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Viele Stromversorger servieren ihren Kunden derzeit saftige Preiserhöhungen. Dabei berufen sich die Unternehmen auf gestiegene Kosten oder gar die „Energiewende“.

Preistreiberei beim Strom

Viele Stromversorger servieren ihren Kunden derzeit saftige Preiserhöhungen. Dabei berufen sich die Unternehmen auf gestiegene Kosten oder gar die „Energiewende“. Am Beispiel der Rheinenergie in Köln zeigen wir, in welchem Ausmaß Preiserhöhungen berechtigt sind.
Von Gunnar Harms.

(20. März 2012) Grundsätzlich sind die Versorger frei in ihrer Preisgestaltung. Erhöhen sie ihre Tarife, müssen diese aber grundsätzlich der Billigkeit entsprechen und dürfen laut Bundesgerichtshof den Gewinn des Versorgers nicht erhöhen. Ansonsten hat der Verbraucher das Recht, seine Rechnungen so lange zu kürzen, bis der Versorger einen Beweis für die Billigkeit seiner Preise vorlegt. Darüber hinaus berechtigt jede Preiserhöhung den Verbraucher dazu, den Vertrag zu kündigen und den Versorger zu wechseln.

Am 24. Januar 2012 teilte die Kölner Rheinenergie in einer Pressemitteilung mit, dass sie ihre Strompreise ab dem 1. April 2012 um 2,4 Cent je Kilowattstunde anheben wird. Das entspricht einer Preiserhöhung von neun Prozent. Dazu erklärte das Unternehmen, dass es „ausschließlich gestiegene Kosten“ weitergebe. Es erwähnte dabei ausdrücklich Netznutzungsentgelte, Beschaffungskosten und die „neue“ Umlage zur Entlastung energieintensiver Industriezweige (sogenannte § 19-Umlage).

Sehen wir uns die einzelnen Positionen etwas genauer an:

1. Netznutzungsentgelte

Laut Veröffentlichungen der Rheinischen Netzgesellschaft (RNG) im Internet erhöhen sich die Netzentgelte für Strom im Stadtgebiet Köln (Strom-Netz 2) für Standardlastprofilkunden von 3,9 auf 4,62 um 0,72 Cent je Kilowattstunde.

2. Beschaffungskosten

Nach Angaben von Rheinenergie („Kölner Stadt Anzeiger“ vom 25. Januar 2012) beschafft der Versorger seinen Strom mit einer Vorlaufzeit von zwölf bis 15 Monaten. Daraus ergibt sich ein Beschaffungskostenanstieg von ziemlich genau 0,5 Cent je Kilowattstunde, der sich aus den EEX-Daten am Terminmarkt sehr gut bestimmen lässt.

3. §19-Umlage

Diese Umlage wurde für 2012 auf einheitlich 0,151 Cent pro Kilowattstunde  festgelegt.

Ergebnis: 0,8 Cent

In der Summe ergibt sich eine Kostenerhöhung von 1,371 Cent je Kilowattstunde. Gleichzeitig gilt es jedoch, kostensenkende Effekten wie den Rückgang der KWK-Umlage in Höhe von 0,03 Cent je Kilowattstunde zu berücksichtigen. Somit verbleibt eine Kostenerhöhung von 1,341 Cent je Kilowattstunde.

Hinzu kommt allerdings noch die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Insgesamt wäre eine Preiserhöhung von 1,60 Cent je Kilowattstunde berechtigt.

Die tatsächliche Preiserhöhung liegt mit 2,4 Cent je Kilowattstunde jedoch erheblich höher. Betroffene Verbraucher können daher ihre Rechnungen mit dem Hinweis auf die fehlende Billigkeit der Preiserhöhung kürzen (siehe auch Der Preisprotest und seine Folgen).

Auf genau dieselbe Art und Weise sollten Verbraucher auch die aktuellen Strompreiserhöhungen anderer Versorger unter die Lupe nehmen.

Fernsehsendung Monitor am 2. Februar 2012 zu Preiserhöhungen vom Rheinenergie: Die Legende vom Strompreis

letzte Änderung: 17.04.2024