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Am 01.07.2013 wurde das Insolvenzverfahren für FlexStrom, Flexgas und Löwenzahn Energie eröffnet.

Insolvenzverfahren eröffnet

(3. Juli 2013, geändert 5. Juli 2013) Am 01.07.2013 wurde das Insolvenzverfahren für FlexStrom, Flexgas und Löwenzahn Energie eröffnet.

Alle ehemaligen Kunden, die noch Geld zu bekommen haben sind, als Gläubiger der FlexStrom-Unternehmen von der Insolvenzverwaltung zu ermitteln und zur Forderungsanmeldung per Formular aufzufordern. Dies will die Insolvenzverwaltung bis Ende September erledigt haben. Eigene Forderungsanmeldungen vor dem 01.07.2013 sind unwirksam.

Sollte man als ehemaliger Kunde und Gläubiger bis Mitte Oktober von der Insolvenzverwaltung nicht zur Anmeldung von Forderungen aufgefordert worden sein, so sollte man die Insolvenzverwaltung schriftlich darauf hinweisen, dass man bei der Ermittlung der Gläubiger offensichtlich übersehen wurde.

Sollte es letzten Endes zu einer Verteilung des Restvermögens an die Gläubiger kommen, ist dennoch nur mit dem Erhalt eines Bruchteils der eigentlich ausstehenden Summe zu rechnen. Dennoch kann sich das bei jemandem, der zum Beispiel per Vorkasse Gas bei FlexGas eingekauft hat, durchaus rechnen. Andere Verbraucher wollen eventuell aus Prinzip Ihre Forderung anmelden, auch wenn die  Aussicht auf Erhalt von Rückzahlungen gering ist.

Die Formulare für die Forderungsanmeldung werden bis Ende September versendet.

Die gerichtlichen Aktenzeichen lauten wie folgt:

  • FlexStrom AG 36f IN 1569/13
  • Löwenzahn Energie GmbH 36l IN 1572/13
  • OptimalGrün GmbH 36o IN 1577/13
  • FlexGas GmbH 36f IN 1753/13

Den Eröffnungsbeschluss (Flexstrom) finden Sie auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. (Direktverlinkung leider nicht möglich)

letzte Änderung: 28.07.2018