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Ombudsmann: Flexstrom muss Bonus zahlen Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 4. Januar 2012
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Ombudsmann: Flexstrom muss Bonus zahlen

(4. Januar 2012) Die Schlichtungsstelle Energie hat ihre erste Schlichtungsempfehlung veröffentlicht.

Obwohl der Versorger nicht ausdrücklich genannt ist, handelt es sich bei dem betroffenen Versorger eindeutig um Flexstrom.

Die Schlichtungsstelle hat entschieden, dass der Jahresbonus zu zahlen ist, auch wenn der Verbraucher nach einem Jahr den Vertrag kündigt und dass Flexstrom die Fallpauschale von 350 Euro zu zahlen hat.

Die Empfehlung ist ausführlich juristisch begründet.

Es handelt sich bei der Entscheidung der Schlichtungsstelle um eine Empfehlung, die nicht verbindlich ist. Die juristische Argumentation ist aber dermaßen fundiert und überzeugend, dass nach Überzeugung des Bund der Energieverbraucher e.V. künftig kein Gericht mehr zu einer anderen Auffassung gelangen kann. Der juristisch verantwortliche Ombudsmann Dr. Dieter Wolst ist ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. ist davon überzeugt, dass Flexstrom nunmehr in allen entsprechenden Fällen den Bonus auszahlen wird, weil weitere Auseinandersetzungen das Unternehmen finanziell und in seinem Ansehen lediglich weiter schädigen würde.

Die Schlichtungsempfehlung führt aus, dass die strittige Klausel nichtig ist und zitiert das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Heidelberg, das von „versuchter Bauernfängerei“ spricht.

letzte Änderung: 28.07.2018