlegendes Problem der Studie bestand darin, dass die Stromwirtschaft aussagekräftiges statistisches Material nicht veröffentlicht. Die Veröffentlichungen des Dachverbandes VDEW werden von der Studie als "nicht verwertbar" eingestuft. Es gibt daher keine öffentlich zugänglichen Marktdaten über die Erzeugung und den Absatz der Strombranche. In Verbindung mit der hohen Marktkonzentration der Branche folgt daraus, dass nicht alle Marktteilnehmer ausreichend über Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt informiert sind.

Tabelle Ergebnis in Bezug auf den Absatz an Letztverbraucher 2003

Stromerzeugung in Europa 1996 - 2004

Eine empirische Analyse des Öko-Instituts

Stromerzeugung in Europa 1996 - 2004 - Eine empirische Analyse

(9. September 2005) Die besser als in Deutschland funktionierenden Strom- und Gasmärkte in Grossbritannien und Skandinavien sind Ergebnis der dortigen Anti-Dominanz-Politik. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie des Öko-Instituts.

Die Liberalisierung des europäischen Strommarkts hat die Rahmenbedingungen für die Elektrizitätswirtschaft maßgeblich verändert. Der Prozess der Marktöffnung und der Gewährleistung eines fairen, transparenten und nachhaltigen Netzzugangs ist immer noch im Gange. Die (bisher unvollständige) Liberalisierung kann allerdings durch Konzentrationstendenzen im Elektrizitätserzeugungsmarkt konterkariert werden.

In der vorliegenden Studie werden die zwischen 1996 und 2000 aufgetretenen Konzentrationstendenzen in sechs europäischen Regionalmärkten unter Zugrundelegung verschiedener methodischer Ansätze analysiert. Dabei werden zwei sehr unterschiedliche Entwicklungsmuster erkennbar. Auf der einen Seite ist die Marktkonzentration in Großbritannien in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Dies hat zur Entstehung von Elektrizitätserzeugungsmärkten geführt, die ähnlich wie der skandinavische Stromerzeugungsmarkt als nicht konzentriert bezeichnet werden können. Auf der anderen Seite sind in allen übrigen Regionen eine zunehmende Marktkonzentration und entsprechende Trends zu beobachten. In Märkten, die von ehemals zentral gelenkten Staatsmonopolen geprägt sind, liegen die Konzentrationsindices immer noch auf einem sehr hohen Niveau.

Außerdem werden insbesondere auf dem deutschen Markt, der sich bisher durch eine gewisse Vielfalt auf dem Stromerzeugungsmarkt auszeichnete, die Konzentrationsindices durch die in jüngster Zeit vollzogenen und in Zukunft zu erwartenden Fusionen nach oben gedrückt und erreichen ein immer kritischer werdendes Niveau.

Fusionen: Das große Fressen

Großfusionen mit Auflagen - Die vierte Kraft -

Fusionen: Das große Fressen

Drei Jahre nach dem Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes jagt eine Elefantenhochzeit die andere. Traditionsnamen wie VEW, PreussenElektra und Bayernwerk sind von der Bildfläche verschwunden. Von acht Verbundgesellschaften bleiben nur noch vier übrig und ausländische Energiekonzerne haben in Deutschland inzwischen ein festes Standbein.
Von Lutz Mez, Forschungsstelle für Umweltpolitik, Freie Universität Berlin

(15. Oktober 2003) Durch die Liberalisierung der europäischen Energiemärkte und die Einführung von Wettbewerb kam Dynamik in die Branche. Nachdem VEBA und VIAG, die Konzernmütter von PreussenElektra und Bayernwerk, am 27. September 1999 die Fusion zur E.ON bekannt gaben, ging es Schlag auf Schlag. Nur vier Wochen später kündigte RWE den Zusammenschluß mit VEW an. Im Jahr 2000 wurden aus EnBW und der Neckarwerke Stuttgart AG (NWS) Partnerunternehmen. Eine "vierte Kraft" entsteht gerade aus HEW, Bewag und VEAG.

Großfusionen mit Auflagen

Im Sommer 2000 gaben die Kartellbehörden in Bonn und Brüssel ihre Zustimmung zu den geplanten Großfusionen und es kam zu einer Neuordnung auf den deutschen Energiemärkten. VEBA und VIAG erhielten das Okay für den Zusammenschluss zur E.ON AG. Zu den Auflagen gehörte, daß sich E.ON von den Beteiligungen an VEW, HEW, Veag und Laubag sowie der Bewag trennen musste.

Übersicht Kapitalverflechtungen in der deutschen Stromwirtschaft

Neue Verflechtung zwischen den Restfirmen

Nachdem RWE und VEW Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die Verschmelzung im Gasbereich ausräumen konnten, gab es auch hier mit einer Reihe von Auflagen grünes Licht für die Fusion. Die Wettbewerbshüter wollten vor allem die Unternehmen entflechten, an denen sowohl RWE-VEW als auch Veba-Viag beteiligt waren. Dadurch kam es zwar zu einer Trennung der Interessensphären im Strombereich. Aber durch die Übernahme von Aktienpaketen von Gasag, Erdgas Schwaben, Gelsenwasser etc. schritt die Konzentration auf dem Gasmarkt munter voran. Durch die Fusion mit VEW wahrte RWE mit einer Stromabgabe von 209 TWh seine Spitzenposition auf dem deutschen Strommarkt, gefolgt von E.ON mit 188 TWh. Mit weitem Abstand folgt EnBW, die 1999 gemeinsam mit NWS 69 TWh absetzte.

Die vierte Kraft

Die "vierte Kraft" auf dem Strommarkt konnte erst Ende April 2001 gebildet werden. Nach längerem Hin und Her verkaufte E.ON zunächst seine HEW-Anteile an die schwedische Vattenfall. HEW wiederum darf die Bewag-Aktien der E.ON erwerben und wird sich diese Beteiligung mit der US-amerikanischen Mirant (ehemals Southern Energy) teilen. HEW und Bewag übernehmen wiederum Veag und Laubag sowie die Verträge der Mibrag. In Europa verkauften 1999 nur die französische EdF (455 TWh) und die italienische ENEL (231 TWh) mehr Strom als RWE und E.ON. Während E.ON für sich reklamiert, der "weltweit größter privater Energiedienstleister" zu sein, vermarktet sich das neue RWE als "Multi Utility/Multi Energy-Unternehmen". An den beiden anderen Verbundgesellschaften haben ausländische Energieversorger ein Wörtchen mitzureden. Die französische EdF hält 34,5% der EnBW-Aktien. Für diese Beteiligung in Deutschland muß sich EdF von 6.000 MW Kraftwerksleistung im eigenen Lande trennen. Vattenfall besitzt seit Anfang 2001 insgesamt 75,1% der Aktien von HEW und ist damit Mehrheitsaktionär der "vierten Kraft". Mirant war bereits seit 1998 an der Bewag beteiligt. Anfang Mai 2001 erhöhte die E.ON AG für 700 Mio. Euro ihren Anteil an dem schwedischen Energieversorger Sydkraft auf 60,6%. Sydkraft und Vattenfall sind jedoch völlig unabhängige Unternehmen, so daß E.ON über die Sydkraft-Mehrheit keinen Einfluss auf die deutsche Tochter von Vattenfall nehmen kann.

Konzentration erhöht sich weiter

VDEW stiftet zu Preiserhöhungen an

Konzentration erhöht sich weiter

(15. Oktober 2003) Die Wissenschaftler des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung zweifeln am Erfolg beim Aufbau einer "vierten Kraft". Die Kraft der beiden "Großen" (RWE, e.on) ist erheblich gewachsen: Kontrollierten sie 1997 weniger als die Hälfte (45,5%) der Abgabe von Regional- und Kommunalversorgern, so waren dies Mitte des Jahres 2000 knapp drei Viertel (73,1%).

Den Betriebsergebnissen hatte dies nicht geschadet: Im sechsmonatigen Rumpfgeschäftsjahr 2001 steigerte RWE das Ergebnis um mindestens 18%. Im Kerngeschäft Strom, Wasser und Gas konnte sogar ein Plus von 25 % erwirtschaftet werden. Die vierte Kraft, die sich aus dem Zusammenschluss von VEAG, HEW und BEWAG ergeben soll, erreicht bei der Stromabgabe 7,5 TWh gegenüber 170,7 TWh von RWE und e.on.

Gewinner des Wettbewerbs sind nach Analyse der RWI die industriellen Stromverbraucher: Ihre Strompreise sind trotz Stromsteuer in den letzten beiden Jahren um mehr als 25% gesunken. Für private Haushalte fällt die Bilanz dürftiger aus: Bis Ende 2000 lagen deren Strompreise mit 24,15 Pf/kWh noch auf dem Niveau vor Beginn der wettbewerblichen Öffnung Anfang 1998, seit Mitte 2001 sogar um 1,5 Pfennig über dem Niveau von 1998 bei steigender Tendenz.

VDEW stiftet zu Preiserhöhungen an

Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) stiftet die Stromversorger zu unbegründeten Preiserhöhungen an, kritisiert der Bundesverband Erneuerbarer Energien. VDEW hat seinen Mitgliedern eine Preiserhöhung um rund 6% nahegelegt. Als Begründung werden wiederum die Fördergesetze der Bundesregierung für Erneuerbare Energien und die Kraft- Wärme-Kopplung herangezogen.

Nach einem Gutachten der Aachener Ingenieurgesellschaft BET im Auftrag von BWE und Bund der Energieverbraucher e.V. wirken sich die beiden Fördergesetze seit ihrer Einführung nur mit 0,37 Pf/kWh auf die Preise aus. Falsche Vorgaben des VDEW führten bereits im Jahr 2000 zu Preiserhöhungen von 1,2 Pfennig. Die deutschen Stromverbraucher wurden dadurch mit vier Milliarden Mark zuviel belastet.

Das BET-Gutachten wurde dem VDEW-Präsident Günter Marquis vom Vorsitzenden des Bundes der Energieverbraucher e.V. am 30. Mai 01 auf einer Pressekonferenz übergeben. Die damals zugesagte Prüfung und Stellungnahme von VDEW steht seither trotz Mahnung noch aus. Die Tarifaufsichtsbehörden der Länder haben gegenüber dem Bund der Energieverbraucher e.V. die Ergebnisse der Studie durchweg bestätigt. Die gesetzlich vorgeschriebene Abrechnung der Mehrkosten steht derzeit noch aus.

letzte Änderung: 26.02.2021