Wartung von Flüssiggastanks
Ein Experte beantwortet Fragen zur Wartung und Prüfung von Flüssiggastanks.
(18. März 2003)
In welcher Verordnung sind Wartung und Prüfung von Flüssiggastanks geregelt?
Experte: Die Grundlage für die Prüfpflicht von Flüssiggastanks ist im Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) festgeschrieben. In § 2 sind Druckbehälteranlagen als überwachungsbedürftig genannt. Hierzu gehören auch Flüssiggasbehälter. Bisher wurden die Anforderungen in der Druckbehälterverordnung konkretisiert. Seit dem 01.01.2003 gilt als Ersatz für die Druckbehälterverordnung die Betriebssicherheitsverordnung. Die bisher geltenden Technischen Regeln für Druckbehälter (TRB) und Flüssiggas (TRF Stand 1996) sind bis zum Erscheinen neuer Technischer Regeln weiterhin gültig. In Ihnen wird der Stand der Technik hinsichtlich der Herstellung, Ausrüstung, Aufstellung und Prüfung von Druckbehältern beschrieben.
Wie oft muß ein haushaltsüblicher Flüssiggastank (bis 5.000 Ltr) überprüft werden?
Experte: In der Regel unterlagen die Flüssiggastanks (bis 5000 ltr.) alle zwei Jahre der Äußeren Prüfung durch einen Sachkundigen nach § 32 Druckbehälterverordnung. Mit Einführung der Betriebssicherheitsverordnung ist auch der Begriff des Sachkundigen weggefallen. Die Äußeren Prüfungen müssen zukünftig von "befähigten Personen" spätestens alle 2Jahre durchgeführt werden. Die erforderlichen Qualifikationen der befähigten Personen sind noch nicht konkreter beschrieben, werden aber vergleichbar mit dem ehemaligen "Sachkundigen" sein.
Oberirdisch aufgestellte Behälter müssen spätestens alle zehn Jahre von einem Sachverständigen des Technischen Überwachungsvereins einer Inneren Prüfung unterzogen werden. Sofern die Behälter nur mit Flüssiggas mit genormten Reinheitsgrad befüllt werden und keine Einbauten haben, kann bei der inneren Prüfung ersatzweise z. B. eine Wanddickenmessung von außen durchgeführt werden und somit auf die Besichtigung der inneren Wandung verzichtet werden. An unterirdischen Flüssiggastanks müssen in der Regel spätestens alle fünf Jahre innere Prüfungen durch einen Sachverständigen (TÜV) durchgeführt werden. Alle zehn Jahre erfolgt zusätzlich eine Wasserdruckprüfung. Lagerbehälter, die besonders wirksam gegen chemische und mechanische Angriffe geschützt sind , z. B. mit Bitumenumhüllungen und zusätzlichem kathodischen Korrosionsschutz oder zusätzlichem Außenbehälter und Lecküberwachung oder einer besonderen Kunststoffaußenbeschichtung, bedürfen nur alle zehn Jahre der Prüfung (vgl. TRB 801, Nr. 25).
Neuerdings werden Behälter für die unterirdische Lagerung angeboten, bei denen erst nach 30 Jahren die erste TÜV-Prüfung erforderlich sein soll. Hierfür gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage, da die Betriebssicherheitsverordnung als maximale Prüffrist zehn Jahre nennt.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine Überprüfung, für eine Wartung?
Experte: Kosten für die TÜV-Prüfung: Den Gebühren liegt die Kostenverordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen zugrunde. Bsp.: Regelmäßige äußere Prüfung bis 2000 ltr. Inhalt: ca. 75 Euro,von 2001 bis 5000 Litern Inhalt ca 100 Euro. Die Prüfvorbereitung für die Innere - und Druckprüfung ist wesentlich teurer.
Wie lange dürfen Flüssiggastanks betrieben werden? Gibt es eine max. Benutzungsdauer oder wird der Tank erst nach auffälligen Mängeln bei der Wartung ausser Betrieb gesetzt?
Experte: Eine zeitliche Befristung für den Betrieb von Flüssiggastanks gibt es in der Regel nicht. Bei bestimmungsgemäßen Betrieb, d. h. keine äußere Korrosionen oder Beschädigungen und Befüllung nur mit Propan-/Butan-Gemisch entsprechend dem genormten Reinheitsgrad, sind Mängel an der inneren Wandung sehr selten. Eine Benutzungsdauer von z. B. über 30 Jahre ist nicht ausgeschlossen.
Ein unterirdischer Erdgastank wird befüllt.
Welche Teile der Flüssiggasanlage umfaßt die Prüfung?
Experte: Wiederkehrend prüfpflichtig ist der Flüssiggastank und die Verbindungsleitung zur Heizung. Die Leitung ist zum Zeitpunkt der TÜV-Prüfung des Behälters abzudrücken. Die äußere Prüfung erstreckt sich auf die Beschaffenheit sowie die Funktionsfähigkeit der Ausrüstungsteile, die Unversehrtheit der äußeren Wandungsteile und die Einhaltung der Aufstellbedingung (vgl. TRB 801, Nr. 25).
Welches sind vorgeschriebene Wartungsmaßnahmen?
Experte: Eine grundsätzliche Wartungspflicht gibt es vom Gesetzgeber aus für Flüssiggasanlagen nicht. Abgesehen von den oben beschriebenen Prüfpflichten ist der Feuerlöscher im Abstand von zwei Jahren überprüfen zu lassen. Die Heizung sollte jährlich von einer Fachfirma überprüft und gewartet werden.
Welches sind sinnvolle Zusatzmaßnahmen?
Experte: Sinnvoll ist es auf jeden Fall, die Betriebsanweisung zu befolgen (siehe Aufkleber auf dem Behälter oder Dom-deckel). Mit der 1996 überarbeiteten Technischen Regel für Flüssiggas (TRF 1996) wurden erweiterte Anforderungen an die Druckregler gestellt.
Sofern die vorhandenen Druckregler noch nicht mit Sicherheits-Absperrventil (SAV) und Sicherheits-Abblaseventil (SBV) ausgerüstet sind, sollten diese ausgetauscht werden. Sinnvoll ist es ebenfalls, die Prüffristen der Flüssiggasleitung zu verkürzen, sofern die Gefahr von Beschädigungen zum Beispiel durch Wurzelwerk zu befürchten ist.
Wer ist befugt, eine Prüfung durchzuführen?
Experte: Alle zwei Jahre erfolgt eine äußere Prüfung durch eine befähigte Person, also jemanden, der aufgrund seiner Berufsausbildung und Berufserfahrung über die erforderliche Fachkenntnisse zur Prüfung der Flüssiggasbehälter verfügt.
Alle fünf bzw. zehn Jahre erfolgt eine innere Prüfung (oder Ersatzprüfung bei oberirdischen Behältern) durch einen Sachverständigen vom TÜV, bei erdgedeckten Behältern ohne besonderen Korrosionsschutz erfolgt alle zehn Jahre eine Druckprüfung durch einen Sachverständigen vom TÜV.