ED 04/21 Dauerbrenner Flüssiggas (S.10-13)
Wie komme ich zu einem eigenen Flüssiggastank? (15. März 2004) - Der Bundesgerichtshof hat im September 2003das Befüllen fremder Flüssiggastanks fürunzulässig erklärt.

Wie komme ich zu einem eigenen Flüssiggastank?

(15. März 2004) - Der Bundesgerichtshof hat im September 2003 das Befüllen fremder Flüssiggastanks für unzulässig erklärt. Die Preise der freien Flüssiggasanbieter liegen derzeit um circa 20 bis 30 Cent je Liter unter den Preisen der Unternehmen des Deutschen Verbandes Flüssiggas.

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Seite 84
1991-2003

Wer einen Flüssiggastank von einem Flüssiggasunternehmen gemietet hat, der kann aufgrund des BGH-Urteils die günstigen Angebote der freien Anbieter nicht wahrnehmen. Bei der Befüllung eines einzigen 3.000-Liter-Tanks zahlt der Verbraucher ohne eigenen Tank auf diese weise 750 Euro mehr. Bereits nach zwei Befüllungen hat sich ein eigener Flüssiggastank rentiert. Doch wie kommt man aus einem Liefervertrag wieder heraus?

Folgende Punkte sind zu beachten:
  • Sofort (!!) mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein den bestehenden Liefervertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen. Der nächstmögliche Termin ist bei einer Vertragslaufzeit unter zwei Jahren das Vertragsende.
  • Wenn die Vertragslaufzeit mehr als zwei Jahre beträgt, vorfristig kündigen (vergleiche rechts).
  • Bei Lieferungen während der Vertragslaufzeit unzulässige Preisklauseln zurückweisen (rechts).
  • Übernahme des vorhandenen Tanks zu einem angemessenen Preis verhandeln. Derzeit lehnen es die großen Flüssiggasfirmen ab, den Tank dem Kunden zu verkaufen. • Jeder Erwerb muss schriftlich dokumentiert werden. Das Dokument gut aufheben. Dies ist unerlässlich für die Belieferung durch einen freien Händler.
  • Kümmern Sie sich um einen neuen Lieferanten, zum Beispiel mit Hilfe des Bund der Energieverbraucher.
  • Eigenen Tank erwerben. Alle seriösen freien Lieferanten besorgen Ihnen einen neuen Tank, den Sie erwerben können. Je nach Größe kostet ein neuer Tank zwischen 1.200 und 2.200 Euro.
  • Wurde im alten Liefervertrag die Abholung des Tanks zu einem Festpreis vereinbart, dann sollte im Kündigungsschreiben ein Abholtermin genannt werden.
  • Wichtigste Regel: Cool bleiben und sich nicht einschüchtern lassen.
  • Tauschen Sie sich mit anderen aus, zum Beispiel im Forum von energieverbraucher.de .

letzte Änderung: 12.09.2016