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Die Insolvenz von TelDaFax und Flexstrom

(3. Dezember 2013) Waren Sie betroffen, als im Juni 2011 die TelDaFax-Gruppe Insolvenz angemeldet hat? Oder waren Sie Kunde der seit April 2013 insolventen FlexStrom-AG (mit den Tochtergesellschaften Optimalgrün, Löwenzahn Energie, FlexGas GmbH)? Trifft etwa beides auf Sie zu? Was Sie jetzt noch tun können, um nicht erneut von den Insolvenzverwaltern zur Kasse gebeten zu werden, erläutert Rechtsanwältin Susanne Fitzner.

Teldafax – Verbraucher gewinnen in den meisten Verfahren vor den Amtsgerichten

Verbraucher, die sich konsequent gegen Zahlungsaufforderungen der vom Insolvenzverwalter der Teldafax Services GmbH beauftragten Inkassounternehmen verteidigt haben, sind in den letzten Monaten bundesweit vor diversen Amtsgerichten verklagt worden. Sie sollen aus den erteilten Schlussabrechnungen die angeblich offenen Nachzahlungen an das Unternehmen Teldafax Services leisten, obwohl sie mit diesem nie einen Vertrag geschlossen hatten. Der Gas- oder Stromvertrag war damals nämlich fast immer nur mit Teldafax Energy oder Teldafax Marketing zustande gekommen.

Verbraucherschützer hatten schon seit Bekanntwerden der Insolvenz dazu geraten, sich durch die Einschüchterungsversuche und Drohgebärden der Creditreform und Accredis nicht zur Zahlung drängen zu lassen. In den meisten Klageverfahren geben jetzt die Richter den Verbrauchern recht und weisen die Klagen des Insolvenzverwalters der Services ab. Das Argument: Der behauptete Übergang der Forderung durch Abtretung an die Services ist nicht ausreichend belegt. Die Forderung ist somit bei dem ursprünglichen Vertragspartner verblieben.

Ebenfalls erfolgreich sind zudem viele geprellte Kunden der Teldafax gerichtlich vorgegangen, indem sie Schadenersatzforderungen gegen die früheren Geschäftsführer der Pleiteunternehmen wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung eingeklagt haben.

Die Chancen, bei Gericht zu obsiegen, stehen also nach wie vor recht gut. Jedoch sollten Sie sich in jedem Fall durch einen fachkundigen Anwalt beraten lassen, ob auch bei Ihnen die Sachlage mit den bereits ergangenen Urteilen vergleichbar ist.

Flexstrom – der Stand des Verfahrens

Auch über 800.000 ehemalige Flexstrom-Kunden haben in den letzten Wochen Post vom dortigen Insolvenzverwalter erhalten. Er übersendet Abrechnungen mit Nachzahlungsforderungen oder teilt bestehende Guthaben mit, die sodann bis zum 30. Dezember 2013 als Forderung zur Tabelle angemeldet werden müssen Die Anmeldung muss unbedingt beim Insolvenzverwalter erfolgen und ist nicht gegenüber dem Insolvenzgericht zu erklären. Nähere Hinweise finden Sie hier: www.flexstrom.de.

Wie immer gilt: Die Abrechnung, die Ihnen der Insolvenzverwalter geschickt hat, muss sehr genau geprüft werden. Stimmt zum Beispiel der dargestellte Verbrauch? Wurden alle geleisteten Vorauszahlungen berücksichtigt Stimmt der Preis pro Kilowattstunde? Ist Ihr Widerspruch gegen Preiserhöhungen berücksichtigt? Sind die Preiserhöhungen überhaupt zulässig gewesen? Wurde ein versprochener Bonus und Ihnen zustehender Bonus auch zu Ihren Gunsten berücksichtigt?

Wenn alles korrekt ist, müssen Sie eine Nachforderung wohl ausgleichen. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Guthaben, erhalten Sie dieses aber auch nicht etwa in voller Höhe zum Ende des Verfahrens ausgezahlt. Allenfalls winkt ein Bruchteil dieses Betrags, die so genannte Quote. Aber auch eine Einstellung des Insolvenzverfahrens ist noch zu jedem Zeitpunkt denkbar. Dann gehen alle geprellten Verbraucher leer aus.

Mitglied im Bund der Energieverbraucher: Florian Dälken

Florian Dälken ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht und beschäftigt sich mit Rechtsfragen des Insolvenzrechts und des Energievertragsrechts. „Verbraucher, die für ihre Rechte kämpfen, müssen sich vernetzen. Der Bund der Energieverbraucher ist im Internet ganz stark aufgestellt und bietet eine tolle Plattform, um verbraucherfreundliche Urteile zu sammeln und sich im Forum über aktuelle Streitfragen auszutauschen.“, beschreibt Dälken seine Motivation, im Bund der Energieverbraucher e. V. mitzumachen.“

Dälken hat die Insolvenz des Energieversorgers Teldafax aufgearbeitet und konnte gleich mehrere Gerichtsentscheidungen im Sinne der Energieverbraucher erwirken: Wiederholt entschieden Gerichte im Einzelfall, dass einer der ehemaligen Teldafax-Manager persönlich für insolvenzbedingte Schäden mancher Kunden aufkommen muss. Gleichzeitig konnten Zahlungsklagen des Teldafax-Insolvenzverwalters gegen einzelne ehemalige Kunden abgewehrt werden.

letzte Änderung: 28.07.2018