Insolvenzverwalter scheitert vor Gericht
(11. Januar 2013) Der Insolvenzverwalter von Teldafax wollte von einem Exkunden von Teldafax Geld eintreiben. Das Amtsgericht Nordhorn hat dies für unzulässig erachtet. Denn der Abtretung der Forderung durch die Teldafax Energy an die Teldafax Marketing hatte der Kunde zustimmen müssen. (Urteil vom 29.10.2012, Az 3 C 743/12)
Download Urteil Amtsgericht Nordhorn vom 29. Oktober 2012 - Az: 3 C 743/12
Der Bund der Energieverbraucher e.V. rät allen ehemaligen Teldafax-Kunden zu einer sorgfältigen Prüfung von Forderungen des Insolvenzverwalters.