ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)

News zum Thema Strom


Aktuelle Nachrichten zum Thema Strom hier.

Probleme beim Anbieterwechsel für Gas und Strom

Von Michael Herte

(4. Dezember 2024) Sinkende Gas- und Strompreise machen einen Anbieterwechsel attraktiv (siehe ED 2/2024). Hier werden einige Herausforderungen und passende Lösungen beim Wechselprozess dargestellt: Energielieferverträge werden meist online abgeschlossen. Verbindlich wird der Vertrag erst mit der Annahme durch den Anbieter. Es gibt keine festen gesetzlichen Fristen, bis wann dieser einen Antrag des Kunden anzunehmen hat. Verbraucher können aber die Vertragsannahme innerhalb einer angemessenen Frist (üblich 14 Tage) erwarten. Wer den Antrag nach dieser Zeit zurückziehen will, sollte den Anbieter schriftlich informieren. Spätestens nach Vertragsschluss muss der neue Energieanbieter schriftlich bestätigen, wann die Belieferung beginnt. Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat er für den Wechselprozess drei Wochen Zeit, aber der genaue Beginn ist oft unklar. 

Lieferantenkonkurrenz und Altvertrag

Probleme entstehen, wenn Verbraucher den Überblick über ihre Anträge bei Unternehmen verlieren und mehrere Verträge schließen. Um einen Konflikt zwischen den Anbietern zu vermeiden, regeln die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung (GPKE/GeLiGas) den Wechselprozess. Der alte Anbieter hat ein Vetorecht, muss also nicht ausdrücklich zustimmen. Bei fehlender Reaktion wird der alte Anbieter abgemeldet. Wenn ein neuer Anbieter eine frühere Belieferung anmeldet, wird eine spätere Anmeldung hinfällig. Der verdrängte Anbieter kann Schadenersatz von dem Kunden fordern, wenn dieser die Überschneidung durch mehrere Vertragsschlüsse ausgelöst hat.

Schadenersatz bei verzögertem Wechsel

Der Wechsel muss innerhalb von drei Wochen erfolgen. Bei Verzögerungen haben Kunden Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie im teuren Altvertrag oder in der Grundversorgung bleiben müssen. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Neuvertrag. Ist der Vertrag nicht angenommen, greift der Schadenersatzanspruch nicht.

Fehlende Schlussrechnung

Seit dem 27.7.2021 müssen Energielieferanten spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses eine Schlussrechnung stellen. Guthaben sind innerhalb von zwei Wochen auszuzahlen. 

Ratschläge für Verbraucher

  • Nicht zu lange auf die Vertragsannahme warten. Den Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen fordern oder den Antrag zurückziehen.
  • Bei Schadenersatzforderungen durch Lieferanten rechtliche Unterstützung suchen, beispielsweise beim Bund der Energieverbraucher oder bei einer Verbraucherzentrale. Ein Schlichtungsverfahren kann helfen.
  • Eine Schlussrechnung nach sechs Wochen vom alten Lieferanten anfordern. Ein Musterbrief ist bei der Verbraucherzentrale verfügbar: www.bdev.de/fristsetzung
Testsieger Stiftung Warentest

Powerbox mit PV-Anschluss

Testsieger Stiftung Warentest: Powerbox mit PV-Anschluss

(3. November 2023) Große Akkus, sogenannte Powerboxen, speichern etwa eine halbe Kilowattstunde Strom. Beim Camping reicht das für den Laptop, die Kühlbox, den Ventilator. Elektrogrill, Wasserkocher und Föhn lassen sich damit nicht betreiben.

Die Stiftung Warentest hat Powerboxen unter die Lupe genommen (Test 8/2023). Testsieger Ecoflow River 2 kostet 520 Euro. Die Powerbox lässt sich auch mit einem Solarmodul aufladen. 

Voltbox und Co.

Hokuspokus für die Steckdose

Voltbox und Co.: Hokuspokus für die Steckdose

Von Louis-F. Stahl

(3. Juni 2022) Immer wieder wenden sich Mitglieder an den Bund der Energieverbraucher, die im Internet auf Geräte gestoßen sind, die auf wundersame Weise „bis zu 90 Prozent“ Energie sparen sollen. In aller Regel handelt es sich bei diesen Apparaturen um waschechte Verbrauchertäuschungen.

1094 „Stromsparstecker“ / Foto: aliexpress.com

Wirkungslose „Stromsparstecker“ sind unter vielen Namen erhältlich.

Aktivatoren für die Heizölleitung, Sticker für den Stromzähler, Strombooster, Halbstromoptimierer und Stromspar-Stecker für die Steckdose sind reiner Hokuspokus und können keine Energie sparen. Besonders aktiv beworben wird derzeit ein Produkt namens „Voltbox“ für rund 59 Euro. Unter den Namen „Electricity saving box“, „Power Saver“ und „Bill Killer“ werden identisch aussehende Geräte zu Stückpreisen ab 1,76 Euro auf chinesischen Exportwebseiten angeboten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Das Computermagazin c‘t hat sich vom „Geschwurbel“ auf der deutschsprachigen Voltbox-Webseite nicht abschrecken lassen, eines der überteuerten Geräte bestellt und einer Röntgenkontrolle unterzogen. Das angebliche Stromsparelement entpuppte sich als bloße Vergussmasse. Anstatt Strom zu sparen, verbrauchte das Gerät im Test sogar noch Strom für eine grüne LED als Betriebsanzeige.

Artikel zur Voltbox auf Psiram: bdev.de/voltboxpsiram

Monitoringbericht

Verbraucher wechselfreudiger

Monitoringbericht: Verbraucher wechselfreudiger

Von Daniela Roelfsema

(1. Juni 2022) Energieverbraucher werden immer wechselfreudiger. Zu diesem Ergebnis kommt der gemeinsame Monitoringbericht 2021 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes. Im Verlauf eines Jahres haben laut dem Bericht 5.373.020 Stromkunden und 1.652.014 Gaskunden einen Anbieterwechsel vollzogen. Die Zahl der Anbieterwechselvorgänge und damit die Wechselfreudigkeit der Energieverbrauchenden hat sich damit in den letzten 10 Jahren im Stromsektor um 75 Prozent und im Gassektor um rund 60 Prozent erhöht. Betrachtet man die Gesamtzahl der Verbrauchsstellen, so haben innerhalb eines Jahres 11 Prozent der Energiekunden einen Wechsel vollzogen.

Die Bundesnetzagentur hat zudem festgestellt, dass sich „immer mehr Haushaltskunden für einen Lieferanten entscheiden, der nicht der örtliche Grundversorger ist“. Die Wettbewerbshüter beobachten, dass für Verbraucher ein „preisgünstiger“ Vertrag zunehmend wichtiger ist als eine lokale Verwurzelung des Versorgungsunternehmens.

Kohlekraftwerk ist Schwarzbau

Datteln IV

Kohlekraftwerk ist Schwarzbau: Datteln IV

Von Louis-F. Stahl

(10. November 2021) Die seit über 10 Jahren anhaltende Skandalserie um Deutschlands jüngstes Kohlekraftwerk reißt nicht ab. Mit drei Urteilen vom 26. August 2021 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass der Bebauungsplan für das erst im Jahr 2020 in Betrieb genommene Kohlekraftwerk Datteln IV rechtswidrig und damit unwirksam ist (Az. 10 D 106/14.NE, 10 D 40/15.NE und 10 D 43/15.NE). Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Gemeinhin handelt es sich bei dem Kohlekraftwerk Datteln IV damit jetzt um etwas, was im Volksmund als „Schwarzbau“ bezeichnet wird.

1094 Kohleabbau / Foto: wkbilder / stock.adobe.com

In gewisser Weise wiederholt sich mit dieser jüngsten Entscheidung des OVG NRW eine unendliche Geschichte: Eigentlich hätte das Kohlekraftwerk bereits im Jahr 2011 in Betrieb gehen sollen. Bereits der ursprüngliche Bebauungsplan wurde jedoch vom OVG NRW im Jahr 2009 für unwirksam erklärt. Gravierende Baumängel und weitere von Gerichten für rechtswidrig befundene Genehmigungen hatten die Inbetriebnahme über beinahe ein Jahrzehnt verhindert. Im Januar 2019 stand schließlich mit der Veröffentlichung des Abschlussberichtes der sogenannten Kohlekommission fest, dass Deutschland aus der Kohleverstromung aussteigen wird. Die Kohlekommission empfahl dabei auch ausdrücklich, auf die Inbetriebnahme neuer Kraftwerke zu verzichten. Während um die Details des Kohleausstiegs politisch gerungen wurde, brachte der Kraftwerksbetreiber Uniper am 30. Mai 2020 Datteln IV mit den inzwischen vorliegenden Genehmigungen schnell ans Netz. Das war genau fünf Tage nach der Behandlung des Gesetzes zum Kohleausstieg im Wirtschaftsausschuss des Bundestages und nur wenig später wurde am 3. Juli 2020 der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038 im Bundestag endgültig beschlossen.

Gegen den bereits nachgebesserten Bebauungsplan aus dem Jahr 2014 hatten der Landesverband Nordrhein-Westfalen vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie vier Privatpersonen und die Stadt Waltrop am 2. Juni 2015 Klage eingereicht. Für den Erhalt des Bebauungsplans setzten sich vor Gericht erfolglos die Stadt Datteln sowie beigeladen die Uniper Kraftwerke GmbH und das Land Nordrhein-Westfalen ein. Das OVG NRW betonte im Zuge der Urteilsverkündung, dass die Unwirksamkeit des Bebauungsplans und der damit einhergehende baurechtliche Status des Kraftwerks keine unmittelbare Auswirkung auf die eigentliche Betriebserlaubnis habe. Beim OVG NRW ist gleichwohl auch eine Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung – und damit die Betriebserlaubnis – des Kraftwerkes anhängig, deren Entscheidung noch aussteht.

Stromversorgung

Neumodische Energieversorger

Stromversorgung: Neumodische Energieversorger

Von Louis-F. Stahl

(6. September 2021) Der regelmäßige Versorgerwechsel ist für Leser der Energiedepesche ein alter Hut: Bei Preiserhöhungen oder zum Ende der Vertragslaufzeit schnell einen Preisrechner im Internet oder den Wechselservice vom Bund der Energieverbraucher zum Angebotsvergleich nutzen, den Wechsel einleiten und fertig. Manche Energieversorger sind jedoch der Ansicht, dass dieses bewährte Vorgehen für die Generation Smartphone zu anachronistisch sei: Hippe Lösungen, idealerweise als App, gehöre die Zukunft. Zwei international erfolgreiche Energieversorger mit entsprechenden Angeboten haben kürzlich einen Ableger in Deutschland gestartet. Die Zeitung für Kommunale Wirtschaft konstatierte in Ausgabe 2/2021 auf der Titelseite: „Beeindruckt hat der Markteintritt der beiden Neulinge die deutsche Energiewelt schon. Verängstigt eher nicht.“

Octopus Energy stammt aus Großbritannien, hat nach eigenen Angaben über 2 Millionen Kunden, zählt damit zu den dort größten Energieversorgern und gehört zur „Octopus Group“, einer Investmentgesellschaft. Das Angebot in Deutschland erscheint auf den ersten Blick – zumindest noch – wenig smart und der Preis liegt bei einem Anbietervergleich für den Standort Unkel mit 2.500 kWh auf dem Niveau renommierter deutscher Ökostromversorger. Positiv hervorzuheben ist, dass keine Mindestvertragslaufzeit besteht. Was an dem Angebot disruptiv und modern sein soll, bleibt fraglich.

109 Smart Meter Stromzähler / Foto: andriano_cz / stock.adobe.com

Tibber ist ein Start-Up aus Norwegen und bezeichnet sich selbst als Anbieter „für Rebellen“, der „keinen Cent an deinem Stromverbrauch“ verdient – was freilich nicht heißt, dass der Versorger in der Rechtsform einer GmbH keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Die Webseite des Anbieters spart nicht mit hippen Marketing-Buzzwords wie „künstlicher Intelligenz“, „Algorithmen“ und „Data-Science“. Faktisch handelt es sich um einen Stromtarif mit monatlich variablem Preis basierend auf dem „durchschnittlichen Einkaufspreis an der Strombörse“. Die Abwicklung kann über eine App erfolgen. Die Einbindung eines Smart-Meter von Discovergy ist möglich. Smart-Meter der örtlichen Netzbetreiber werden hingegen (noch) nicht unterstützt. Die Kündigungsfrist ist mit vier Wochen kundenfreundlich ausgestaltet.

Disruptiver als die beiden viel beachteten Neulinge ist der bereits seit drei Jahren in Deutschland tätige Anbieter „aWATTar“ aus Österreich, der einen stündlichen Strompreis für Kunden mit Smart-Meter anbietet. Zum jeweils aktuellen Börsenpreis „EPEX Spot DE“ kommen feste Netzentgelte, Umlagen und Gebühren in Höhe von 19,517 Cent/kWh sowie ein monatlicher Grundpreis in Höhe von 16,17 Euro inklusive der Kosten für ein Smart-Meter von Discovergy. Für Verbraucher mit einem flexibel steuerbarem Verbrauch kann dieser spezielle Tarif von Interesse sein.

Wunderwerk

Stromtarif mit Steuerspareffekt

Wunderwerk: Stromtarif mit Steuerspareffekt

Von Louis-F. Stahl

(2. September 2021) Das Unternehmen „Elektrizitätswerke Düsseldorf AG“, vormals bekannt unter der Firmierung „DGV die Grüne Versorger AG“ – welches nicht mit den Stadtwerken Düsseldorf verwechselt werden sollte und das laut Webseite über ein Postfach in Köln zu erreichen ist, bietet unter der Marke „Wunderwerk“ mit dem Tarif „Sparwunder“ einen neuartigen Stromtarif an.

1094 Symbolbild Glühlampe mit Münzen als Sparbüchse / Foto: Romolo Tavani / stock.adobe.com

Die Idee: Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge von bis zu 44 Euro pro Monat erhalten (§ 8 Einkommensteuergesetz). Der Steuerspartrick setzt somit voraus, dass der Arbeitgeber mitwirkt. Die Höhe der Steuer- und Sozialabgabenersparnis beträgt bis zu 320 Euro pro Jahr und hängt vom konkreten Einkommen des Arbeitnehmers ab. Auf seiner Webseite schreibt der Anbieter: „In keinem Fall übernimmt Wunderwerk Gewähr oder Haftung dafür, dass eine Steuerersparnis in Ihrem Fall realisiert werden kann.“

Die Stiftung Warentest bewertet das Konstrukt als „riskant“ und verweist darauf, dass Verbraucher im Zweifel sowohl ihr Finanzamt als auch ihren Arbeitgeber von dem Steuersparkonstrukt überzeugen müssen und nur wenige Arbeitnehmer mit hohem Einkommen den maximalen Betrag von 320 Euro pro Jahr ausschöpfen können (Finanztest 5/2021, Seite 54). Der Bund der Energieverbraucher rät dazu, unabhängig von einem gegebenenfalls möglichen Steuerspareffekt die tatsächlichen Tarifpreise mit den Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen.

Corona-Krise

Emissionsflaute und Erneuerbaren-Rekorde

Corona-Krise: Emissionsflaute und Erneuerbaren-Rekorde

Von Louis-F. Stahl

(5. August 2020) Die weltweite Corona-Pandemie bremste die Wirtschaft über Monate stark aus. In den von der Pandemie besonders heftig betroffenen Regionen kletterten aufgrund der stillstehenden Industrie, dem Wegfall von Abgasen aus Fahrzeug-Verbrennungsmotoren und der Triebwerke von Flugzeugen die Luftqualitätswerte auf ein Rekordniveau. Besonders deutlich zeigte sich die Reduzierung der Stickstoffdioxid-Konzentration in Satellitenbildern von China und Norditalien. Aber auch über Deutschland war der Effekt gut zu beobachten, wie Aufnahmen des Sentinel-5P-Satelliten der European Space Agency zeigen.

1094 Stickstoffdioxid-Konzentration in der Atmosphäre / Satellitenbilder: ESA

Nach Berechnungen des Think-Tanks Agora Energiewende dürften die ausgebliebenen Emissionen ausreichen, dass Deutschland im Jahr 2020 ganz unerwartet die gesetzten Klimaschutzziele doch noch einhalten könnte. „Dies ist aber per se keine gute Nachricht für den Klimaschutz“, meint Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende, „denn zum einen werden die Emissionen nach der Krise wieder hochschnellen, zum anderen dürfte es nun zu Zurückhaltung bei klimaschutzrelevanten Investitionen kommen. Wachstums- und Konjunkturpakete, die jetzt geschnürt werden, sollten daher nicht nur die Folgen der Corona-Rezession bekämpfen, sondern sie müssen auch helfen, Deutschland langfristig besser aufzustellen“, konstatiert Graichen.

Aufgrund der gesunkenen Nachfrage nach Strom sank der Preis an der Strombörse in den Monaten April und Mai auf nur 1,71 und 1,76 Cent/kWh (EEX-Baseload). Gleichzeitig stieg aufgrund guten Wetters die Erzeugung der Erneuerbaren. Im ersten Halbjahr 2020 stellten die Erneuerbaren im Durchschnitt gut 55 Prozent der gesamten Stromerzeugung.

www.energycharts.de

Mehrwertsteuersenkung

Zähler ablesen nicht vergessen

Mehrwertsteuersenkung: Zähler ablesen nicht vergessen

Von Leonora Holling und Louis-F. Stahl

(3. August 2020) Seit dem 1. Juli gilt eine bis zum 31. Dezember 2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Der reguläre Umsatzsteuersatz, der auch für Strom und Gas gilt, sinkt für diesen Zeitraum von 19 auf 16 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz, der beispielsweise für viele Lebensmittel gilt, sinkt von 7 auf 5 Prozent.

1094 Stromzähler / Foto: filmbildfabrik.de / stock.adobe.com

Unternehmen sollen die Senkung nach dem Willen der Bundesregierung an die Verbraucher weitergeben. Dies sehen auch die meisten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von Energieversorgern vor, da zumeist ein Preis „zuzüglich Steuern und Umlagen“ vereinbart wird. Es gibt jedoch, wenn auch selten, abweichende Regelungen, die einen Komplettpreis inklusive Steuern und Abgaben vorsehen. Im Zweifel hilft ein Blick in das Kleingedruckte des eigenen Vertrages. Bei Fragen können sich Mitglieder im Bund der Energieverbraucher an die Anwaltshotline des Vereins wenden.

Der Verein empfiehlt Energieverbrauchern Strom- sowie Gaszähler umgehend abzulesen und die Zählerstände an den eigenen Versorger sowie den örtlichen Netzbetreiber zu melden, der für die Messung von Strom und Gas grundzuständig ist. Zum 31. Dezember 2020 sollte erneut eine Ablesung und Meldung erfolgen. Die Übermittlung der Zählerstände zum Zweck der Mehrwertsteuerdifferenzierung macht Versorgern deutlich, dass Verbraucher auf eine Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung bestehen.

Realer Irrsinn

Stromverschwendung senkt Strompreis

Realer Irrsinn: Stromverschwendung senkt Strompreis

Von Louis-F. Stahl

(16. Januar 2019) Wer weniger Strom verbraucht, der spart Stromkosten. Was einfach und einleuchtend klingt, stimmt auch – zumindest für Haushaltskunden. Für so manchen Gewerbekunden steigt jedoch die Stromrechnung erheblich, wenn sich der Stromverbrauch reduziert. Hintergrund dieses paradoxen Phänomens ist die Konzessionsabgabe. Verbraucht ein Gewerbekunde mehr als 30.000 kWh und bezieht an zwei Tagen in zwei unterschiedlichen Monaten mehr als 30 kW Leistung, dann reduziert sich auf Grundlage von § 2 Absatz 7 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) die zu zahlende Konzessionsabgabe von bis zu 2,39 Cent je kWh auf maximal 0,11 Cent je kWh. Das Ergebnis ist eine um nicht selten deutlich über 1.000 Euro höhere Stromrechnung, wenn Gewerbekunden ihre Beleuchtung auf LED umrüsten oder Super-märkte stromsparende Kühlgeräte anschaffen.

1094 Industrie / Foto: stevepb (CC0)

Über diesen Irrsinn berichteten bereits im Jahr 2014 zahlreiche Zeitungen und die Satiresendung Extra 3 vom NDR. Das Bundeswirtschaftsministerium zeigte sich damals von den Auswirkungen seiner Verordnung für energiesparende Gewerbebetriebe überrascht. Gut vier Jahre später hat das für die KAV verantwortliche Bundeswirtschaftsministerium den Missstand jedoch noch immer nicht abgestellt, wie kürzlich der Verband der Bayrischen Energiewirtschaft und der Präsident des Bayrischen Gemeindetages im Bayrischen Rundfunk anprangerten. Die Antwort aus dem Bundeswirtschaftsministerium lautet auch vier Jahre später erneut: „Es liegen derzeit keine Hinweise zu dieser Problematik vor.“

Stromspeicher

Tesla Speicher bewährt sich in Australien

Stromspeicher: Tesla Speicher bewährt sich in Australien

(16. März 2018) Diese Wette hat der Tesla-Chef Elon Musk gewonnen: Er schaffte es in Australien, einen Stromspeicher zur Netzstabilisierung innerhalb von drei Monaten zu liefern. Es ist der weltgrößte Stromspeicher mit einer Kapazität von 129 Megawattstunden. Hätte Musk nicht rechtzeitig geliefert, dann hätte er den Speicher laut der Wette umsonst liefern müssen.

Kurz vor Weihnachten kam die Bewährungsprobe. Das Kohlekraftwerk Loy Yang im australischen Bundesstaat Victoria fiel plötzlich aus, während das Stromnetz ohnehin bereits stark belastet war. Innerhalb von 140 Millisekunden lieferte der Batteriespeicher ausreichend Strom ins Netz und verhinderte so, nach Einschätzung des australischen Energieministers Tom Koutsantonis, einen großflächigen Stromausfall.

Digital bezahlen

Bitcoins für die Stromrechnung

Digital bezahlen: Bitcoins für die Stromrechnung

(04. Januar 2017) Kunden des Energieversorgers Enercity in Hannover können ihre Rechnung mit Bitcoins bezahlen. Dabei handelt es sich um eine reine Internetwährung, die ohne Banken und staatliche Aufsicht auskommt.

ED 04/16 Digital bezahlen: Bitcoins für die Stromrechnung (S.4)

Für den Umtausch in reale Währungen gibt es Börsen und es gibt sogar erste Geldautomaten, die gegen Bitcoins harte Währung ausgeben. Für die Zahlung der Rechnung mit Bitcoins müssen die Kunden allerdings in das Kundenzentrum der Stadtwerke gehen und die dort verfügbaren speziellen Terminals nutzen.

Offshore-Windkraft

Rückzahlung der Haftungsumlage

Offshore-Windkraft: Rückzahlung der Haftungsumlage

(8. Dezember 2016) Im kommenden Jahr müssen Verbraucher keine Offhore-Haftungsumlage zahlen. Im Gegenteil: Sie bekommen etwas gutgeschrieben. Noch 2016 waren je Kilowattstunde 0,04 Cent/kWh zu zahlen.

Diese Umlage soll die Übertragungsnetzbetreiber vor den finanziellen Risiken durch den verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks befreien, damit die Netzbetreiber ohne großes Risiko die erhofften Renditen einfahren können. Für 2017 beträgt die Umlage -0,028 ct/kWh. Die Verbraucher bekommen also das bezahlte Geld teilweise zurückgezahlt.

Es ist höchste Zeit, die Umlage komplett abzuschaffen! Das fordert der Bund der Energieverbraucher und auch der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Überspannungsschutz im Eigenheim

Bei Gewittern ist es ratsam, die Stecker empfindlicher Geräte zu ziehen. Aber was ist mit Geräten, die fest mit dem Stromnetz verbunden sind, und was taugen Überspannungsschutzleisten aus dem Baumarkt?
Von Louis-F. Stahl

(17. September 2016) Mehr als eine halbe Million Blitzeinschläge verzeichnete das 160 Messstationen umfassende Netzwerk des Technologiekonzerns Siemens im Jahr 2015. Gleichwohl ist die Wahrscheinlichkeit als Mensch von einem Blitz tödlich getroffen zu werden mit einer zu 18 Millionen geringer als die Chance auf einen 6er im Lotto.

Selten sind direkte Blitzeinschläge und daraus resultierende Gebäudebrände Ursache für Schäden. Denn wenn ein Blitz einschlägt, können alle elektrischen Geräte im Umkreis von mehreren Kilometern durch die resultierende Überspannung beschädigt werden. Wenn Verbraucher dagegen keine Vorsorge treffen, bleiben sie oft auf dem Schaden sitzen.

1094 kombinierter Grob- und Mittelschutz

In Wohngebäuden kann ein kombinierter Grob- und Mittelschutz wie das DEHNshield (links) einfach zusätzlich zum Fehlerstromschutzschalter (mittig) und den Leitungsschutzschaltern (rechts) in der elektrischen Verteilung installiert werden.

Aufgabe des Netzbetreibers?

Kommt die Überspannung durch das Stromnetz, stellt sich unweigerlich die Frage, ob der Netzbetreiber für den Schaden verantwortlich ist. Rechtlich betrachtet sieht § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung weitreichende Haftungsausschlüsse für Netzbetreiber bei Stromausfällen oder Überspannungen durch höhere Gewalt und selbst bei bloßer Fahrlässigkeit des Netzbetreibers vor. Zumindest wenn den Netzbetreiber durch Fehlbedienung ein Verschulden trifft, hat der BGH dieses Haftungsprivileg 2014 (Az. VI ZR 144/13) eingeschränkt. Dennoch installieren Netzbetreiber technische Schutzvorrichtungen gegen Überspannungen.

Diese können technisch bedingt jedoch nur die Leitungen und Betriebsmittel des Netzbetreibers zuverlässig schützen. Allein durch die elektromagnetischen Felder bei einem Gewitter können im Erdkabel oder der Freileitung zum Haus des Verbrauchers Überspannungen induziert werden, welche dessen Geräte zerstören können. Ein wirksamer Schutz dagegen kann schlicht nur im Gebäude selbst hergestellt werden.

Wunderwaffe Steckdosenleiste?

In Bau- und Elektromärkten wird Verbrauchern dafür eine vermeintlich gute Lösung für oft teures Geld angeboten: Steckdosenleisten und Zwischenstecker mit eingebautem Überspannungsschutz, zumeist versehen mit einer Versicherung, sollte doch ein Schaden auftreten. So wasserdicht diese Angebote wirken, so nutzlos sind sie in der Praxis. Rechtlich gesehen sitzt der Versicherungsgeber entweder unerreichbar im Ausland, im Kleingedruckten wird das Vorhandensein eines „Primärschutzes“ gefordert oder dem Verbraucher wird eine Beweislast auferlegt, die im Schadensfall nicht zu erbringen ist. Neben der rechtlich fragwürdigen Versicherung ist auch der tatsächliche technische Schutz zweifelhaft, da die Zwischenstecker nur einen Feinschutz bieten, welcher ohne einen Primärschutz in der Gebäudeinstallation nutzlos ist. Unabhängig davon ist ein solcher Feinschutz in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss bereits ab Werk in allen elektronischen Geräten verbaut sein. Vollkommen nutzlos ist ein zusätzlicher externer Feinschutz für besonders gefährdete Geräte dennoch nicht. Eine Steckdosenleiste ist schließlich einfacher zu ersetzen als der Austausch von Schutzschaltungen in den jeweiligen Geräten. Steckdosenleisten bleiben dennoch nur ein letzter Baustein in einem Gesamtschutzsystem.

1094 Karte Blitzeinschläge 1999-2013 / Grafik: Siemens Blitz-Informations-Dienst

Mehrstufiges Konzept

Ein äußerer Blitzschutz kann verhindern, dass ein Blitz direkt in ein Gebäude einschlägt und dabei einen Brand auslöst. Vorgeschrieben sind Blitzableiter nur für besonders hohe oder anderweitig besonders gefährdete Gebäude, beispielsweise mit einem leicht entzündlichen Reetdach.

Für einfache Wohngebäude in Siedlungen ist ein Blitzableitungssystem im Gegensatz zu einem Überspannungsschutz nicht unbedingt sinnvoll. Der Überspannungsschutz selbst wird historisch als dreistufiges System ausgeführt. Die Normen DIN EN 60664-1 und VDE 0110-1 sehen hierfür einen Grobschutz am Hausanschluss zum Stromnetz, einen Mittelschutz in der Unterverteilung sowie einen Feinschutz im oder nahe bei den zu schützenden Endgeräten vor. Diese Abstufung ist aus zwei Gründen sinnvoll: Einerseits reduziert jede Stufe den Energieinhalt der Überspannung, um eine Überlastung der nachfolgenden Schutzstufe zu vermeiden. Typischerweise reduziert ein Grobschutz auftretende Überspannungen auf etwa 4.000 Volt, ein Mittelschutz auf 2.000 Volt und ein Feinschutz auf 1.000 Volt. Andererseits kann durch längere Stromleitungen elektromagnetisch eine Überspannung bei Gewittern induziert werden, so dass Geräte am Ende der Stromleitung nicht mehr geschützt werden können. Der Schutz muss folglich auf dem Weg zum Verbraucher erhalten werden.

Lösung für Wohngebäude

Während der aufwändige energetisch koordinierte dreistufige Schutz vom Hausanschluss über die Verteilung bis zum Endverbraucher in größeren Elektroinstallationen wie öffentlichen Gebäuden und Industrieanlagen aufgrund der langen Leitungswege auch heute noch unverzichtbar ist, hat der technische Fortschritt für kleinere Gebäude neue Lösungen hervorgebracht: Mit sogenannten Kombiableitern lassen sich heutzutage in nur einem Bauteil Schutzpegel von 1.500 Volt realisieren. Vorreiter für diese Technik war der Hersteller „Dehn + Söhne“ aus der Oberpfalz, der im Jahr 2001 mit dem DEHNventil erste Lösungen vorstellte und seit 2011 eine noch kompaktere Lösung unter dem Produktnamen DEHNshield anbietet. Solche Kombiableiter lassen sich ab etwa 300 Euro im Fachhandel erwerben, die Auswahl eines zum Hausnetz passenden Moduls und die fachgerechte Installation sind jedoch keine Aufgabe für Heimwerker. Mit Installation durch eine Elektrofachkraft sind folglich günstigenfalls rund 500 Euro zu veranschlagen.

1094 Entladung aus der Fernsehdose

Nicht nur aus dem Stromnetz, auch über das Telefonnetz, Antennen- oder Kabelfernsehen kann Überspannung zu Schäden führen. In diesem Beispiel kam die Entladung aus der Fernsehdose und ist auf Heimnetzwerk und Elektroverteilung übergesprungen.

Schleichwege nicht vergessen

Neben der Hausanschlussleitung zum Stromnetz und den Stromleitungen im Gebäude können auch auf anderen Wegen Überspannungen den Weg ins Haus finden. Typische Wege sind aufgrund der langen Leitungswege Telefonkabel oder Kabelfernsehanschlüsse. Auch selbst gebaute Blitzableiter wie Antennen und SAT-Schüsseln auf dem Dachfirst oder PV-Anlagen auf der Dachfläche können Überspannungen magisch anziehen. Vom Photovoltaik-Gleichstrom-Schutzmodul ab rund 200 Euro bis zum Telefon-DSL-Schutzmodul für rund 70 Euro werden diverse Produkte angeboten. Insbesondere bei der Absicherung von DSL-Anschlüssen und anderer Netzwerktechnik ist jedoch auf Qualitätspro-dukte Wert zu legen, da bei Baumarktware die Datenrate oftmals massiv einbricht.

Abwägungsfragen

Welches Schutzlevel man selbst erreichen und welchen finanziellen Aufwand man dafür betreiben möchte, ist im Einzelfall gründlich abzuwägen. Dabei kommt es auch auf die geografische Lage (siehe Karte), die Bebauung in der Umgebung, den Wert der zu schützenden Geräte und die baulichen Gegebenheiten der Immobilie an. Im Falle von Neuerrichtungen oder Modernisierungen von Elektroinstallationen dürfte ein Kombiableiter für kleines Geld allerdings in jedem Fall eine sinnvolle Investition sein. Bei neuen PV-Anlagen mit empfindlichen und teuren Wechselrichtern, umfangreicher EDV-Ausstattung oder gar einem Smart-Home ist darüber hinaus ein besserer Schutz durchaus empfehlenswert.

Fraunhofer-Institut

Exportierter Strom ist teurer

Fraunhofer-Institut: Exportierter Strom ist teurer

(13. Januar 2016) Das Fraunhofer-Institut für Solar Energiesysteme ISE hat errechnet, dass Deutschland derzeit durch den Stromexport bis zu zwei Milliarden Euro Einnahmen im Jahr erzielt. Im vergangenen Jahr waren es 1,7 Milliarden, 2015 sollen es zwischen 1,5 und 2,0 Milliarden sein. Der ins Ausland exportierte Strom erzielt diesen Angaben zufolge im Schnitt höhere Marktpreise als nach Deutschland importierter Strom. Keineswegs verschenkt Deutschland überschüssigen Strom ins Ausland. In den vergangenen Jahren konnte Deutschland für den Verkauf von Strom ins Ausland stets höhere Preise erzielen, als für den importierten Strom bezahlt werden musste.

Auch im Jahr 2015 rechnen die Wissenschaftler mit einem neuen Rekordüberschuss beim Stromexport von bis zu 40 Terrawattstunden (TWh). Trotz des Atomausstiegs hält der Trend hoher Stromexporte an. Während die jährliche Produktion aus Kernkraftwerken im Zeitraum 2010 bis 2014 um 41 TWh zurückging, erhöhte sich die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Biomasse) um 118 TWh.

Stromnetz für die Welt

China will bis 2050 zusammen mit internationalen Partnern ein globales Stromnetz aufbauen.

Stromnetz für die Welt

(5. Januar 2016) China will bis 2050 zusammen mit internationalen Partnern ein globales Stromnetz aufbauen. Entsprechende Pläne hat der Stromnetzbetreiber State Grid Corporation of China (SGCC) auf der VDE-Konferenz in Berlin vorgestellt. Laut SGCC soll bis 2020 die regionale Vernetzung der erneuerbaren Energien erfolgen. Bis 2030 soll dann eine breite Basis erneuerbarer Energien aufgebaut sein, um danach die einzelnen Kontinente bis 2050 zu vernetzen.

Laut SGCC sollen große Windkraftkapazitäten am Nordpol per Ultrahochspannungstechnik mit PV-Parks um den Äquator verbunden werden. China hat mit der Technik, bei der 800 kV über Gleichstromkabel oder bis zu 1,1 Mio V über Wechselstromsysteme geleitet werden, seit zehn Jahren Erfahrungen.

Abwärmenutzung

Bayernwerk mit ORC

Abwärmenutzung: Bayernwerk mit ORC

(2. Januar 2016) Die Bayernwerk Natur GmbH beginnt mit dem Vertrieb des ORC-Kleinstkraftwerks „ePack“ der Orcan Energy AG, München. Das Besondere des ORC-Verfahrens (Organic Ranking Cycle) besteht darin, dass damit auch Wärme auf geringem Temperaturniveau zur Stromerzeugung genutzt werden kann.

Anwendungsfälle sind Biogas­anlagen, stationäre Motoren oder Wärmequellen in Industrieunternehmen wie in Gießereien, Keramikproduktionen oder Papierfabriken. Die Betreiber profitieren vom Stromverkauf oder dadurch, dass sie weniger elektrische Energie zukaufen. Zudem kann die Restwärme fürs Heizen oder Trocknen genutzt werden.

Die Natur-Sparte der E.ON-Re­gionaltochter Bayernwerk GmbH verkauft das „ePack“ oder verpachtet es. Bundesweit erzeugen schon 25 „ePacks“ zusammen so viel Strom, wie 1.000 Drei-Personen-Haushalte pro Jahr verbrauchen.

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letzte Änderung: 25.11.2024